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Samstag, 15. November 2014

Aufschrei gegen den Pflegenotstand - Verfassungsklage !



In der Klage werden schwere Vorwürfe laut: Pflegebedürftige seien wochenlang nicht geduscht worden oder mussten stundenlang in verkoteter Kleidung ausharren (Symbolbild).

  • Sieben Beschwerdeführer klagen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die Zustände in deutschen Altenheimen.
  • Die Kläger bezeichnen die Pflegereform der schwarz-roten Regierung als "völlig unzulänglich".
  • Moniert werden vor allem sogenannte "freiheitsbeschränkende Maßnahmen" wie das Fesseln von Patienten.

So eine Verfassungsklage hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben: Sieben Musterkläger fordern das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf, gegen den Pflegenotstand in Deutschland einzuschreiten und den Gesetzgeber "zur Einhaltung seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtungen" zu bewegen.
Die Klage, eine Verfassungsbeschwerde, die sich auf eine Verletzung der Grundrechte stützt, ist juristisch wagemutig und spektakulär, vor allem aber ist sie menschlich bewegend. Man liest sie fast mit Tränen in den Augen - beschämt über die Zustände in der stationären Pflege für alte und demente Menschen und betroffen davon, dass man über kurz oder lang selbst in die geschilderte Not geraten könnte.

 Zu Beginn der 112-seitigen Klageschrift werden die Bedrängnisse der Beschwerdeführer, die zwischen 35 und 89 Jahre alt sind, bewegend geschildert. Sodann appelliert die Klage eindringlich an den Staat, für ein "pflegerisches Existenzminimum" in den Altenheimen zu sorgen. In stationärer Pflege befinden sich in Deutschland derzeit 750 000 Menschen, verteilt auf mehr als zehntausend Heime.

Quelle / Volltext    http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/verfassungsklage-aufschrei-gegenden-pflegenotstand-1.2209786

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