Dieses Blog durchsuchen

Mittwoch, 28. September 2011

Startschuss für E-Gesundheit

Ab Oktober werden die ersten elektronischen Gesundheitskarten an die Versicherten verteilt. Die Karte gilt als Schlüssel zur Vernetzung aller behandelnden Ärzte

Sieben Millionen Versicherte sollen im ersten Jahr die neue Karte bekommen

Quelle / Volltext: Welt

Reiseangebote

Sie möchten verreisen ?

Bitte informieren Sie sich hier über die aktuellen Angebote unseres Partners

Kuren24.


Reiseangebote für Menschen mit Behinderungen gehören längst zum Alltag. Viele Anbieter haben sich gerade auf die Bedürfnisse dieser Menschen ausgerichtet und bieten entsprechende Räumlichkeiten an.


Sie suchen eine Ferienwohnung ?

Suchen und buchen Sie hier:



Deutschlands Ferienwohnungen


Insektenbefall: Kakerlaken im Hotelzimmer können Reisepreisminderung um 15 % rechtfertigen
Tägliches Auftauchen von 8 bis 10 Kakerlaken im Hotelzimmer stellt Reisemangel dar

Eine erhebliche Anzahl von Ameisen und Kakerlaken beeinträchtigen eine Reise derart, dass ein Reisemangel vorliegt und der Reisepreis gemindert werden kann. Dies entschied das Amtsgericht Baden-Baden.


Der Kläger hatte ursprünglich Erstattung von 25 % des Reisepreises gefordert. In den beiden ihm und seiner Familie zugewiesenen Hotelzimmern habe es eine erhebliche Anzahl von Ameisen und Kakerlaken gegeben. Nach entsprechender Beanstandung habe das Hotel versucht, die Insekten mit Sprays zur Ungezieferbekämpfung zu beseitigen, sei dabei aber erfolglos geblieben.
Übermäßiges Auftreten von Insekten ist auch in südlichen Ländern nicht akzeptabel

Es sei weiterhin eine erhebliche Anzahl von Ameisen und Kakerlaken aufgetreten. Täglich seien 8 bis 10 Kakerlaken in den Zimmern aufgetaucht. Die beklagte Reiseveranstalterin bestritt dies und meinte, es seien allenfalls vereinzelt Insekten aufgetreten, was als Unannehmlichkeit in südlichen Ländern hinzunehmen sei. Das Gericht schloss sich nach der Beweisaufnahme dem Vortrag des Klägers an. Es habe keinen Zweifel daran, dass er und seine Familie durch Insekten - Ameisen und Kakerlaken - in einem Maße belästigt worden seien, dass ihre Reise beeinträchtigt war, so dass der Kläger berechtigt sei, den Reisepreis um 15 Prozent zu mindern.


Urlauberpech - ölverschmutztes Meer und kein Meeresblick vom Hotelzimmer
Meeresblick muss fest vereinbart werden

Wer auf Meeresblick Wert legt, muss sich diesen Wunsch vom Reiseveranstalter bestätigen lassen. Nur dann ist er verbindlich. Dies hat das Amtsgericht Baden-Baden entschieden.


Im zugrunde liegenden Fall machte eine Urlauberin in Dubai Urlaub. Sie wollte gern ein Hotelzimmer mit Meeresblick und hatte daher diesen Wunsch bei der Buchung der Reise geäußert. Leider wurde diesem Wunsch dann nicht vom Reiseveranstalter entsprochen.
Urlauberin fordert Reisepreisminderung

Nach der Rückkehr klagte die Urlauberin wegen dieses Reisemangels auf Reisepreisminderung. Erfolglos. Diese Klage wurde vom Amtsgericht Baden-Baden abgewiesen.
Richter: Zusicherung ist Voraussetzung für eine Minderung - Wünschäußerung reicht nicht aus

Es reiche nicht aus, wenn man bei der Buchung der Reise lediglich den Wunsch äußere, ein Zimmer mit Meeresblick zu erhalten. Man müsse sich diesen Wunsch vom Reiseveranstalter in Form einer Buchungsbestätigung zusichern lassen. Nur dann könnte ein Anspruch bestehen.
Mit Ölverschmutzungen ist zu rechnen

Auch das weitere Vorbringen der Urlauberin, das Wasser sei ölverschmutzt gewesen, reichte dem Gericht nicht als Grund für eine Reisepreisminderung. Wer in ein Land fahre, in welchem Erdöl gefördert werde, müsse mit Ölverschmutzungen im Meer rechnen.