Dieses Blog durchsuchen

Donnerstag, 22. März 2012

Mitarbeiterinnen gesucht








www.docmorris.com






www.gesund-pflegen-online.de






Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat die Online-Analyse zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in der ambulanten Pflege um ein zusätzliches Instrument erweitert.

Bereits seit Oktober 2010 können Pflegeeinrichtungen mit "gesund-pflegen-online.de" direkt im Internet herausfinden, wo sie bei der Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen und psychischen Belastungen stehen. Das neue Instrument für die ambulante Pflege "Gesundheit gewinnt!" umfasst insgesamt 50 Fragen. Dabei geht es um die Prävention von Hauterkrankungen, Infektionen und Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen, um Verkehrssicherheit sowie den Umgang mit Gewalt und Aggression.

Die Nutzer erhalten wie bei "gesund-pflegen-online.de" nach dem Ausfüllen des Fragebogens für andere nicht einsehbar die Auswertung ihrer Antworten. In einer Toolbox finden sie weiterführende Hinweise und Informationen zu passenden Arbeitshilfen, Broschüren und Seminaren der BGW.

Eingesetzt werden kann "Gesundheit gewinnt!" von allen Mitgliedsbetrieben der BGW in der ambulanten Pflege, die die Selbstbewertung "gesund-pflegen-online.de" erfolgreich durchlaufen haben.

www.gesund-pflegen-online.de

Gelegenheit macht Diebe - Bestatter verhaftet






Nicht nur zu Lebzeiten werden alte Leute betrogen.

Ein Bestatter aus dem Ruhrgebiet steht im Verdacht, ca 100 000 EURO unterschlagen zu haben, die ihm für durchzuführende Beerdigungen gezahlt worden waren.

Im Rahmen der von der Polizei durchgeführten Ermittlungen wurde auch eine Urkundenfälschung aufgedeckt.

Der Bestatter hatte offenbar bei einer Wohnungsbesichtigung / im Rahmen einer Bestattung ein Testament gefunden, dieses dann gefälscht und war auf diese Art stolzer Eigentümer eines Mehrfamilienhauses in der Innenstadt geworden.

Freitag, 16. März 2012

Trinken Sie auch genug ?

Achtung - jetzt kommt der Frühling mit den ersten Temperaturen über 20 Grad.

Auch wenn dieser Sommer noch nicht so wirklich schön ist - Sie kennen die Horrorbotschaften aus den letzten Sommern. Ältere oder behinderte Menschen, die „vertrocknet“ in ihren Wohnungen aufgefunden wurden, Menschen, die mit „Exsikkose“ aus Altenheimen in Kliniken verbracht wurden, Leistungsminderung und „schlappes Gefühl“ auch bei jüngeren Menschen - all diese Symptome und Ereignisse werden mit Sommer und verminderter Trinkmenge im Sommer verbunden. Und damit kommt es zu einer Empfehlung, die überall und immer wieder zu hören ist: Trinken Sie mehr Wasser (oder Eistee, oder..oder ...oder.........

Am besten füllen Sie sich schon morgens 12 Wassergläser mit Wasser, von denen Sie dann stündlich eins austrinken.
Damit Sie diesen Rythmus nicht vergessen können Sie sich dazu auch einen kleinen Wecker stellen, der Sie immer nett an Ihr Wasser erinnert.
Machen Sie ein Ritual daraus, das Ihnen schon bald zur Gewohnheit werden wird.

Ihre Schwester Claudia

Samstag, 10. März 2012

Altenpflege - Messe 2012

Vom 27. bis 29. März 2012 ist das Messegelände in Hannover erneut der Treffpunkt von Entscheidern, Führungskräften und Pflegepersonal – und präsentiert sich auch im kommenden Jahr als Branchen-Highlight und Innovationsträger: ALTENPFLEGE 2012

Freitag, 9. März 2012

VDKTV

Die Redaktion des Videoportals VDKTV informiert Sie rund um die Uhr zu wichtigen sozialen und rechtlichen Themen, aber auch zu Freizeit und Sport.

Image-Video VDK


Video zum Thema Schlaganfall:


Video zum Thema Altersarmut


Vorschau:
Am 12.3.2012 ist die Sendung mit dem folgenden Inhalt geplant:

"Aspekte und Vorteile der Vorsorgevollmacht"

www.vdktv.de

Donnerstag, 8. März 2012

MRSA – Gefahr für Menschen mit Pflegestufe 3

Der multiresistente Krankheitserreger MRSA bedroht Menschen, die Wunden haben durch Operation oder Dekubitus oder die über Katheter, Infusionen, Sonden versorgt werden.
Das kugelförmige Bakterium Staphylococcus lebt auf Pflanzen, Tieren und allen Gegenständen und tut nicht selten sogar Gutes: Beim Menschen baut beispielsweise der Staphylococcus epidermis den Säureschutzmantel der Haut auf.

Ein andere Art mit dem Namenszusatz aureus lebt vorzugsweise an feuchten Stellen wie Nase, Rachen, Intimbereich, Schweißregionen, Haaransatz, Außenohr, nässenden Wunden und Eiter. 30 bis 40 Prozent aller Menschen sind Träger dieses Keims, dauerhaft oder nur zeitweise und ohne jede Krankheitsfolge. Denn wer gesund ist, dem kann dieser Keim auch nichts anhaben.

Zur Gefahr kann „staph. aureus“ nur werden, wenn er sich hemmungslos ausbreiten kann, weil ihn nicht ausreichend viele Antikörper bekämpfen. Das ist etwa dann der Fall, wenn ereine Infektion oder Vergiftung im Blut verursacht bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem
in Lebensmitteln als Auslöser einer Lebensmittelvergiftung fungiert
als Eiter-Erreger beispielsweise in nässenden Wunden vorkommt.
Wie Staphylococcus aureus resistent wurde
Bakterielle Infektionen werden erfolgreich mit Antibiotika bekämpft. Seit den 1970iger Jahren aber haben sich einige Stämme genetisch verändert und wurden so unempfindlich gegen Penicilline wie etwa das Methicillin oder das Oxacillin. Diese resistenten Keime bekamen neue Kurznamen: Aus dem gegen Methicillin resistenten Staphylococcus aureus wurde MRSA, und das gegen Oxacillin resistente Staphylococcus aureus heißt ORSA.

Diese beiden entwickeln nun außer ihrer Widerstandsfähigkeit gegen bisher wirksame Penicillin-Formen Resistenzen gegen weitere Antibiotika. Deshalb steht die Abkürzung MRSA immer öfter für „Multiresistenter Staphylococcus aureus“.

Hohe Infektionsgefahr für Risikogruppen in stationären Einrichtungen
In stationären Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Alten- und Pflegeheimen ist die Gefahr, sich mit diesem Keim zu infizieren, aus verschiedenen Gründen besonders groß. Denn hier liegen Menschen,

MEHR INFORMATIONEN

Resistenzen gegen Antibiotika
Antibiotika – alles Wissenswerte
Was ist MRSA? Symptome bei Ansteckung mit Krankenhauskeimen
die häufig und über längere Zeit Antibiotika erhalten haben
deren Immunsystem geschwächt ist z.B. auch durch hohes Alter
die offene Wunden haben nach Operation, wegen Druckgeschwüren (Dekubitus) oder einem „offenen Bein“ (Ulcus cruris)
die Infusionsnadeln, Sonden oder Katheter tragen
die mit einem Tracheostoma (Kanüle in operativer Öffnung der Luftröhre) leben
Pflegebedürftige mit Pflegestufe 3 häufig durch MRSA-Keime bedroht
Und so gehören vor allem ältere und/oder bereits kranke Menschen zu dieser Risikogruppe, weil ihr Immunsystem bakteriellen Angriffen nicht mehr Stand hält, weil sie häufig multimorbid, also von mehreren Krankheiten betroffen sind: Kreislauf, Herz, Alterdiabetes usw. Bettlägerige Menschen leiden außerdem häufig an Dekubitus und sind geschwächt, weil sie nicht ausreichend essen und trinken.

Zudem ist das Personal im Gesundheitswesen häufiger - nach Schätzungen regional bis zu etwa 70% - von Staphylococcus aureus oder MRSA besiedelt. Prof. Dr. Walter Popp, zuständig für Krankenhaushygiene am Universitätsklinikum Essen, geht davon aus, dass 50% der MRSA-Fälle in Krankenhäusern auch dort erworben, die anderen 50% mitgebracht werden. Bei etwa der Hälfte handelt es sich um Infektionen, die andere Hälfte macht die so genannte Kolonisation aus, also die Besiedlung mit MRSA-Keimen ohne gesundheitliche Auswirkungen. In Alten- und Pflegeheimen tritt überwiegend diese Form auf.

Umgang mit MRSA in der ambulanten Pflege
Patienten, die zwar mit MRSA besiedelt sind, aber keine Infektion mit MRSA haben, werden aus dem Krankenhaus entlassen und im häuslichen, ambulanten Bereich oder in institutionalisierten Wohnformen weiterversorgt. Häufig sind sie dann in Nase, Rachen, Intimbereich oder an Hautschädigungen besiedelt oder nur örtlich begrenzt infiziert. Ein MRSA-Patient kann – ebenso wie seinen Familienangehörigen - Monate, sogar Jahre MRSA-Träger bleiben.

Wird in der ambulanten Pflege MRSA festgestellt, etwa durch mehrfache mikrobiologische Kontrolluntersuchungen (Abstriche) an verschiedenen Tagen, dann lässt sich eine so genannte MRSA-Sanierung durchführen: Sie umfasst desinfizierende Waschungen, die Gabe einer speziellen Nasensalbe, die Desinfizierung aller persönlichen Gegenstände (Zahnprothese, Hörgerät, Zahnbürste, Blutdruckmessgerät), der Kleidung, der Bettwäsche, aller Kontaktflächen, der Toilette usw. Für die Pflegepersonen gelten besondere Hygienevorschriften: Sie sollen Einmalhandschuhe und Einmalkittel anziehen und so oft wie möglich ihre Hände desinfizieren.

Überweisung von MRSA-Patienten ins Krankenhaus
Soll ein Mensch mit MRSA im Krankenhaus behandelt werden, muss vor einer Überleitung die Klinik ebenso wie benötigter Krankentransport über die Kolonisierung oder Infektion informiert werden – zum Schutz anderer Patienten.

V

Freitag, 2. März 2012

Urteil: Pflegebedarf nicht allein nach Stoppuhr entscheiden

Urteil: Pflegebedarf nicht allein nach Stoppuhr entscheiden

29.02.2012


Über die Einstufung in die Pflegestufe III darf einem neuen Urteil zufolge nicht allein die Stoppuhr entscheiden. Das Sozialgericht Münster korrigierte eine Entscheidung der Pflegekasse. Die Kasse muss einem halbseitig gelähmten und blinden Mann Leistungen der Pflegestufe III bewilligen, obwohl er die für die höchste Stufe notwendige Pflegezeit von täglich 240 Minuten nicht erreicht hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein Sachverständiger hatte für den Mann aus dem Kreis Warendorf einen täglichen Pflegeaufwand von 232 Minuten ermittelt. Eine solche "geringfügige Unterschreitung" um acht Minuten dürfe nicht allein zum Scheitern der Pflegestufe führen, entschied das Gericht. Es verwies auf die Kritik von Pflegewissenschaft und Pflegepraxis, nach der die gesetzlich vorgesehene zeitliche Bemessung des Pflegeaufwands eine "scheinrationale Größe" sei.

In 240 Minuten soll die Grundpflege eines Schwerpflegebedürftigen möglich sein. Dazu gehören 15 Tätigkeiten vom Waschen und Zähneputzen über den WC-Besuch bis zur Hilfe beim Treppensteigen. Hätte der Gutachter bei jeder Tätigkeit ungefähr eine halbe Minute mehr angesetzt, wäre er zu einem anderen Ergebnis gekommen, sagte ein Gerichtssprecher. Weitere Informationen: Sozialgericht Münster, Entscheidung vom 10. Februar 2012 (Az. S 6 P 135/10)