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Sonntag, 22. Mai 2011

Abmahnungstext für ein Schwarzarbeiterangebot

Wer kennt Sie nicht, die vielen Kleinanzeigen mit Inhalten wie:

Daheim statt Altersheim.
24 Stunden Pflegekaft frei.
T.023456-123456


Da wir viele Hinweise auf die via Kleinanzeigen angebotene Schwarzarbeit für Pflegedienstleistungen erhalten haben stellen wir hier in Kürze einen dafür geeigneten Abmahntext ein.

Mit diesem Text können Pflegebetriebe die unseriösen Mitbewerber selbst abmahnen, ohne dass teure Anwaltskosten entstehen, auf denen man als Betrieb sitzenbleibt, wenn die angeschriebene Person die dadurch ausgelöste Anwaltsrechnung nicht bezahlt.

Abmahnungstext für ein Schwarzarbeiterangebot

In Vorbereitung

Sie wollen die Abmahnung nicht selbst im eigenen Namen aussprechen ?

Unser Tipp: Geben Sie den Vorgang an Ihren Dachverband oder auch an die örtliche IHK bzw. an die Wettbewerbszentrale ab.

In der Vergangenheit wurden derartige Kleinanzeigen von den angerufenen Gerichten bereits als unzulässig erklärt:

Sittenwidrige Schwarzarbeiterangebote


Das LG Bielefeld untersagte die Werbung:

„Anstreicher hat noch Termine frei Tel:o5242 / ........“

Entscheidungsgründe: Die von dem Antragsgegner veröffentlichte Anzeige verstößt gegen § 1 UWG. Dem antragstellenden Verein steht ein Unterlassungsanspruch gemäß §§ 1, 13 Abs.2 Nr.3 UWG zu, der gemäß § 25 UWG durch einstweilige Verfügung gesichert werden konnte. Die in Ziffer 2 angedrohte Sanktion beruht auf § 890 ZPO.
Landgericht Bielefeld Az:11 O 206 / 97 17.9.1997




Das LG Bochum untersagte die Werbung:

„Fliesenleger sucht Arbeit, mit allen Arbeiten vertraut. Telefon 0234 ....“

Beschluß gemäß §§ 935, 940, 937 II, 944,91, 890 ZPO, 1,3,13,25 UWG sowie 3 4 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.
Landgericht Bochum Az.13 O 142 / 97 18.9.1997


Das LG Dortmund untersagte die Werbung:

„Maurer, Akustiker, Putzer, Laminatverleger und Maler / Tapezierer sowie Pflasterer, spezialisiert auf Altbausanierung, su.Arbeit. Tel: 0231 .........“

Landgericht Dortmund Az: 18 O 132 / 97 3.9.1997


Weitere Aktenzeichen gegen festgestellte Schwarzarbeiterwerbung:

Landgericht Dortmund Az: 10 O 142 / 97 16.7.1997

Landericht Bochum Az: 17 O 47 / 97 29.9.1997

Landgericht Saarbrücken Az: 711 O 95 / 97 10.7.1997

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