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Sonntag, 22. Mai 2011

Tagebuch eines Pflegers

Zitat:

Erste Altenpflege-Lektion: Zuerst kommt der Toilettengang. Vergisst man das und legt zuerst die Kleidung an, wird das mit nahezu 100prozentiger Wahrscheinlichkeit durch das Leck im Intimbereich bestraft werden und dann ist die zuvor geleistete Arbeit für die Katz. Zusätzlich gerät der Zeitplan in Verzug, den absolut ahnungslose Verwaltungsangestellte für jeden Arbeitsschritt errechnet haben. Zähneputzen dauert genau soundso lange, haben die Schreibtischtäter festgelegt. Super Mary schert sich aber zurecht einen Dreck um den Zeitplan und gönnt ihren drei Zähnen die Zuwendung, die sie sich durch jahrelange Treue verdient haben.

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Kleine Erlebnisse aus dem Alltag eines Pflegers

Abmahnungstext für ein Schwarzarbeiterangebot

Wer kennt Sie nicht, die vielen Kleinanzeigen mit Inhalten wie:

Daheim statt Altersheim.
24 Stunden Pflegekaft frei.
T.023456-123456


Da wir viele Hinweise auf die via Kleinanzeigen angebotene Schwarzarbeit für Pflegedienstleistungen erhalten haben stellen wir hier in Kürze einen dafür geeigneten Abmahntext ein.

Mit diesem Text können Pflegebetriebe die unseriösen Mitbewerber selbst abmahnen, ohne dass teure Anwaltskosten entstehen, auf denen man als Betrieb sitzenbleibt, wenn die angeschriebene Person die dadurch ausgelöste Anwaltsrechnung nicht bezahlt.

Abmahnungstext für ein Schwarzarbeiterangebot

In Vorbereitung

Sie wollen die Abmahnung nicht selbst im eigenen Namen aussprechen ?

Unser Tipp: Geben Sie den Vorgang an Ihren Dachverband oder auch an die örtliche IHK bzw. an die Wettbewerbszentrale ab.

In der Vergangenheit wurden derartige Kleinanzeigen von den angerufenen Gerichten bereits als unzulässig erklärt:

Sittenwidrige Schwarzarbeiterangebote


Das LG Bielefeld untersagte die Werbung:

„Anstreicher hat noch Termine frei Tel:o5242 / ........“

Entscheidungsgründe: Die von dem Antragsgegner veröffentlichte Anzeige verstößt gegen § 1 UWG. Dem antragstellenden Verein steht ein Unterlassungsanspruch gemäß §§ 1, 13 Abs.2 Nr.3 UWG zu, der gemäß § 25 UWG durch einstweilige Verfügung gesichert werden konnte. Die in Ziffer 2 angedrohte Sanktion beruht auf § 890 ZPO.
Landgericht Bielefeld Az:11 O 206 / 97 17.9.1997




Das LG Bochum untersagte die Werbung:

„Fliesenleger sucht Arbeit, mit allen Arbeiten vertraut. Telefon 0234 ....“

Beschluß gemäß §§ 935, 940, 937 II, 944,91, 890 ZPO, 1,3,13,25 UWG sowie 3 4 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.
Landgericht Bochum Az.13 O 142 / 97 18.9.1997


Das LG Dortmund untersagte die Werbung:

„Maurer, Akustiker, Putzer, Laminatverleger und Maler / Tapezierer sowie Pflasterer, spezialisiert auf Altbausanierung, su.Arbeit. Tel: 0231 .........“

Landgericht Dortmund Az: 18 O 132 / 97 3.9.1997


Weitere Aktenzeichen gegen festgestellte Schwarzarbeiterwerbung:

Landgericht Dortmund Az: 10 O 142 / 97 16.7.1997

Landericht Bochum Az: 17 O 47 / 97 29.9.1997

Landgericht Saarbrücken Az: 711 O 95 / 97 10.7.1997

Schwarzarbeit ? Auszug aus dem Pflegewiki zur Illegalen Beschäftigung in der Pflege

Ausgestaltung der illegalen Beschäftigung




Schwarzarbeit: Nicht angemeldete bezahlte Tätigkeit, also Lohnarbeit ohne Abführung von Steuern und Sozialabgaben; rechtloser Status der Beschäftigten und der Arbeitgeber (s. u.). Die Übergänge zwischen legaler und illegaler Beschäftigung bzw. zwischen den unten beschriebenen Formen der halblegalen/illegalen Beschäftigung sind dann scheinbar fließend, wenn ein Teil der Leistungen legal erbracht wird.

Regelmäßige Leistungen durch Angehörige (Familie, Bekannte) oder "ehrenamtliche" fremde HelferInnen werden mit einem Taschengeld oder einer rel. hohen Aufwandsentschädigung abgegolten (vgl. Babysitter).
Eine geringfügige Beschäftigung z.B. als Haushaltshilfe ist zwar angemeldet, es entsteht aber häufiger ein Mehrbedarf an Leistungen, der "schwarz" zusätzlich gearbeitet und bezahlt wird.
Regelmäßige bezahlte, nicht angemeldete Beschäftigung z.B. zur Hilfe bei der täglichen Körperpflege;
Aufnahme einer/eines fremden Helferin/Helfers in den Haushalt der pflegebedürftigen Person zur 24Stunden-Betreuung, umfangreiche hauswirtschaftliche und pflegerische Leistungen gegen Bezahlung, jedoch nicht als angemeldete Beschäftigung und ohne Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Bestimmungen (Arbeitszeit, Mindestlohn etc.) (s. a. Wohngemeinschaft).

Probleme der illegalen Beschäftigung

Straftat Schwarzarbeit - keine Lohn-/Einkommenssteuer, keine Sozialabgaben, kein Rentenanspruch - Geld- oder Freiheitsstrafen möglich;
rechtloser Status der Beschäftigten und der Arbeitgeber - arbeitsrechtliche Bestimmungen werden u. U. nicht eingehalten (http://www.blogger.com/img/blank.gifArbeitszeit, Mindestlohn, Qualität der Leistungen), kein Versicherungsschutz bei Unfällenhttp://www.blogger.com/img/blank.gif
Qualität der Pflege ist nicht gesichert: HelferInnen ohne Ausbildung können Pflegebedürftige kaum angemessen versorgen; selbst Fachkräfte handeln in einem illegalen Beschäftigungsverhältnis u. U. unprofessionell (emotionale Überforderung, keine Kontrolle, keine fachliche Beratung) (s. a. Pflegefehler, gefährliche Pflege);
Sprachbarriere bei fremdsprachlichen (ausländischen) Helferinnen/Helfern: Verständigungsprobleme bei Absprachen oder Anweisungen, Kommunikation mit Pflegebedürftigen erschwert.

Zum Pflegewiki

Gesetzliche Vorschriften

Bücher zum Thema:






Unterwegs mit dem ambulanten Pflegedienst

Gerne würden wir auf die gutgemachten und gutrecherchierten Fernsehbeiträge der Fernsehsender zum Thema Pflege verlinken. Aber laut aktueller Vorschrift dürfen diese Beiträge nur 7 Tage nach Ausstrahlung online angeboten / gespeichert werden.

Hier ein Linktipp:

Unterwegs mit dem ambulanten Pflegedienst
Zurzeit sind über zwei Millionen Menschttp://www.blogger.com/img/blank.gifhen in Deutschland pflegebedürftig. Davon werden etwa 75 Prozent in den eigenen vier Wänden betreut. Bei den Pflegebedürftigen handelt es sich meist um Menschen, die alleine leben, sich aber nicht mehr selbst versorgen können. Andere leben mit Angehörige

Quelle: WDR

Zum Volltext

bad e.V. warnt vor sog. "Personal-Leasing" mit slowakischen Pflegekräften!

bad e.V. warnt vor sog. "Personal-Leasing" mit slowakischen Pflegekräften!

Der bad e.V. macht darauf aufmerksam, dass im Internet in jüngster Zeit das kostengünstige "Personal-Leasing" mit examinierten deutschsprachigen Pflegekräften aus dem neuen EU-Mitgliedstaat Slowakei angeboten wird. Das wirft eine Reihe von Fragen auf:
Wann ist die Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte zulässig bzw. wann handelt es sich um Schwarzarbeit und welche Beschränkungen sind in diesem Zusammenhang zu beachten?
"Geworben werde vor allem mit niedrigen Personalkosten, die mit dem Wegfall der Lohnnebenkosten bei ausländischen Pflegekräften begründet würden.", erläutert Ulrich Kochanek, Hauptgeschäftsführer des bad e.V.

Übersehen wird dabei häufig, dass die slowakischen Arbeitnehmer laut den Übergangsregelungen im Beitrittsvertrag der Slowakischen Republik zur EU einer Arbeitsgenehmigung bedürfen. Eine solche Arbeitsgenehmigung kann grundsätzlich zwar von der Bundesagentur für Arbeit erteilt werden, ist aber im Bereich der Leiharbeit nach § 6 ArGV ausgeschlossen.

"Auch die europäische Dienstleistungsfreiheit führt zu keinem anderen Ergebnis.", so Ulrich Kochanek weiter, "Denn einer Arbeitsgenehmigung bedarf es nur dann nicht, wenn die slowakischen Arbeitnehmer nur vorübergehend zur Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in die BRD entsandt würden. Leiharbeit verfolgt jedoch gerade den Zweck, den Arbeitnehmer in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren."

Die Entleihung ausländischer Pflegekräfte kann also zu einem bösen Erwachen führen, wie die Bundesagentur für Arbeit dem bad e.V. gegenüber bestätigt, da sie eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 404 SGB III darstellt und ggf. zu Sanktionen gemäß §§ 15 ff Arbeitnehmerüberlassungsgesetz führen kann.

Für Rückfragen steht Ihnen die Bundesgeschäftsstelle des bad e.V. gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen,
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V.
Ulrich Kochanek Andrea Kapp
(Hauptgeschäftsführer des bad e.V.) (RA´in und Vorstandsassistentin des bad e.V.)

Steuerhinterziehung durch private Pflegekräfte ?

Ein Schlag ins Gesicht der Pflegeanbieter in Deutschland ist der neueste Husarenstreich der Regierung, den Zoll auf die deutschen Pflegeheime und Pflegedienste anzusetzen bzgl. des Mindestlohnes. Warum? Wer einmal die Entlohnung der illegalen Pflegedienstleister aus dem Osten im häuslichen Umfeld durchrechnet, kommt auf einen Stundenlohn von ca. € 1,21/Std. für diese Damen. Keine dieser Illegalen, die ja legalisiert werden sollen, wird überprüft - obwohl das ja möglich wäre - auf den Mindestlohn von € 7,50/Std. Warum wohl nicht?

Auch der Sozialversicherungs- und Steuerbetrug in dieser Branche spielt keine Rolle. Gehen wir doch einmal von nur 100.000 Illegalen in Deutschland aus.

Bei einem Mindestlohn von € 7,50 wäre dies ein
Lohnvolumen von 6,570 Mrd. €

Hiervon wären an Sozialversicherungsleistungen

KV vom AN 8,2 % AG 7,3 % (15,5%) 1,018.35 Mrd. €
PV vom AN 0,975 % AG 0,975 % (1,95 %) 125,115 Mio €
RV vom AN 9,95 % AG 9,95 % (19,9 %) 1,307.43 Mrd. €
AV vom AN 1,5 % AG 1,5 % (3 %) 197,1 Mio €

insgesamt also 2,648 Mrd. €
http://www.blogger.com/img/blank.gif
zu leisten, die derzeit den Sozialversicherungssystemen verloren gehen. Bei den angenommenen rd. 150.000 Schwarzarbeithttp://www.blogger.http://www.blogger.com/img/blank.gifcom/img/blank.gifern wären das stolze
3,972 Mrd. €.


Links dazu:

http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?p=32352#32352
http:
//www.aerzteblatt.de/v4/news/letterlink.asp?m=htm&id=26472

http://www.daserste.de/ratgeber/recht_beitrag_dyn~uid,n3027rft5nuk61ib~cm.asp

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Hilfe rund um die Uhr – (l)egal durch wen?

Wenn Pflegebedürftige 24 Stunden am Tag in ihrer Wohnung betreut und versorgt werden müssen, ist dies meist nicht ohne Hilfe von außen zu leisten. Eine 24-Stunden-Pflege durch deutsche Pflegedienste verursacht recht hohe Kosten. Der Einsatz ausländischer Haushaltshilfen und Pflegekräfte wirft vor allem die Fra-ge auf, ob eine solche Beschäftigung erlaubt ist. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informiert in einer Broschüre "Hilfe rund um die Uhr – (l)egal durch wen?" über die Gestaltungsmöglichkeiten beim Einsatz deutscher Pflegedienste sowie über Bedingungen für die Beschäftigung von Pflegekräften und Haushaltshilfen aus Osteuropa. Die Broschüre ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kostenfrei erhältlich.
Viele pflegedürftige Menschen möchten in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und nicht in ein Heim umziehen. Wenn die Versorgung rund um die Uhr nicht von Angehörigen gewährleistet werden kann, muss nach Alternativen gesucht werden. Der Einsatz von ausländischen Pflegekräften, insbesondere aus Osteuropa, erscheint zunächst eine preisgünstige Möglichkeit. Er birgt aber auch Risiken.
Die Broschüre "Hilfe rund um die Uhr – (l)egal durch wen?" informiert über die wichtigsten Punkte bei der Beschäftigung von Pflegekräften aus Osteuropa: Meldepflicht, entsandte Pflegekräfte, Scheinselbständigkeit, Kosten und Finanzierung. Zudem werden das Vermittlungsverfahren und die Vermittlungsbedingungen bei osteuropäischen Haushaltshilfen ausführlich erläutert. Beispielsweise ist die Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bürger aus osteuropäischen EU-Beitrittsstaaten zurzeit ausgesetzt. Diese benötigen daher stets eine Arbeitserlaubnis für die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland. Anderenfalls liegt eine illegale Beschäftigung vor.
Auch deutsche Pflegedienste bieten eine Versorgung rund um die Uhr an. Die Pflegedienste sind in der Regel von den Pflegekassen zugelassen und unterliegen entsprechenden Qualitätsanforderungen und Qualitätsprüfungen. Zudem zahlen die Pflegekassen bei Vorliegen einer Pflegestufe Pflegesachleistungen bis zu einem Höchstsatz von 1.470 € bei Pflegestufe III.
Die Informationsbroschüre "Hilfe rund um die Uhr" ist kostenlos und kann in sämtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz abgeholt werden. Postversand erfolgt gegen 1,45 € in Briefmarken durch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., Versand, Postfach 41 07 in 55http://www.blogger.com/img/blank.gif031 Mainz.
Fragen rund um das Thema Pflege beantworten die Expertinnen der Verbraucherzentrale montags und mittwochs von 10 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 06131/28 48 41.
VZ-RLP

Quelle: Pressemitteilung vom 23.1.2009
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ123333221102006/link535491A

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STELLENANGEBOT

Wir planen unseren neuen Internetauftritt sowie eine eigene Zeitschrift.
Mehrsprachig (Russisch-Türkisch)
Wir suchen vorbehaltlich einer Finanzierungszusage durch die EU eine(n)

Leiter/in Herstellung / Print- und elektronische Medien

ab dem 1.10.2011.

Ihr Profil:

Sie denken nicht in den Kategorien Print oder Online; Sie sind Experte für flexible Content-Infrastrukturen und Content-Publishing für alle denkbaren Ausgabekanäle.
Sie bedienen sich eines zentralen Content-Management-Systems, arbeiten mit strukturierten Daten und Metadaten, organisieren Workflows und Schnittstellen, optimieren Prozesse.

Sie führen ein externes Team von Spezialisten für Grafik und Produktion. Sie verhandeln mit Agenturen, Druckereien und technischen Dienstleistern. Sie koordinieren zwischen Lektorat, Redaktion, Autoren, Anzeigen und Marketing. Sie gestalten, kalkulieren, planen und überwachen.
Sie stehen mitten im Geschehen.

Wenn es Sie reizt, immer kompetent und auf Augenhöhe mit dem Technikwandel der Medienwelt zu sein, bietet Ihnen dieser Job eine tolle Chance, sich kontinuierlich weiter zu entwickeln

Fragen zu dieser Position beantwortet Ihnen gern die Vereinsleitung bzw. Herr van Karen unter gerrit-van-karen@gmx.de

Sie können sich aber auch gleich direkt bewerben unter altenpflege-tv@gmx.de