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Mittwoch, 27. Februar 2013

Urteil des Bundesgerichtshofes zur Kündbarkeit von Verträgen mit ambulanten Pflegediensten

Reinhard Göddemeyer Presseschau - Für Sie gelesen:

Pflegedienst: Fristlose Kündigung möglich

KARLSRUHE Ein Vertrag mit einem Pflegedienst kann ohne Frist aufgelöst werden, wenn die pflegebedürftige Person nicht mehr daran festhalten will.
Der Bundesgerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass der Umgang mit pflegebedürftigen Menschen nicht nur Fachwissen erfordere, sondern auch in den persönlichen Lebensbereich der betreuten Personen eingreife.
Damit handele es sich um einen "Dienst höherer Art", wofür ein fristloses Kündigungsrecht bestehe.
Das könne nicht dadurch umgangen werden, dass in vorformulierten Vertragsbedingungen ein Kündigungsrecht vereinbart werde.

Az.: Bundesgerichtshof III ZR 203/10