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Dienstag, 29. November 2011

Risiko der Pflegebedürftigkeit beträchtlich gestiegen

BARMER GEK Pflegereport 2011
Drei von vier Frauen werden pflegebedürftig
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Berlin (29.11.2011) Wie hoch ist das Risiko, ab dem 30. Lebensjahr pflegebedürftig zu werden? Laut dem heute veröffentlichten BARMER GEK Pflegereport lag es für Männer im Jahr 2009 bei 50 Prozent, für Frauen sogar bei 72 Prozent. Der Anstieg ist beträchtlich: Im Jahr 2000 hatte das Risiko für Männer noch bei 41 Prozent und für Frauen bei 65 Prozent gelegen.
Deutschlands Pflegeversorgung stellt das vor enorme Herausforderungen. Dr. Rolf-Ulrich Schlenker, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK, hält die Finanzen der Sozialen Pflegeversicherung zwar mindestens bis zum Jahr 2014 für hinreichend. Die von der Bundesregierung für das Jahr 2013 geplante Anhebung des Beitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte werde vor allem für die bessere Pflege von Demenzkranken benötigt. Aber es bleibe bei einem enormen Handlungsdruck in punkto Pflegebedürftigkeitsbegriff und Pflegefinanzierung. "Das Thema Pflege wird uns weiter treiben. Auf Dauer können wir uns Reformen im Schneckentempo nicht mehr leisten, wir müssen schneller vorankommen", so Schlenker.
Auch Studienleiter Professor Heinz Rothgang vom Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen kritisiert: "Die geplanten Leistungsverbesserungen bleiben Stückwerk. Statt vorläufige Sonderregelungen speziell für Demenzkranke einzuführen, brauchen wir eine zügige Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs." Um die bisherige Leistungshöhe zu halten und gleichzeitig Demenzkranke besser zu betreuen, seien Mehrausgaben von rund drei Milliarden Euro erforderlich. Die geplante Beitragssatzanhebung um 0,1 Prozentpunkte wird nur rund 1,1 Milliarden Euro zusätzlich einbringen
Rothgang regt eine regelgebundene Dynamisierung der Pflegeleistungen an. Diese könne man seiner Ansicht nach an der allgemeinen Bruttolohnsteigerung und der Inflationsrate ausrichten. Voraussetzung sei allerdings eine nachhaltige Finanzreform. "Nur eine umfassende Pflegebürgerversicherung, die alle Einkommensarten berücksichtigt, die Beitragsgrenze anhebt und bislang Privatversicherte einbezieht, kann die strukturelle Einnahmeschwäche der Pflegeversicherung beseitigen."
Schwerpunktthema des Reports sind die zusätzlichen Betreuungsleistungen nach Paragraf 45b Sozialgesetzbuch XI. Sie richten sich an "Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz" (PEA), vor allem an Demenzkranke. Die Bremer Pflegeforscher belegen, dass diese Betreuungsleistungen seit ihrer Einführung deutlich zugenommen haben: Die Ausgaben stiegen vom 2. Quartal 2002 bis zum 4. Quartal 2010 von 2,4 Millionen Euro auf 65,5 Millionen Euro, was vor allem auf die Fallzahlenentwicklung zurückzuführen ist. Dabei verlief der Anstieg von unter 16.000 Leistungsbeziehern pro Quartal in 2002 auf 41.000 im 2. Quartal 2008 zunächst verhalten. Mit der erweiterten Zahl Anspruchsberechtigter und aufgestockten Leistungen durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz im Jahr 2008 kam es dann zu einem sprunghaften Anstieg auf 163.000 im 3. und 4 Quartal 2010.
58 Prozent der Leistungsempfänger sind dement, bei den übrigen 42 Prozent handelt es sich um geistig Behinderte und psychisch Erkrankte. "Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz" ohne Pflegestufe haben bisher in vergleichsweise geringem Umfang davon profitiert – sie machen erst neun Prozent der Leistungsbezieher aus. Betreuungsleistungen bedeuten damit in den weitaus meisten Fällen lediglich eine Aufstockung der regulären Pflegeleistungen für körperliche Gebrechen.
Auch die ergänzende Versichertenbefragung unter anspruchsberechtigten Personen offenbart Licht und Schatten: Insgesamt werden die zusätzlichen Betreuungsleistungen positiv bewertet, Nutzer empfinden sie entlastend und schätzen ihre Qualität. Dass sie jedoch nur von einer Minderheit genutzt werden, ist unter anderem auf immer noch weit verbreitete Unkenntnis zurückzuführen. So wussten nur 1004 von 2187 befragten Leistungsberechtigten, das entspricht 46 Prozent, dass sie einen solchen Anspruch haben. Neben dem geringen Bekanntheitsgrad ist auch mangelnde Akzeptanz bei den PEA ausschlaggebend. So lehnten die Nicht-Nutzer zu zwei Dritteln Betreuungsangebote außerhalb des häuslichen Umfeldes und zu einem Drittel Betreuungshilfen zu Hause ab.
BARMER GEK Vize Schlenker stellt fest: "Diese Leistungen werden allmählich häufiger, aber immer noch zu selten abgerufen. Offenbar gibt es Informationsdefizite und Hemmschwellen. Pflegedienste, Beratungsstellen und Pflegekassen müssen hier ihre Beratung von Pflegebedürftigen und Pflegenden sicherlich verstärken."
Ergebnisse des BARMER GEK Pflegereports 2011:
Die Zahl der Pflegebedürftigen hat von 1999 bis 2009 um 16 Prozent auf 2,34 Millionen Menschen zugenommen, allein seit 2007 um 4,1 Prozent. Ursache ist die Alterung der Bevölkerung – das altersspezifische Pflegerisiko bleibt dagegen konstant.
Pflegebedürftigkeit wird mit höherem Alter assoziiert. So werden fünf Prozent der 80-Jährigen und 20 Prozent der 90-Jährigen innerhalb eines Jahres pflegebedürftig. Sie spielt aber auch in den ersten Lebensjahren eine Rolle. Kleinkinder und Kinder haben mit 0,1 bis 0,2 Prozent eine ähnlich hohe Pflegeeintrittswahrscheinlichkeit wie 50-Jährige und eine deutlich höhere als unter 50-Jährige.
Nachdem über Jahre hinweg vor allem im Bereich der vollstationären Pflege Zuwächse zu verzeichnen waren, ist im Jahr 2009 erstmals der Anteil der Pflegebedürftigen in stationärer Pflege minimal rückläufig. Gleichzeitig stieg der Anteil der Pflegebedürftigen, die über ambulante Pflegedienste versorgt werden, in den zwei Jahren von 2007 bis 2009 um 10 Prozent. Der Trend zu mehr professioneller Pflege wird immer mehr von den ambulanten Diensten getragen.
Frauen sind länger pflegebedürftig als Männer. So überlebten Männer, die im Jahr 1999 pflegebedürftig wurden, durchschnittlich 3 Jahre bzw. 37 Monate, Frauen 4 Jahre bzw. 51 Monate.
Das Sterben verlagert sich ins Krankenhaus oder Pflegeheim. Die Zahl der über 30-Jährigen, die im Krankenhaus verstarben, ist zwischen 2000 und 2009 von 401.000 auf 423.000 Menschen im Jahr gestiegen. Gleichzeitig wuchs die Zahl der im Pflegeheim Verstorbenen von 140.000 auf 159.000. Damit verstarben 70 Prozent in Krankenhäusern oder Pflegeheimen. 2000 lag die Quote bei 65 Prozent.
Presseabteilung der BARMER GEK
Athanasios Drougias (Leitung), Telefon 0800 33 20 60 99-1421
Dr. Kai Behrens, Telefon 0800 33 20 60 44-3020
Thorsten Jakob, Telefon 0800 33 20 60 99-1451
Claudia Rembecki, Telefon 0800 33 20 60 99-1438
Axel Wunsch, Telefon 0800 33 20 60 99-1446
E-Mail: presse@barmer-gek.de

Zum aktuellen Pflegereport der BARMER Ersatzkasse

Samstag, 26. November 2011

Stellenmarkt

Zum Stellenmarkt:

In unserem Datenbanksystem bieten wir auch die Eintragungsmöglichkeiten für Personen, die stundenweise / aushilfsweise in Ihrer Stadt für entsprechende Hilfstätigkeiten zur Verfügung stehen.

Personalnot in der Pflege

Die Personalnot in der Pflegebranche wird immer grösser.
Erste Heime mussten bereits einen Aufnahmestopp verkünden, weil sie nicht mehr genügend qualifizierte Mitarbeiter einstellen konnten.

Dies ist selbstverständlich auch eine Chance für arbeitswillige Menschen aus anderen Branchen, die eine zukunftsträchtige berufliche Tätigkeit suchen.

In allen Regionen Deutschlands werden entsprechende Qualifizierungsmassnahmen angeboten. Die Arbeitsagenturen vermitteln Arbeitslose in die entsprechenden Massnahmen.



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Nicht jeder ältere Mensch ist aber sofort voll pflegebedürftig und muss in ein Pflegeheim. Der Alterungsprozess ist ein langsamer, manchmal schleichender Prozess, der Geist will oft noch, nur der Körper spielt nicht mehr so mit, wie der Geist es eigentlich befiehlt.

Neben den ambulanten Pflegediensten bieten daher auch etliche Agenturen die Tätigkeit "Haushaltshilfe" an.

Dieser markt wächst rasant, denn immer mehr Senioren kommen in ein Alter, in dem eine Hilfe nötig ist.


Wir suchen daher insbesondere für die Region Ruhrgebiet:
arbeitswillige Hilfs-und Fachkräfte zum Einsatz in Familien, in Betrieben der Pflege, in ambulante Diensten ebenso wie Altenheimen.

Es können sich auch Selbstständige melden, die Interesse an ständigen Einsätzen als Springer haben.

Agentur Mauch
Baden-Baden
Tel.: 07221 - 7711773

Kontakt Ruhrgebiet:
Wladimir Miller
Evinger Str. 34
44145 Dortmund
Tel.: 0231 - 2806052
oder
Mobil: 0176 - 61028529

Zum Stellenmarkt:

In unserem Datenbanksystem bieten wir auch die Eintragungsmöglichkeiten für Personen, die stundenweise / aushilfsweise in Ihrer Stadt für entsprechende Hilfstätigkeiten zur Verfügung stehen.

Mittwoch, 23. November 2011

Handys ohne Schufa


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Wir halten, was andere versprechen.

Wenn Sie ein Handy mit Handyvertrag trotz Schufaeintrag suchen, dann sind Sie hier in der richtigen Kategorie.
Suchen Sie sich ein Handy ohne Schufa aus, z.B. das LG 500.
Wir benötigen von Ihnen lediglich telefonisch die Daten Ihres Personalausweises, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde.
Rufen Sie uns an unter Herne 02323-9939302

Mittwoch, 16. November 2011

Zahngesundheit von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung ist desolat

Berlin. Die Zahngesundheit von alten Menschen, Behinderten und Pflegebedürftigen in Deutschland ist schlecht. Wie "Apotheke Adhoc" berichtet, beklagte der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel, beim Deutschen Zahnärztetag eine "erschreckend schlechte zahnärztliche Versorgung" im hohen Alter. Während es um die Zähne von Kindern in Deutschland außerordentlich gut stehe, lasse man alte Menschen "im Regen stehen", so Engel.

Quelle / Volltext: www.haeusliche-pflege.vincentz.net

Sonntag, 6. November 2011

Stellengesuch

Region Bundesweit
Rumänische Pflegekraft (56) mit guten Deutschkenntnissen sucht ab 2.1.2012 Arbeitsstelle für Rundumpflege 24 Stunden täglich.

Kontakt:
Telefon 0152 - 04915698

Erstellung von professionellen Webseiten ab 399 EURO

Erstellung von professionellen Webseiten

Wir erstellen für Sie auf Basis eines Content Management Systems (CMS)** nach Ihren Vorgaben eine Webseite.

Das von Ihnen erworbene Paket beinhaltet:
- Startseite
- Impressum (gemäß rechtlichen Anforderungen)
- Kontaktformular
- bis zu 5 Unterseiten
- Bildergalerie
- Telefonische Kurzeinweisung in die Grundfunktionen des CMS

VORTEILE EINES CMS:
- jede Webseite kann direkt inhaltlich verändert und angepasst werden
- neue Inhaltsseiten können laufend erstellt werden, die Publikation kann auf ein bestimmtes Datum hin erfolgen und auch automatisch ablaufen
- gesamte Bedienung erfolgt direkt via den Internet Browser und ist unabhängig
von Ort und Betriebssystem
- Jeder Text kann direkt im Browser mittels eines Editors, der ähnlich ist wie Word®, erstellt und verändert werden. Dabei können Dateien eingefügt, Links erstellt und auch Fotos/Videos/Animationen in den Text gemischt werden
- Fotos, Dokumente (PDF) und Filme können direkt auf den Server hochgeladen werden, dies wiederum direkt vom Browser aus

WICHTIG: Innerhalb von max. 48 Stunden nach Zahlunseingang erhalten Sie von uns einen ersten Entwurf in Form eines Links (z.Bsp. http//ihrewebseite.icare-media.de). Basierend darauf erarbeiten wir in Zusammenarbeit mit Ihnen eine Webseite ganz nach Ihren Wünschen.

Unser Angebot beinhaltet kein Shopsystem, keine Flashanimationen sowie keine zusätzlichen Module wie z.Bsp. Gästebuch, Forum etc.


Ablauf:
Wenn Sie mit unserem Entwurf zufrieden sind, übersenden Sie uns die Zugangsdaten zu Ihrem FTP Server. Wir laden dann die komplette Webseite auf Ihren Server hoch. Bei Interesse stellen wir Ihnen einen Webserver zur Verfügung und helfen Ihnen bei der Wahl der richtigen Domain. Hierbei fallen weitere Kosten an.

1. Sie erwerben und bezahlen das Angebot
2. In einem ersten Telefongespräch besprechen wir mit Ihnen Ihre Wünsche
3. Sie übersenden uns Textinhalte, Logo und ggfs. weitere Inhalte
4. Sie erhalten von uns einen Link (z.Bsp. http//ihrewebseite.icare-media.de), unter dem Sie den ersten Entwurf einsehen können
5. Rücksprache mit Ihnen und Anpassungen des Entwurfes gemäß Ihrer Wünsche
6. Abschluss und Übergabe Ihrer Daten auf einen Server Ihrer Wahl

Bitte beachten Sie, dass die Programmierung und Gestaltung Ihrer Webseite ca. 2 Wochen in Anspruch nehmen wird. Dieser Zeitraum hängt auch stark von Ihrer Mitarbeit ab. Sie können sich jederzeit, nach Erhalt des Links, von unseren Tagesergebnissen bzw. Fortschritten überzeugen.

Auf Wunsch können wir Ihre Webseite umfangreicher gestalten bzw. mit diversen zusätzlichen Funktionen ausstatten. Hierbei bitten wir Sie zu beachten, dass wir für jede zusätzlich anfallende Arbeitszeit einen Stundenlohn von 49,00 EUR netto berechnen.


**Bitte beachten Sie die Anfordungen an den von Ihnen gemieteten Webserver. Zur Installation des Content Management Systemes werden folgende Anforderungen an den Webserver gestellt: Webserver Apache ab Version 1.3.19 oder Microsoft IIS. PHP ab Version 4.3. Datenbanksystem MySQL ab Version 3.23. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Webserver diese Anforderungen erfüllt, unterstützen wir Sie gerne.
Sollten Sie noch keine Domain und keinen Webserver haben, können wir Ihnen gerne auch hier weiterhelfen.


Impressum:
Icare Media
Inh.: Martin Muders
USt-ID-Nr.: DE248880870

phone: 0911 3925809
fax: 0911 59699001
E-Mail: info@icare-media.de
Web: www.icare-media.de
Tel. 0911-3925809

Samstag, 5. November 2011

Stellenangebot Rhauderfehn

Ambulanter Pflegedienst sucht examinierte/n Altenpfleger/in, Alten-pflegehelfer/in oder Gesundheitspfleger/in in Teilzeit bzw. gering- fügiger Basis für jedes 2. Wochenende samstags und sonntags je 3-4 Stunden u. in der Woche vormittags.

Pflegeteam Hermine Wolff, Schwarzmoorstr. 1, Rhauderfehn, Tel. 04952/895080

Mittwoch, 2. November 2011

Wenn Versicherer Patientendaten begehren

Anfragen zu Patienten, die kommen immer öfter auch von privaten Versicherungen. Das Problem: Fehlt dem Versicherer die Einwilligung des Patienten, könnte Ärzte eine Schadenersatzpflicht treffen.

Per Gesetz müssen Patienten ihre Ärzte für jede Anfrage neu von der Schweigepflicht entbinden.

BONN. Die meisten Ärzte haben täglich mit Versicherungsanfragen zu tun. Besonders heikel sind hier die Anfragen von privaten Versicherungsgesellschaften, also Anfragen privater Kranken-, Lebens- und Unfallversicherer.
Schweigepflichtentbindung des Patienten sollte vorliegen

Denn diesen dürfen Ärzte nur dann Auskunft geben, wenn eine wirksame Schweigepflichtentbindung des Patienten vorliegt. Verstöße sind strafbar, berufsrechtswidrig und können zum Schadensersatz verpflichten.

Zwar sind solche Verfahren gegen Ärzte selten, mit der erhöhten Sensibilisierung unserer Gesellschaft für Belange des Datenschutzes ist aber in Zukunft eine Zunahme solcher Auseinandersetzungen zu erwarten.

Doch private Versicherer sind nicht dumm: Sie lassen sich beim Abschluss des Versicherungsvertrages in der Regel eine Schweigepflichtentbindung des Versicherungsnehmers unterschreiben. Je nachdem, wann der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde, haben diese Schweigepflichtentbindungen jedoch einen unterschiedlichen Wortlaut.
Seit 2006 gelten Einwilligungen häufig nur drei oder fünf Jahre

Früher wurde häufig eine umfassende, für die gesamte Dauer des Versicherungsverhältnisses unbeschränkte Einwilligungs- und Schweigepflichtsentbindung verlangt.

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2006 wurden die Einwilligungen dann dahingehend geändert, dass sie nur für eine gewisse Zeit nach Abschluss des Versicherungsvertrages, häufig drei oder fünf Jahre, gelten.

Nach dem im Jahr 2009 in Kraft getretenen Versicherungsvertragsgesetz kann der Versicherungsnehmer aber verlangen, dass eine Datenerhebung durch die Versicherung nur erfolgt, wenn er im Einzelfall eingewilligt hat, eine generelle Schweigepflichtentbindung liegt dann nicht vor.

Das Problem: Der jeweilige Arzt hat dadurch von diesen Details keine Kenntnis und kann sie auch mit vertretbarem Aufwand nicht erlangen.
Strafrechtlich können Ärzte wohl nicht belangt werden

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass der Patient die Schweigepflichtentbindung jederzeit gegenüber seiner Versicherung widerrufen kann. Auch von einem etwaigen Widerruf wird der Arzt regelmäßig keine Kenntnis haben. Er kann sich also nicht sicher sein, ob eine Schweigepflichtentbindung für die konkrete Anfrage vorliegt oder nicht.

Allerdings versichern die anfragenden Versicherungen regelmäßig in Form eines "Textbausteins", dass eine Schweigepflichtentbindung vorliege. Kann sich der Arzt auf die Richtigkeit dieser Erklärung verlassen? Im Hinblick auf strafrechtliche Konsequenzen wird man dies bejahen können.

Eine strafbare Verletzung von Privatgeheimnissen liegt nicht vor, wenn der Arzt irrig das Vorliegen einer Schweigepflichtentbindung annehmen durfte. Wenn die anfragende Versicherung dies versichert, so wird der Arzt auf die Richtigkeit dieser Aussage vertrauen dürfen. Rechtsprechung hierzu liegt allerdings noch nicht vor.
Schadensersatzansprüche des Patienten bei fahrlässigem Handeln

Aber: Schadensersatzansprüche des Patienten können auch bei fahrlässiger Nichtbeachtung der Schweigepflicht entstehen.

Da inzwischen viele Datenschutzbeauftragte in ihren Veröffentlichungen darauf hinweisen, dass Schweigepflichtentbindungen unwirksam sein können und sie im Übrigen jederzeit widerruflich sind, wird man bei einer unreflektierten Antwort auf die Anfrage der Versicherung fahrlässiges Handeln nicht ausschließen können.

Doch wie sollen Ärzte sich nun verhalten? Im Ergebnis ist jedem Arzt zu raten, vor der Beantwortung einer Versicherungsanfrage die Einwilligung des Patienten einzuholen. Die Einwilligung muss in die konkrete Anfrage erfolgen - dem Patienten muss also bekannt sein, was seine Versicherung wissen will.
Der Arzt sollte sich schriftlich vom Patienten absichern lassen

Der Arzt sollte sich also entweder vom Patienten unterschreiben lassen, dass dieser der Beantwortung der konkreten Versicherungsanfrage zustimmt oder er sollte - dies ist der rechtlich am naheliegendste Weg - den Versicherten entscheiden lassen, ob er die Daten weitergeben möchte oder nicht.

Der Arzt ist nämlich gegenüber der privaten Versicherung nicht selbst zur Beantwortung verpflichtet. Er kann also die Anfrage beantworten und Anfrage nebst Antwort dem Patienten übergeben und diesem anheimstellen, die Antwort an seine Versicherung zu senden oder nicht.

Sowohl die Beantwortung als auch die Nichtbeantwortung können für den Versicherten nachteilige Folgen haben. Hierüber muss der Arzt allerdings nicht und schon gar nicht im Detail informieren, da dies Rechtsberatung wäre, die ihm verboten ist.
Der Datenschutz macht vor, wie es geht

Der Landesdatenschutzbeauftragte Schleswig-Holsteins formuliert dies wie folgt: "Das Einschalten des Patienten gibt nicht nur dem Arzt die Gewissheit, befugt Patientendaten zu offenbaren, sondern gewährleistet auch das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Patienten auf bestmögliche Weise.

Der Patient hat es dann in der Hand, über die Weitergabe seiner Daten im Einzelfall zu entscheiden." Hippokrates hat dies vor ca. 4200 Jahren ähnlich formuliert: "Was ich bei der Behandlung oder auch außerhalb meiner Praxis im Umgange mit Menschen sehe und höre, dass man nicht weiterreden darf, werde ich verschweigen und als Geheimnis bewahren."

Dr. Ingo Pflugmacher ist Fachanwalt für Medizinrecht und Partner der Anwaltskanzlei Busse & Miessen in Bonn.

Dienstag, 1. November 2011

Sonderaktion: Ihr Filmprojekt schon ab 990,00 €




Wenn es um Medienprojekte jedweder Art geht, dann ist Herr Dieter Mauch Ihr Ansprechpartner. Von der Konzeptionierung, über die Erstellung des Drehbuches, die Durchführung der Dreharbeiten bis hin zur Nachbearbeitung. Wir sind Ihr Ansprechpartner.

Heute können wir Ihnen die kostengünstige Produktion Ihres Präsentationsfilmes anbieten. Mit diesem Medienprojekt und unserer Unterstützung können sie nicht nur neue Kunden gezielt erreichen, sondern auch neue Kontakte, Anfragen oder Aufträge erschließen.


Wir bieten Ihnen 2 Varianten an:

VARIANTE 1:

Sie sind im Besitz von vorhandenem Filmmaterial und Fotos

Die gesamte Umsetzung bieten wir Ihnen momentan zu einem zeitlich befristeten Sonderpreis an. Sie erhalten Ihre deutschsprachige Filmische Präsentation zu einem sagenhaften Preis von nur 990,00 € (zzgl. Mehrwertsteuer). In unserem Angebot "Variante 1" sind folgende Leistungen enthalten:

Die Sichtung und Bearbeitung Ihres Film- und Fotomaterials

Die Entwicklung und Erstellung einer Storyline für Ihr Projekt

Die Nachbearbeitung: 2 Schnitttage

Filmlänge: ca. 5-8 Minuten

Gemafreie Musikuntermalung

Deutsche Vertonung (Männlicher Sprecher unserer Wahl)

Das Endprodukt als CD, DVD und Filmmodul für die Internetintegration.

VARIANTE 2:

Sie besitzen noch kein Filmmaterial. Kein Problem, wir erledigen das für Sie!

Die gesamte Umsetzung bieten wir Ihnen ebenfalls zu einem zeitlich befristeten Sonderpreis an. Ihre deutschsprachige Filmische Präsentation zu einem sagenhaften Preis von nur 1.990,00 € (zzgl. Mehrwertsteuer, Kilometerpauschale und evtl. Übernachtungskosten bzw. Transfertage). In diesem Angebot sind folgende Leistungen enthalten:

Die Entwicklung und Erstellung eines individuellen Drehbuches für Ihr Projekt

Die professionelle filmische Umsetzung: 1 Drehtag

Die Nachbearbeitung: 2 Schnitttage

Filmlänge: ca. 5-8 Minuten

Gemafreie Musikuntermalung

Deutsche Vertonung (Männlicher Sprecher unserer Wahl)
Das Endprodukt als CD, DVD und Filmmodul für die Internetintegration

Optional liefern wir Ihnen selbstverständlich auch jede andere gewünschte fremdsprachliche Filmversion, oder Filmkopien auf unterschiedlichsten Medien.

Wenn wir nun Ihr Interesse geweckt haben, dann stehen wir Ihnen für Rückfragen jederzeit sehr gerne zur Verfügung.

Dieter Mauch
Agentur Mauch
Schützenstr. 2
76354 Baden-Baden
Mail: dietr@gmx.de

Roboter in Altenheimen

Sind moderne Roboter die Lösung für das Problem der fehlenden Pflegefachkräfte ?

Sehen Sie dazu einen Beitrag in www.kirchenfernsehen.de

Seniorenservice Mauch sucht bundesweit Mitarbeiter / innen

Sie sind bei uns richtig, wenn Sie:
- hilfsbedürftige Senioren Zuhause unterstützen wollen
- die pflegenden Angehörigen entlasten wollen
- eine zukunftsfähige Geschäftsidee für sich suchen
- eine gestandene Führungskraft mit hoher Sozialkompetenz sind
- eine echte Management-Herausforderung für Ihre Selbstständigkeit suchen
- eine Nische im wachsenden Seniorenmarkt besetzen wollen

Uns erreichen fast täglich Anfragen aus fast allen deutschen Bundesländern, teilweise auch aus dem Ausland (Schweiz - Österreich).

Zur Abdeckung dieser Anfragen müssen wir uns regional verstärken.

Wir bieten ihnen deshalb an Teil des stark wachsenden Seniorenmarktes zu werden:

der Seniorenbetreuung zuhause.

Wir suchen Franchise-Partner in NRW, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Saarland, Berlin sowie in Bayern.

Wenn Sie an der positiven Entwicklung Teil haben wollen so senden sie uns eine Kurzbewerbung an

Agentur Mauch
inh.Ludmilla Mauch
Schützenstr. 2
76354 Baden Baden

Bewerbungen bitte per mail an Herrn Dieter Mauch unter dietr@gmx.de

www.senioren-bethel.de

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Ihre Spende hilft pflegebedürftigen alten Menschen.
www.senioren-bethel.de
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Urteil des Bundessozialgerichts: Familienpflegerin ist meistens selbstständig

Urteil des Bundessozialgerichts: Familienpflegerin ist meistens selbstständig


Kassel/Essen. Die Tätigkeit als hauswirtschaftliche Familienbetreuerin ist grundsätzlich sowohl im Rahmen einer Beschäftigung als auch im freien Dienstverhältnis möglich. Aktuell hat das Bundessozialgericht entschieden, dass eine Familienpflegerin selbtstständig tätig ist, wenn die Merkmale einer frei bestimmten Tätigkeit insgesamt überwiegen (BSG-Urteil vom 29. September 2011, Az.: B 12 R 17/09). Auch wenn im konkreten Fall die Kunden durch einen ambulanten Pflegedienst akquiriert wurden, konnte die Familienpflegerin weitestgehend frei über ihre Arbeitskraft verfügen.

Wie die Rechtsanwältin Isabel Bierther in der Wochenzeitung CAREkonkret schreibt, gab es eine Vereinbarung von pauschalen Tagessätzen, so dass die Familienpflegerin selbst das Betriebsrisiko trug. "Diese Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass alle Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste selbstständig sind, wenn sie hauswirtschaftliche oder pflegenahe Arbeiten verrichten", so Bierther. Entscheidend seien die Umstände des Einzelfalls.

Zum Hintergrund: Die Rentenversicherung hatte die Familienpflegerin als Arbeitnehmerin eingeordnet, wogegen sich der private ambulante Pflegedienst wehrte. Die Familienpflegerin hatte mehrere Pflegedienste als Kooperationspartner.


Alltagshilfen und Betreuung: Franchise-Netzwerk Home Instead Senior Care aus den USA eröffnet Deutschlandzentrale



Köln. Das Franchise-Netzwerk Home Instead Senior Care aus den USA hat jetzt in Frechen bei Köln seine Deutschlandzentrale eröffnet. Auf den Pilotbetrieb, den es seit 2008 in Köln gibt, sollen nun weitere Ableger in anderen Regionen folgen. Betreuungskräfte kümmern sich um den Haushalt, lesen aus der Zeitung vor oder gehen mit den Senioren spazieren. Für alles andere kommt der ambulante Pflegedienst.

In Deutschland ist Home Instead Seniorenbetreuung für die Pflegekasse und das Finanzamt ein Pflegedienst. Für Jörg Veil, geschäftsführender Gesellschafter, ist der Pilotbetrieb etwas völlig anderes: "Wir haben einen ganz anderen Fokus. Wir bieten stundenintensive Betreuungsdienstleistungen und keine Behandlungspflege." Man möchte auch nicht in Wettbewerb mit klassischen Pflegediensten und den Wohlfahrtsverbänden treten, sondern mit diesen zusammenarbeiten. "Wir können ganz kurzfristig für viele Stunden einspringen: Über Nacht, 24-Stunden-Betreuung, Verhinderungspflege und manchmal auch Familienpflege das sind unsere Einsatzgebiete."

Angeboten werden reine Begleitung zuhause, hauswirtschaftliche Hilfen, Unterstützung bei der Grundpflege und Betreuung von Demenzkranken. Mit einigen Pflegediensten besteht ein Kooperationsvertrag für Leistungen nach § 45b SGB XI und die hauswirtschaftliche Versorgung.
(Quelle: nawa, CAREkonkret Nr.42/2010)




Alltagshilfen: Hausengel öffnet Franchise-Netzwerk für selbstständige Betreuungskräfte


Ebsdorfergrund-Heskem. Das Unternehmen Hausengel GmbH öffnet sein Franchise-Netzwerk jetzt auch für deutsche selbständige Betreuungskräfte, nachdem es Anfang 2010 ein Franchise-System für europäische selbständige Betreuungskräfte eingeführt hatte.
Die Hausengel können nach eigenen Angaben als Franchise-Geber mit ihren bundesweiten Strukturen und Kooperationen Aufträge vermitteln. Die Betreuungskräfte als Franchise-Nehmer behielten aber alle Freiheiten der unternehmerischen Selbständigkeit und entscheiden, welche Aufträge sie annehmen, welche Vereinbarungen sie im Detail mit den betreffenden Familien treffen. Außerdem könnten sie eigenständig Kooperationen mit Pflegediensten, weiteren Dienstleistern, Haushaltshilfen oder anderen Betreuungskräften eingehen.
Familien sollen dadurch nicht nur Hilfe bei der Rund-um-die-Uhr-Betreuung eines Angehörigen in den eigenen vier Wänden, sondern alternativ dazu auch stunden- oder tageweise Unterstützung innerhalb lokaler und regionaler Strukturen bekommen.

Ludwigsburg: Neuer Kurs für Sterbebegleiter

Neuer Kurs für Sterbebegleiter der Hispizinitiative im Landkreis

Für Personen, die sterbende menschen und deren Angehörigen begleiten wollen, bietet die Ökumenische Hospizinitiative im Landkreis ab November einen kostenlosen Kurs zur psycho-sozialen Begleitung Sterbender und ihrer Familien an.
Der Kurs dauert vom 25.11.2011 bis zum 11.5.2012.

Am 8.11.2011 findet für Interessierte ein persönliches Vorgespräch statt. Eine Anmeldung ist erforderlich. Anmeldeschluss ict der 4.11.2011. Weitere Informationen und Anmeldung bei der Ökumenischen Hospizinitiative Gartenstr. 17 Ludwigsburg

Kontakt über Telefon 07141 - 95 51 27

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Ihre Spende hilft pflegebedürftigen alten Menschen.
www.senioren-bethel.de
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