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Donnerstag, 27. August 2015

Migranten als Altenpfleger ?

Neckar-Odenwald-Kreis. Zum Schuljahr 2015/2016 startet an der Augusta-Bender-Schule in Mosbach eine zweijährige Berufsfachschule für Altenpflegehilfe speziell für Mitbürgerinnen und Mitbürger mit geringen Deutschkenntnissen. Damit werden gleich zwei demografische Entwicklungen aufgegriffen: der ständig wachsende Bedarf an qualifiziertem Pflegepersonal und die wachsende Gruppe junger Menschen, die sich wegen geringer Deutschkenntnisse auf dem Ausbildungsmarkt schwertut.


"Diese Ausbildung ist eine große Chance auf einen Arbeitsplatz im Neckar-Odenwald-Kreis und darüber hinaus. Die Auszubildenden erhalten nicht nur wertvolles pflegerisches und medizinisches Wissen. Im Lauf der Ausbildung erlernen sie auch die deutsche Sprache, was wiederum für alle Lebensbereiche wichtig ist", betont Schulleiterin Renate Görlitz.
Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Sie beinhaltet theoretischen Unterricht an der Berufsfachschule sowie eine praktische Ausbildung in einer stationären oder ambulanten Altenpflegeeinrichtung. Voraussetzungen sind ein Hauptschulabschluss bzw. ein gleichwertiger Bildungsstand und der Nachweis einer Praxisstelle. Bei der Suche einer Praxisstelle können Lehrkräfte die Interessierten unterstützen.
Renate Görlitz ist sich sicher, dass Praxisstellen zur Verfügung stehen werden: "Meine Botschaft an Heime und Einrichtungen im Kreis ist, dass dem Fachkräftemangel abgeholfen werden kann, wenn Menschen mit Migrationshintergrund die Chance erhalten, Altenpflegehilfe oder Altenpflege zu erlernen."
Auch werde es viele Interessenten geben, so Görlitz, wenn eine Hürde überwunden wird: "Es liegt in der Natur der Sache, dass Nichtmuttersprachler erst durch Dritte von dem neuen Ausbildungsgang erfahren müssen. Deshalb bitte ich darum, jungen Mitbürgern von dieser Chance zu erzählen und sie dafür zu begeistern."
EU-Bürger können in der Regel jederzeit eine Ausbildung in Deutschland beginnen. Im Inland lebende ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten benötigen für eine Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis. Die im Ausland lebenden Drittstaatsangehörigen benötigen vor Einreise ein nationales Visum. Flüchtlinge und Asylbewerber können eine Ausbildung beginnen, wenn sie drei Monate in Besitz einer Aufenthaltsgestattung sind oder als anerkannte Flüchtlinge einen Aufenthaltstitel erhalten haben. Die Augusta-Bender-Schule empfiehlt, jeweils Kontakt mit der Ausländerbehörde aufzunehmen.
Infos und Faltblätter in verschiedenen Sprachen sind unter www.augusta-bender-schule.de abrufbar. Anfragen können Interessenten unter Tel: (0 62 61) 89 08 50 oder per E-Mail an send@augusta-bender-schule.de gestellt werden.

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