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Freitag, 23. September 2011

Amtliche Landesliste geprüfter Seniorendienste in NRW

Hilfsangebote für alte Menschen

Das Erbringen von Dienstleistungen für ältere Menschen ist vom Gesetz her nicht an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Grundsätzlich gibt es also Leistungen, die von unterschiedlich qualifizierten Anbietern öffentlich und auf privater Basis angeboten werden.

Wie erkennt man zuverlässige Anbieter?
Damit Hilfesuchende sich über Qualität und Zuverlässigkeit einzelner Anbieter vorab informieren können, existiert in jedem Bundesland eine amtliche Liste der jeweiligen Landesregierung, in der anerkannte Anbieter von sog. “niedrigschwelligen Hilfsangeboten” erfasst sind.

Die in dieser Liste geführten Anbieter erfüllen die bundeseinheitlichen Voraussetzungen für solche verantwortungsvollen Dienstleistungen.
Das ist ganz besonders von Bedeutung, wenn die Kosten solcher Hilfeleistungen von der Pflegeversicherung bezuschusst werden sollen, denn nicht jeder Pflegebedürftige kann alle Leistungen vollständig aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten.

Kostenbeteiligung der Pflegeversicherung?
Es ist wichtig zu wissen, dass die Pflegeversicherung nur Leistungen von Organisationen und Firmen finanziell unterstützt, die auf dieser Landesliste aufgeführt sind. Die jeweiligen Beträge (“Betreuungsbeträge”) sind in der unten stehenden aktuellen Tabelle aufgeführt.

Wo findet man die amtliche Landesliste für NRW?
Zur Zeit ist noch die diese Liste gültig, Stand Juli 2009. Das Land NRW aktualisiert die Liste halbjährlich, d. h., die nächste Landesliste erscheint voraussichtlich Anfang 2010. Gleich nach der Veröffentlichung ist ein Verweis auf die aktuelle Liste auch hier in der Rubrik zu finden.

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