Ausgestaltung der illegalen Beschäftigung
Schwarzarbeit: Nicht angemeldete bezahlte Tätigkeit, also Lohnarbeit ohne Abführung von Steuern und Sozialabgaben; rechtloser Status der Beschäftigten und der Arbeitgeber (s. u.). Die Übergänge zwischen legaler und illegaler Beschäftigung bzw. zwischen den unten beschriebenen Formen der halblegalen/illegalen Beschäftigung sind dann scheinbar fließend, wenn ein Teil der Leistungen legal erbracht wird.
Regelmäßige Leistungen durch Angehörige (Familie, Bekannte) oder "ehrenamtliche" fremde HelferInnen werden mit einem Taschengeld oder einer rel. hohen Aufwandsentschädigung abgegolten (vgl. Babysitter).
Eine geringfügige Beschäftigung z.B. als Haushaltshilfe ist zwar angemeldet, es entsteht aber häufiger ein Mehrbedarf an Leistungen, der "schwarz" zusätzlich gearbeitet und bezahlt wird.
Regelmäßige bezahlte, nicht angemeldete Beschäftigung z.B. zur Hilfe bei der täglichen Körperpflege;
Aufnahme einer/eines fremden Helferin/Helfers in den Haushalt der pflegebedürftigen Person zur 24Stunden-Betreuung, umfangreiche hauswirtschaftliche und pflegerische Leistungen gegen Bezahlung, jedoch nicht als angemeldete Beschäftigung und ohne Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Bestimmungen (Arbeitszeit, Mindestlohn etc.) (s. a. Wohngemeinschaft).
Probleme der illegalen Beschäftigung
Straftat Schwarzarbeit - keine Lohn-/Einkommenssteuer, keine Sozialabgaben, kein Rentenanspruch - Geld- oder Freiheitsstrafen möglich;
rechtloser Status der Beschäftigten und der Arbeitgeber - arbeitsrechtliche Bestimmungen werden u. U. nicht eingehalten (http://www.blogger.com/img/blank.gifArbeitszeit, Mindestlohn, Qualität der Leistungen), kein Versicherungsschutz bei Unfällenhttp://www.blogger.com/img/blank.gif
Qualität der Pflege ist nicht gesichert: HelferInnen ohne Ausbildung können Pflegebedürftige kaum angemessen versorgen; selbst Fachkräfte handeln in einem illegalen Beschäftigungsverhältnis u. U. unprofessionell (emotionale Überforderung, keine Kontrolle, keine fachliche Beratung) (s. a. Pflegefehler, gefährliche Pflege);
Sprachbarriere bei fremdsprachlichen (ausländischen) Helferinnen/Helfern: Verständigungsprobleme bei Absprachen oder Anweisungen, Kommunikation mit Pflegebedürftigen erschwert.
Zum Pflegewiki
Gesetzliche Vorschriften
Bücher zum Thema:
Altenheim - TV / Video - Informationsblog des Vereins Altenpflege - TV zum Thema Altenpflege mit Vermittlungsbörse für Pflegekräfte, ambulante Pflegedienste, Heimplätze und Arbeitsstellen Redaktionsanschrift Reinhard Göddemeyer Weetfelder Str. 29 59199 Bönen Tel.: 02383 - 9182775 Mail: Redaktion-Sachbearbeitung@gmx.de (гериатрический медсестры-Geriatric pielęgniarki-enfermeira geriátrica - 性別 - geriatric nurse-Eakad õde, geriatrik hemşire Nutzen sie das Suchfeld für ihre Suche
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