
In Nordrhein-Westfalen werden die ambulanten Pflegedienste jetzt verstärkt durch den Zoll überprüft. Im Mittelpunkt der Kontrollbesuche steht die Einhaltung der Pflegemindestlohn-Regelung, so Christoph Treiß, Geschäftsführer des größten Pflegedienstverbands in Nordrhein-Westfalen LfK. Die Lohnuntergrenze gilt seit dem 1. August 2010 für alle Arbeitnehmer, die überwiegend Grundpflegeleistungen nach SGB XI erbringen. Der Pflegemindestlohn ist im Arbeitnehmer-Entsendegesetz geregelt.
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