Altenheim - TV / Video - Informationsblog des Vereins Altenpflege - TV zum Thema Altenpflege mit Vermittlungsbörse für Pflegekräfte, ambulante Pflegedienste, Heimplätze und Arbeitsstellen Redaktionsanschrift Reinhard Göddemeyer Weetfelder Str. 29 59199 Bönen Tel.: 02383 - 9182775 Mail: Redaktion-Sachbearbeitung@gmx.de (гериатрический медсестры-Geriatric pielęgniarki-enfermeira geriátrica - 性別 - geriatric nurse-Eakad õde, geriatrik hemşire Nutzen sie das Suchfeld für ihre Suche
Montag, 25. Juli 2011
Pflegeheime Nadia Hoss
Wir begrüßen Sie in den Pflegeheimen Nadia Hoss. Hier finden Sie komfortabel eingerichtete Ein- und Zweibettzimmer, die individuell und liebevoll eingerichtet sind und für die Kurz- und Langzeitpflege zur Verfügung stehen.
Bewegungstherapien, Gedächtnistraining, Handwerkliche Betätigungen, Gartenarbeiten oder das gemeinsame Backen in der Gruppe, unsere Tagesaktivitäten versprechen ein abwechslungsreiches Programm für alle Bewohner. Im Streichelzoo kommen besonders Tier- und Naturfreunde auf ihre Kosten.
Für Festlichkeiten und Sonderveranstaltungen steht Ihnen ein großer Raum zur Verfügung, indem die gesamte Familie zusammen kommen kann. Unsere Einrichtung in Ebingen, mit ihrer zentralen Lage, lädt zu einem spontanen Ausflug in die Fußgängerzone von Albstadt ein.
Pflege bedeutet für uns, sich individuell den Bedürfnissen unserer Bewohner anzunehmen und ihnen eine familiäre Geborgenheit zu geben.
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Wir freuen uns auf Sie.
Kontakt:
Pflegeheime Nadia Hoss GmbH
Schmiechastr. 50
72458 Albstadt
Telefon: 07431 / 13 46 40
Telefax: 07431 / 134 64 30
E-Mail: info@pflegeheime-hoss.de
Web: www.pflegeheime-hoss.de
Mediathek in Vorbereitung
Sonntag, 24. Juli 2011
Ambulante Dienste Krompass in 93092 Barbing
Ambulante Dienste Krompass
Der ambulante Pflegedienst bietet umfassende Pflege und Betreuung in vertrauter häuslicher Umgebung allen Menschen an, die Unterstützung, Hilfe und Pflege benötigen.
Die menschliche Zuwendung zu unseren Patienten ist uns ein besonderes Anliegen.
Ambulante Dienste Krompass – Sie sind in guten Händen !
Kontakt:
Ambulante Dienste Evi Krompass
Karlstr. 13
D-93092 Barbing
+49 (0)9401 / 527992
+49 (0)9401 / 527991
apd-krompass@web.de
www.krankenpflege-krompass.de
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Ihre Pressemitteilung hier ?
Ihr Filmcontent hier ?
Ihr Stellenangebot hier ?
Senden Sie uns Ihre Firmenbeschreibung / Pressemitteilung / Stellenbeschreibung online an altenpflege-tv@gmx.de
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Der ambulante Pflegedienst bietet umfassende Pflege und Betreuung in vertrauter häuslicher Umgebung allen Menschen an, die Unterstützung, Hilfe und Pflege benötigen.
Die menschliche Zuwendung zu unseren Patienten ist uns ein besonderes Anliegen.
Ambulante Dienste Krompass – Sie sind in guten Händen !
Kontakt:
Ambulante Dienste Evi Krompass
Karlstr. 13
D-93092 Barbing
+49 (0)9401 / 527992
+49 (0)9401 / 527991
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Magdeburg - Ambulante Pflege mit Herz
Mit Sitz in Magdeburg und in Kooperation mit der „Parkvilla Magdeburg“ gelten wir, die Ambulante Pflege mit Herz MD, als einer der führenden Pflegedienste in unserer Region. In der „Parkvilla Magdeburg“ betreuen wir an Demenz erkrankte Menschen und bieten betreutes und altersgerechtes Wohnen.
Unser privat geführtes Unternehmen wurde im Jahre 2007 gegründet und ist Mitglied im Bundesverband privater Anbieter für soziale Dienste e.V.
Schnelle Hilfe, Pflege, Betreuung und die Versorgung von Senioren oder von anderen hilfsbedürftigen Menschen, stellt für unsere „Ambulante Pflege mit Herz“ oberste Prämisse dar. Individueller Service und Nächstenliebe prägen unser Portfolio, das ein Pflege- und Versorgungsspektrum für weitgehend alle Lebenslagen umfasst.
Unser Leitsatz: „Das Leben ist kurz, aber ein Lächeln ist nur die Mühe einer Sekunde.“
Einerseits wird Menschen im Seniorenalter eine lebensbejahende Alternative zum Pflege- und Altenheim geboten, um häusliche Strukturen und die Individualität der Betroffenen solange wie möglich aufrecht zu erhalten.
Andererseits haben wir unser Leistungsspektrum im Jahre 2010 durch die Vermittlung von „Betreutem Wohnen in der Parkvilla Magdeburg“ anforderungsorientiert ergänzt.
Das Denken und Handeln der Ambulanten Pflege, resp. dessen hochqualifizierten Mitarbeiterinnen-Teams, ist stets von der Nähe zum Menschen geprägt. Im Focus aller Bemühungen steht, den Klienten/Patienten und deren Angehörigen – je nach Anforderung - eine schnelle, persönliche und individuelle Hilfe und Versorgung zukommen zu lassen. Ob bei Krankheit, Alter oder Behinderung – jeder erhält ein maßgeschneidertes Betreuungs-Konzept, welches keine Einbuße der Lebensqualität zur Folge haben muss. Folglich dürfen Kunden der Ambulanten Pflege mit Herz in der Region Magdeburg auf professionelle Hilfe und Unterstützung zählen.
Kontakt:
Ambulante Pflege mit Herz MD
Steinbergstraße 33
39110 Magdeburg
Tel.: 0391 / 7310017
Fax: 0391 / 6628094
E-Mail: neumann(at)pflegemitherzmd.de
Internet: www.pflegemitherzmd.de
Unser privat geführtes Unternehmen wurde im Jahre 2007 gegründet und ist Mitglied im Bundesverband privater Anbieter für soziale Dienste e.V.
Schnelle Hilfe, Pflege, Betreuung und die Versorgung von Senioren oder von anderen hilfsbedürftigen Menschen, stellt für unsere „Ambulante Pflege mit Herz“ oberste Prämisse dar. Individueller Service und Nächstenliebe prägen unser Portfolio, das ein Pflege- und Versorgungsspektrum für weitgehend alle Lebenslagen umfasst.
Unser Leitsatz: „Das Leben ist kurz, aber ein Lächeln ist nur die Mühe einer Sekunde.“
Einerseits wird Menschen im Seniorenalter eine lebensbejahende Alternative zum Pflege- und Altenheim geboten, um häusliche Strukturen und die Individualität der Betroffenen solange wie möglich aufrecht zu erhalten.
Andererseits haben wir unser Leistungsspektrum im Jahre 2010 durch die Vermittlung von „Betreutem Wohnen in der Parkvilla Magdeburg“ anforderungsorientiert ergänzt.
Das Denken und Handeln der Ambulanten Pflege, resp. dessen hochqualifizierten Mitarbeiterinnen-Teams, ist stets von der Nähe zum Menschen geprägt. Im Focus aller Bemühungen steht, den Klienten/Patienten und deren Angehörigen – je nach Anforderung - eine schnelle, persönliche und individuelle Hilfe und Versorgung zukommen zu lassen. Ob bei Krankheit, Alter oder Behinderung – jeder erhält ein maßgeschneidertes Betreuungs-Konzept, welches keine Einbuße der Lebensqualität zur Folge haben muss. Folglich dürfen Kunden der Ambulanten Pflege mit Herz in der Region Magdeburg auf professionelle Hilfe und Unterstützung zählen.
Kontakt:
Ambulante Pflege mit Herz MD
Steinbergstraße 33
39110 Magdeburg
Tel.: 0391 / 7310017
Fax: 0391 / 6628094
E-Mail: neumann(at)pflegemitherzmd.de
Internet: www.pflegemitherzmd.de
Knoops Huus in Aurich - die Seniorenwohnanlage mit dem besonderen Flair!
Am Stadtrand von Aurich bietet das Anwesen von Knoops Huus alles, was man für einen Lebensabend in Ruhe und Geborgenheit braucht.
Das Zentrum unserer Wohnanlage bildet die Seniorenresidenz mit komfortablen Zimmern und gemütlichem Ambiente. Unser kompetentes Team gewährleistet hier die optimale Betreuung und Pflege auch von dementiell erkrankten Menschen.
Im angeschlossenen betreuten Wohnen werden unseren Bewohnern auf Wunsch ebenfalls umfassende Serviceleistungen geboten. Hier steht Ihnen auch die ambulante und häusliche Krankenpflege Gertrud Knoop mit Rat und Tat zur Seite. Gemeinschaft wird auch in unserem Gemeinschaftshaus „Klön-Eck“ gelebt, das zusätzlich für die Kurzzeitbetreuung zur Verfügung steht.
Ein großer Park und unsere Tiere runden den ländlichen Charakter unseres Hauses perfekt ab.
Knoops Huus - Ein Zuhause zum Wohlfühlen.
Knoops Huus Seniorenresidenz
Bürgermeister-Friesenborg-Str. 9
D-26605 Aurich
+49 (0)4941 / 92200
+49 (0)4941 / 9220217
info@knoops-huus.de
www.knoops-huus.de
Das Zentrum unserer Wohnanlage bildet die Seniorenresidenz mit komfortablen Zimmern und gemütlichem Ambiente. Unser kompetentes Team gewährleistet hier die optimale Betreuung und Pflege auch von dementiell erkrankten Menschen.
Im angeschlossenen betreuten Wohnen werden unseren Bewohnern auf Wunsch ebenfalls umfassende Serviceleistungen geboten. Hier steht Ihnen auch die ambulante und häusliche Krankenpflege Gertrud Knoop mit Rat und Tat zur Seite. Gemeinschaft wird auch in unserem Gemeinschaftshaus „Klön-Eck“ gelebt, das zusätzlich für die Kurzzeitbetreuung zur Verfügung steht.
Ein großer Park und unsere Tiere runden den ländlichen Charakter unseres Hauses perfekt ab.
Knoops Huus - Ein Zuhause zum Wohlfühlen.
Knoops Huus Seniorenresidenz
Bürgermeister-Friesenborg-Str. 9
D-26605 Aurich
+49 (0)4941 / 92200
+49 (0)4941 / 9220217
info@knoops-huus.de
www.knoops-huus.de
Samstag, 23. Juli 2011
Rummelsberger Stift Söcking
Kontakt:
Rummelsberger Stift Söcking
Kriegsblinden-Kursanatorium Söcking
Riedeselstr. 6
82319 Starnberg
Fon 08151 777-0
Fax 08151 777-333
WEB: www.altenhilfe-rummelsberg.de
E-Mail: kursanatorium-soecking@rummelsberger.net
China wird alt - und alle wollen daran verdienen
China wird alt - und alle wollen daran verdienen
Die Vergreisung ist eine Gefahr für die Wirtschaftskraft des Landes. Deutsche Unternehmen erkunden ihre Marktchancen in der Pflege.
Maschinen, das war immer sein großer Traum. Shaodong Fan wollte Ingenieur werden, am liebsten in der Autobranche. Doch die Arbeit bei Mercedes in Stuttgart zeigte dem Chinesen schnell, dass die Abgasforschung nicht das Richtige für ihn war.
Mit dem Wohlstand steigt auch die Lebenserwartung im Reich der Mitte. Männer werden heute im Schnitt 72 Jahre alt, Frauen sogar vier Jahre älter
Eher nebenbei fing Fan in einem Altenheim an: Füttern, Waschen und Wickeln, das ganze Programm. „Pflegen ist mehr als nur eine Dienstleistung“, sagt er. Mit einer Partnerin gründete er bald sein eigenes Pflegeunternehmen, bescheiden, mit einem Büro von zwölf Quadratmetern Größe.
Heute hat Shaodong Fan sein Büro im früheren Kasino der Borsig-Werke in Berlin-Tegel, einem großzügigen Ziegelbau aus den 20er-Jahren. Er ist Geschäftsführer der Renafan GmbH, einem Altenpflege-Unternehmen mit rund 1800 Mitarbeitern, das mit ambulanter Betreuung und Tagespflege seit Mitte der 90er-Jahre am Markt ist und zuletzt in die stationäre Pflege und die Intensivbetreuung expandierte. 2010 setzte Renafan damit 52 Mio. Euro um.
329 Millionen Alte im Jahr 2040
Von 1,3 Milliarden Chinesen waren im Jahr 2000 gerade mal 86 Millionen über 65 Jahre alt. 2010 waren es schon 118 Millionen. Bis 2040, so schätzt das Nationale Statistikbüro in Peking, steigt die Zahl der Alten auf 329 Millionen. Und 2050 wird ein Drittel der chinesischen Bevölkerung über 65 Jahre alt sein – eine riesige Herausforderung. Auf solche Massen sind die Sozialsysteme bei weitem nicht vorbereitet.
Mit der Turboindustrialisierung steigt auch die Lebenserwartung. Schon heute liegt sie laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) bei 72 Jahren für chinesische Männer und bei 76 Jahren für Frauen. Dazu kommt die Ein-Kind-Politik, die Paaren in den meisten Städten immer noch nur ein Kind erlaubt. „Die Daten zeigen, dass die Vergreisung zunimmt. Das Land steht vor einigen Herausforderungen und Spannungen“, sagt Ma Jiantang, Chef des Nationalen Statistikbüros.
Die Bevölkerung Chinas ist von 594 Millionen Menschen im Jahr 1953 auf aktuell 1,34 Milliarden gestiegen. Aufgrund der ehemals rasanten Bevölkerungsentwicklung ...
Der Regierung bleibt nur wenig Zeit, das Problem anzugehen. Sie fördert nun den Bau von Altenheimen und Pflegeeinrichtungen, gründet Altersfonds und trichtert der Bevölkerung ein, dass sie privat vorsorgen muss, um nicht im Alter zu verarmen. Zum 1. Januar 2012 wird ein landesweites Rentensystem eingeführt. Staat, Unternehmen und Bürger sollen die Alters-Last gemeinsam tragen.
Erst 116 Millionen Chinesen, größtenteils Städter, sind nach Schätzungen der Weltbank nach Erreichen des Rentenalters finanziell abgesichert. Deutsche, internationale und chinesische Konzerne wittern ein riesiges Geschäft. Wenn China alt wird, wollen sie alle mitverdienen – Pflegeunternehmen, Versicherer, Vermögensverwalter und Investment-Banken.
Ein noch unerschlossener Markt
„China stellt einen riesigen Markt dar, der aber noch wenig erschlossen ist“, sagt Alan Armitage, Direktor für Marktentwicklung bei Standard Life, einem internationalen Versicherungskonzern, der mit rund 3000 Mitarbeitern in 31 Städten in China vertreten ist.
„Das chinesische Rentensystem steckt noch in den Kinderschuhen“, sagt auch Marianne Grimm, Volkswirtin bei der Allianz. So führte die Regierung erst 2009 eine Basisrente für rund 800 Millionen Chinesen ein, die auf dem Land leben.
Seit 1. Juli gibt es für die Stadtbevölkerung ein ähnliches System, das Zahlungen von mindestens 55 Yuan, rund 5,50 Euro, pro Monat vorsieht. „Die meisten Chinesen sind schlecht vorbereitet, wenn es um ihre Rente geht“, sagt Jamie McCarry, Vorstandsvorsitzender des Axa-Joint-Ventures Axa Minmetals. Sein Unternehmen – 17 Niederlassungen, 1930 Mitarbeiter, 150.000 Kunden – war das erste westliche Versicherungsunternehmen, das 1999 die Zulassung für China erhielt.
Die Vergreisung ist dabei nicht nur ein finanzielles Problem. Sie beschwert dem ganzen Land ein kollektives Schuldgefühl: Über Jahrhunderte lebten die Alten selbstverständlich bei ihren Kindern. Ein-Kind-Politik und die von der Regierung forcierte Verstädterung machen das Modell unmöglich.
„4-2-1“ lautet der Fachbegriff für diese Entwicklung: Aus vier Großeltern werden zwei Eltern, die dann nur noch ein Kind bekommen. Im schlechtesten Fall ist ein junger Chinese also für sechs alte Menschen verantwortlich.
Da viele chinesische Eltern keine Kosten und Mühen scheuen, das einzige Kind, das ihnen die Zentralregierung zugesteht, optimal zu fördern, ist das Pflichtgefühl der Kinder noch größer. „Das ist für viele eine schwere Last“, sagt Steve Zhang, Geschäftsführer bei der Münchener Rück in Peking. „Allein die Entscheidung, ob Sie die Mutter, den Vater oder nur die Schwiegereltern zu sich nehmen, ist eine, die viele Chinesen nicht treffen mögen.“
70 Prozent haben noch keine Rücklagen für das Alter
Deshalb ist die Bereitschaft groß, die Verwandten für viel Geld pflegen zu lassen. Für deutsche Unternehmen, sowohl Pflegefirmen als auch Versicherer, sind hier vor allem die vier Millionen Reichen und Superreichen in den Küstenstädten interessant.
Die Masse der Alten in China verfügt im internationalen Vergleich über relativ wenig Vermögen – trotz einer Sparquote von 40 bis 50 Prozent. 70 Prozent der Arbeitnehmer haben einer Axa-Studie zufolge bislang keine Rücklagen für den Lebensabend gebildet.
„Von dem Reichtum, der in den vergangenen dreißig Jahren entstanden ist, haben die, die heute alt sind, nur wenig“, sagt Steve Zhang von der Münchener Rück. Gleichzeitig sind die Wartelisten für staatliche Wohnheime voll. Die Kommunen kommen angesichts des rapiden Tempos mit dem Bau nicht hinterher. So erhalten nur sieben Prozent der Alten in Shanghai, der am schnellsten alternden Stadt Chinas, Unterstützung durch den Staat. In den Provinzen Shandong, Hunan, Gansu und Sichuan fördert die EU deshalb eine Reihe von Pilotprojekten. Europa hat dasselbe Problem, wenngleich auch nicht in dem Ausmaß.
Altenpflege "made in Germany"
Shaodong Fan ist derzeit auf der Suche nach dem besten Standort für sein Altenpflegeheim und die Akademie für Pflegekräfte – es soll eine Stadt sein mit vielen vermögenden Alten und möglichst wenigen Mitbewerbern wie zum Beispiel der chinesischen Yanda-Gruppe, die kürzlich in Peking eine „International Health City“ mit betreutem Wohnen der Luxusklasse aufgemacht hat.
Nanjing, eine Acht-Millionen-Stadt in der Provinz Jiangsu, hat es nach einem Besuch vor Ort schon in die nähere Auswahl Fans geschafft. „Der Wunsch nach gewissen Standards ist groß“, sagt Fan, „sauber, geordnet, mit einer Struktur, das ist das, was sich die vermögenderen Chinesen wünschen.“ Deshalb will Fan mit dem Argument „Made in Germany“ werben. Deutsche Produkte und Ideen gelten als wertvoll.
„Gleichzeitig muss ich auf die chinesischen Besonderheiten Rücksicht nehmen“, sagt Fan. Besonderheiten, die er als dort Geborener nur zu gut kennt; zum Beispiel die omnipräsenten Reiskocher, die trotz aller Verbote in praktisch jedem chinesischen Altenzimmer zu finden seien.
Unternehmer Fan hofft, dass er die nötigen Genehmigungen für den Betrieb eines Altenheimes und einer Pflege-Akademie schneller bekommt, weil er Chinese ist. Die bürokratischen Hürden sind es auch, die beispielsweise die Berliner Dussmann-Gruppe noch davon abhalten, in die chinesische Pflegebranche zu investieren.
Der Markt sei sehr interessant, heißt es bei Dussmann, die unter der Marke Kursana 95 Häuser für Alte in Deutschland betreibt und auch in Italien, der Schweiz und Österreich expandiert. Noch mangele es aber an verlässlichen und durchschaubaren Regeln im Bereich der privaten Pflege.
Heimspiel für chinesische Versicherer
Die Versicherer haben dasselbe Problem, die strengen Regeln für den Markteintritt. Ausländischen Anbieter kommen deshalb bislang nur auf einen Marktanteil von vier Prozent, wobei allein knapp drei Prozent nach Angaben der HSBC auf Lebensversicherungen entfallen.
Noch teilen heimische Anbieter wie China Life, Ping An or China Pacific Property den Markt untereinander auf. „Der Markt ist ausgesprochen wettbewerbsintensiv und die Regulierungsbehörden haben bis dato eher das heimische Geschäft berücksichtigt“, sagt Alan Armitage von Standard Life. „Dennoch halten wir den Markt für attraktiv.“
Ähnliches ist von der Münchener Rück zu hören: „Wir sehen ein anhaltendes Wachstum in der Nachfrage nach Rentenversicherungen und Langzeitpflege-Modellen. Da ist mittel-und langfristig noch viel Potenzial“, sagt Steve Zhang. Im Januar unterzeichnete die Rück-Tochter Ergo ein Joint Venture mit einer chinesischen Holding, um in der Shandong-Provinz private Altersvorsorge anbieten zu können.
Auch die britische Großbank HSBC arbeitet mit einem lokalen Partner. „Unser Versicherungsgeschäft zielt auf die wohlhabenden Schichten und Kunden mit Großvermögen ab“, sagt Terry Lo, Geschäftsführer des Bereichs Lebensversicherungen in China. Konkurrent Axa Minmetals verzeichnete 2010 ein Wachstum von 84 Prozent. „Wir sind zuversichtlich, dass wir weiter stark wachsen werden“, sagt Axa-China-Chef McCarry.
Shaodong Fan hat sich einen engen Zeitplan gesetzt. 2015 soll sein erstes Altenheim in China stehen, die Akademie noch früher. Angesichts des deutschen Mangehttp://www.blogger.com/img/blank.gifls an Pflegekräften hofft er, dass er die Absolventen seiner Akademie bald auch hierzulande einsetzen kann. „Ich kann in beiden Ländern nur gewinnen“, sagt er und klopft sich auf die Brust. „Ich http://www.blogger.com/img/blank.gifmuss nur zugreifen.“http://www.blogger.com/img/blank.gif
Quelle: Welt Online
Zur Webseite Renafan GMBH
www.serviceleben.de
Film Renafan
Die Vergreisung ist eine Gefahr für die Wirtschaftskraft des Landes. Deutsche Unternehmen erkunden ihre Marktchancen in der Pflege.
Maschinen, das war immer sein großer Traum. Shaodong Fan wollte Ingenieur werden, am liebsten in der Autobranche. Doch die Arbeit bei Mercedes in Stuttgart zeigte dem Chinesen schnell, dass die Abgasforschung nicht das Richtige für ihn war.
Mit dem Wohlstand steigt auch die Lebenserwartung im Reich der Mitte. Männer werden heute im Schnitt 72 Jahre alt, Frauen sogar vier Jahre älter
Eher nebenbei fing Fan in einem Altenheim an: Füttern, Waschen und Wickeln, das ganze Programm. „Pflegen ist mehr als nur eine Dienstleistung“, sagt er. Mit einer Partnerin gründete er bald sein eigenes Pflegeunternehmen, bescheiden, mit einem Büro von zwölf Quadratmetern Größe.
Heute hat Shaodong Fan sein Büro im früheren Kasino der Borsig-Werke in Berlin-Tegel, einem großzügigen Ziegelbau aus den 20er-Jahren. Er ist Geschäftsführer der Renafan GmbH, einem Altenpflege-Unternehmen mit rund 1800 Mitarbeitern, das mit ambulanter Betreuung und Tagespflege seit Mitte der 90er-Jahre am Markt ist und zuletzt in die stationäre Pflege und die Intensivbetreuung expandierte. 2010 setzte Renafan damit 52 Mio. Euro um.
329 Millionen Alte im Jahr 2040
Von 1,3 Milliarden Chinesen waren im Jahr 2000 gerade mal 86 Millionen über 65 Jahre alt. 2010 waren es schon 118 Millionen. Bis 2040, so schätzt das Nationale Statistikbüro in Peking, steigt die Zahl der Alten auf 329 Millionen. Und 2050 wird ein Drittel der chinesischen Bevölkerung über 65 Jahre alt sein – eine riesige Herausforderung. Auf solche Massen sind die Sozialsysteme bei weitem nicht vorbereitet.
Mit der Turboindustrialisierung steigt auch die Lebenserwartung. Schon heute liegt sie laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) bei 72 Jahren für chinesische Männer und bei 76 Jahren für Frauen. Dazu kommt die Ein-Kind-Politik, die Paaren in den meisten Städten immer noch nur ein Kind erlaubt. „Die Daten zeigen, dass die Vergreisung zunimmt. Das Land steht vor einigen Herausforderungen und Spannungen“, sagt Ma Jiantang, Chef des Nationalen Statistikbüros.
Die Bevölkerung Chinas ist von 594 Millionen Menschen im Jahr 1953 auf aktuell 1,34 Milliarden gestiegen. Aufgrund der ehemals rasanten Bevölkerungsentwicklung ...
Der Regierung bleibt nur wenig Zeit, das Problem anzugehen. Sie fördert nun den Bau von Altenheimen und Pflegeeinrichtungen, gründet Altersfonds und trichtert der Bevölkerung ein, dass sie privat vorsorgen muss, um nicht im Alter zu verarmen. Zum 1. Januar 2012 wird ein landesweites Rentensystem eingeführt. Staat, Unternehmen und Bürger sollen die Alters-Last gemeinsam tragen.
Erst 116 Millionen Chinesen, größtenteils Städter, sind nach Schätzungen der Weltbank nach Erreichen des Rentenalters finanziell abgesichert. Deutsche, internationale und chinesische Konzerne wittern ein riesiges Geschäft. Wenn China alt wird, wollen sie alle mitverdienen – Pflegeunternehmen, Versicherer, Vermögensverwalter und Investment-Banken.
Ein noch unerschlossener Markt
„China stellt einen riesigen Markt dar, der aber noch wenig erschlossen ist“, sagt Alan Armitage, Direktor für Marktentwicklung bei Standard Life, einem internationalen Versicherungskonzern, der mit rund 3000 Mitarbeitern in 31 Städten in China vertreten ist.
„Das chinesische Rentensystem steckt noch in den Kinderschuhen“, sagt auch Marianne Grimm, Volkswirtin bei der Allianz. So führte die Regierung erst 2009 eine Basisrente für rund 800 Millionen Chinesen ein, die auf dem Land leben.
Seit 1. Juli gibt es für die Stadtbevölkerung ein ähnliches System, das Zahlungen von mindestens 55 Yuan, rund 5,50 Euro, pro Monat vorsieht. „Die meisten Chinesen sind schlecht vorbereitet, wenn es um ihre Rente geht“, sagt Jamie McCarry, Vorstandsvorsitzender des Axa-Joint-Ventures Axa Minmetals. Sein Unternehmen – 17 Niederlassungen, 1930 Mitarbeiter, 150.000 Kunden – war das erste westliche Versicherungsunternehmen, das 1999 die Zulassung für China erhielt.
Die Vergreisung ist dabei nicht nur ein finanzielles Problem. Sie beschwert dem ganzen Land ein kollektives Schuldgefühl: Über Jahrhunderte lebten die Alten selbstverständlich bei ihren Kindern. Ein-Kind-Politik und die von der Regierung forcierte Verstädterung machen das Modell unmöglich.
„4-2-1“ lautet der Fachbegriff für diese Entwicklung: Aus vier Großeltern werden zwei Eltern, die dann nur noch ein Kind bekommen. Im schlechtesten Fall ist ein junger Chinese also für sechs alte Menschen verantwortlich.
Da viele chinesische Eltern keine Kosten und Mühen scheuen, das einzige Kind, das ihnen die Zentralregierung zugesteht, optimal zu fördern, ist das Pflichtgefühl der Kinder noch größer. „Das ist für viele eine schwere Last“, sagt Steve Zhang, Geschäftsführer bei der Münchener Rück in Peking. „Allein die Entscheidung, ob Sie die Mutter, den Vater oder nur die Schwiegereltern zu sich nehmen, ist eine, die viele Chinesen nicht treffen mögen.“
70 Prozent haben noch keine Rücklagen für das Alter
Deshalb ist die Bereitschaft groß, die Verwandten für viel Geld pflegen zu lassen. Für deutsche Unternehmen, sowohl Pflegefirmen als auch Versicherer, sind hier vor allem die vier Millionen Reichen und Superreichen in den Küstenstädten interessant.
Die Masse der Alten in China verfügt im internationalen Vergleich über relativ wenig Vermögen – trotz einer Sparquote von 40 bis 50 Prozent. 70 Prozent der Arbeitnehmer haben einer Axa-Studie zufolge bislang keine Rücklagen für den Lebensabend gebildet.
„Von dem Reichtum, der in den vergangenen dreißig Jahren entstanden ist, haben die, die heute alt sind, nur wenig“, sagt Steve Zhang von der Münchener Rück. Gleichzeitig sind die Wartelisten für staatliche Wohnheime voll. Die Kommunen kommen angesichts des rapiden Tempos mit dem Bau nicht hinterher. So erhalten nur sieben Prozent der Alten in Shanghai, der am schnellsten alternden Stadt Chinas, Unterstützung durch den Staat. In den Provinzen Shandong, Hunan, Gansu und Sichuan fördert die EU deshalb eine Reihe von Pilotprojekten. Europa hat dasselbe Problem, wenngleich auch nicht in dem Ausmaß.
Altenpflege "made in Germany"
Shaodong Fan ist derzeit auf der Suche nach dem besten Standort für sein Altenpflegeheim und die Akademie für Pflegekräfte – es soll eine Stadt sein mit vielen vermögenden Alten und möglichst wenigen Mitbewerbern wie zum Beispiel der chinesischen Yanda-Gruppe, die kürzlich in Peking eine „International Health City“ mit betreutem Wohnen der Luxusklasse aufgemacht hat.
Nanjing, eine Acht-Millionen-Stadt in der Provinz Jiangsu, hat es nach einem Besuch vor Ort schon in die nähere Auswahl Fans geschafft. „Der Wunsch nach gewissen Standards ist groß“, sagt Fan, „sauber, geordnet, mit einer Struktur, das ist das, was sich die vermögenderen Chinesen wünschen.“ Deshalb will Fan mit dem Argument „Made in Germany“ werben. Deutsche Produkte und Ideen gelten als wertvoll.
„Gleichzeitig muss ich auf die chinesischen Besonderheiten Rücksicht nehmen“, sagt Fan. Besonderheiten, die er als dort Geborener nur zu gut kennt; zum Beispiel die omnipräsenten Reiskocher, die trotz aller Verbote in praktisch jedem chinesischen Altenzimmer zu finden seien.
Unternehmer Fan hofft, dass er die nötigen Genehmigungen für den Betrieb eines Altenheimes und einer Pflege-Akademie schneller bekommt, weil er Chinese ist. Die bürokratischen Hürden sind es auch, die beispielsweise die Berliner Dussmann-Gruppe noch davon abhalten, in die chinesische Pflegebranche zu investieren.
Der Markt sei sehr interessant, heißt es bei Dussmann, die unter der Marke Kursana 95 Häuser für Alte in Deutschland betreibt und auch in Italien, der Schweiz und Österreich expandiert. Noch mangele es aber an verlässlichen und durchschaubaren Regeln im Bereich der privaten Pflege.
Heimspiel für chinesische Versicherer
Die Versicherer haben dasselbe Problem, die strengen Regeln für den Markteintritt. Ausländischen Anbieter kommen deshalb bislang nur auf einen Marktanteil von vier Prozent, wobei allein knapp drei Prozent nach Angaben der HSBC auf Lebensversicherungen entfallen.
Noch teilen heimische Anbieter wie China Life, Ping An or China Pacific Property den Markt untereinander auf. „Der Markt ist ausgesprochen wettbewerbsintensiv und die Regulierungsbehörden haben bis dato eher das heimische Geschäft berücksichtigt“, sagt Alan Armitage von Standard Life. „Dennoch halten wir den Markt für attraktiv.“
Ähnliches ist von der Münchener Rück zu hören: „Wir sehen ein anhaltendes Wachstum in der Nachfrage nach Rentenversicherungen und Langzeitpflege-Modellen. Da ist mittel-und langfristig noch viel Potenzial“, sagt Steve Zhang. Im Januar unterzeichnete die Rück-Tochter Ergo ein Joint Venture mit einer chinesischen Holding, um in der Shandong-Provinz private Altersvorsorge anbieten zu können.
Auch die britische Großbank HSBC arbeitet mit einem lokalen Partner. „Unser Versicherungsgeschäft zielt auf die wohlhabenden Schichten und Kunden mit Großvermögen ab“, sagt Terry Lo, Geschäftsführer des Bereichs Lebensversicherungen in China. Konkurrent Axa Minmetals verzeichnete 2010 ein Wachstum von 84 Prozent. „Wir sind zuversichtlich, dass wir weiter stark wachsen werden“, sagt Axa-China-Chef McCarry.
Shaodong Fan hat sich einen engen Zeitplan gesetzt. 2015 soll sein erstes Altenheim in China stehen, die Akademie noch früher. Angesichts des deutschen Mangehttp://www.blogger.com/img/blank.gifls an Pflegekräften hofft er, dass er die Absolventen seiner Akademie bald auch hierzulande einsetzen kann. „Ich kann in beiden Ländern nur gewinnen“, sagt er und klopft sich auf die Brust. „Ich http://www.blogger.com/img/blank.gifmuss nur zugreifen.“http://www.blogger.com/img/blank.gif
Quelle: Welt Online
Zur Webseite Renafan GMBH
www.serviceleben.de
Film Renafan
Pflegedienst Löbbing
Herzlich willkommen beim Pflegedienst Löbbing!
Wir informieren und beraten Sie gerne!
Seit der Gründung des Unternehmens 1993 im Kreis Borken hat uns die Erfahrung gelehrt, dass der moderne Dienstleister seinem Kunden ein umfangreiches und auf die Situation zugeschnittenes Angebot anbieten muss. Daher arbeiten wir mit unseren Partnern Hand in Hand.
Kompetenz und Praxis verknüpfen sich in unserem Modell zu einer von dem Kunden benötigten und gewollten Dienstleistung!
An 365 Tagen des Jahres bieten wir Hilfe bei der Betreuung und Pflege an. Immer mehr pflegende Angehörige benötigen kurzfristige Auszeiten. Nutzen Sie daher unser Angebot!
Das bin ich:
Lucia Löbbing
Jahrgang 1956
30 Jahre lang als examinierte Krankenschwester in der Pflege tätig.
Besondere Erfahrung in den Bereichen:
1995 Aufbau der ersten SWG
seit 1993 eigener Pflegedienst im Kreis Borken
Psychiatrie
Intensiv-/Notfallmedizin
Behindertenpflege
ambulante Pflege
Konzeptionierung
Mein Pflegeunternehmen stellt den Patienten und seine persönlichen Bedürfnisse in den Vordergrund. Wir sind Partner der Patienten und ihrer Angehörigen. Wir bieten keine Standardlösungen, sondern ein Konzept, das den Patienten ermöglicht, ihr Leben auch weiterhin selbst zu gestalten.
So erreichen Sie uns:
ambulant betreuen & pflegen
Lucia Löbbing
Diplom-Pflegewirtin
Riesweg 35
48734 Reken
E-Mail: pflegedienst.loebbing@t-online.de
Internet: www.pflege-loebbing.de
Telefon: 0 28 64 – 9 42 40
Mobil: 0170 – 3 15 43 53
Telefax: 0 28 64 – 9 42 42
Reken
Telefon: 0 28 64 – 9 42 40
Mobil: 0170 – 3 15 43 53
Bocholt
Telefon: 0 28 71 – 1 58 3-0
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Seit der Gründung des Unternehmens 1993 im Kreis Borken hat uns die Erfahrung gelehrt, dass der moderne Dienstleister seinem Kunden ein umfangreiches und auf die Situation zugeschnittenes Angebot anbieten muss. Daher arbeiten wir mit unseren Partnern Hand in Hand.
Kompetenz und Praxis verknüpfen sich in unserem Modell zu einer von dem Kunden benötigten und gewollten Dienstleistung!
An 365 Tagen des Jahres bieten wir Hilfe bei der Betreuung und Pflege an. Immer mehr pflegende Angehörige benötigen kurzfristige Auszeiten. Nutzen Sie daher unser Angebot!
Das bin ich:
Lucia Löbbing
Jahrgang 1956
30 Jahre lang als examinierte Krankenschwester in der Pflege tätig.
Besondere Erfahrung in den Bereichen:
1995 Aufbau der ersten SWG
seit 1993 eigener Pflegedienst im Kreis Borken
Psychiatrie
Intensiv-/Notfallmedizin
Behindertenpflege
ambulante Pflege
Konzeptionierung
Mein Pflegeunternehmen stellt den Patienten und seine persönlichen Bedürfnisse in den Vordergrund. Wir sind Partner der Patienten und ihrer Angehörigen. Wir bieten keine Standardlösungen, sondern ein Konzept, das den Patienten ermöglicht, ihr Leben auch weiterhin selbst zu gestalten.
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E-Mail: pflegedienst.loebbing@t-online.de
Internet: www.pflege-loebbing.de
Telefon: 0 28 64 – 9 42 40
Mobil: 0170 – 3 15 43 53
Telefax: 0 28 64 – 9 42 42
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Wir informieren und beraten Sie gerne! Sie haben Fragen? Ich beantworte sie gern!
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Kinderkrankenschwester (Pfleger) gesucht
Wir sind ein ambulanter Pflegedienst und suchen zur Erweiterung unseres Fachbereiches
Kinder(intensiv)krankenpflege
in NRW, Niedersachsen und Hessen
Kinderkrankenschwestern/-pfleger,
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen,
Krankenschwestern/-pfleger
Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen
Wir sind ein stetig wachsender Pflegedienst, betreuen und pflegen professionell in NRW, Hessen und Niedersachsen
Intensivkinder mit Sauerstoffgabe, Monitorüberwachung und Beatmung
Kinder mit angeborenen oder erworbenen Herz- und Lungenerkrankungen
akut und chronisch kranke Kinder zu Hause, um Krankenhausaufenthalte zu verkürzen oder
zu vermeiden
durch spezielle Krankenbeobachtung, Gabe von Medikamenten, Injektionen, Infusions-,
Inhalations- und Atemtherapie, Wickelanwendungen und Massagen
behinderte und schwerstbehinderte Kinder mit ihrem jeweiligen Problem, auch zur Entlastung
ihrer Eltern
Kinder mit schweren chronischen Erkrankungen sehr einfühlsam in der ihnen verbleibenden
Zeit zu Hause (Palliativpflege)
Urlaubsbegleitung
Wir erwarten:
Kinderkrankenschwester/-pfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger-/in mit
abgeschlossener Weiterbildung als Fachschwester/-pfleger für pädiatrische Intensivpflege
Einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung
Durchsetzungsfähigkeit
Fachliche und soziale Kompetenz
Wir bieten Ihnen eine leistungsgerechte Bezahlung, regelmäßige Fort- und Weiterbildungen, ein
angenehmes Betriebsklima.
Sind Sie interessiert?
Dann schicken Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung an das
Pflegezentrum Cakir
- Personalabteilung -
Poststraße 24
59199 Bönen
Tel.: 02383 / 920 396
Fax: 02383 / 920 398
Mail: info@pflegezentrum-cakir.de
Web: www.pflegezentrum-cakir.de
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in NRW, Niedersachsen und Hessen
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Donnerstag, 21. Juli 2011
Anklage: Altenpflegerin erschlich Vermögen
Das dürfte wohl der Alptraum aller Senioren sein:
Eine Pflegekraft, die sie um ihr Geld bringt.
Genau das wird der Oberhausenerin Selma D. vorgeworfen.
Die Frau muss sich seit gestern vor dem Schöffengericht verantworten, weil sie eine mittlerweile verstorbene Dame um 50 000 Euro erleichtert haben soll.
Vorwürfe: Untreue, Betrug und Urkundenfälschung.
Selma D. hatte sich einige Monate um die Rentnerin gekümmert. kurz vor dem Tod soll sie sich Gelder von den Konten angeeignet haben.
Das Urteil bleibt abzuwarten.
__________________________________________________
Weitere offene Verfahren
/www.derwesten.de/staedte/bochum/gericht/Vermoegensberaterin-aus-Bochum-soll-Seniorin-um-Geld-gebracht-haben-id4432829.html
__________________________________________________
Aus der Vergangenheit:
http://nachrichten.t-online.de/mordprozess-schwarze-witwe-in-goettingen-vor-gericht/id_14261214/index
__________________________________________________
Eine Pflegekraft, die sie um ihr Geld bringt.
Genau das wird der Oberhausenerin Selma D. vorgeworfen.
Die Frau muss sich seit gestern vor dem Schöffengericht verantworten, weil sie eine mittlerweile verstorbene Dame um 50 000 Euro erleichtert haben soll.
Vorwürfe: Untreue, Betrug und Urkundenfälschung.
Selma D. hatte sich einige Monate um die Rentnerin gekümmert. kurz vor dem Tod soll sie sich Gelder von den Konten angeeignet haben.
Das Urteil bleibt abzuwarten.
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Weitere offene Verfahren
/www.derwesten.de/staedte/bochum/gericht/Vermoegensberaterin-aus-Bochum-soll-Seniorin-um-Geld-gebracht-haben-id4432829.html
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Aus der Vergangenheit:
http://nachrichten.t-online.de/mordprozess-schwarze-witwe-in-goettingen-vor-gericht/id_14261214/index
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Montag, 18. Juli 2011
Hat Gott ein Profil ?
Ja ! Auch Gott hat ein Profil !
Unter www.Hirtenbarometer.de hat er z.Z. eine Note von 5.2 auf der Scala von 1 - 6.
Gott ist nicht perfekt ?
Was ist da bloss schiefgegangen ?
www.hirtenbarometer.de
Unter www.Hirtenbarometer.de hat er z.Z. eine Note von 5.2 auf der Scala von 1 - 6.
Gott ist nicht perfekt ?
Was ist da bloss schiefgegangen ?
www.hirtenbarometer.de
Pflegeberatung
Informationen
Kostenlose Pflegeberatung – gesetzlicher Anspruch
Was viele nicht wissen ist, dass man seit dem 01. Januar 2009 den gesetzlichen Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung hat.
Die absehbare oder auch die plötzliche Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen bedeutet eine einschneidende Veränderung im Leben. Sie haben sich dazu entschlossen, die Pflege Ihres Angehörigen zu Hause zu übernehmen. So vieles ist dabei zu bedenken und zu beachten. Das erfordert viel Kraft. Vergessen Sie sich dabei nicht selber! Beziehen Sie Verwandte, Freunde und Bekannte in Ihre Überlegungen ein, um die Pflege zu Hause zu organisieren. Nutzen Sie die zur Verfügung stehenden Beratungsmöglichkeiten.
Bei Sorgen und Fragen von Hilfe- und Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen kann man sich an Pflegeberaterinnen und Pflegeberater wenden, die meist an den Pflegestützpunkten angesiedelt sind.
Pflegeberaterinnen/Pflegeberater sind in der Regel Mitarbeiter der Pflegekassen, die mit ihren Kenntnissen aus den Bereichen des Sozialrechts, der Pflege und der Sozialarbeit über das vorhandene Leistungsangebot beraten und die Betroffenen persönlich begleiten.
Wenn Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt werden, kann man sich an seine Pflegekasse wenden, um Adressen der Pflegestützpunkte oder einer Pflegebraterin oder eines Pflegeberaters zu erfahren.
Die Möglichkeiten, die Ihnen die Pflegeversicherung und Institutionen anbieten, sind so vielfältig, dass Sie sicherlich einiges für sich als hilfreich empfinden. Wir zeigen Ihnen, welche Hilfen es gibt.
Für Fragen zu Pflege, Pflegegeld etc. stehen Ihnen unsere Pflegeberater zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Ihre Dorota Ziesch
___________________________________________________________
Rechtliche Hinweise
§ 45b SGB XI Zusätzliche Betreuungsleistungen
(1) Versicherte, die die Voraussetzungen des § 45a erfüllen, können je nach Umfang des erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfs zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden ersetzt, höchstens jedoch 100 Euro monatlich (Grundbetrag) oder 200 Euro monatlich (erhöhter Betrag). Die Höhe des jeweiligen Anspruchs nach Satz 2 wird von der Pflegekasse auf Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung im Einzelfall festgelegt und dem Versicherten mitgeteilt. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen beschließt unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V., der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene und der maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen auf Bundesebene Richtlinien über einheitliche Maßstäbe zur Bewertung des Hilfebedarfs auf Grund der Schädigungen und Fähigkeitsstörungen in den in § 45a Abs. 2 Nr. 1 bis 13 aufgeführten Bereichen für die Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung zur Bemessung der jeweiligen Höhe des Betreuungsbetrages; § 17 Abs. 2 gilt entsprechend. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen. Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen
1.
der Tages- oder Nachtpflege,
2.
der Kurzzeitpflege,
3.
der zugelassenen Pflegedienste, sofern es sich um besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung und nicht um Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung handelt, oder
4.
der nach Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote, die nach § 45c gefördert oder förderungsfähig sind.
(2) Die Pflegebedürftigen erhalten die zusätzlichen finanziellen Mittel auf Antrag von der zuständigen Pflegekasse oder dem zuständigen privaten Versicherungsunternehmen sowie im Fall der Beihilfeberechtigung anteilig von der Beihilfefestsetzungsstelle gegen Vorlage entsprechender Belege über entstandene Eigenbelastungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der in Absatz 1 genannten Betreuungsleistungen. Die Leistung nach Absatz 1 kann innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in Anspruch genommen werden; wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Ist der Betrag für zusätzliche Betreuungsleistungen nach dem bis zum 30. Juni 2008 geltenden Recht nicht ausgeschöpft worden, kann der nicht verbrauchte kalenderjährliche Betrag in das zweite Halbjahr 2008 und in das Jahr 2009 übertragen werden.
(3) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere über die Anerkennung der niedrigschwelligen Betreuungsangebote zu bestimmen.
___________________________________________________________
Weiterbildung zu
Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern nach § 7a SGB XI
Seit diesem Jahr müssen die Pflegekassen für ihre Mitglieder Pflegeberater vorhalten. Pflegeberater sind Angestellte der Pflegekassen oder arbeiten in deren Auftrag freiberuflich. Aufgabe des Pflegeberaters ist es, Pflegebedürftigen individuelle Beratung und Hilfestellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangeboten zu geben. Der Pflegeberater muss auch MDK-Gutachten analysieren und auf deren Basis individuelle Versorgungspläne erstellen. Die Inhalte entsprechen den Empfehlungen des GKV Spitzenverbandes
___________________________________________________________
Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI
Betreuungskräfte gem. § 87b SGB XI
Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz haben Pflegeheime die Möglichkeit erhalten, zusätzliche Betreuungskräfte als Unterstützung des bereits vorhandenen Personals einzustellen. Sie sollen für die bessere Betreuung demenzkranker, psychisch kranker und geistig behinderter Pflegeheimbewohner eingesetzt werden. Aufgabe der Betreuungskräfte ist es, Betroffene in enger Kooperation mit den Pflegekräften bei alltäglichen Aktivitäten wie Spaziergängen, Gesellschaftsspielen, Lesen, Basteln usw. zu begleiten und zu unterstützen. ___________________________________________________________
Kostenlose Pflegeberatung – gesetzlicher Anspruch
Was viele nicht wissen ist, dass man seit dem 01. Januar 2009 den gesetzlichen Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung hat.
Die absehbare oder auch die plötzliche Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen bedeutet eine einschneidende Veränderung im Leben. Sie haben sich dazu entschlossen, die Pflege Ihres Angehörigen zu Hause zu übernehmen. So vieles ist dabei zu bedenken und zu beachten. Das erfordert viel Kraft. Vergessen Sie sich dabei nicht selber! Beziehen Sie Verwandte, Freunde und Bekannte in Ihre Überlegungen ein, um die Pflege zu Hause zu organisieren. Nutzen Sie die zur Verfügung stehenden Beratungsmöglichkeiten.
Bei Sorgen und Fragen von Hilfe- und Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen kann man sich an Pflegeberaterinnen und Pflegeberater wenden, die meist an den Pflegestützpunkten angesiedelt sind.
Pflegeberaterinnen/Pflegeberater sind in der Regel Mitarbeiter der Pflegekassen, die mit ihren Kenntnissen aus den Bereichen des Sozialrechts, der Pflege und der Sozialarbeit über das vorhandene Leistungsangebot beraten und die Betroffenen persönlich begleiten.
Wenn Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt werden, kann man sich an seine Pflegekasse wenden, um Adressen der Pflegestützpunkte oder einer Pflegebraterin oder eines Pflegeberaters zu erfahren.
Die Möglichkeiten, die Ihnen die Pflegeversicherung und Institutionen anbieten, sind so vielfältig, dass Sie sicherlich einiges für sich als hilfreich empfinden. Wir zeigen Ihnen, welche Hilfen es gibt.
Für Fragen zu Pflege, Pflegegeld etc. stehen Ihnen unsere Pflegeberater zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Ihre Dorota Ziesch
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Rechtliche Hinweise
§ 45b SGB XI Zusätzliche Betreuungsleistungen
(1) Versicherte, die die Voraussetzungen des § 45a erfüllen, können je nach Umfang des erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfs zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden ersetzt, höchstens jedoch 100 Euro monatlich (Grundbetrag) oder 200 Euro monatlich (erhöhter Betrag). Die Höhe des jeweiligen Anspruchs nach Satz 2 wird von der Pflegekasse auf Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung im Einzelfall festgelegt und dem Versicherten mitgeteilt. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen beschließt unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V., der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene und der maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen auf Bundesebene Richtlinien über einheitliche Maßstäbe zur Bewertung des Hilfebedarfs auf Grund der Schädigungen und Fähigkeitsstörungen in den in § 45a Abs. 2 Nr. 1 bis 13 aufgeführten Bereichen für die Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung zur Bemessung der jeweiligen Höhe des Betreuungsbetrages; § 17 Abs. 2 gilt entsprechend. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen. Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen
1.
der Tages- oder Nachtpflege,
2.
der Kurzzeitpflege,
3.
der zugelassenen Pflegedienste, sofern es sich um besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung und nicht um Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung handelt, oder
4.
der nach Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote, die nach § 45c gefördert oder förderungsfähig sind.
(2) Die Pflegebedürftigen erhalten die zusätzlichen finanziellen Mittel auf Antrag von der zuständigen Pflegekasse oder dem zuständigen privaten Versicherungsunternehmen sowie im Fall der Beihilfeberechtigung anteilig von der Beihilfefestsetzungsstelle gegen Vorlage entsprechender Belege über entstandene Eigenbelastungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der in Absatz 1 genannten Betreuungsleistungen. Die Leistung nach Absatz 1 kann innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in Anspruch genommen werden; wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Ist der Betrag für zusätzliche Betreuungsleistungen nach dem bis zum 30. Juni 2008 geltenden Recht nicht ausgeschöpft worden, kann der nicht verbrauchte kalenderjährliche Betrag in das zweite Halbjahr 2008 und in das Jahr 2009 übertragen werden.
(3) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere über die Anerkennung der niedrigschwelligen Betreuungsangebote zu bestimmen.
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Seit diesem Jahr müssen die Pflegekassen für ihre Mitglieder Pflegeberater vorhalten. Pflegeberater sind Angestellte der Pflegekassen oder arbeiten in deren Auftrag freiberuflich. Aufgabe des Pflegeberaters ist es, Pflegebedürftigen individuelle Beratung und Hilfestellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangeboten zu geben. Der Pflegeberater muss auch MDK-Gutachten analysieren und auf deren Basis individuelle Versorgungspläne erstellen. Die Inhalte entsprechen den Empfehlungen des GKV Spitzenverbandes
___________________________________________________________
Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI
Betreuungskräfte gem. § 87b SGB XI
Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz haben Pflegeheime die Möglichkeit erhalten, zusätzliche Betreuungskräfte als Unterstützung des bereits vorhandenen Personals einzustellen. Sie sollen für die bessere Betreuung demenzkranker, psychisch kranker und geistig behinderter Pflegeheimbewohner eingesetzt werden. Aufgabe der Betreuungskräfte ist es, Betroffene in enger Kooperation mit den Pflegekräften bei alltäglichen Aktivitäten wie Spaziergängen, Gesellschaftsspielen, Lesen, Basteln usw. zu begleiten und zu unterstützen. ___________________________________________________________
Freitag, 8. Juli 2011
Freitag, 1. Juli 2011
Pflegestation Pollex Berlin
Pflegestation Pollex GmbH, Berlin; Ambulanter ... von astramedia
Der ambulante Pflegedienst Pollex pflegt, betreut und hilft Patienten mit viel Engagement und Know How in ihrem häuslichen Umfeld bei den täglichen Verrichtungen wie Grundpflege, Behandlungspflege und Hauswirtschaft.http://www.blogger.com/img/blank.gif
Kontakt:
Pflegestation Pollex GmbH
Schildhornstraße 20,
12163 Berlin,
Tel: +49-30-7919111
Email: pflegestationpollex@t-online.de
WEB: www.pflegestationpollex.de
Der ambulante Pflegedienst Pollex pflegt, betreut und hilft Patienten mit viel Engagement und Know How in ihrem häuslichen Umfeld bei den täglichen Verrichtungen wie Grundpflege, Behandlungspflege und Hauswirtschaft.
Nordseepflege
Zum Video
Nehmen Sie sich ein wenig Zeit und gewinnen Sie einen Eindruck von »NordseePflege«.
Lernen Sie Menschen kennen, die sich mit Herz und Hand für Ihr Wohlbefinden einsetzen und für Sie da sind, wenn Sie Hilfe benötigen.
Wir laden Sie herzlich ein zu einem Gespräch
und einer Besichtigung unseres Hauses. Ein kurzer Anruf genügt, und wir stehen Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen von der Küste
KONTAKT:
NordseePflege
Segelckestraße 30
27472 Cuxhaven
Tel: 0 47 21 / 50 85 50
Fax: 0 47 21 / 50 85 565
Zum Video
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Ratgeber: Versicherungen
Unser Ziel ist es, Sie so umfassend wie möglich zu informieren und Ihnen alle uns bekannten Möglichkeiten zur Absicherung von Behinderten, Kranken oder Senioren darzulegen. Gerade im Bereich geistige Behinderung ist es für Betroffene sehr schwierig, geeignete Angebote zu finden.
Deshalb bemühen wir uns, für JEDEN das geeignete Angebot schnellstmöglich zu erstellen.
Dieser Service ist für Sie kostenlos und mit keinerlei Verpflichtungen verbunden.
Einige Produkte werden nur von Maklern vertrieben. In diesem Fall geben wir mit Ihrer Erlaubnis ihre Telefonnummer weiter. Obwohl hier natürlich Kosten anfallen, bleibt auch dieser Service für Sie absolut kostenlos und wir versichern ihnen, dass wir keinerlei Bezahlung dafür erhalten. Deshalb wären wir Ihnen dankbar, wenn sie uns weiterempfehlen. Auch eine Verlinkung mit jeglichen Seiten, die sich mit diesem Thema befassen, wird angestrebt. Ebenfalls sind wir auf Informationen über neue Versicherungsangebote auf dem Markt angewiesen, um die Palette von möglichen Angeboten ständig zu erweitern.
Allein die Tatsache, dass in vielen Foren und Selbsthilfegruppen immer wieder die gleiche Frage gestellt wird, wo es geeignete Versicherungen für die verschiedensten Krankheiten und Behinderungen gibt, zeigt den enormen Bedarf an Informationen auf diesem Gebiet. Aus diesem Grunde haben wir uns zu der Spezialisierung auf diesem Gebiet entschlossen.
Wenn man die Annahmekriterien von fast allen Versicherungsgesellschaften unter die Lupe nimmt, stellt man fest, dass gerade die sogenannten Volkskrankheiten wie Diabetes mellitus, Rheuma, Asthma, Bluthochdruck oder Herz-Kreislauferkrankungen meistens zur Ablehnung führen. Aber auch Krankheiten wie Arthrose, Rückenbeschwerden, Übergewicht (Adipositas), Muskelerkrankungen, Magen- und Darmprobleme oder Tinnitus führen zum gleichen Ergebnis. Ganz schlimm wird es bei psychischen Problemen, Depression, Burn Out, Hiv oder Krebs. Hier reagieren die Gesellschaften strikt. Eine Annahme wird praktisch immer abgelehnt. Hier helfen nur noch Tarife, die auf einen Gesundheitscheck verzichten.
Die Vermittlung erfolgt mit der Post. Nur in Ausnahmefällen und ausdrücklichem Wunsch des Kunden wird der persönliche Kontakt gesucht. So vermeiden wir ungewollte Störungen. Alle Informationen werden per Telefon oder Emails an Sie gesendet, so daß bereits im Vorfeld alle Einzelheiten geklärt sind. Auch werden Versicherungsbedingungen auf Wunsch schon vor Vertragsabschluss per Mail versendet.
Kontakt:
Versicherungsfachmann Bernd Dörrie
27637 Nordholz
Telefon: 04741 - 603192
Fax: 04741 - 603191
E-Mail: bernd.doerrie@gmx.de
Web:www.bernddoerrie.de
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Allein die Tatsache, dass in vielen Foren und Selbsthilfegruppen immer wieder die gleiche Frage gestellt wird, wo es geeignete Versicherungen für die verschiedensten Krankheiten und Behinderungen gibt, zeigt den enormen Bedarf an Informationen auf diesem Gebiet. Aus diesem Grunde haben wir uns zu der Spezialisierung auf diesem Gebiet entschlossen.
Wenn man die Annahmekriterien von fast allen Versicherungsgesellschaften unter die Lupe nimmt, stellt man fest, dass gerade die sogenannten Volkskrankheiten wie Diabetes mellitus, Rheuma, Asthma, Bluthochdruck oder Herz-Kreislauferkrankungen meistens zur Ablehnung führen. Aber auch Krankheiten wie Arthrose, Rückenbeschwerden, Übergewicht (Adipositas), Muskelerkrankungen, Magen- und Darmprobleme oder Tinnitus führen zum gleichen Ergebnis. Ganz schlimm wird es bei psychischen Problemen, Depression, Burn Out, Hiv oder Krebs. Hier reagieren die Gesellschaften strikt. Eine Annahme wird praktisch immer abgelehnt. Hier helfen nur noch Tarife, die auf einen Gesundheitscheck verzichten.
Die Vermittlung erfolgt mit der Post. Nur in Ausnahmefällen und ausdrücklichem Wunsch des Kunden wird der persönliche Kontakt gesucht. So vermeiden wir ungewollte Störungen. Alle Informationen werden per Telefon oder Emails an Sie gesendet, so daß bereits im Vorfeld alle Einzelheiten geklärt sind. Auch werden Versicherungsbedingungen auf Wunsch schon vor Vertragsabschluss per Mail versendet.
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Samstag, 25. Juni 2011
Herzlich willkommen beim Pflegedienst Löbbing!
Herzlich willkommen beim Pflegedienst Löbbing!
Wir informieren und beraten Sie gerne!
Seit der Gründung des Unternehmens 1993 im Kreis Borken hat uns die Erfahrung gelehrt, dass der moderne Dienstleister seinem Kunden ein umfangreiches und auf die Situation zugeschnittenes Angebot anbieten muss. Daher arbeiten wir mit unseren Partnern Hand in Hand.
Kompetenz und Praxis verknüpfen sich in unserem Modell zu einer von dem Kunden benötigten und gewollten Dienstleistung!
An 365 Tagen des Jahres bieten wir Hilfe bei der Betreuung und Pflege an. Immer mehr pflegende Angehörige benötigen kurzfristige Auszeiten. Nutzen Sie daher unser Angebot!
Das bin ich:
Lucia Löbbing
Jahrgang 1956
30 Jahre lang als examinierte Krankenschwester in der Pflege tätig.
Besondere Erfahrung in den Bereichen:
1995 Aufbau der ersten SWG
seit 1993 eigener Pflegedienst im Kreis Borken
Psychiatrie
Intensiv-/Notfallmedizin
Behindertenpflege
ambulante Pflege
Konzeptionierung
Mein Pflegeunternehmen stellt den Patienten und seine persönlichen Bedürfnisse in den Vordergrund. Wir sind Partner der Patienten und ihrer Angehörigen. Wir bieten keine Standardlösungen, sondern ein Konzept, das den Patienten ermöglicht, ihr Leben auch weiterhin selbst zu gestalten.
So erreichen Sie uns:
ambulant betreuen & pflegen
Lucia Löbbing
Diplom-Pflegewirtin
Riesweg 35
48734 Reken
E-Mail: pflegedienst.loebbing@t-online.de
Internet: www.pflege-loebbing.de
Telefon: 0 28 64 – 9 42 40
Mobil: 0170 – 3 15 43 53
Telefax: 0 28 64 – 9 42 42
Reken
Telefon: 0 28 64 – 9 42 40
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Bocholt
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Lucia Löbbing
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Zur Frage der Rückforderung von Geschenken durch den Sozialhilfeträger
Die Klage eines Sozialhilfeträgers gegen die Tochter einer verstorbenen Schenkerin, die später Sozialhilfe erhalten hatte, war erfolgreich. Der Sozialhilfeträger konnte nachweisen, dass die Tochter umfangreiche Schenkungen erhalten hatte und die verstorbene Mutter vor ihrem Tod bedürftig geworden war.
Sachverhalt:
Die Mutter hatte an ihre Tochter im Jahr 1994 ein Hausanwesen übertragen. Im Rahmen von Sanierungsarbeiten schenkte die Mutter der Tochter im Jahr 2002 über 7.500 Euro und im Jahr 2003 über 5.500 Euro jeweils in bar. Von 2006 bis 2007 hielt sich die großzügige Mutter in einem Pflegeheim auf. Ihre Rente reichte aber nicht, die anfallenden Kosten zu decken, so dass sie ergänzende Sozialhilfe erhielt. Der Kläger als Sozialhilfeträger wollte von ihm bezahlte Kosten von knapp über 12.000 Euro wegen Verarmung der Schenkerin gemäß § 528 BGB zurückfordern.
Die beklagte Tochter weigerte sich und gab an, die Zahlungen ihrer Mutter seien nicht nur für sie alleine, sondern auch für ihren Ehegatten und ihre Kinder bestimmt gewesen. Sie sollten als Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke für einige Jahre im Voraus gedacht sein. Darüber hinaus bestritt sie, dass der Sozialversicherungsträger überhaupt so hohe Kosten für ihre Mutter aufgebracht habe. Letztlich berief sie sich auch darauf, dass sie die Schenkungen ihrer Mutter für ihren eigenen Bedarf benötige.
Die Entscheidung
Das Landgericht Coburg gab der Klage statt. Die Mutter hatte gegen ihre Tochter einen Anspruch gemäß § 528 BGB wegen Verarmung des Schenkers.
Die Beklagte vermochte das Gericht nicht von ihrer Angabe, es habe sich um Geldgeschenke auf Jahre im Voraus für sich und ihre Angehörigen gehandelt, zu überzeugen. Nach Auffassung des Gerichts entspricht dies nicht der Lebenserfahrung. Auch die tatsächliche Verwendung zur Bezahlung von Handwerkerleistungen an einem Haus der Beklagten spricht dafür, dass die Schenkungen nur an sie erfolgt waren. Auch sah das Gericht die vom Sozialhilfeträger erbrachten Leistungen zu Gunsten der verstorbenen Mutter als bewiesen an. Da nach sozialrechtlichen Vorschriften der Anspruch der Mutter gegen die beschenkte Tochter auf den Sozialhilfeträger übergegangen war, konnte dieser seinen Anspruch auch nach dem Tod der Mutter geltend machen. Dabei hatte der Sozialhilfeträger sogar 1.000 Euro sogenannte Anstandsschenkungen der Mutter an die Tochter bei dieser belassen.
Soweit die Tochter erklärt hatte, die Erfüllung des Rückforderungsanspruchs führe dazu, dass sie selber in wirtschaftliche Not gerate, hielt das Gericht diese Behauptung für nicht überzeugend. Es stellte fest, dass 1994 an die beklagte Tochter nicht nur ein Haus, sondern auch ein landwirtschaftliches Grundstück übertragen worden war. Dieses wurde später von der Tochter zum Zweck des Sandabbaus verkauft. Den Erlös hieraus gab die Tochter vor Gericht nicht an. Das Gericht hatte jedoch Anhaltspunkte dafür, dass hierfür ein Betrag von mehreren 100.000 Euro erzielt worden war. Daher hielt das Gericht eine wirtschaftliche Notlage der Tochter (sogenannter Notbedarf) für nicht einmal schlüssig vorgetragen, geschweige denn nachgewiesen.
Daher gab das Landgericht der Klage des Sozialhilfeträgers in vollem Umfang statt.
Gericht:
Landgericht Coburg, Urteil vom 13.08.2010 - 13 O 784/09 rechtskräftig
Pressemitteilung 472/11 des LG Coburg
Sachverhalt:
Die Mutter hatte an ihre Tochter im Jahr 1994 ein Hausanwesen übertragen. Im Rahmen von Sanierungsarbeiten schenkte die Mutter der Tochter im Jahr 2002 über 7.500 Euro und im Jahr 2003 über 5.500 Euro jeweils in bar. Von 2006 bis 2007 hielt sich die großzügige Mutter in einem Pflegeheim auf. Ihre Rente reichte aber nicht, die anfallenden Kosten zu decken, so dass sie ergänzende Sozialhilfe erhielt. Der Kläger als Sozialhilfeträger wollte von ihm bezahlte Kosten von knapp über 12.000 Euro wegen Verarmung der Schenkerin gemäß § 528 BGB zurückfordern.
Die beklagte Tochter weigerte sich und gab an, die Zahlungen ihrer Mutter seien nicht nur für sie alleine, sondern auch für ihren Ehegatten und ihre Kinder bestimmt gewesen. Sie sollten als Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke für einige Jahre im Voraus gedacht sein. Darüber hinaus bestritt sie, dass der Sozialversicherungsträger überhaupt so hohe Kosten für ihre Mutter aufgebracht habe. Letztlich berief sie sich auch darauf, dass sie die Schenkungen ihrer Mutter für ihren eigenen Bedarf benötige.
Die Entscheidung
Das Landgericht Coburg gab der Klage statt. Die Mutter hatte gegen ihre Tochter einen Anspruch gemäß § 528 BGB wegen Verarmung des Schenkers.
Die Beklagte vermochte das Gericht nicht von ihrer Angabe, es habe sich um Geldgeschenke auf Jahre im Voraus für sich und ihre Angehörigen gehandelt, zu überzeugen. Nach Auffassung des Gerichts entspricht dies nicht der Lebenserfahrung. Auch die tatsächliche Verwendung zur Bezahlung von Handwerkerleistungen an einem Haus der Beklagten spricht dafür, dass die Schenkungen nur an sie erfolgt waren. Auch sah das Gericht die vom Sozialhilfeträger erbrachten Leistungen zu Gunsten der verstorbenen Mutter als bewiesen an. Da nach sozialrechtlichen Vorschriften der Anspruch der Mutter gegen die beschenkte Tochter auf den Sozialhilfeträger übergegangen war, konnte dieser seinen Anspruch auch nach dem Tod der Mutter geltend machen. Dabei hatte der Sozialhilfeträger sogar 1.000 Euro sogenannte Anstandsschenkungen der Mutter an die Tochter bei dieser belassen.
Soweit die Tochter erklärt hatte, die Erfüllung des Rückforderungsanspruchs führe dazu, dass sie selber in wirtschaftliche Not gerate, hielt das Gericht diese Behauptung für nicht überzeugend. Es stellte fest, dass 1994 an die beklagte Tochter nicht nur ein Haus, sondern auch ein landwirtschaftliches Grundstück übertragen worden war. Dieses wurde später von der Tochter zum Zweck des Sandabbaus verkauft. Den Erlös hieraus gab die Tochter vor Gericht nicht an. Das Gericht hatte jedoch Anhaltspunkte dafür, dass hierfür ein Betrag von mehreren 100.000 Euro erzielt worden war. Daher hielt das Gericht eine wirtschaftliche Notlage der Tochter (sogenannter Notbedarf) für nicht einmal schlüssig vorgetragen, geschweige denn nachgewiesen.
Daher gab das Landgericht der Klage des Sozialhilfeträgers in vollem Umfang statt.
Gericht:
Landgericht Coburg, Urteil vom 13.08.2010 - 13 O 784/09 rechtskräftig
Pressemitteilung 472/11 des LG Coburg
Bewohnerin eines Pflegeheims muss Geschenk nicht zurückfordern
Bewohnerin eines Pflegeheims muss Geschenk nicht zurückfordern
Der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat durch Urteil vom 14. Oktober 2008 entschieden, dass die Bewohnerin eines Pflegeheims ihre Tochter, der sie ein größeres Geschenk gemacht hatte, nicht auf Rückgabe des Geschenks verklagen muss, bevor Pflegewohngeld aus öffentlichen Mitteln gezahlt wird.
Die über 90jährige Klägerin ist pflegebedürftig und wohnt seit Jahren in einem Pflegewohnheim im Kreis Borken. Ihre Tochter kümmert sich als Betreuerin um sie. Rund acht Jahre bevor ihre Mutter in das Pflegeheim umzog, erhielt die Tochter das elterliche Hausgrundstück in vorweggenommener Erbfolge geschenkt. Die Mutter sollte aber bis zu ihrem Tod in dem Haus wohnen bleiben können (lebenslanges Wohnrecht, im Grundbuch eingetragen). Als fest stand, dass die Mutter das Pflegeheim nicht mehr werde verlassen können, verzichtete sie auf das Wohnrecht, und die Tochter verkaufte das elterliche Hausgrundstück.
Die Kosten des Aufenthalts im Pflegeheim sind so hoch, dass die Heimbewohnerin sie nicht vollständig begleichen kann. Der Kreis Borken weigerte sich jedoch, ihr Pflegewohngeld zu zahlen. Er verlangte von der Mutter, zuerst ihre Tochter auf Zahlung von rund 27.000,- EUR zu verklagen. So viel sei das Wohnrecht wert gewesen, auf das sie zugunsten ihrer Tochter verzichtet habe. Dieser Verzicht sei ein Geschenk, das sie zunächst zurückfordern müsse. Die Tochter wandte allerdings ein, dass sie das Haus auf eigene Kosten umfangreich renoviert habe.
Das Verwaltungsgericht gab der Heimbewohnerin Recht. Dieses Urteil hat das Oberverwaltungsgericht bestätigt. Zur Begründung hat es ausgeführt: Ein pflegebedürftiger Heimbewohner muss einen Beschenkten nicht auf Rückgabe des Geschenks verklagen, wenn ihm eine Klage nicht zuzumuten ist. Eine unzumutbare Härte liegt vor, wenn der Beschenkte dem Heimbewohner besonders nahe steht. Der Bewohner eines Pflegewohnheims hat in aller Regel nur noch wenige soziale Kontakte außerhalb des Heims. Besuch erhält er meist nur von seinen Angehörigen oder von engen Freunden. Nicht selten macht er ihnen – auch größere – Geschenke. Müsste er sie verklagen, um das Geschenk zurückzuerhalten und es zur Bezahlung der Heimkosten einzusetzen, bestünde die Gefahr, dass der Heimbewohner und der Beschenkte sich entzweien. Unter der Vereinsamung hätte vor allem der Pflegebedürftige zu leiden. Das will das Landespflegegesetz aber gerade verhindern.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen; hiergegen kann Beschwerde erhoben werden.
Az.: 16 A 1409/07
Der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat durch Urteil vom 14. Oktober 2008 entschieden, dass die Bewohnerin eines Pflegeheims ihre Tochter, der sie ein größeres Geschenk gemacht hatte, nicht auf Rückgabe des Geschenks verklagen muss, bevor Pflegewohngeld aus öffentlichen Mitteln gezahlt wird.
Die über 90jährige Klägerin ist pflegebedürftig und wohnt seit Jahren in einem Pflegewohnheim im Kreis Borken. Ihre Tochter kümmert sich als Betreuerin um sie. Rund acht Jahre bevor ihre Mutter in das Pflegeheim umzog, erhielt die Tochter das elterliche Hausgrundstück in vorweggenommener Erbfolge geschenkt. Die Mutter sollte aber bis zu ihrem Tod in dem Haus wohnen bleiben können (lebenslanges Wohnrecht, im Grundbuch eingetragen). Als fest stand, dass die Mutter das Pflegeheim nicht mehr werde verlassen können, verzichtete sie auf das Wohnrecht, und die Tochter verkaufte das elterliche Hausgrundstück.
Die Kosten des Aufenthalts im Pflegeheim sind so hoch, dass die Heimbewohnerin sie nicht vollständig begleichen kann. Der Kreis Borken weigerte sich jedoch, ihr Pflegewohngeld zu zahlen. Er verlangte von der Mutter, zuerst ihre Tochter auf Zahlung von rund 27.000,- EUR zu verklagen. So viel sei das Wohnrecht wert gewesen, auf das sie zugunsten ihrer Tochter verzichtet habe. Dieser Verzicht sei ein Geschenk, das sie zunächst zurückfordern müsse. Die Tochter wandte allerdings ein, dass sie das Haus auf eigene Kosten umfangreich renoviert habe.
Das Verwaltungsgericht gab der Heimbewohnerin Recht. Dieses Urteil hat das Oberverwaltungsgericht bestätigt. Zur Begründung hat es ausgeführt: Ein pflegebedürftiger Heimbewohner muss einen Beschenkten nicht auf Rückgabe des Geschenks verklagen, wenn ihm eine Klage nicht zuzumuten ist. Eine unzumutbare Härte liegt vor, wenn der Beschenkte dem Heimbewohner besonders nahe steht. Der Bewohner eines Pflegewohnheims hat in aller Regel nur noch wenige soziale Kontakte außerhalb des Heims. Besuch erhält er meist nur von seinen Angehörigen oder von engen Freunden. Nicht selten macht er ihnen – auch größere – Geschenke. Müsste er sie verklagen, um das Geschenk zurückzuerhalten und es zur Bezahlung der Heimkosten einzusetzen, bestünde die Gefahr, dass der Heimbewohner und der Beschenkte sich entzweien. Unter der Vereinsamung hätte vor allem der Pflegebedürftige zu leiden. Das will das Landespflegegesetz aber gerade verhindern.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen; hiergegen kann Beschwerde erhoben werden.
Az.: 16 A 1409/07
Sonntag, 19. Juni 2011
Demenzkranke: Die Versorgung mit Medikamenten ist dringend verbesserungsbedürftig
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk fordert mehr Sorgfalt bei der Verordnung und Abgabe von Medikamenten
Seit Jahren ist bekannt, dass die medikamentöse Versorgung von Demenzkranken den wirklichen Bedürfnissen dieser Menschen nur unzureichend gerecht wird. Man darf vermuten, dass allzu oft Nebenwirkungen und Risiken einfach billigend in Kauf genommen werden.
Bereits im August 2010 wurde von Arzneimittelexperten die sog. Priscus-Liste vorgestellt, eine Zusammenstellung gefährlicher Medikamente für ältere Menschen. Diese Liste verdeutlichte, dass fast dreiviertel von 83 Medikamenten für ältere Menschen, Demenzkranke eingeschlossen, ungeeignet sind. Als konkrete Folgen der ungeeigneten Medikation wurden u.a. genannt: Sturzgefahr, Nierenschäden, Magenblutungen.
Mit ihrem Ergebnis, dass ältere Menschen im Schnitt sechs Medikamente täglich einnehmen, von denen viele gar nicht für sie geeignet sind oder sich untereinander nicht vertragen, haben die Forscher im Verbund PRISCUS für viel Aufsehen gesorgt. Als Gegenmaßnahme entwickelten sie nun eine Liste, die Ärzten als Hilfe bei der Auswahl und Zusammenstellung von Medikamenten für Ältere dienen soll. Ob und wie die Liste wirkt, wollen sie in der zweiten Projektphase untersuchen.
In einer Pressemitteilung der AOK Rheinland / Hamburg vom 30.03.2011 wurde unter Berufung auf die Verordnungsdaten des Jahres 2010 Zurückhaltung bei der Verordnung von Psychopharmaka angemahnt. Dazu wurde u.a. ausgeführt:
„Die Auswertung zeigt, dass immer mehr Patienten immer größere Mengen von Psychopharmaka wie Mittel gegen Depressionen oder psychisch stimulierende Arzneien erhalten. Besonders kritisch ist dabei die stark wachsende Verordnung von Antidepressiva zu sehen. So erhöhte sich allein von 2009 auf 2010 die Zahl der antidepressiv behandelten Patienten um 21,4 Prozent, während die Verordnungsmenge der Antidepressiva um 12,8 Prozent zunahm. Hinzu kommt, dass bei den Verordnungen ein Umstieg von niedrigpreisigen zu höherpreisigen Psychopharmaka festzustellen ist. Bei den Psychopharmaka stellt sich vor dem Hintergrund, dass ein frühzeitiger und unkritischer Einsatz dieser Arzneimittel den Patienten mehr schadet als nutzt, die skizzierte Verordnungsentwicklung als besorgniserregend dar.“
In einer Arzneimittelstudie der Barmer GEK, vorgestellt am 15.06.2011, werden weitere Besorgnisse hinsichtlich der Medikation geäußert. In der Studie heißt es u.a.:
„Demenzkranke erhalten sechsmal häufiger Neuroleptika als Patienten ohne Demenz. Gleichzeitig ist seit Jahren bekannt, dass Demenzkranke nach Einnahme von Neuroleptika eine 1,6- bis 1,7-fach erhöhte Sterblichkeitsrate gegenüber der Placebogruppe aufweisen. Gesundheitsexperte Glaeske: Hier erhält eine Patientengruppe mit erhöhtem Sterblichkeitsrisiko Medikamente, deren Wirksamkeit teilweise nicht belegt ist und deren Folgen bei Langzeitgabe weithin ungeklärt bleiben."
Das Thema Medikation in Pflegeeinrichtungen wird auch kritisch im Abschlussbericht „Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe“, vorgelegt am 17.06.2011 durch das Bundesfamilienministerium und Bundesgesundheitsministerim, angesprochen.
Da alte und demente Patienten nicht selten unerkannt Schmerzen leiden, ist viel Aufmerksamkeit des Personals erforderlich. Denn Schmerzen können nach einer Mitteilung des Universitätsklinikums Jena vom 08.06.2011 Verhaltensauffälligkeiten wie Unruhe und Aggressionen hervorrufen. Wird dem nicht genug Beachtung geschenkt, können dabei selbst Brüche nach Stürzen übersehen werden oder Schmerzen durch Gelenkerkrankungen. Studien zeigen nach Angaben des Klinikums Jena, dass demente Patienten weniger Schmerzmittel erhalten als gleichaltrige kognitiv unbeeinträchtigte Patienten. Dies spricht für die häufige Verkennung des Problems.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk greift die besorgniserregenden Informationen auf und fordert mehr Sorgfalt bei der medikamentösen Versorgung der pflegebedürftigen Menschen, vor allem bei den Demenzkranken. Es wird in diesem Zusammenhang u.a. erforderlich sein, die ärztliche Versorgung in den Pflegeeinrichtungen bundesweit deutlich zu verbessern und im erforderlichen Umfang die notwendigen Hausbesuche, auch außerhalb der Sprechstundenzeiten, sicherzustellen. In der 2010 vorgestellten „KV-Initiative Pflegeheim“ wurden gleichlautende Forderungen ausgeführt.
Bezüglich der Medikation erscheinen neben der Einbeziehung des pharmakologischen Sachverstandes der Apotheken (auch mit Blick auf die mögliche Verblisterung von Medikamenten) Kooperationsvereinbarungen zwischen den Trägern von Pflegeeinrichtungen und Ärzten sinnvoll. Darin sollten u.a. die Kommunikations- und Dokumentationserfordernisse näher beschrieben sein. Fortbildungsveranstaltungen, in denen das Wissen um eine zielführende Versorgung mit Medikamenten vermittelt und stets aktualisiert wird, erscheinen ebenfalls dringend geboten.
Es muss so auch sichergestellt werden, dass telefonische Medikationsverordnungen und weitreichende Bedarfsmedikationen möglichst vermieden werden. Medikamente müssen im notwendigen und ausreichenden Umfange verfügbar sein, dürfen aber unter keinen Umständen als „pflegeerleichternde Maßnahmen“ zum Einsatz gelangen (können). Ärzte, die sich solchen Praktiken entgegen stellen und sich allein am Patienteninteresse und am Sorgfaltsgebot orientieren, verdienen Anerkennung und Unterstützung.
Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
Seit Jahren ist bekannt, dass die medikamentöse Versorgung von Demenzkranken den wirklichen Bedürfnissen dieser Menschen nur unzureichend gerecht wird. Man darf vermuten, dass allzu oft Nebenwirkungen und Risiken einfach billigend in Kauf genommen werden.
Bereits im August 2010 wurde von Arzneimittelexperten die sog. Priscus-Liste vorgestellt, eine Zusammenstellung gefährlicher Medikamente für ältere Menschen. Diese Liste verdeutlichte, dass fast dreiviertel von 83 Medikamenten für ältere Menschen, Demenzkranke eingeschlossen, ungeeignet sind. Als konkrete Folgen der ungeeigneten Medikation wurden u.a. genannt: Sturzgefahr, Nierenschäden, Magenblutungen.
Mit ihrem Ergebnis, dass ältere Menschen im Schnitt sechs Medikamente täglich einnehmen, von denen viele gar nicht für sie geeignet sind oder sich untereinander nicht vertragen, haben die Forscher im Verbund PRISCUS für viel Aufsehen gesorgt. Als Gegenmaßnahme entwickelten sie nun eine Liste, die Ärzten als Hilfe bei der Auswahl und Zusammenstellung von Medikamenten für Ältere dienen soll. Ob und wie die Liste wirkt, wollen sie in der zweiten Projektphase untersuchen.
In einer Pressemitteilung der AOK Rheinland / Hamburg vom 30.03.2011 wurde unter Berufung auf die Verordnungsdaten des Jahres 2010 Zurückhaltung bei der Verordnung von Psychopharmaka angemahnt. Dazu wurde u.a. ausgeführt:
„Die Auswertung zeigt, dass immer mehr Patienten immer größere Mengen von Psychopharmaka wie Mittel gegen Depressionen oder psychisch stimulierende Arzneien erhalten. Besonders kritisch ist dabei die stark wachsende Verordnung von Antidepressiva zu sehen. So erhöhte sich allein von 2009 auf 2010 die Zahl der antidepressiv behandelten Patienten um 21,4 Prozent, während die Verordnungsmenge der Antidepressiva um 12,8 Prozent zunahm. Hinzu kommt, dass bei den Verordnungen ein Umstieg von niedrigpreisigen zu höherpreisigen Psychopharmaka festzustellen ist. Bei den Psychopharmaka stellt sich vor dem Hintergrund, dass ein frühzeitiger und unkritischer Einsatz dieser Arzneimittel den Patienten mehr schadet als nutzt, die skizzierte Verordnungsentwicklung als besorgniserregend dar.“
In einer Arzneimittelstudie der Barmer GEK, vorgestellt am 15.06.2011, werden weitere Besorgnisse hinsichtlich der Medikation geäußert. In der Studie heißt es u.a.:
„Demenzkranke erhalten sechsmal häufiger Neuroleptika als Patienten ohne Demenz. Gleichzeitig ist seit Jahren bekannt, dass Demenzkranke nach Einnahme von Neuroleptika eine 1,6- bis 1,7-fach erhöhte Sterblichkeitsrate gegenüber der Placebogruppe aufweisen. Gesundheitsexperte Glaeske: Hier erhält eine Patientengruppe mit erhöhtem Sterblichkeitsrisiko Medikamente, deren Wirksamkeit teilweise nicht belegt ist und deren Folgen bei Langzeitgabe weithin ungeklärt bleiben."
Das Thema Medikation in Pflegeeinrichtungen wird auch kritisch im Abschlussbericht „Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe“, vorgelegt am 17.06.2011 durch das Bundesfamilienministerium und Bundesgesundheitsministerim, angesprochen.
Da alte und demente Patienten nicht selten unerkannt Schmerzen leiden, ist viel Aufmerksamkeit des Personals erforderlich. Denn Schmerzen können nach einer Mitteilung des Universitätsklinikums Jena vom 08.06.2011 Verhaltensauffälligkeiten wie Unruhe und Aggressionen hervorrufen. Wird dem nicht genug Beachtung geschenkt, können dabei selbst Brüche nach Stürzen übersehen werden oder Schmerzen durch Gelenkerkrankungen. Studien zeigen nach Angaben des Klinikums Jena, dass demente Patienten weniger Schmerzmittel erhalten als gleichaltrige kognitiv unbeeinträchtigte Patienten. Dies spricht für die häufige Verkennung des Problems.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk greift die besorgniserregenden Informationen auf und fordert mehr Sorgfalt bei der medikamentösen Versorgung der pflegebedürftigen Menschen, vor allem bei den Demenzkranken. Es wird in diesem Zusammenhang u.a. erforderlich sein, die ärztliche Versorgung in den Pflegeeinrichtungen bundesweit deutlich zu verbessern und im erforderlichen Umfang die notwendigen Hausbesuche, auch außerhalb der Sprechstundenzeiten, sicherzustellen. In der 2010 vorgestellten „KV-Initiative Pflegeheim“ wurden gleichlautende Forderungen ausgeführt.
Bezüglich der Medikation erscheinen neben der Einbeziehung des pharmakologischen Sachverstandes der Apotheken (auch mit Blick auf die mögliche Verblisterung von Medikamenten) Kooperationsvereinbarungen zwischen den Trägern von Pflegeeinrichtungen und Ärzten sinnvoll. Darin sollten u.a. die Kommunikations- und Dokumentationserfordernisse näher beschrieben sein. Fortbildungsveranstaltungen, in denen das Wissen um eine zielführende Versorgung mit Medikamenten vermittelt und stets aktualisiert wird, erscheinen ebenfalls dringend geboten.
Es muss so auch sichergestellt werden, dass telefonische Medikationsverordnungen und weitreichende Bedarfsmedikationen möglichst vermieden werden. Medikamente müssen im notwendigen und ausreichenden Umfange verfügbar sein, dürfen aber unter keinen Umständen als „pflegeerleichternde Maßnahmen“ zum Einsatz gelangen (können). Ärzte, die sich solchen Praktiken entgegen stellen und sich allein am Patienteninteresse und am Sorgfaltsgebot orientieren, verdienen Anerkennung und Unterstützung.
Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
Samstag, 18. Juni 2011
Vorsicht Erbschleicher !
Erbschleicherei, ein aktuelles gesellschaftliches Phänomen in der rechtlichen Grauzone
Die Verlockung ist in manchen Fällen sehr gross und es ist ja so leicht, sich am Vermögen alter Menschen zu bereichern.
Fallbeispiele:
1. Missbrauch durch Privatpersonen
Ein alter Mensch mit 85 Jahren hat keine Angehörigen mehr oder diese leben weit weg.
Aufgrund seines Alters sind seine Freunde immer weniger geworden, seine sozialen Kontakte sind sehr gering. Aufgrund des hohen Alters und damit verbundener Alterskrankheiten fährt er auch sein neues KFZ nicht mehr.
Er hat noch eine Putzfrau, die hauptberuflich in einem Altersheim arbeitet und die im Laufe der Zeit den eigenen Aufgabenbereich immer mehr ausweitet.
Da sie im Haushalt alle Winkel kennt kommt sie auch im Laufe der Zeit in Kenntnis aller Vermögenswerte; sie findet letztlich auch Kontoauszüge und Sparbücher. Der alte Herr gibt dieser Dame auch seine volle Geldbörse, damit sie für ihn Lebensmittel einkaufen kann.
Spätestens da merkt sie, dass es sich lohnt, diese alte Person zu umgarnen.
Der alte Herr erleidet einen Schlaganfall und verstirbt 6 Wochen später. Nach dem Tod des alten Mannes wird diese Dame aufgrund des Schlüsselbesitzes der Wohnung auch Erbschaftsbesitzerin nach BGB. Sie stellt keine Inventarliste auf, wonach sie laut BGB verpflichtet ist.
Von den gesetzlichen Erben wird festgestellt, dass Kontoauszüge und Sparbücher verschwunden sind, dass auch der PKW des alten Herrn verschwunden ist.
Den Erben verweigert die Dame jegliche Auskunft, verlangt zuvor einen amtlichen Erbschein zu sehen.
Im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung wird festgestellt, dass die Dame grössere Geldsummen vom Konto des Verstorbenen abgehoben hat und selbst nach seinem Tod noch das Girokonto abgeräumt hat.
Selbst drei Monate nach dem Tod des Erblassers hat sie sich noch eine grössere Summe einer privaten Sterbekasse auf das eigene Konto überweisen lassen.
Den Erben präsentiert sie eine notarielle Generalvollmacht, die der Erblasser 7 Monate vor seinem Tod zu ihren Gunsten ausgestellt hat.
Weiter präsentiert sie den Erben einen Kaufvertrag über den PKW des alten Herrn, nachdem sie diesen PKW nach dem Eintritt des Schlaganfalls, ca 4 Wochen vor dem Tod des alten Herrn für die geringe Summe von 200 EURO gekauft hat.
8 Monate vorher hatte der PKW noch ca. 16000 EURO gekostet.
Unterschrieben war dieser Kaufertrag von dieser Dame sowohl als Verkäuferin wie als Käuferin unter Hinweis auf die Vollmacht, zusätzlich befand sich eine zittrige Unterschrift des alten Herrn auf dem Vertrag.
Die Staatsanwaltschaft ist eingeschaltet und prüft jeden einzelnen Vorgang.
2.Missbrauch durch Heimpersonal
Eine Altenpflegerin im Altenheim kümmert sich besonders liebevoll um einen hochbetagten Patienten.
Sie erledigt für ihn auch teilweise den Schriftverkehr, liest ihm wichtige Schriftstücke vor und gibt auch Briefe zur Post.
Nach dem Tod des Patienten wird von den Erben festgestellt, dass Gelder von den Konten verschwunden sind, dass diese Altenpflegerin von einem Anlagekonto des alten Herrn 60 000 EURO auf das eigene Konto transferiert hat und sich von diesem Geld einen hochwertigen PKW angeschafft hat.
Die Staatsanwaltschaft stellte dazu fest, dass die Altenpflegerin dem alten Herrn eine Auszahlungsanweisung untergeschoben hat, die dieser dann in Unkenntnis des Inhalts unterschrieben hat.
3.Missbrauch durch amtlich eingesetzte Betreuer
Berufsbetreuer bearbeiten hauptberuflich im Auftrage des Amtsgerichtes die finanziellen Angelegenheiten der von ihnen betreuten Menschen.
Ein deutscher Amtsrichter ordnet durchschnittlich 1000 Betreuungen im Jahr an, dabei hat er gar nicht die Zeit, sich jede einzelne Akte anzusehen.
Der amtlich eingesetzte Betreuer stellt dann im Einzelfall eventuell fest, dass seine Betreuungsperson vielleicht bettelarm und im Hartz4 Bezug ist oder aber vielleicht auch Eigentümer mehrerer Immobilien ist.
In Norddeutschland ist ein Fall bekannt, in dem ein als Rechtsanwalt eingesetzter Betreuer systematisch die ihm anvertrauten Personen ausgeplündert hat, seine Vorgehensweise bestand darin, die Personen so schnell wie möglich in ein Altersheim einweisen zu lassen und dann die Immobilien im Zusammenspiel mit befreundeten Maklern zu verwerten.
In einem anderen Fall hat eine Betreuerin dem eigenen Lebensgefährtin, einem Rechtsanwalt, viele Aufträge aus den ihr vorliegenden Betreuungsfällen erteilt, die dann der Rechtsanwalt ihr gegenüber abrechnen konnte.
Auch auf diese Art wurde das Vermögen der ihr anvertrauten Senioren systematisch geplündert.
Wenn Sie einen derartigen Fall der Erbschleicherei vor sich haben, so ist frühzeitig dringender Handlungsbedarf angezeigt. Wenden Sie sich dann bitte schnellstmöglichst an einen Fachanwalt für Erbrecht, oder, wenn schon Vermögenswerte umgebucht worden sind oder verschwunden sind auch direkt an die Staatsanwaltschaft.
Der Begriff des Erbschleichens ist gesetzlich weder definiert, noch gesellschaftlich klar eingeteilt. Zu diesem Thema gibt es weder einen umfangreichen Katalog an gesetzlichen Vorschriften, noch eine Fülle von Literatur oder Beiträgen im Internet, die Betroffenen eine Hilfestellung geben können.
Erbschleichen mag für die nachfolgenden Ausführungen demnach allgemein als Vorgang verstanden werden, bei der eine Person versucht, den potentiellen Erblasser (in unredlicher Art und Weise) zu beeinflussen, um sich über einen Erbvertrag, ein Testament oder gar eine Schenkung zu Lebzeiten Teile des Vermögens dieses potentiellen Erblassers zu verschaffen, das er im Rahmen der gesetzlichen oder vielleicht auch bisher testamentarisch gesicherten Erfolge nicht erhalten hätte.
Das Abstellen auf eine sog. Unredlichkeit zeigt genau das Problem im Rahmen des Beschäftigung mit Erbschleichen auf. Denn das Erbrecht ist eigentlich eine nuda spes, also eine sog. nackte Hoffnung. Das heißt, dass ein Erbe eben gerade keinen gesicherten Anspruch auf ein wie auch immer geartetes Erbe hat. Der Erblasser darf bis zum Schluss frei über sein Vermögen verfügen und damit beispielsweise langjährige Lebenspartner oder die Familie enttäuschen. Die Grauzone des Erbschleichens wird aber wohl dort überschritten, sobald ein Dritter, häufig aber auch ein Familienangehöriger eine Willensschwäche oder eine Krankheit des Erblasser zu seinen Gunsten ausnutzt, den Erblasser unter Druck setzt oder sich im einschmeichelt und potentielle Erben verunglimpft. Erbschleichen gibt es in einer ganzen Bandbreite von Fallgestaltungen.
Über die Gründe für eine Zunahme von Erbschleicherei darf man spekulieren. Sicherlich liegt ein wesentlicher Grund darin, dass einerseits der feste Familienverbund häufig aufgelöst ist, was nicht nur zu einem vermehrten Singledasein in jungen Jahren, sondern auch zu einer vergrößerten Einsamkeit alter Leute führt. Großeltern leben nicht mehr automatisch im Haus ihrer Kinder. Dieses Problem wird dadurch verstärkt, dass Senioren immer älter werden. Dadurch wird die Lebensspanne einer möglichen Einsamkeit vergrößert. Ebenso wird die Pflege nunmehr immer verstärkter aus dem Familienkreis ausgelagert und auf Dritte übertragen, denen ein persönliches Interesse fehlt. Das Fehlen echter Ansprechpartner für ältere Menschen ist ein Hauptgrund für Erbschleicherei.
Gesellschaftlich und praktisch gesehen gibt es viele Negativauswirkungen, die Betroffene bei Erbschleicherei befürchten müssen: Isolierung, Besuchsverbote für Angehörige, Gehirnwäsche, Wohnsitzwechsel, Beeinträchtigung des Vermögens und unzureichende Pflege. Die Liste lässt sich beliebig fortsetzen.
Umgekehrt stellt der Gesetzgeber den Betroffen nur geringere gesetzliche Handlungsspielräume zur Verfügung, sodass gerade in diesem Bereich eine fundierte juristische Beratung notwendig erscheint. Reagieren Angehörige zu forsch, so spielen sie evtl. sogar dem Erbschleicher in die Hände, da dieser den potentiellen Erblasser noch weiter auf seine Seite bringen kann.
Immer berücksichtigt werden sollte die Möglichkeit eine Vorsorgevollmacht als Möglichkeit, die Situation des Erbschleichens zu verhindern. Eine ähnliche Wirkung kann ein bindender Erbvertrag als Alternative zu einem einseitigen Testament darstellen. Ebenso muss in diesem Zusammenhang immer das Betreuungsrecht im Auge behalten werden. Erbschleicherei ist häufig dann zu beobachten, wenn eine Betreuung relevant sein könnte.
Zivilrechtliche Möglichkeiten gegen Erbschleicherei gibt es daneben nur in bestimmten Einzelfällen, also beispielsweise wenn gegen ein gesetzlichen Verbot bei Vorteilsannahme verstoßen wird (§ 134 BGB), sich Rechtsgeschäfte als sittenwidrig darstellen (§ 138 BGB), eine testamentarische Verfügung angefochten werden kann (§ 2078 BGB) oder der Gesetzgeber Vermögenszuwendungen an bestimmte Personengruppen (Stichwort Heimgesetz) ausschließt.
In vielen Fällen können die Erben das verschwundene Vermögen nicht mehr sicherstellen, es bleibt neben der Strafanzeige bei der Polizei / Staatsanwaltschaft wegen Veruntreuung, Betrug, Diebstahl oder sonstiger infragekommender Delikte dann nur der zivilrechtliche Herausgabeanspruch nach BGB.
Links:
Missbrauch Generalvollmacht
Missbrauch durch Kontovollmacht
Missbrauch durch Betreuer eindämmen
Strafrechtlicher Missbrauch der Vorsorgevollmacht
Strafrechtlich relevanter Missbrauch der erteilten Generalvollmacht
Missbrauch durch Betreuer
Missbrauch
Urteil: Raffgierige Lebensgefährtin
Aktuelle Gerichtsentscheidungen "Erbrecht"
Bei Problemen der vorliegenden Art helfen die Experten des Portals Erbrecht.de
Die Verlockung ist in manchen Fällen sehr gross und es ist ja so leicht, sich am Vermögen alter Menschen zu bereichern.
Fallbeispiele:
1. Missbrauch durch Privatpersonen
Ein alter Mensch mit 85 Jahren hat keine Angehörigen mehr oder diese leben weit weg.
Aufgrund seines Alters sind seine Freunde immer weniger geworden, seine sozialen Kontakte sind sehr gering. Aufgrund des hohen Alters und damit verbundener Alterskrankheiten fährt er auch sein neues KFZ nicht mehr.
Er hat noch eine Putzfrau, die hauptberuflich in einem Altersheim arbeitet und die im Laufe der Zeit den eigenen Aufgabenbereich immer mehr ausweitet.
Da sie im Haushalt alle Winkel kennt kommt sie auch im Laufe der Zeit in Kenntnis aller Vermögenswerte; sie findet letztlich auch Kontoauszüge und Sparbücher. Der alte Herr gibt dieser Dame auch seine volle Geldbörse, damit sie für ihn Lebensmittel einkaufen kann.
Spätestens da merkt sie, dass es sich lohnt, diese alte Person zu umgarnen.
Der alte Herr erleidet einen Schlaganfall und verstirbt 6 Wochen später. Nach dem Tod des alten Mannes wird diese Dame aufgrund des Schlüsselbesitzes der Wohnung auch Erbschaftsbesitzerin nach BGB. Sie stellt keine Inventarliste auf, wonach sie laut BGB verpflichtet ist.
Von den gesetzlichen Erben wird festgestellt, dass Kontoauszüge und Sparbücher verschwunden sind, dass auch der PKW des alten Herrn verschwunden ist.
Den Erben verweigert die Dame jegliche Auskunft, verlangt zuvor einen amtlichen Erbschein zu sehen.
Im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung wird festgestellt, dass die Dame grössere Geldsummen vom Konto des Verstorbenen abgehoben hat und selbst nach seinem Tod noch das Girokonto abgeräumt hat.
Selbst drei Monate nach dem Tod des Erblassers hat sie sich noch eine grössere Summe einer privaten Sterbekasse auf das eigene Konto überweisen lassen.
Den Erben präsentiert sie eine notarielle Generalvollmacht, die der Erblasser 7 Monate vor seinem Tod zu ihren Gunsten ausgestellt hat.
Weiter präsentiert sie den Erben einen Kaufvertrag über den PKW des alten Herrn, nachdem sie diesen PKW nach dem Eintritt des Schlaganfalls, ca 4 Wochen vor dem Tod des alten Herrn für die geringe Summe von 200 EURO gekauft hat.
8 Monate vorher hatte der PKW noch ca. 16000 EURO gekostet.
Unterschrieben war dieser Kaufertrag von dieser Dame sowohl als Verkäuferin wie als Käuferin unter Hinweis auf die Vollmacht, zusätzlich befand sich eine zittrige Unterschrift des alten Herrn auf dem Vertrag.
Die Staatsanwaltschaft ist eingeschaltet und prüft jeden einzelnen Vorgang.
2.Missbrauch durch Heimpersonal
Eine Altenpflegerin im Altenheim kümmert sich besonders liebevoll um einen hochbetagten Patienten.
Sie erledigt für ihn auch teilweise den Schriftverkehr, liest ihm wichtige Schriftstücke vor und gibt auch Briefe zur Post.
Nach dem Tod des Patienten wird von den Erben festgestellt, dass Gelder von den Konten verschwunden sind, dass diese Altenpflegerin von einem Anlagekonto des alten Herrn 60 000 EURO auf das eigene Konto transferiert hat und sich von diesem Geld einen hochwertigen PKW angeschafft hat.
Die Staatsanwaltschaft stellte dazu fest, dass die Altenpflegerin dem alten Herrn eine Auszahlungsanweisung untergeschoben hat, die dieser dann in Unkenntnis des Inhalts unterschrieben hat.
3.Missbrauch durch amtlich eingesetzte Betreuer
Berufsbetreuer bearbeiten hauptberuflich im Auftrage des Amtsgerichtes die finanziellen Angelegenheiten der von ihnen betreuten Menschen.
Ein deutscher Amtsrichter ordnet durchschnittlich 1000 Betreuungen im Jahr an, dabei hat er gar nicht die Zeit, sich jede einzelne Akte anzusehen.
Der amtlich eingesetzte Betreuer stellt dann im Einzelfall eventuell fest, dass seine Betreuungsperson vielleicht bettelarm und im Hartz4 Bezug ist oder aber vielleicht auch Eigentümer mehrerer Immobilien ist.
In Norddeutschland ist ein Fall bekannt, in dem ein als Rechtsanwalt eingesetzter Betreuer systematisch die ihm anvertrauten Personen ausgeplündert hat, seine Vorgehensweise bestand darin, die Personen so schnell wie möglich in ein Altersheim einweisen zu lassen und dann die Immobilien im Zusammenspiel mit befreundeten Maklern zu verwerten.
In einem anderen Fall hat eine Betreuerin dem eigenen Lebensgefährtin, einem Rechtsanwalt, viele Aufträge aus den ihr vorliegenden Betreuungsfällen erteilt, die dann der Rechtsanwalt ihr gegenüber abrechnen konnte.
Auch auf diese Art wurde das Vermögen der ihr anvertrauten Senioren systematisch geplündert.
Wenn Sie einen derartigen Fall der Erbschleicherei vor sich haben, so ist frühzeitig dringender Handlungsbedarf angezeigt. Wenden Sie sich dann bitte schnellstmöglichst an einen Fachanwalt für Erbrecht, oder, wenn schon Vermögenswerte umgebucht worden sind oder verschwunden sind auch direkt an die Staatsanwaltschaft.
Der Begriff des Erbschleichens ist gesetzlich weder definiert, noch gesellschaftlich klar eingeteilt. Zu diesem Thema gibt es weder einen umfangreichen Katalog an gesetzlichen Vorschriften, noch eine Fülle von Literatur oder Beiträgen im Internet, die Betroffenen eine Hilfestellung geben können.
Erbschleichen mag für die nachfolgenden Ausführungen demnach allgemein als Vorgang verstanden werden, bei der eine Person versucht, den potentiellen Erblasser (in unredlicher Art und Weise) zu beeinflussen, um sich über einen Erbvertrag, ein Testament oder gar eine Schenkung zu Lebzeiten Teile des Vermögens dieses potentiellen Erblassers zu verschaffen, das er im Rahmen der gesetzlichen oder vielleicht auch bisher testamentarisch gesicherten Erfolge nicht erhalten hätte.
Das Abstellen auf eine sog. Unredlichkeit zeigt genau das Problem im Rahmen des Beschäftigung mit Erbschleichen auf. Denn das Erbrecht ist eigentlich eine nuda spes, also eine sog. nackte Hoffnung. Das heißt, dass ein Erbe eben gerade keinen gesicherten Anspruch auf ein wie auch immer geartetes Erbe hat. Der Erblasser darf bis zum Schluss frei über sein Vermögen verfügen und damit beispielsweise langjährige Lebenspartner oder die Familie enttäuschen. Die Grauzone des Erbschleichens wird aber wohl dort überschritten, sobald ein Dritter, häufig aber auch ein Familienangehöriger eine Willensschwäche oder eine Krankheit des Erblasser zu seinen Gunsten ausnutzt, den Erblasser unter Druck setzt oder sich im einschmeichelt und potentielle Erben verunglimpft. Erbschleichen gibt es in einer ganzen Bandbreite von Fallgestaltungen.
Über die Gründe für eine Zunahme von Erbschleicherei darf man spekulieren. Sicherlich liegt ein wesentlicher Grund darin, dass einerseits der feste Familienverbund häufig aufgelöst ist, was nicht nur zu einem vermehrten Singledasein in jungen Jahren, sondern auch zu einer vergrößerten Einsamkeit alter Leute führt. Großeltern leben nicht mehr automatisch im Haus ihrer Kinder. Dieses Problem wird dadurch verstärkt, dass Senioren immer älter werden. Dadurch wird die Lebensspanne einer möglichen Einsamkeit vergrößert. Ebenso wird die Pflege nunmehr immer verstärkter aus dem Familienkreis ausgelagert und auf Dritte übertragen, denen ein persönliches Interesse fehlt. Das Fehlen echter Ansprechpartner für ältere Menschen ist ein Hauptgrund für Erbschleicherei.
Gesellschaftlich und praktisch gesehen gibt es viele Negativauswirkungen, die Betroffene bei Erbschleicherei befürchten müssen: Isolierung, Besuchsverbote für Angehörige, Gehirnwäsche, Wohnsitzwechsel, Beeinträchtigung des Vermögens und unzureichende Pflege. Die Liste lässt sich beliebig fortsetzen.
Umgekehrt stellt der Gesetzgeber den Betroffen nur geringere gesetzliche Handlungsspielräume zur Verfügung, sodass gerade in diesem Bereich eine fundierte juristische Beratung notwendig erscheint. Reagieren Angehörige zu forsch, so spielen sie evtl. sogar dem Erbschleicher in die Hände, da dieser den potentiellen Erblasser noch weiter auf seine Seite bringen kann.
Immer berücksichtigt werden sollte die Möglichkeit eine Vorsorgevollmacht als Möglichkeit, die Situation des Erbschleichens zu verhindern. Eine ähnliche Wirkung kann ein bindender Erbvertrag als Alternative zu einem einseitigen Testament darstellen. Ebenso muss in diesem Zusammenhang immer das Betreuungsrecht im Auge behalten werden. Erbschleicherei ist häufig dann zu beobachten, wenn eine Betreuung relevant sein könnte.
Zivilrechtliche Möglichkeiten gegen Erbschleicherei gibt es daneben nur in bestimmten Einzelfällen, also beispielsweise wenn gegen ein gesetzlichen Verbot bei Vorteilsannahme verstoßen wird (§ 134 BGB), sich Rechtsgeschäfte als sittenwidrig darstellen (§ 138 BGB), eine testamentarische Verfügung angefochten werden kann (§ 2078 BGB) oder der Gesetzgeber Vermögenszuwendungen an bestimmte Personengruppen (Stichwort Heimgesetz) ausschließt.
In vielen Fällen können die Erben das verschwundene Vermögen nicht mehr sicherstellen, es bleibt neben der Strafanzeige bei der Polizei / Staatsanwaltschaft wegen Veruntreuung, Betrug, Diebstahl oder sonstiger infragekommender Delikte dann nur der zivilrechtliche Herausgabeanspruch nach BGB.
Links:
Missbrauch Generalvollmacht
Missbrauch durch Kontovollmacht
Missbrauch durch Betreuer eindämmen
Strafrechtlicher Missbrauch der Vorsorgevollmacht
Strafrechtlich relevanter Missbrauch der erteilten Generalvollmacht
Missbrauch durch Betreuer
Missbrauch
Urteil: Raffgierige Lebensgefährtin
Aktuelle Gerichtsentscheidungen "Erbrecht"
Bei Problemen der vorliegenden Art helfen die Experten des Portals Erbrecht.de
Betreut und betrogen?
Jeder kann plötzlich auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen sein. Krankheit oder Alter verhindern, dass man seine eigenen Geschäfte alleine regeln kann. Dann müssen Angehörige oder sogenannte Freunde dieses erledigen. Doch nicht immer verhalten sich diese "Betreuer" zum Wohl des Patienten.
Alte Menschen, die im Alter immer weniger Kontakte haben, klammern sich nicht selten an diejenigen, die am Ende des Lebens noch in die Wohnung kommen und sich "kümmern".
Das kann der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin des Pflegedienstes sein, der täglich vorbeikommt um die Tagespflege zu erledigen; das kann aber auch der sogenannte gute Freund / die gute Freundin sein, die immer so nett und hilfsbereit ist.
Oftmals kommt es dabei zu Lebzeiten der alten Menschen zu Vermögensverfügungen, die von den Erben zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Tod des Patienten kaum noch aufzuklären sind. Da tauchen plötzlich Dokumente auf, die eine Unterschrift des Verstorbenen tragen.
Da fehlen dann erhebliche Werte aus der Erbmasse, ganze Autos verschwinden wie weggezaubert aus der Masse und Konten wurden geplündert.
In ganz schlimmen und kriminellen Fällen räumen die "Freundinnen" noch nach dem Tod des Verstorbenen die Konten ab und kassieren auch noch die Gelder der privaten Sterbekassen.
Sogar amtlich eingesetzte Berufsbereuer gehören zu diesem Täterkreis.
Im Film "Betreut und betrogen" wird einigen Fällen nachgegangen und aufgezeigt, was alles möglich ist, wie raffgierig, skrupellos und kriminell private "Pfleger" und amtlich eingesetzte Berufsbetreuer agieren.
Zum Film
Alte Menschen, die im Alter immer weniger Kontakte haben, klammern sich nicht selten an diejenigen, die am Ende des Lebens noch in die Wohnung kommen und sich "kümmern".
Das kann der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin des Pflegedienstes sein, der täglich vorbeikommt um die Tagespflege zu erledigen; das kann aber auch der sogenannte gute Freund / die gute Freundin sein, die immer so nett und hilfsbereit ist.
Oftmals kommt es dabei zu Lebzeiten der alten Menschen zu Vermögensverfügungen, die von den Erben zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Tod des Patienten kaum noch aufzuklären sind. Da tauchen plötzlich Dokumente auf, die eine Unterschrift des Verstorbenen tragen.
Da fehlen dann erhebliche Werte aus der Erbmasse, ganze Autos verschwinden wie weggezaubert aus der Masse und Konten wurden geplündert.
In ganz schlimmen und kriminellen Fällen räumen die "Freundinnen" noch nach dem Tod des Verstorbenen die Konten ab und kassieren auch noch die Gelder der privaten Sterbekassen.
Sogar amtlich eingesetzte Berufsbereuer gehören zu diesem Täterkreis.
Im Film "Betreut und betrogen" wird einigen Fällen nachgegangen und aufgezeigt, was alles möglich ist, wie raffgierig, skrupellos und kriminell private "Pfleger" und amtlich eingesetzte Berufsbetreuer agieren.
Zum Film
Freitag, 17. Juni 2011
Dumpinglöhne und Verdacht auf Sozialversicherungsbetrug: Wie promedica24 Pflegekräfte nach Deutschland entsendet
Dumpinglöhne und Verdacht auf Sozialversicherungsbetrug: Wie promedica24
München - Etwa 2000 Euro Kosten pro Monat für die Familie, aber nur ca. 750 Euro für die Pflegekraft: promedica24 entsendet in Polen angestellte Pflegekräfte zum Arbeiten nach Deutschland. Und setzt sich dem Verdacht aus, die Pflegekräfte dabei erstens mit Dumpinglöhnen abzuspeisen und zweitens Steuern und Sozialabgaben zu hinterziehen.
Viele betrachten die Entsendung von in Polen oder Tschechien angestellten Pflegekräften in deutsche Haushalte als gangbaren und legalen Weg für die Rund-um-die-Uhr-Betreuung Pflegebedürftiger zu Hause. Und - ganz wichtig - dieser Weg ist zumindest für einen Teil der Betroffenen bezahlbar. Kosten pro Monat für die Familie: etwa 2.000 Euro. Eine kleine Bescheinigung ("E 101") bestätigt, dass die Pflegekraft im Heimatland sozialversichert ist. Liegt sie vor, stellen deutsche Behörden keine weiteren Fragen.
Doch jetzt legen Unterlagen, die dem BEBP ( www.bebp.eu ) vorliegen, und der Bericht einer bei promedica24 angestellten Pflegekraft den Verdacht nahe, dass das Unternehmen erstens seine MitarbeiterInnen zu Dumpinglöhnen beschäftigt und zweitens dem polnischen Staat Steuern und Sozialabgaben vorenthalten könnte.
Eine mögliche Rechnung sieht so aus: Die Pflegekraft bekommt, solange sie in Deutschland arbeitet, 250 Euro brutto pro Monat plus einer Verpflegungspauschale von 16,64 Euro pro Tag. Hochgerechnet auf 30 Tage ergibt sich daraus eine Pauschale von 499,20 Euro. Demnach kommt die Betreuungskraft auf eine Gesamtvergütung von 749,20 Euro pro Monat. Der Familie stellt promedica24 aber etwa 2000 Euro in Rechnung. Macht - die obige Berechnung zugrunde gelegt - etwa 1250 Euro pro Monat und Familie für promedica24.
Die Pflegerinnen nehmen diese Bedingungen vermutlich deshalb in Kauf, weil sie damit krankenversichert sind und promedica24 Beiträge für sie in die Rentenkassen einzahlt. Aber im hier vorliegenden Fall nur für jene 250 Euro, die als offizieller Bruttolohn ausgewiesen werden. Die Rentenansprüche, die für die ausgebeuteten Frauen hieraus entstehen, sind lächerlich gering. Denn für die Verpflegungspauschale werden vermutlich keine Sozialversicherungs-beiträge bezahlt. Und das bedeutet zugleich, dass promedica24 den polnischen Finanzämtern und der Sozialversicherung vermutlich Einnahmen vorenthält, indem das Unternehmen knapp 500 Euro eben nicht als Lohn, sondern als - abgabenfreie - Verpflegungspauschale bezahlt. Noch ein Umstand deutet auf Tricksereien durch promedica24 hin, und auch hierzu liegen dem BEBP die entsprechenden Unterlagen vor: In Zeiten, in denen die Pflegerinnen nicht nach Deutschland entsendet werden, sondern in der Heimat arbeiten, haben sie zum Teil lediglich eine Achtelstelle, die ihnen ganze 40 Euro pro Monat einbringt. Dazu Christian Bohl, 2. Vorsitzender und Pressesprecher des BEBP: "Das ganze System der Entsendung funktioniert in vielen Fällen nur mit Ausbeutung, Täuschung und Betrug. Die Politik muss das endlich zur Kenntnis nehmen und dem einen Riegel vorschieben. Wir brauchen faire und transparente Bedingungen für alle, die in Deutschland in Pflege und Betreuung arbeiten."
Über den BEBP:
Der Bundesverband Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte (BEBP) e.V. setzt sich für die Rechte, die Interessen und das Ansehen der in Deutschland tätigen Betreuungs- und Pflegekräfte ein. Ziele sind die Verbesserung der Qualität, Transparenz und die Schaffung von notwendigen Rahmenbedingungen sowie die Integration in vorhandene Versorgungsstrukturen, um die verantwortungsvolle Versorgung von betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen in Deutschland zu gewährleisten und zu verbessern.
Pressekontakt:
Bundesverband Europäischer
Betreuungs- und Pflegekräfte e.V.
Aufkirchener Str. 5
81477 München
Tel.: 089-710 666 02
Fax.: 089-710 666 04
E-Mail: presse@bebp.eu
Internet: www.bebp.eu
München - Etwa 2000 Euro Kosten pro Monat für die Familie, aber nur ca. 750 Euro für die Pflegekraft: promedica24 entsendet in Polen angestellte Pflegekräfte zum Arbeiten nach Deutschland. Und setzt sich dem Verdacht aus, die Pflegekräfte dabei erstens mit Dumpinglöhnen abzuspeisen und zweitens Steuern und Sozialabgaben zu hinterziehen.
Viele betrachten die Entsendung von in Polen oder Tschechien angestellten Pflegekräften in deutsche Haushalte als gangbaren und legalen Weg für die Rund-um-die-Uhr-Betreuung Pflegebedürftiger zu Hause. Und - ganz wichtig - dieser Weg ist zumindest für einen Teil der Betroffenen bezahlbar. Kosten pro Monat für die Familie: etwa 2.000 Euro. Eine kleine Bescheinigung ("E 101") bestätigt, dass die Pflegekraft im Heimatland sozialversichert ist. Liegt sie vor, stellen deutsche Behörden keine weiteren Fragen.
Doch jetzt legen Unterlagen, die dem BEBP ( www.bebp.eu ) vorliegen, und der Bericht einer bei promedica24 angestellten Pflegekraft den Verdacht nahe, dass das Unternehmen erstens seine MitarbeiterInnen zu Dumpinglöhnen beschäftigt und zweitens dem polnischen Staat Steuern und Sozialabgaben vorenthalten könnte.
Eine mögliche Rechnung sieht so aus: Die Pflegekraft bekommt, solange sie in Deutschland arbeitet, 250 Euro brutto pro Monat plus einer Verpflegungspauschale von 16,64 Euro pro Tag. Hochgerechnet auf 30 Tage ergibt sich daraus eine Pauschale von 499,20 Euro. Demnach kommt die Betreuungskraft auf eine Gesamtvergütung von 749,20 Euro pro Monat. Der Familie stellt promedica24 aber etwa 2000 Euro in Rechnung. Macht - die obige Berechnung zugrunde gelegt - etwa 1250 Euro pro Monat und Familie für promedica24.
Die Pflegerinnen nehmen diese Bedingungen vermutlich deshalb in Kauf, weil sie damit krankenversichert sind und promedica24 Beiträge für sie in die Rentenkassen einzahlt. Aber im hier vorliegenden Fall nur für jene 250 Euro, die als offizieller Bruttolohn ausgewiesen werden. Die Rentenansprüche, die für die ausgebeuteten Frauen hieraus entstehen, sind lächerlich gering. Denn für die Verpflegungspauschale werden vermutlich keine Sozialversicherungs-beiträge bezahlt. Und das bedeutet zugleich, dass promedica24 den polnischen Finanzämtern und der Sozialversicherung vermutlich Einnahmen vorenthält, indem das Unternehmen knapp 500 Euro eben nicht als Lohn, sondern als - abgabenfreie - Verpflegungspauschale bezahlt. Noch ein Umstand deutet auf Tricksereien durch promedica24 hin, und auch hierzu liegen dem BEBP die entsprechenden Unterlagen vor: In Zeiten, in denen die Pflegerinnen nicht nach Deutschland entsendet werden, sondern in der Heimat arbeiten, haben sie zum Teil lediglich eine Achtelstelle, die ihnen ganze 40 Euro pro Monat einbringt. Dazu Christian Bohl, 2. Vorsitzender und Pressesprecher des BEBP: "Das ganze System der Entsendung funktioniert in vielen Fällen nur mit Ausbeutung, Täuschung und Betrug. Die Politik muss das endlich zur Kenntnis nehmen und dem einen Riegel vorschieben. Wir brauchen faire und transparente Bedingungen für alle, die in Deutschland in Pflege und Betreuung arbeiten."
Über den BEBP:
Der Bundesverband Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte (BEBP) e.V. setzt sich für die Rechte, die Interessen und das Ansehen der in Deutschland tätigen Betreuungs- und Pflegekräfte ein. Ziele sind die Verbesserung der Qualität, Transparenz und die Schaffung von notwendigen Rahmenbedingungen sowie die Integration in vorhandene Versorgungsstrukturen, um die verantwortungsvolle Versorgung von betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen in Deutschland zu gewährleisten und zu verbessern.
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Sonntag, 12. Juni 2011
Helfer im Grossraum Osnabrück
Sie brauchen eine Aushilfe für den Haushalt in Osnabrück oder Umgebung ?
Rufen Sie die Pinkperle an.
www.pinkperle.de
Rufen Sie die Pinkperle an.
www.pinkperle.de
Sonntag, 5. Juni 2011
TV Tipp: Anne Will - Wenn Svetlana den Opa pflegt.
Heute Abend einschalten:
Wenn Svetlana den Opa pflegt.
Anne Will !
Wenn Svetlana den Opa pflegt.
Anne Will !
Dienstag, 31. Mai 2011
Zunehmendes Interesse am Thema Alterssexualität
Sexualität im Alter wird zwischen den Generationen weitgehend tabuisiert und Enkel sind überrascht, wenn sie mitbekommen, dass ihre Großeltern sich noch regelmäßig zu einem Schäferstündchen zurückziehen. Viele beobachten es aber gar nicht, da es heute eher selten ist, dass mehr als zwei Generationen unter einem Dach leben.
Auch in der Öffentlichkeit wird über Sexualität im Alter wenig gesprochen. So findet man in einschlägigen Zeitschriften für Frauen reiferen Alters kaum praktische Tipps zur Sexualität. Junge Menschen sind durch entsprechende Zeitschriften sicherlich wesentlich besser informiert.
Quelle / Volltext
Auch in der Öffentlichkeit wird über Sexualität im Alter wenig gesprochen. So findet man in einschlägigen Zeitschriften für Frauen reiferen Alters kaum praktische Tipps zur Sexualität. Junge Menschen sind durch entsprechende Zeitschriften sicherlich wesentlich besser informiert.
Quelle / Volltext
Erstes Altenheim für Menschen mit Behinderung (Video)
Presseschau:
Erstes Altenheim für Menschen mit Behinderung in der Wesermarsch.
Eröffnung im Juni 2011
Zum Filmbeitrag
Erstes Altenheim für Menschen mit Behinderung in der Wesermarsch.
Eröffnung im Juni 2011
Zum Filmbeitrag
Altenheim Bodelschwinghwerk Dülken 41751 Viersen-Dülken
Träger des Hauses ist der Verein Bodelschwinghwerk Dülken e.V. Die Geschäftsführung obliegt dem Vorstand.
Das Haus ist eines der größten im Pflegebereich tätigen Arbeitgeber im Kreis Viersen und ein anerkannter Ausbildungsbetrieb für Hauswirtschaft im städtischen Bereich und in der Pflege.
Als erstes Alten- und Pflegeheim in Nordrhein-Westfalen führte es bereits 1996 ein Qualitätsmanagementsystem ein. Seit 2005 besitzt das Bodelschwinghwerk Dülken darüber hinaus das pflegespezifische Zertifikat nach ISO PLUS. Hier erfahren Sie mehr über unsere Zertifizierung.
Zur Homepage
Zum Video
Kontakt:
Bodelschwinghwerk Dülken e.V.
Evang. Alten- und Pflegeheim
Tilsiter Straße 14
41751 Viersen-Dülken
Heimleitung/QMB: Frau Bärbel Kowalewski
Telefon: 02162/48380114
Telefax: 02162/48380198
E-Mail: bodelschwinghwerk (@) t-online.de
Internet: bodelschwinghwerk-duelken.de
Das Haus ist eines der größten im Pflegebereich tätigen Arbeitgeber im Kreis Viersen und ein anerkannter Ausbildungsbetrieb für Hauswirtschaft im städtischen Bereich und in der Pflege.
Als erstes Alten- und Pflegeheim in Nordrhein-Westfalen führte es bereits 1996 ein Qualitätsmanagementsystem ein. Seit 2005 besitzt das Bodelschwinghwerk Dülken darüber hinaus das pflegespezifische Zertifikat nach ISO PLUS. Hier erfahren Sie mehr über unsere Zertifizierung.
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Pflegedienst Löbbing in Reken im Kreis Borken
Herzlich willkommen beim Pflegedienst Löbbing!
Wir informieren und beraten Sie gerne!
Seit der Gründung des Unternehmens 1993 im Kreis Borken hat uns die Erfahrung gelehrt, dass der moderne Dienstleister seinem Kunden ein umfangreiches und auf die Situation zugeschnittenes Angebot anbieten muss. Daher arbeiten wir mit unseren Partnern Hand in Hand.
Kompetenz und Praxis verknüpfen sich in unserem Modell zu einer von dem Kunden benötigten und gewollten Dienstleistung!
An 365 Tagen des Jahres bieten wir Hilfe bei der Betreuung und Pflege an. Immer mehr pflegende Angehörige benötigen kurzfristige Auszeiten. Nutzen Sie daher unser Angebot!
Das bin ich:
Lucia Löbbing
Jahrgang 1956
30 Jahre lang als examinierte Krankenschwester in der Pflege tätig.
Besondere Erfahrung in den Bereichen:
1995 Aufbau der ersten SWG
seit 1993 eigener Pflegedienst im Kreis Borken
Psychiatrie
Intensiv-/Notfallmedizin
Behindertenpflege
ambulante Pflege
Konzeptionierung
Mein Pflegeunternehmen stellt den Patienten und seine persönlichen Bedürfnisse in den Vordergrund. Wir sind Partner der Patienten und ihrer Angehörigen. Wir bieten keine Standardlösungen, sondern ein Konzept, das den Patienten ermöglicht, ihr Leben auch weiterhin selbst zu gestalten.
So erreichen Sie uns:
ambulant betreuen & pflegen
Lucia Löbbing
Diplom-Pflegewirtin
Riesweg 35
48734 Reken
E-Mail: pflegedienst.loebbing@t-online.de
Internet: www.pflege-loebbing.de
Telefon: 0 28 64 – 9 42 40
Mobil: 0170 – 3 15 43 53
Telefax: 0 28 64 – 9 42 42
Reken
Telefon: 0 28 64 – 9 42 40
Mobil: 0170 – 3 15 43 53
Bocholt
Telefon: 0 28 71 – 1 58 3-0
Mobil: 0170 – 3 15 43 53
Gescher
Mobil: 0170 – 3 15 43 53
Wir informieren und beraten Sie gerne! Sie haben Fragen? Ich beantworte sie gern!
Zur Firmenhomepage www.pflegedienst-loebbing.de
Zum Unternehmensfilm
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31.Mai ist Weltnichtrauchertag
Am 31. Mai 2011 ist Welt-Nichtrauchertag – in diesem Jahr mit dem Schwerpunkt „gesetzlicher Nichtraucherschutz“.
16 Bundesländer – 16 Gesetze: In Deutschland gibt es inzwischen viele unterschiedliche Gesetze und Regelungen, die dafür sorgen, dass manche öffentliche Institutionen und Einrichtungen rauchfrei sind und Tabakwerbung in vielen Bereichen verboten ist. Aber: Die Gesetze und Verordnungen lassen Schlupflöcher und Hintertürchen offen. So ist ein „Flickenteppich Deutschland“ entstanden, der für viel Verwirrung sorgt. Dabei hat Deutschland die internationale Tabak-Rahmenkonvention („Framework Convention on Tobacco Control“)
Werden Sie aktiv!
Das AKTIONSBÜNDNIS NICHTRAUCHEN braucht Ihre Unterstützung: Mit Gesundheitstagen, Informationsveranstaltungen, Vorträgen und Aktionen können Sie dazu beitragen, dass die Öffentlichkeit mehr über „Gummiparagrafen, Hintertürchen, Tricksereien und Ausnahmen“ erfährt.
Wenn Sie sich engagieren möchten, haben Sie viele Möglichkeiten:
1. Meiden Sie demonstrativ Plätze und Einrichtungen, wo geraucht wird.
2. Werben Sie über soziale Netzwerke für die Vorzüge eines rauchfreien Lebens.
3. Malen Sie Schilder, um Kinder auf Spielplätzen und Kindertagesstätten vor dem Passivrauchen zu schützen.
4. Ob als Schüler, Lehrer oder Eltern: Schlagen Sie in Ihrer Schule Projekte und Projekttage vor, um den Nichtraucherschutz zum Thema zu machen.
5. Bieten Sie Informationsstände und -veranstaltungen für Ihre Kollegen, Mitarbeiter, Patienten oder Kunden an.
6. Regen Sie in Ihrer Firma, in Ihrem Unternehmen und in Ihrer Institution Gesundheitstage und Raucherentwöhnungskurse an.
7. Treten Sie an Ihrer Arbeitstätte für rauchfreie Arbeitsplätze ein.
8. Motivieren Sie Ihre Landtags- und Bundestagsabgeordneten, Gesetzesinitiativen sowie „kleine und große Anfragen“ (ein Instrument der parlamentarischen Kontrolle) auf Länder- und Bundesebene auf den Weg zu bringen.
Quelle / Volltext Deutsche Krebshilfe
16 Bundesländer – 16 Gesetze: In Deutschland gibt es inzwischen viele unterschiedliche Gesetze und Regelungen, die dafür sorgen, dass manche öffentliche Institutionen und Einrichtungen rauchfrei sind und Tabakwerbung in vielen Bereichen verboten ist. Aber: Die Gesetze und Verordnungen lassen Schlupflöcher und Hintertürchen offen. So ist ein „Flickenteppich Deutschland“ entstanden, der für viel Verwirrung sorgt. Dabei hat Deutschland die internationale Tabak-Rahmenkonvention („Framework Convention on Tobacco Control“)
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4. Ob als Schüler, Lehrer oder Eltern: Schlagen Sie in Ihrer Schule Projekte und Projekttage vor, um den Nichtraucherschutz zum Thema zu machen.
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8. Motivieren Sie Ihre Landtags- und Bundestagsabgeordneten, Gesetzesinitiativen sowie „kleine und große Anfragen“ (ein Instrument der parlamentarischen Kontrolle) auf Länder- und Bundesebene auf den Weg zu bringen.
Quelle / Volltext Deutsche Krebshilfe
Zertifizierter Pflegedienst in Marl
Zertifizierter Pflegedienst in Marl
Als professioneller Pflegedienst erbringen wir alle unsere Leistungen auf höchstem Qualitätsniveau. Wir beschäftigen ausschließlich examiniertes Pflegefachpersonal,denn die Zufriedenheit unserer Patienten hat für uns Priorität.
Wir sind vom Tüv nach den Vorschriften der ISO 9001: 2008 zertifiziert, das bedeutet, dass der TÜV in zahlreichen Audits die Abläufe in unserem Pflegedienst untersucht hat und letztlich positiv bewertet hat.
Das Zertifikat hat die Nummer 73 100 3175 der Auditbericht hat die Nummer 42 12 1402, die Erstzertifizierung erfolgte am 4.6.2010 und ist gültig bis zum 3.6.2013.
Die ausstellende Zertifizierungsstelle ist der TÜV Hessen.
Kontakt:
Nicole Jansen-Hilger
Bergstrasse 161
45770 Marl
Tel:
02365 – 6 99999 7
Fax:
02365 – 6 99999 8
Internet:
www.pflege-engel.com
E-Mail:
fragen@pflege-engel.com
24 Stunden Rufbereitschaft 0172 – 27 30 95 4
Zur Homepage
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Altenpflegeausbildung: Der Demografiefaktor schlägt zu / Auf der Frankfurter Berufsbildungsmesse vom 26. bis 28.05.2010 hatte der Stand der Altenpfleg
Fünf Altenpflegeschulen und 41 Heime des Frankfurter Forums für Altenpflege präsentierten ihre Betriebe und erläuterten die praktischen und schulischen Inhalte der ein- und dreijährigen Ausbildung. Bereits am ersten Messetag schlängelten sich Hunderte Jugendlicher der Abschussklassen an den Messeständen ...
Quelle / Volltext
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Gute Heime, schlechte Heime woran erkennt man sie?
PRESSEMITTEILUNG
Gute Heime, schlechte Heime - woran erkennt man sie?
Berlin, 31.05.2011. Gibt es gute Heime für Demenzkranke? Woran erkennt man ein gutes Heim? Derartige Anfragen von Angehörigen Demenzkranker erhalten die Alzheimer-Gesellschaften jeden Tag. Die soeben erschienene Ausgabe 2/2011 des Alzheimer Info, der Zeitschrift der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, mit Schwerpunkt Demenzkranke im Heim“ beleuchtet das Thema von verschiedenen Seiten.
Das Interview mit einem Pfleger zeigt, wie es hinter den Kulissen eines Heims aussieht, das die Pflegenote 1 bekommen hat: Für ausfallendes Personal gibt es keinen Ersatz, die Pflegenden stehen unter Stress, und die Bewohner müssen schon mal einige Stunden warten, bis die nasse Windel gewechselt wird. Der Mitarbeiter kommt zu dem Schluss: Es geht weniger um die Menschen und mehr um den Gewinn. Die Vorsitzende der Alzheimer Gesellschaft Mannheim berichtet über Besuche in vier Heimen ihrer Region. Zwei Heime haben sich bei der Pflege, der liebevollen sozialen Betreuung und der Gestaltung der Räume gut auf demenzkranke Bewohner eingestellt. In den beiden anderen Heimen gibt es wenig Verständnis für Demenzkranke, der Ton ist rau, sie bleiben sich selbst überlassen, in den Zimmern sind keine persönlichen Gegenstände zu sehen. An den Pflegesätzen, die in allen vier Heimen nahezu gleich hoch sind, lassen sich diese Unterschiede nicht ablesen.
Wie es im Heim gelingen kann, die Bewohner individuell zu betreuen, auf ihre Lebensgeschichte und ihre Vorlieben einzugehen, zeigt der Beitrag einer Pflegedienstleiterin. Notwendig dafür ist ein hohes Engagement des Personals. Und zwar nicht nur bei den Pflegekräften. Ein Vertreter des Verbandes der Heimleiter stellt selbstkritisch fest, dass Heimleiter oft nicht ausreichend qualifiziert sind, und fordert eine bessere Ausbildung, denn: Ohne gute Heimleitung keine gute Pflege.
Ein Artikel der Zeitschrift gibt praktische Hinweise zur Auswahl eines geeigneten Heims, nennt Checklisten und Internetseiten, die dabei nützlich sein können. Ganz entscheidend ist es aber, sich gut vorbereitet einen persönlichen Eindruck zu verschaffen. Weitere Artikel beschäftigen sich mit den Rechten der Heimbewohner aus juristischer Sicht und mit der Problematik der Pflegenoten.
Dazu sagte Sabine Jansen, Geschäftsführerin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft: Unser Eindruck ist, dass es wirklich gute, aber auch schlechte Heime für Demenzkranke gibt. Entscheidend ist, dass genügend gut qualifiziertes und motiviertes Personal vorhanden ist, ebenso eine gute Organisation und qualifizierte Pflegedienst- und Heimleitungen. Ihre Arbeit braucht sowohl mehr Anerkennung als auch eine bessere Vergütung. Hier ist die Politik gefordert.
Zeitschrift Alzheimer Info
Das Alzheimer Info ist die seit 1997 viermal jährlich erscheinende Zeitschrift der DAlzG. Sie kann zum Preis von 3 über den Internetshop unter www.deutsche-alzheimer.de bestellt bzw. für 12 jährlich abonniert werden. Die regionalen Alzheimer-Gesellschaften verteilen die Zeitschrift kostenlos an ihre Mitglieder.
Leitfaden Stationäre Versorgung von Demenzkranken
Praxisnahe Vorschläge für eine angemessene Versorgung von Demenzkranken enthält der Leitfaden Stationäre Versorgung von Demenzkranken aus der Schriftenreihe der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (7. Auflage 2011, 196 Seiten, 6 ). Er kann bei der DAlzG bestellt werden.
Hintergrundinformationen
In Deutschland leben etwa 1,2 Millionen Demenzkranke, zwei Drittel davon in privaten Haushalten. In Deutschland gibt es 10.400 Altenpflegeheime, in denen 700.000 pflegebedürftige Menschen leben (Statistisches Bundesamt 2009). Etwa zwei Drittel der Bewohner sind von einer Demenzerkrankung betroffen (Weyerer, Bickel 2007).
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz ist der Bundesverband von regionalen Alzheimer-Gesellschaften, Angehörigengruppen und Landes¬verbänden. Sie nimmt zentrale Aufgaben wahr, gibt zahlreiche Broschüren heraus, organisiert Tagungen und Kongresse und unterhält das bundesweite Alzheimer-Telefon mit der Service-Nummer 01803 17 10 17 (9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz) oder 030 / 259 37 95-14 (Festnetztarif).
Kontakt und Bestellungen
Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz, Friedrichstraße 236, 10969 Berlin, Tel. 030 / 259 37 95 0, Fax: 030 / 259 37 95-29, mailto:info@deutsche-alzheimer.de, Internet: www.deutsche-alzheimer.de
Gute Heime, schlechte Heime - woran erkennt man sie?
Berlin, 31.05.2011. Gibt es gute Heime für Demenzkranke? Woran erkennt man ein gutes Heim? Derartige Anfragen von Angehörigen Demenzkranker erhalten die Alzheimer-Gesellschaften jeden Tag. Die soeben erschienene Ausgabe 2/2011 des Alzheimer Info, der Zeitschrift der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, mit Schwerpunkt Demenzkranke im Heim“ beleuchtet das Thema von verschiedenen Seiten.
Das Interview mit einem Pfleger zeigt, wie es hinter den Kulissen eines Heims aussieht, das die Pflegenote 1 bekommen hat: Für ausfallendes Personal gibt es keinen Ersatz, die Pflegenden stehen unter Stress, und die Bewohner müssen schon mal einige Stunden warten, bis die nasse Windel gewechselt wird. Der Mitarbeiter kommt zu dem Schluss: Es geht weniger um die Menschen und mehr um den Gewinn. Die Vorsitzende der Alzheimer Gesellschaft Mannheim berichtet über Besuche in vier Heimen ihrer Region. Zwei Heime haben sich bei der Pflege, der liebevollen sozialen Betreuung und der Gestaltung der Räume gut auf demenzkranke Bewohner eingestellt. In den beiden anderen Heimen gibt es wenig Verständnis für Demenzkranke, der Ton ist rau, sie bleiben sich selbst überlassen, in den Zimmern sind keine persönlichen Gegenstände zu sehen. An den Pflegesätzen, die in allen vier Heimen nahezu gleich hoch sind, lassen sich diese Unterschiede nicht ablesen.
Wie es im Heim gelingen kann, die Bewohner individuell zu betreuen, auf ihre Lebensgeschichte und ihre Vorlieben einzugehen, zeigt der Beitrag einer Pflegedienstleiterin. Notwendig dafür ist ein hohes Engagement des Personals. Und zwar nicht nur bei den Pflegekräften. Ein Vertreter des Verbandes der Heimleiter stellt selbstkritisch fest, dass Heimleiter oft nicht ausreichend qualifiziert sind, und fordert eine bessere Ausbildung, denn: Ohne gute Heimleitung keine gute Pflege.
Ein Artikel der Zeitschrift gibt praktische Hinweise zur Auswahl eines geeigneten Heims, nennt Checklisten und Internetseiten, die dabei nützlich sein können. Ganz entscheidend ist es aber, sich gut vorbereitet einen persönlichen Eindruck zu verschaffen. Weitere Artikel beschäftigen sich mit den Rechten der Heimbewohner aus juristischer Sicht und mit der Problematik der Pflegenoten.
Dazu sagte Sabine Jansen, Geschäftsführerin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft: Unser Eindruck ist, dass es wirklich gute, aber auch schlechte Heime für Demenzkranke gibt. Entscheidend ist, dass genügend gut qualifiziertes und motiviertes Personal vorhanden ist, ebenso eine gute Organisation und qualifizierte Pflegedienst- und Heimleitungen. Ihre Arbeit braucht sowohl mehr Anerkennung als auch eine bessere Vergütung. Hier ist die Politik gefordert.
Zeitschrift Alzheimer Info
Das Alzheimer Info ist die seit 1997 viermal jährlich erscheinende Zeitschrift der DAlzG. Sie kann zum Preis von 3 über den Internetshop unter www.deutsche-alzheimer.de bestellt bzw. für 12 jährlich abonniert werden. Die regionalen Alzheimer-Gesellschaften verteilen die Zeitschrift kostenlos an ihre Mitglieder.
Leitfaden Stationäre Versorgung von Demenzkranken
Praxisnahe Vorschläge für eine angemessene Versorgung von Demenzkranken enthält der Leitfaden Stationäre Versorgung von Demenzkranken aus der Schriftenreihe der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (7. Auflage 2011, 196 Seiten, 6 ). Er kann bei der DAlzG bestellt werden.
Hintergrundinformationen
In Deutschland leben etwa 1,2 Millionen Demenzkranke, zwei Drittel davon in privaten Haushalten. In Deutschland gibt es 10.400 Altenpflegeheime, in denen 700.000 pflegebedürftige Menschen leben (Statistisches Bundesamt 2009). Etwa zwei Drittel der Bewohner sind von einer Demenzerkrankung betroffen (Weyerer, Bickel 2007).
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz ist der Bundesverband von regionalen Alzheimer-Gesellschaften, Angehörigengruppen und Landes¬verbänden. Sie nimmt zentrale Aufgaben wahr, gibt zahlreiche Broschüren heraus, organisiert Tagungen und Kongresse und unterhält das bundesweite Alzheimer-Telefon mit der Service-Nummer 01803 17 10 17 (9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz) oder 030 / 259 37 95-14 (Festnetztarif).
Kontakt und Bestellungen
Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz, Friedrichstraße 236, 10969 Berlin, Tel. 030 / 259 37 95 0, Fax: 030 / 259 37 95-29, mailto:info@deutsche-alzheimer.de, Internet: www.deutsche-alzheimer.de
Montag, 30. Mai 2011
Schattenwirtschaft : Schwarzarbeit bleibt trotz Boom auf hohem Niveau
Presseschau:
Schwarzarbeit gilt für die meisten als Kavaliersdelikt
Zoom Schwarzarbeit gilt für die meisten als Kavaliersdelikt
Die Wirtschaft brummt, die Unternehmen stellen kräftig ein. Zwar sinkt deshalb die Schwarzarbeit und lässt den Fiskus frohlocken. Doch die Zahlen sind besonders für den Mittelstand noch immer verheerend - und die Folgen von Mindestlöhnen sind umstritten.
Quelle / Volltext Impulse.de
Schwarzarbeit gilt für die meisten als Kavaliersdelikt
Zoom Schwarzarbeit gilt für die meisten als Kavaliersdelikt
Die Wirtschaft brummt, die Unternehmen stellen kräftig ein. Zwar sinkt deshalb die Schwarzarbeit und lässt den Fiskus frohlocken. Doch die Zahlen sind besonders für den Mittelstand noch immer verheerend - und die Folgen von Mindestlöhnen sind umstritten.
Quelle / Volltext Impulse.de
Sonntag, 29. Mai 2011
Steigende Schwarzarbeit und Illegalität 2011 durch Fachkräftemangel
Steigende Schwarzarbeit und Illegalität 2011 durch Fachkräftemangel
Regierung Merkel bestraft verzweifelte Eigeninitiativen
Nach neuesten Angaben der Uni-Klinik Frankfurt und des hessischen Sozialministeriums gibt es in Privathaushalten 200.000 bis 500.000 schwarz beschäftigte Personen - hauptsächlich in den pflegenden Berufen. "Wir steuern auf eine soziale Katastrophe zu, es fehlen ausgebildete Fachkräfte für unsere Alten und Kranken. Deutschland wird älter aber nicht klüger." Das ist die Meinung von Werner Tigges, Fachmann für Kranken- und Altenpflege und Initiator des "Pflegemanifestes" (Gratis-Download auf http://www.weti.de).
Hinter jeder einzelnen Zahl, hinter jeder Ziffer stehen Schicksale von Menschen, die einfach mit der Versorgung ihrer kranken oder alten Angehörigen überfordert und allein gelassen sind. Sie lassen sich auf Schwarzarbeit ein, weil es keine andere Möglichkeit für sie zu geben scheint. Tigges: "Die Regierung Merkel bestraft und kriminalisiert Eigeninitiativen, die sogar den Staatshaushalten entlasten würden. Mir liegen Berichte vor, die wütend machen. Von Familien, die sich die offizielle Pflege nicht leisten können, Familien, die immer mit einem Fuß im Knast stehen. Familien, die illegale Betreuer/Innen vor Nachbarn im Keller und in Gartenhäusern verstecken. Familien, die Angst haben, jedes Mal, wenn plötzlich jemand unangemeldet an der Haustür schellt. Einfach unvorstellbar und unmenschlich".
Der großen Zahl von Schwarzarbeit steht eine erschreckend kleine Zahl von Familien gegenüber, die sich die vorhandenen legalen Möglichkeiten überhaupt leisten können und diese auch nutzen. Nur ca 5000 Familien nutzen entweder das Haushaltshilfenmodell der Bundesagentur für Arbeit, die Arbeit mit Selbstständigen aufgrund der Niederlassungsfreiheit und der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung durch Entsendung. Diese Möglichkeiten haben eines gemeinsam - sie sind alle teurer als Schwarzarbeit. Diejenigen, die die Hilfe am dringendsten nötig haben, werden noch zusätzlich diskriminiert - sowohl die deutschen Familien als auch die osteuropäischen Betreuer/Innen.
Vorbild Österreich?!
Tigges kennt die Situation in anderen Ländern. Sein Buch "Pflege wohin?" zeigt die dramatischen Unterschiede zwischen Deutschland und Österreich - dem Vorzeigeland der Pflege in der EU. Wie würde wohl die Rechnung aussehen, wenn ähnlich wie in Österreich per Gesetz alle schwarz Beschäftigten in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse überführt werden würden? Je nach Rechenart könnten so bis zu 200 Millionen in die Sozialversicherungssysteme fließen. Tigges: "Und was machen Merkel und die Sozialministerin - nichts, das Haus muss erst brennen. Das muss aufhören und zwar sofort. Darum bitte ich um Unterstützung für dieses Anliegen mit der Unterzeichnung meines Pflegemanifestes, welches Sie unter http://www.weti.de abrufen und unterzeichnen können. Mein Tipp bei der Auswahl von Pflegeagenturen: Wählen Sie bei einer 24-Stunden-Betreuung eine Agentur, die die gesetzlichen Vorgaben einhält. Seien Sie vorsichtig, wenn eine Agentur ihre Kooperationspartner nicht nennen will."
Aufgrund der politischen Fehlentwicklungen der letzten Jahrzehnte müssen die althergebrachten Lösungen zur Versorgung unserer Alten und Pflegebedürftigen rigoros auf den Prüfstand und alte Zöpfe abgeschnitten werden. Lobbyisten, die mehr ihre eigenen Interessen als die der ihnen anvertrauten Pflegebedürftigen im Kopf haben, dürfen nicht länger gesponsert werden.
Bereits heute steuern wir im institutionellen Bereich auf einen Fachkräftemangel zu, der sich schon seit Jahren abzeichnet - nur reagiert hat keiner. Es wird wie immer erst dann eine Reaktion geben, wenn das Haus in Flammen steht. Dabei wäre es sicher ein leichtes gewesen, im Vorfeld durch geeignete Maßnahmen dem entgegenzusteuern z.B. durch Ausbildung und Aufwertung des Berufsbildes - um nur zwei Sachen zu nennen.
Pressekontakt:
Werner Tigges
info@weti.de
http://www.weti.de/
Telefon: 08000 - 180 100
Regierung Merkel bestraft verzweifelte Eigeninitiativen
Nach neuesten Angaben der Uni-Klinik Frankfurt und des hessischen Sozialministeriums gibt es in Privathaushalten 200.000 bis 500.000 schwarz beschäftigte Personen - hauptsächlich in den pflegenden Berufen. "Wir steuern auf eine soziale Katastrophe zu, es fehlen ausgebildete Fachkräfte für unsere Alten und Kranken. Deutschland wird älter aber nicht klüger." Das ist die Meinung von Werner Tigges, Fachmann für Kranken- und Altenpflege und Initiator des "Pflegemanifestes" (Gratis-Download auf http://www.weti.de).
Hinter jeder einzelnen Zahl, hinter jeder Ziffer stehen Schicksale von Menschen, die einfach mit der Versorgung ihrer kranken oder alten Angehörigen überfordert und allein gelassen sind. Sie lassen sich auf Schwarzarbeit ein, weil es keine andere Möglichkeit für sie zu geben scheint. Tigges: "Die Regierung Merkel bestraft und kriminalisiert Eigeninitiativen, die sogar den Staatshaushalten entlasten würden. Mir liegen Berichte vor, die wütend machen. Von Familien, die sich die offizielle Pflege nicht leisten können, Familien, die immer mit einem Fuß im Knast stehen. Familien, die illegale Betreuer/Innen vor Nachbarn im Keller und in Gartenhäusern verstecken. Familien, die Angst haben, jedes Mal, wenn plötzlich jemand unangemeldet an der Haustür schellt. Einfach unvorstellbar und unmenschlich".
Der großen Zahl von Schwarzarbeit steht eine erschreckend kleine Zahl von Familien gegenüber, die sich die vorhandenen legalen Möglichkeiten überhaupt leisten können und diese auch nutzen. Nur ca 5000 Familien nutzen entweder das Haushaltshilfenmodell der Bundesagentur für Arbeit, die Arbeit mit Selbstständigen aufgrund der Niederlassungsfreiheit und der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung durch Entsendung. Diese Möglichkeiten haben eines gemeinsam - sie sind alle teurer als Schwarzarbeit. Diejenigen, die die Hilfe am dringendsten nötig haben, werden noch zusätzlich diskriminiert - sowohl die deutschen Familien als auch die osteuropäischen Betreuer/Innen.
Vorbild Österreich?!
Tigges kennt die Situation in anderen Ländern. Sein Buch "Pflege wohin?" zeigt die dramatischen Unterschiede zwischen Deutschland und Österreich - dem Vorzeigeland der Pflege in der EU. Wie würde wohl die Rechnung aussehen, wenn ähnlich wie in Österreich per Gesetz alle schwarz Beschäftigten in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse überführt werden würden? Je nach Rechenart könnten so bis zu 200 Millionen in die Sozialversicherungssysteme fließen. Tigges: "Und was machen Merkel und die Sozialministerin - nichts, das Haus muss erst brennen. Das muss aufhören und zwar sofort. Darum bitte ich um Unterstützung für dieses Anliegen mit der Unterzeichnung meines Pflegemanifestes, welches Sie unter http://www.weti.de abrufen und unterzeichnen können. Mein Tipp bei der Auswahl von Pflegeagenturen: Wählen Sie bei einer 24-Stunden-Betreuung eine Agentur, die die gesetzlichen Vorgaben einhält. Seien Sie vorsichtig, wenn eine Agentur ihre Kooperationspartner nicht nennen will."
Aufgrund der politischen Fehlentwicklungen der letzten Jahrzehnte müssen die althergebrachten Lösungen zur Versorgung unserer Alten und Pflegebedürftigen rigoros auf den Prüfstand und alte Zöpfe abgeschnitten werden. Lobbyisten, die mehr ihre eigenen Interessen als die der ihnen anvertrauten Pflegebedürftigen im Kopf haben, dürfen nicht länger gesponsert werden.
Bereits heute steuern wir im institutionellen Bereich auf einen Fachkräftemangel zu, der sich schon seit Jahren abzeichnet - nur reagiert hat keiner. Es wird wie immer erst dann eine Reaktion geben, wenn das Haus in Flammen steht. Dabei wäre es sicher ein leichtes gewesen, im Vorfeld durch geeignete Maßnahmen dem entgegenzusteuern z.B. durch Ausbildung und Aufwertung des Berufsbildes - um nur zwei Sachen zu nennen.
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Werner Tigges
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Freitag, 27. Mai 2011
So können Sie uns unterstützen
Die Fördermitgliedschaft wurde von uns entwickelt, um allen interessierten Personen und Institutionen die Möglichkeit zu geben, unsere Sache zu unterstützen.
Mit einer Mindestsumme von 24 Euro im Jahr können Sie uns unterstützen.
Sie können den Betrag direkt auf das folgende Konto überweisen:
Postbank Dortmund
Kto: 0049791461
BLZ: 44010046
Nach Eingang des Betrages erhalten Sie von uns die schriftliche Bestätigung über die Fördermitgliedschaft.
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EHEC Virus in Deutschland
Obst und Gemüse sind nicht immer gesund !
Warnung vor Tomaten, Gurken und Salat
Zwei neue Ehec-Todesfälle in Deutschland. Spezialist der Uni-Klinik Hamburg: "Wir müssen damit rechnen, Patienten zu verlieren"
Eine Ansteckung von Mensch zu Mensch schließen Experten inzwischen weitgehend aus
Lesen Sie hier die News zum Thema EHEC Virus
Warnung vor Tomaten, Gurken und Salat
Zwei neue Ehec-Todesfälle in Deutschland. Spezialist der Uni-Klinik Hamburg: "Wir müssen damit rechnen, Patienten zu verlieren"
Eine Ansteckung von Mensch zu Mensch schließen Experten inzwischen weitgehend aus
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Donnerstag, 26. Mai 2011
Kopfgeld für neue Kräfte in der Altenpflege
Presseschau:
Diakonie 150 Experten diskutieren in Oldenburg über den Personalmangel in der Branche – Kritik an der Politik
Fachverband sorgt sich um die Zukunft. So müsse dringend das Schulgeld für die Nachwuchsausbildung entfallen.
Oldenburg - „Wenn in der Altenpflege schon Kopfprämien für neue Mitarbeiter gezahlt werden, kann da etwas nicht in Ordnung sein.“ Frank Pipenbrink, Geschäftsführer des Niedersächsischen Evangelischen Altenhilfeverbandes aus Hannover, schlägt Alarm – und ist offensichtlich frustriert.
Sein Alarmruf: Es gebe immer mehr Menschen, die auf sachkundige Pflege angewiesen seien, gleichzeitig aber immer weniger Pflegepersonal. Der Frust: Es gelinge nicht, das Thema in der Politik sachgerecht zu behandeln.
Es werde immer schwerer, gut ausgebildete Mitarbeiter zu finden. Je nach Qualifikation würden deshalb Beträge zwischen 1000 und 3000 Euro für die Vermittlung von Fachkräften geboten. Pipenbrink äußerte sich am Donnerstag am Rande einer Tagung des diakonischen Fachverbandes in der Oldenburger Weser-Ems-Halle. 150 Experten aus ganz Niedersachsen diskutierten die komplizierte Lage in der Branche.
Quelle / Volltext : NW-Zeitung
Diakonie 150 Experten diskutieren in Oldenburg über den Personalmangel in der Branche – Kritik an der Politik
Fachverband sorgt sich um die Zukunft. So müsse dringend das Schulgeld für die Nachwuchsausbildung entfallen.
Oldenburg - „Wenn in der Altenpflege schon Kopfprämien für neue Mitarbeiter gezahlt werden, kann da etwas nicht in Ordnung sein.“ Frank Pipenbrink, Geschäftsführer des Niedersächsischen Evangelischen Altenhilfeverbandes aus Hannover, schlägt Alarm – und ist offensichtlich frustriert.
Sein Alarmruf: Es gebe immer mehr Menschen, die auf sachkundige Pflege angewiesen seien, gleichzeitig aber immer weniger Pflegepersonal. Der Frust: Es gelinge nicht, das Thema in der Politik sachgerecht zu behandeln.
Es werde immer schwerer, gut ausgebildete Mitarbeiter zu finden. Je nach Qualifikation würden deshalb Beträge zwischen 1000 und 3000 Euro für die Vermittlung von Fachkräften geboten. Pipenbrink äußerte sich am Donnerstag am Rande einer Tagung des diakonischen Fachverbandes in der Oldenburger Weser-Ems-Halle. 150 Experten aus ganz Niedersachsen diskutierten die komplizierte Lage in der Branche.
Quelle / Volltext : NW-Zeitung
Soziale Arbeit für Senioren in Münster
Presseschau:
Der neugegründete Verein in Münster hat das Ziel, der Verbesserung der Lebensqualität von Senioren und ihren Angehörigen.
Dazu gilt es, Senioren in ihrem Alltag zu begleiten, sie aus ihrer Isolierung herausholen sowie vorhandene Fähigkeiten zu stärken und auszubauen.
Im besonderen betreuen wir demenziell erkrankte Menschen und ihre Angehörigen. Pflegende Angehörige geraten oft an die Grenzen ihrer physischen und psychischen Möglichkeiten. Hier möchten wir Beratung und Entlastung bieten, damit die Pflege sie nicht selbst „krank macht“.
Das Angebot ist ein von der Bezirksregierung Düsseldorf anerkanntes Hilfe-, Betreuungs- und Beratungsangebot, abrechnungsfähig nach § 45b SGB XI über alle Pflegekassen in NRW. Darüber hinaus kann das Angebot über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
Seniorennetz Münster
Soziale Arbeit für Senioren
und ihre Angehörigen e. V.
Doris Pällmann
Geiststraße 69
48151 Münster
Tel.: 0251 - 1 49 29 58
Mobil: 0179 - 7 82 06 06
info@seniorennetz-muenster.de
Internet: www.seniorennetz-muenster.de
Der neugegründete Verein in Münster hat das Ziel, der Verbesserung der Lebensqualität von Senioren und ihren Angehörigen.
Dazu gilt es, Senioren in ihrem Alltag zu begleiten, sie aus ihrer Isolierung herausholen sowie vorhandene Fähigkeiten zu stärken und auszubauen.
Im besonderen betreuen wir demenziell erkrankte Menschen und ihre Angehörigen. Pflegende Angehörige geraten oft an die Grenzen ihrer physischen und psychischen Möglichkeiten. Hier möchten wir Beratung und Entlastung bieten, damit die Pflege sie nicht selbst „krank macht“.
Das Angebot ist ein von der Bezirksregierung Düsseldorf anerkanntes Hilfe-, Betreuungs- und Beratungsangebot, abrechnungsfähig nach § 45b SGB XI über alle Pflegekassen in NRW. Darüber hinaus kann das Angebot über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
Seniorennetz Münster
Soziale Arbeit für Senioren
und ihre Angehörigen e. V.
Doris Pällmann
Geiststraße 69
48151 Münster
Tel.: 0251 - 1 49 29 58
Mobil: 0179 - 7 82 06 06
info@seniorennetz-muenster.de
Internet: www.seniorennetz-muenster.de
Haushaltshilfen im Revier
Sie suchen eine Haushaltshilfe in Dortmund, Castrop-Rauxel, Schwerte, Witten oder Unna ?
Die Organisation Die Haushaltshilfen hilft - versichert und angemeldet - zu Stundensätzen ab 15.50 EURO.
Haushaltshilfe, Putzhilfe
• 18,50 EUR/Std. inkl. MwSt.
Tierbetreuung, Haushütung
• 15,50 EUR/Std. inkl. MwSt.
Seniorenbetreuung
• 16,50 EUR/Std. inkl. MwSt.
Gartenarbeiten, Arbeiten am Haus
• 19,00 EUR/Std. inkl. MwSt.
Bei Einmalaufträgen, an Wochenenden und Feiertagen sowie bei weniger als zwei Einsätzen im Monat berechnen wir eine Einsatzpauschale
• 3,90 EUR/Termin inkl. MwSt.
Alle Preise verstehen sich
• inkl. aller Versicherungen
• inkl. An- und Abfahrtskosten
Weitere Kosten entstehen Ihnen nicht.
Agentur Dortmund
Kontaktdaten:
Carola Geisler
Godefriedstr. 15
44265 Dortmund
Tel: 0231 / 427 84 68
Fax: 0231 / 427 84 67
Mobil: 0151 / 52 59 6134
Email: dortmund@diehaushaltshilfen.de
Web: www.diehaushaltshilfen.de
Bundesweit:
www.diehaushaltshilfen.de
Die Organisation Die Haushaltshilfen hilft - versichert und angemeldet - zu Stundensätzen ab 15.50 EURO.
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Seniorenbetreuung
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Agentur Dortmund
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Carola Geisler
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Tel: 0231 / 427 84 68
Fax: 0231 / 427 84 67
Mobil: 0151 / 52 59 6134
Email: dortmund@diehaushaltshilfen.de
Web: www.diehaushaltshilfen.de
Bundesweit:
www.diehaushaltshilfen.de
MedWiN e.V.
MedWiN e.V. ist die Plattform zur Förderung der Gesundheitswirtschaft im nördlichen Ruhrgebiet
Der MedEcon Ruhr e.V. ist ein Zusammenschluss von Unternehmen und Einrichtungen, die in der Gesundheitswirtschaft der Metropole Ruhr tätig sind oder zu ihrer Entwicklung fördernd beitragen wollen. Er agiert über die lokalen Grenzen von Gemeinden, Städten und Kreisen hinweg, verbindet verschiedene Sektoren der Gesundheitswirtschaft und befördert so Wissens-transfer, Innovationen und Projekte. Dem Grundsatz folgend „Transparenz nach Innen - ein starkes Profil nach Außen!" gilt es, die regionalen Potenziale zu formieren, um die Gesundheitsmetropole Ruhr als Marktplatz für Innovation und Investition bestmöglich für den verstärkten Wettbewerb der Gesundheitsstandorte aufzustellen. Angefangen 2003 als regionale Gemeinschaftsinitiative verfügt MedEcon Ruhr seit 2007 über einen eigenen Verein, dem inzwischen über 80 Unternehmen und Einrichtungen aus verschiedenen Bereichen Gesundheitswirtschaft angehören.
Zur Homepage
Der MedEcon Ruhr e.V. ist ein Zusammenschluss von Unternehmen und Einrichtungen, die in der Gesundheitswirtschaft der Metropole Ruhr tätig sind oder zu ihrer Entwicklung fördernd beitragen wollen. Er agiert über die lokalen Grenzen von Gemeinden, Städten und Kreisen hinweg, verbindet verschiedene Sektoren der Gesundheitswirtschaft und befördert so Wissens-transfer, Innovationen und Projekte. Dem Grundsatz folgend „Transparenz nach Innen - ein starkes Profil nach Außen!" gilt es, die regionalen Potenziale zu formieren, um die Gesundheitsmetropole Ruhr als Marktplatz für Innovation und Investition bestmöglich für den verstärkten Wettbewerb der Gesundheitsstandorte aufzustellen. Angefangen 2003 als regionale Gemeinschaftsinitiative verfügt MedEcon Ruhr seit 2007 über einen eigenen Verein, dem inzwischen über 80 Unternehmen und Einrichtungen aus verschiedenen Bereichen Gesundheitswirtschaft angehören.
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Dienstag, 24. Mai 2011
Stellenangebot Ratingen
Alleinstehender, ehemaliger Gymnasiallehrer (74) sucht eine Hilfe für seinen Singlehaushalt in der schönen Stadt Ratingen bei Düsseldorf. Ideal wäre mindestens 30 Jahre und mit Fahrausweis für den PKW. Das ist Bedingung.
Es steht ein eigenes Zimmer mit Bad/ WC zur Verfügung. Entlohnung nach Vereinbarung, mindestens aber 500 Euro nebst Kost und Logis.Denkbar ist auch eine zeitlich limitierte Beschäftigung, z.B 1 Jahr.Interessentinnen bewerben sich mit den üblichen Unterlagen und wenn möglich einem Bild.
Die Zuschriften senden Sie bitte an das zwischengeschaltete Vermittlungsbüro des Vereins unter redaktion-altenpflege-tv@gmx.de
Es steht ein eigenes Zimmer mit Bad/ WC zur Verfügung. Entlohnung nach Vereinbarung, mindestens aber 500 Euro nebst Kost und Logis.Denkbar ist auch eine zeitlich limitierte Beschäftigung, z.B 1 Jahr.Interessentinnen bewerben sich mit den üblichen Unterlagen und wenn möglich einem Bild.
Die Zuschriften senden Sie bitte an das zwischengeschaltete Vermittlungsbüro des Vereins unter redaktion-altenpflege-tv@gmx.de
Montag, 23. Mai 2011
Fakten zur Demenz
Fakten zur Demenz
Zurzeit leben mehr als eine Million Demenzkranke in Deutschland, jährlich gibt es rund 250.000 Neuerkrankungen. Die Krankheit bezeichnet den Verfall der geistigen Leistungsfähigkeit - besonders der Gedächtnisleistung und des Denkvermögens - und tritt verstärkt im hohen Alter auf. Demenz gilt als eine der teuersten Krankheitsgruppen im Alter, die Bundesregierung schätzt die Kosten derzeit auf 26 Milliarden Euro pro Jahr. Allerdings wird ein Großteil, nämlich die Pflege, bislang unentgeltlich von Angehörigen erbracht. Im Jahr 2010, schätzt die Bundesregierung, werden voraussichtlich 20 Prozent aller Bundesbürger über 65 Jahre alt sein - die Kosten könnten dann auf 36,3 Milliarden Euro steigen.
Zurzeit leben mehr als eine Million Demenzkranke in Deutschland, jährlich gibt es rund 250.000 Neuerkrankungen. Die Krankheit bezeichnet den Verfall der geistigen Leistungsfähigkeit - besonders der Gedächtnisleistung und des Denkvermögens - und tritt verstärkt im hohen Alter auf. Demenz gilt als eine der teuersten Krankheitsgruppen im Alter, die Bundesregierung schätzt die Kosten derzeit auf 26 Milliarden Euro pro Jahr. Allerdings wird ein Großteil, nämlich die Pflege, bislang unentgeltlich von Angehörigen erbracht. Im Jahr 2010, schätzt die Bundesregierung, werden voraussichtlich 20 Prozent aller Bundesbürger über 65 Jahre alt sein - die Kosten könnten dann auf 36,3 Milliarden Euro steigen.
Altenheim Eichenhof Seniorenpflegeheim
Altenheim
Eichenhof Seniorenpflegeheim
Frau Heike Tenge
Schönerlinder Str. 11
D-16341 Panketal
Brandenburg
E-Mail: eichenhof@fuehrergruppe.de
Telefon: 0 30 / 91 20 29 70
Fax: 0 30 / 91 20 29 72 0
Information: Sie haben Interesse, Anregungen, Wünsche oder Fragen?
Hier haben Sie die Möglichkeit, direkt mit uns in Kontakt zu treten.
Egal ob per Post, Telefon, SMS oder E-Mail
Ihre Fragen finden bei uns immer ein offenes Ohr.
Eichenhof Seniorenpflegeheim
Frau Heike Tenge
Schönerlinder Str. 11
D-16341 Panketal
Brandenburg
E-Mail: eichenhof@fuehrergruppe.de
Telefon: 0 30 / 91 20 29 70
Fax: 0 30 / 91 20 29 72 0
Information: Sie haben Interesse, Anregungen, Wünsche oder Fragen?
Hier haben Sie die Möglichkeit, direkt mit uns in Kontakt zu treten.
Egal ob per Post, Telefon, SMS oder E-Mail
Ihre Fragen finden bei uns immer ein offenes Ohr.
Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige brauchen mitunter selbst Entlastung und oder Unterstützung.
Hilfe zur Selbsthilfe findet man auch in Selbsthilfegruppen.
www.koskon.de
Koskon ist die Koordinationsstelle für Selbsthilfe in NRW. Hier können Selbsthilfegruppen und Ansprechpartner in NRW recherchiert werden.
Gesprächskreise für pflegende Angehörige können darüber hinaus bei den örtlichen Pflegeberatungsstellen erfragt werden. Und wenn sie keinen Gesprächskreis in Ihrer Nähe finden, überlegen Sie doch, ob Sie selbst einen gründen wollen.
Landesstelle Pflegende Angehörige
Domplatz 1-3
- Dienstgebäude Geisbergweg -
48143 Münster
Silke Niewohner
Tel. 0251 / 411 3302
FAX 0251 / 411 83302
Antje Brandt
Tel. 0251 / 411 3322
FAX 0251 / 411 83322
www.LPFA-NRW.de
E-Mail: info@LPFA-NRW.de
Hilfe zur Selbsthilfe findet man auch in Selbsthilfegruppen.
www.koskon.de
Koskon ist die Koordinationsstelle für Selbsthilfe in NRW. Hier können Selbsthilfegruppen und Ansprechpartner in NRW recherchiert werden.
Gesprächskreise für pflegende Angehörige können darüber hinaus bei den örtlichen Pflegeberatungsstellen erfragt werden. Und wenn sie keinen Gesprächskreis in Ihrer Nähe finden, überlegen Sie doch, ob Sie selbst einen gründen wollen.
Landesstelle Pflegende Angehörige
Domplatz 1-3
- Dienstgebäude Geisbergweg -
48143 Münster
Silke Niewohner
Tel. 0251 / 411 3302
FAX 0251 / 411 83302
Antje Brandt
Tel. 0251 / 411 3322
FAX 0251 / 411 83322
www.LPFA-NRW.de
E-Mail: info@LPFA-NRW.de
Zoll überprüft Pflegedienste

In Nordrhein-Westfalen werden die ambulanten Pflegedienste jetzt verstärkt durch den Zoll überprüft. Im Mittelpunkt der Kontrollbesuche steht die Einhaltung der Pflegemindestlohn-Regelung, so Christoph Treiß, Geschäftsführer des größten Pflegedienstverbands in Nordrhein-Westfalen LfK. Die Lohnuntergrenze gilt seit dem 1. August 2010 für alle Arbeitnehmer, die überwiegend Grundpflegeleistungen nach SGB XI erbringen. Der Pflegemindestlohn ist im Arbeitnehmer-Entsendegesetz geregelt.
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LfK lädt ein zum 1. Aktionstag "Führung" für Inhaber und Führungskräfte
In Zeiten des Fachkräftemangels ist gute Mitarbeiterführung entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens. Doch Chef sein will gelernt sein. Denn nicht alle Führungsmethoden sind für die ambulante Pflege gleich gut geeignet. Der Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW e. V. (LfK) will Pflegeunternehmer beim Ausbau und der Weiterentwicklung ihrer Führungskompetenzen unterstützen und organisiert hierzu am 28. Juni 2011 den 1. LfK-Aktionstag "Führung" für Inhaber und Führungskräfte in der ambulanten Pflege.
Wie halte ich meine Fachkräfte im Unternehmen? Wie motiviere ich meine Mitarbeiter? Was bedeutet mitarbeiterorientierte Führung? Oder: Wie führe ich eigentlich? Antworten auf zentrale Fragen des Personalmanagements wie diese erhalten Pflegedienst-Inhaber und Führungskräfte auf dem 1. LfK-Aktionstag "Führung" am 28. Juni 2011 im Tagungszentrum Arcadeon in Hagen.
"Im Fokus des Aktionstages stehen erfolgreiche Führungsmodelle für ambulante Pflegedienste", erläutert Christoph Treiß, Geschäftsführer des Veranstalters LfK. "Das heißt: Hier lernen die Teilnehmer Führungstechniken kennen und probieren diese aus, hier erleben sie sich und Andere beim Führen und Geführt werden!, so Treiß weiter.
Gute Mitarbeiter im Unternehmen halten
Nach einer Begrüßung und einem Impulsvortrag zum Auftakt um 10:00 Uhr werden die Teilnehmer in vier Teams und an vier unterschiedlichen Lernstationen Aspekte und Werkzeuge der Führung kennen lernen, wie zum Beispiel:
- Wichtige Mitarbeiter im Unternehmen halten - durch Übergabe von Verantwortung
- Konflikte - sind fruchtbar und zum Lösen da
- Richtig motivieren - und vor allem: nachhaltig
- Kommunikation - verstehen und verstanden werden.
In kleinen Teams und in Workshops, mit Kurzseminaren und an Lernstationen werden die teilnehmenden Unternehmer und Führungskräfte an die Themen herangeführt. Im Mittelpunkt stehen dabei das Erleben und die praktische Anwendung. Der Tag endet gegen 16:00 Uhr.
Die Teilnehmerzahl ist streng limitiert. Anmeldungen nimmt der LfK unter der Telefonnummer 0221/ 88 88 55 16 entgegen.
Organisatorische Hinweise:
1. LfK-Aktionstag "Führung" für Inhaber und Führungskräfte
Dienstag, 28. Juni 2011, 10:00 - 16:00 Uhr
Tagungszentrum Arcadeon, Lennestraße 91, 58093 Hagen
Zum Tagungsort: "Arcadeon - Haus der Wissenschaft und Weiterbildung" zählt zu den modernsten Tagungszentren Deutschlands. Die von der Bauweise mittelalterlicher Klöster inspirierte Architektur des preisgekrönten Tagungszentrums verbindet ideale Lern- und Arbeitsatmosphäre. Neben gutem Service und exzellenter Küche erwarten die Teilnehmer im "Arcadeon" auch moderne Outdoor-Trainings-Anlagen.
Teilnahmegebühr: 149 Euro (inkl. Verpflegung)
Veranstalter: LfK - Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW e. V.
Information und Anmeldung:
LfK Weiterbildungsgesellschaft für Pflegeberufe mbH
Tel.: 0221 / 88 88 55 16
gotzel@lfk-online.de
www.lfk-online.de
Der Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW e.V. ist mit über 600 Mitgliedsunternehmen der größte Zusammenschluss von privaten ambulanten Pflegediensten in Nordrhein-Westfalen.
Wie halte ich meine Fachkräfte im Unternehmen? Wie motiviere ich meine Mitarbeiter? Was bedeutet mitarbeiterorientierte Führung? Oder: Wie führe ich eigentlich? Antworten auf zentrale Fragen des Personalmanagements wie diese erhalten Pflegedienst-Inhaber und Führungskräfte auf dem 1. LfK-Aktionstag "Führung" am 28. Juni 2011 im Tagungszentrum Arcadeon in Hagen.
"Im Fokus des Aktionstages stehen erfolgreiche Führungsmodelle für ambulante Pflegedienste", erläutert Christoph Treiß, Geschäftsführer des Veranstalters LfK. "Das heißt: Hier lernen die Teilnehmer Führungstechniken kennen und probieren diese aus, hier erleben sie sich und Andere beim Führen und Geführt werden!, so Treiß weiter.
Gute Mitarbeiter im Unternehmen halten
Nach einer Begrüßung und einem Impulsvortrag zum Auftakt um 10:00 Uhr werden die Teilnehmer in vier Teams und an vier unterschiedlichen Lernstationen Aspekte und Werkzeuge der Führung kennen lernen, wie zum Beispiel:
- Wichtige Mitarbeiter im Unternehmen halten - durch Übergabe von Verantwortung
- Konflikte - sind fruchtbar und zum Lösen da
- Richtig motivieren - und vor allem: nachhaltig
- Kommunikation - verstehen und verstanden werden.
In kleinen Teams und in Workshops, mit Kurzseminaren und an Lernstationen werden die teilnehmenden Unternehmer und Führungskräfte an die Themen herangeführt. Im Mittelpunkt stehen dabei das Erleben und die praktische Anwendung. Der Tag endet gegen 16:00 Uhr.
Die Teilnehmerzahl ist streng limitiert. Anmeldungen nimmt der LfK unter der Telefonnummer 0221/ 88 88 55 16 entgegen.
Organisatorische Hinweise:
1. LfK-Aktionstag "Führung" für Inhaber und Führungskräfte
Dienstag, 28. Juni 2011, 10:00 - 16:00 Uhr
Tagungszentrum Arcadeon, Lennestraße 91, 58093 Hagen
Zum Tagungsort: "Arcadeon - Haus der Wissenschaft und Weiterbildung" zählt zu den modernsten Tagungszentren Deutschlands. Die von der Bauweise mittelalterlicher Klöster inspirierte Architektur des preisgekrönten Tagungszentrums verbindet ideale Lern- und Arbeitsatmosphäre. Neben gutem Service und exzellenter Küche erwarten die Teilnehmer im "Arcadeon" auch moderne Outdoor-Trainings-Anlagen.
Teilnahmegebühr: 149 Euro (inkl. Verpflegung)
Veranstalter: LfK - Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW e. V.
Information und Anmeldung:
LfK Weiterbildungsgesellschaft für Pflegeberufe mbH
Tel.: 0221 / 88 88 55 16
gotzel@lfk-online.de
www.lfk-online.de
Der Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW e.V. ist mit über 600 Mitgliedsunternehmen der größte Zusammenschluss von privaten ambulanten Pflegediensten in Nordrhein-Westfalen.
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