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Samstag, 18. Juni 2011

Vorsicht Erbschleicher !

Erbschleicherei, ein aktuelles gesellschaftliches Phänomen in der rechtlichen Grauzone

Die Verlockung ist in manchen Fällen sehr gross und es ist ja so leicht, sich am Vermögen alter Menschen zu bereichern.

Fallbeispiele:

1. Missbrauch durch Privatpersonen


Ein alter Mensch mit 85 Jahren hat keine Angehörigen mehr oder diese leben weit weg.

Aufgrund seines Alters sind seine Freunde immer weniger geworden, seine sozialen Kontakte sind sehr gering. Aufgrund des hohen Alters und damit verbundener Alterskrankheiten fährt er auch sein neues KFZ nicht mehr.

Er hat noch eine Putzfrau, die hauptberuflich in einem Altersheim arbeitet und die im Laufe der Zeit den eigenen Aufgabenbereich immer mehr ausweitet.

Da sie im Haushalt alle Winkel kennt kommt sie auch im Laufe der Zeit in Kenntnis aller Vermögenswerte; sie findet letztlich auch Kontoauszüge und Sparbücher. Der alte Herr gibt dieser Dame auch seine volle Geldbörse, damit sie für ihn Lebensmittel einkaufen kann.

Spätestens da merkt sie, dass es sich lohnt, diese alte Person zu umgarnen.

Der alte Herr erleidet einen Schlaganfall und verstirbt 6 Wochen später. Nach dem Tod des alten Mannes wird diese Dame aufgrund des Schlüsselbesitzes der Wohnung auch Erbschaftsbesitzerin nach BGB. Sie stellt keine Inventarliste auf, wonach sie laut BGB verpflichtet ist.

Von den gesetzlichen Erben wird festgestellt, dass Kontoauszüge und Sparbücher verschwunden sind, dass auch der PKW des alten Herrn verschwunden ist.

Den Erben verweigert die Dame jegliche Auskunft, verlangt zuvor einen amtlichen Erbschein zu sehen.

Im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung wird festgestellt, dass die Dame grössere Geldsummen vom Konto des Verstorbenen abgehoben hat und selbst nach seinem Tod noch das Girokonto abgeräumt hat.

Selbst drei Monate nach dem Tod des Erblassers hat sie sich noch eine grössere Summe einer privaten Sterbekasse auf das eigene Konto überweisen lassen.

Den Erben präsentiert sie eine notarielle Generalvollmacht, die der Erblasser 7 Monate vor seinem Tod zu ihren Gunsten ausgestellt hat.

Weiter präsentiert sie den Erben einen Kaufvertrag über den PKW des alten Herrn, nachdem sie diesen PKW nach dem Eintritt des Schlaganfalls, ca 4 Wochen vor dem Tod des alten Herrn für die geringe Summe von 200 EURO gekauft hat.

8 Monate vorher hatte der PKW noch ca. 16000 EURO gekostet.

Unterschrieben war dieser Kaufertrag von dieser Dame sowohl als Verkäuferin wie als Käuferin unter Hinweis auf die Vollmacht, zusätzlich befand sich eine zittrige Unterschrift des alten Herrn auf dem Vertrag.

Die Staatsanwaltschaft ist eingeschaltet und prüft jeden einzelnen Vorgang.

2.Missbrauch durch Heimpersonal

Eine Altenpflegerin im Altenheim kümmert sich besonders liebevoll um einen hochbetagten Patienten.

Sie erledigt für ihn auch teilweise den Schriftverkehr, liest ihm wichtige Schriftstücke vor und gibt auch Briefe zur Post.

Nach dem Tod des Patienten wird von den Erben festgestellt, dass Gelder von den Konten verschwunden sind, dass diese Altenpflegerin von einem Anlagekonto des alten Herrn 60 000 EURO auf das eigene Konto transferiert hat und sich von diesem Geld einen hochwertigen PKW angeschafft hat.

Die Staatsanwaltschaft stellte dazu fest, dass die Altenpflegerin dem alten Herrn eine Auszahlungsanweisung untergeschoben hat, die dieser dann in Unkenntnis des Inhalts unterschrieben hat.

3.Missbrauch durch amtlich eingesetzte Betreuer

Berufsbetreuer bearbeiten hauptberuflich im Auftrage des Amtsgerichtes die finanziellen Angelegenheiten der von ihnen betreuten Menschen.
Ein deutscher Amtsrichter ordnet durchschnittlich 1000 Betreuungen im Jahr an, dabei hat er gar nicht die Zeit, sich jede einzelne Akte anzusehen.

Der amtlich eingesetzte Betreuer stellt dann im Einzelfall eventuell fest, dass seine Betreuungsperson vielleicht bettelarm und im Hartz4 Bezug ist oder aber vielleicht auch Eigentümer mehrerer Immobilien ist.

In Norddeutschland ist ein Fall bekannt, in dem ein als Rechtsanwalt eingesetzter Betreuer systematisch die ihm anvertrauten Personen ausgeplündert hat, seine Vorgehensweise bestand darin, die Personen so schnell wie möglich in ein Altersheim einweisen zu lassen und dann die Immobilien im Zusammenspiel mit befreundeten Maklern zu verwerten.

In einem anderen Fall hat eine Betreuerin dem eigenen Lebensgefährtin, einem Rechtsanwalt, viele Aufträge aus den ihr vorliegenden Betreuungsfällen erteilt, die dann der Rechtsanwalt ihr gegenüber abrechnen konnte.

Auch auf diese Art wurde das Vermögen der ihr anvertrauten Senioren systematisch geplündert.


Wenn Sie einen derartigen Fall der Erbschleicherei vor sich haben, so ist frühzeitig dringender Handlungsbedarf angezeigt. Wenden Sie sich dann bitte schnellstmöglichst an einen Fachanwalt für Erbrecht, oder, wenn schon Vermögenswerte umgebucht worden sind oder verschwunden sind auch direkt an die Staatsanwaltschaft.

Der Begriff des Erbschleichens ist gesetzlich weder definiert, noch gesellschaftlich klar eingeteilt. Zu diesem Thema gibt es weder einen umfangreichen Katalog an gesetzlichen Vorschriften, noch eine Fülle von Literatur oder Beiträgen im Internet, die Betroffenen eine Hilfestellung geben können.


Erbschleichen mag für die nachfolgenden Ausführungen demnach allgemein als Vorgang verstanden werden, bei der eine Person versucht, den potentiellen Erblasser (in unredlicher Art und Weise) zu beeinflussen, um sich über einen Erbvertrag, ein Testament oder gar eine Schenkung zu Lebzeiten Teile des Vermögens dieses potentiellen Erblassers zu verschaffen, das er im Rahmen der gesetzlichen oder vielleicht auch bisher testamentarisch gesicherten Erfolge nicht erhalten hätte.


Das Abstellen auf eine sog. Unredlichkeit zeigt genau das Problem im Rahmen des Beschäftigung mit Erbschleichen auf. Denn das Erbrecht ist eigentlich eine nuda spes, also eine sog. nackte Hoffnung. Das heißt, dass ein Erbe eben gerade keinen gesicherten Anspruch auf ein wie auch immer geartetes Erbe hat. Der Erblasser darf bis zum Schluss frei über sein Vermögen verfügen und damit beispielsweise langjährige Lebenspartner oder die Familie enttäuschen. Die Grauzone des Erbschleichens wird aber wohl dort überschritten, sobald ein Dritter, häufig aber auch ein Familienangehöriger eine Willensschwäche oder eine Krankheit des Erblasser zu seinen Gunsten ausnutzt, den Erblasser unter Druck setzt oder sich im einschmeichelt und potentielle Erben verunglimpft. Erbschleichen gibt es in einer ganzen Bandbreite von Fallgestaltungen.

Über die Gründe für eine Zunahme von Erbschleicherei darf man spekulieren. Sicherlich liegt ein wesentlicher Grund darin, dass einerseits der feste Familienverbund häufig aufgelöst ist, was nicht nur zu einem vermehrten Singledasein in jungen Jahren, sondern auch zu einer vergrößerten Einsamkeit alter Leute führt. Großeltern leben nicht mehr automatisch im Haus ihrer Kinder. Dieses Problem wird dadurch verstärkt, dass Senioren immer älter werden. Dadurch wird die Lebensspanne einer möglichen Einsamkeit vergrößert. Ebenso wird die Pflege nunmehr immer verstärkter aus dem Familienkreis ausgelagert und auf Dritte übertragen, denen ein persönliches Interesse fehlt. Das Fehlen echter Ansprechpartner für ältere Menschen ist ein Hauptgrund für Erbschleicherei.


Gesellschaftlich und praktisch gesehen gibt es viele Negativauswirkungen, die Betroffene bei Erbschleicherei befürchten müssen: Isolierung, Besuchsverbote für Angehörige, Gehirnwäsche, Wohnsitzwechsel, Beeinträchtigung des Vermögens und unzureichende Pflege. Die Liste lässt sich beliebig fortsetzen.


Umgekehrt stellt der Gesetzgeber den Betroffen nur geringere gesetzliche Handlungsspielräume zur Verfügung, sodass gerade in diesem Bereich eine fundierte juristische Beratung notwendig erscheint. Reagieren Angehörige zu forsch, so spielen sie evtl. sogar dem Erbschleicher in die Hände, da dieser den potentiellen Erblasser noch weiter auf seine Seite bringen kann.


Immer berücksichtigt werden sollte die Möglichkeit eine Vorsorgevollmacht als Möglichkeit, die Situation des Erbschleichens zu verhindern. Eine ähnliche Wirkung kann ein bindender Erbvertrag als Alternative zu einem einseitigen Testament darstellen. Ebenso muss in diesem Zusammenhang immer das Betreuungsrecht im Auge behalten werden. Erbschleicherei ist häufig dann zu beobachten, wenn eine Betreuung relevant sein könnte.


Zivilrechtliche Möglichkeiten gegen Erbschleicherei gibt es daneben nur in bestimmten Einzelfällen, also beispielsweise wenn gegen ein gesetzlichen Verbot bei Vorteilsannahme verstoßen wird (§ 134 BGB), sich Rechtsgeschäfte als sittenwidrig darstellen (§ 138 BGB), eine testamentarische Verfügung angefochten werden kann (§ 2078 BGB) oder der Gesetzgeber Vermögenszuwendungen an bestimmte Personengruppen (Stichwort Heimgesetz) ausschließt.

In vielen Fällen können die Erben das verschwundene Vermögen nicht mehr sicherstellen, es bleibt neben der Strafanzeige bei der Polizei / Staatsanwaltschaft wegen Veruntreuung, Betrug, Diebstahl oder sonstiger infragekommender Delikte dann nur der zivilrechtliche Herausgabeanspruch nach BGB.

Links:

Missbrauch Generalvollmacht



Missbrauch durch Kontovollmacht


Missbrauch durch Betreuer eindämmen

Strafrechtlicher Missbrauch der Vorsorgevollmacht
Strafrechtlich relevanter Missbrauch der erteilten Generalvollmacht
Missbrauch durch Betreuer
Missbrauch

Urteil: Raffgierige Lebensgefährtin

Aktuelle Gerichtsentscheidungen "Erbrecht"


Bei Problemen der vorliegenden Art helfen die Experten des Portals Erbrecht.de

Betreut und betrogen?

Jeder kann plötzlich auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen sein. Krankheit oder Alter verhindern, dass man seine eigenen Geschäfte alleine regeln kann. Dann müssen Angehörige oder sogenannte Freunde dieses erledigen. Doch nicht immer verhalten sich diese "Betreuer" zum Wohl des Patienten.

Alte Menschen, die im Alter immer weniger Kontakte haben, klammern sich nicht selten an diejenigen, die am Ende des Lebens noch in die Wohnung kommen und sich "kümmern".

Das kann der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin des Pflegedienstes sein, der täglich vorbeikommt um die Tagespflege zu erledigen; das kann aber auch der sogenannte gute Freund / die gute Freundin sein, die immer so nett und hilfsbereit ist.

Oftmals kommt es dabei zu Lebzeiten der alten Menschen zu Vermögensverfügungen, die von den Erben zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Tod des Patienten kaum noch aufzuklären sind. Da tauchen plötzlich Dokumente auf, die eine Unterschrift des Verstorbenen tragen.

Da fehlen dann erhebliche Werte aus der Erbmasse, ganze Autos verschwinden wie weggezaubert aus der Masse und Konten wurden geplündert.

In ganz schlimmen und kriminellen Fällen räumen die "Freundinnen" noch nach dem Tod des Verstorbenen die Konten ab und kassieren auch noch die Gelder der privaten Sterbekassen.

Sogar amtlich eingesetzte Berufsbereuer gehören zu diesem Täterkreis.

Im Film "Betreut und betrogen" wird einigen Fällen nachgegangen und aufgezeigt, was alles möglich ist, wie raffgierig, skrupellos und kriminell private "Pfleger" und amtlich eingesetzte Berufsbetreuer agieren.

Zum Film