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Mittwoch, 19. November 2014

Pflegenotstand vor Gericht


Der Sozialverband VdK will eine Verbesserung der Zustände in Pflegeheimen durchsetzen. Sieben absehbar auf Pflege angewiesene Betroffene hätten vor dem Bundesverfassungsgericht mit Unterstützung des VdK Verfassungsbeschwerde eingereicht, teilte der Verband mit.

"Keine Einzelfälle mehr"

Ulrike Mascher | Bildquelle: dpa
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VdK-Präsidentin Ulrike Mascher sieht durch den Pflegenotstand die Menschenwürde verletzt.
Sie wollten damit "gegen die Verletzungen der Grundrechte in deutschen Pflegeheimen" vorgehen, erklärte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. Sie räumte ein, dass mit ihrer Klage "ein ungewöhnlicher Weg" beschritten werde.  In Pflegeheimen komme es jedoch zu oft zu Verstößen gegen die im Grundgesetz geschützte Menschenwürde. Von Einzelfällen könne nicht die Rede sein.


Annahme und Ausgang ungewiss

Sie führten die Beschwerden, weil die Wahrscheinlichkeit sehr groß sei, dass sie in ihren Grundrechten verletzt würden, sagte der Verfassungsrechtler Alexander Graser. Nach Angaben des VdK wird in einem ersten Schritt die Zulässigkeit der Beschwerden geprüft. Die Dauer des Verfahrens lasse sich noch nicht vorhersagen.
In Deutschland gibt es rund 2,6 Millionen Pflegebedürftige. Etwa 30 Prozent von ihnen leben in Pflegeheimen. Zum 1. Januar 2015 steigen die finanziellen Leistungen an Pflegebedürftige, aber auch das Pflegepersonal wird aufgestockt. Die Zahl der Betreuungskräfte in Heimen sollen von 25.000 auf 40.000 steigen.
Für diese erste Stufe der Pflegereform hatte der Bundesrat am Freitag den Weg freigemacht. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird dafür um 0,3 Prozentpunkte angehoben, was Mehreinnahmen von etwa 3,6 Milliarden Euro bringt.


http://www.tagesschau.de/inland/pflegereform-verfassungsgericht-101.html

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