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Montag, 28. Januar 2013

Stalking im Internet durch Mitbewerber


Auch im Wettbewerb unter Pflegebetrieben kommt es vor, daß mit unseriösen Methoden gegen den anderen  vorgegangen wird. Da wird dann auch einmal unter die Gürtellinie gezielt. Mal offen, aber sehr oft auch versteckt.

Haben Sie auch schon negative Internettreffer gefunden, wenn Sie den eigenen Firmennamen in der Suchmaschine Google gesucht haben ? Wenn ja hilft Ihnen vielleicht diese Information:

Stalking im Internet in Form von Verleumdungen und Beleidigungen ist schnell veröffentlicht, das Internet ist ja so herrlich anonym. Derartiges Stalking ist  oft nur unter schwierigsten Bedingungen abzuwehren. Nicht selten kommt es dabei vor, daß der eigentliche Urheber nicht zu ermitteln ist.

Wer kann noch haftungsrechtlich in Anspruch genommen werden ?

Vielleicht der Admin C ?

Existiert eine Haftung des Admin C für fremde Rechtsverstösse ? 

Lesen Sie dazu das  Urteil des Amtsgerichtes Bonn - des Landgerichtes Bonn

LG Bonn, 23.02.2005 - 5 S 197/04 


http://openjur.de/u/107110.html

Eine Besprechung dieses Urteils finden Sie hier und eine Zusammenfassung von Rechtsanwalt Horst Klesen hier

Ihr Reinhard Göddemeyer

Antistalkingliga

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