Dieses Blog durchsuchen

Donnerstag, 27. August 2015

Krebsmedikament ist nicht lieferbar

Schon seit Wochen

Krebsmedikament ist nicht lieferbar

Seit mehreren Wochen kann ein Krebsmedikament mit dem Wirkstoff Melphalan nicht geliefert werden - mit gravierenden Auswirkungen für die Patienten. Die Preise für Restposten sind dementsprechend in die Höhe geschossen.
Von Helmut Laschet
BERLIN. Seit mehreren Wochen kann das Krebsmedikament Alkeran® mit dem Wirkstoff Melphalan nicht geliefert werden - mit ernsthaften Auswirkungen auf die Versorgung. Da der Wirkstoff, der für die Hochdosistherapie von Patienten mit Multiplem Myelom benötigt wird, nicht substituiert werden kann, muss die Behandlung von Patienten derzeit auf unbestimmte Zeit verschoben werden, berichtet die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft.
Ausweislich der Liste der Lieferausfälle des Bundesinstituts für Arzneimittel (BfArM) ist eine ausstehende Freigabe des Bulkproduktes zur Endverpackung ist die Ursache. Hersteller ist die in Irland ansässige Aspen Pharma Trading Ltd. Etwa Mitte Oktober soll das Arzneimittel wieder verfügbar sein.

Preise von über 4000 Euro

Als Ausweg weist das BfArM auf die Möglichkeit des Einzelimports nach Paragraf 73 Absatz 3 des Arzneimittelgesetzes hin. Dies ist von Krankenhausapotheken wohl genutzt worden, um Restposten ausfindig zu machen. Als hinderlich haben sich dabei nach Darstellung der Arzneimittelkommission und der Deutschen Gesellschaft für Onkologische Pharmazie Verfügungen nationaler Behörden erwiesen, dass solche Medikamente zur Sicherstellung der Versorgung im eigenen Land verbleiben müssen.
Auf der Suche nach Alkeran® und einem Melphalan-Generikum in den USA wurden die deutschen Klinik-Apotheken mit Preisen zwischen 2940 und 4170 Euro für 50 Milligramm konfrontiert. Der übliche Preis für diese Menge liegt bei 150 Euro. "Hier wird aus der Not der Nichtverfügbarkeit anscheinend finanzieller Profit geschlagen", kritisieren die beiden Organisationen.
Arzneikommission wie auch Fachverbände von Ärzten und Apothekern kritisieren erneut die Unzulänglichkeit des Managements und der rechtlichen Möglichkeiten bei Lieferengpässen. Arzneimittelknappheit gehöre inzwischen zum Alltag in Kliniken und Schwerpunktpraxen - mit negativen Auswirkungen für die betroffenen Patienten.

Video-Service für pflegende Angehörige

Barmer GEK

Video-Service für pflegende Angehörige

BERLIN. Die Barmer GEK bietet pflegenden Angehörigen neuerdings einen Video-Service an.
"Unsere Videos bieten die Möglichkeit, sich in pflegerischen Situationen durch geeignete Filmbeiträge unterstützen zu lassen", berichtet die Krankenkasse.


Die Videos, die auf der Webseite der Barmer GEK aufgerufen werden können, übermitteln pflegerische Anleitungen, fachliche Informationen und Erfahrungsberichte von Pflegenden.

Ihr Reinhard Göddemeyer

Migranten als Altenpfleger ?

Neckar-Odenwald-Kreis. Zum Schuljahr 2015/2016 startet an der Augusta-Bender-Schule in Mosbach eine zweijährige Berufsfachschule für Altenpflegehilfe speziell für Mitbürgerinnen und Mitbürger mit geringen Deutschkenntnissen. Damit werden gleich zwei demografische Entwicklungen aufgegriffen: der ständig wachsende Bedarf an qualifiziertem Pflegepersonal und die wachsende Gruppe junger Menschen, die sich wegen geringer Deutschkenntnisse auf dem Ausbildungsmarkt schwertut.


"Diese Ausbildung ist eine große Chance auf einen Arbeitsplatz im Neckar-Odenwald-Kreis und darüber hinaus. Die Auszubildenden erhalten nicht nur wertvolles pflegerisches und medizinisches Wissen. Im Lauf der Ausbildung erlernen sie auch die deutsche Sprache, was wiederum für alle Lebensbereiche wichtig ist", betont Schulleiterin Renate Görlitz.
Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Sie beinhaltet theoretischen Unterricht an der Berufsfachschule sowie eine praktische Ausbildung in einer stationären oder ambulanten Altenpflegeeinrichtung. Voraussetzungen sind ein Hauptschulabschluss bzw. ein gleichwertiger Bildungsstand und der Nachweis einer Praxisstelle. Bei der Suche einer Praxisstelle können Lehrkräfte die Interessierten unterstützen.
Renate Görlitz ist sich sicher, dass Praxisstellen zur Verfügung stehen werden: "Meine Botschaft an Heime und Einrichtungen im Kreis ist, dass dem Fachkräftemangel abgeholfen werden kann, wenn Menschen mit Migrationshintergrund die Chance erhalten, Altenpflegehilfe oder Altenpflege zu erlernen."
Auch werde es viele Interessenten geben, so Görlitz, wenn eine Hürde überwunden wird: "Es liegt in der Natur der Sache, dass Nichtmuttersprachler erst durch Dritte von dem neuen Ausbildungsgang erfahren müssen. Deshalb bitte ich darum, jungen Mitbürgern von dieser Chance zu erzählen und sie dafür zu begeistern."
EU-Bürger können in der Regel jederzeit eine Ausbildung in Deutschland beginnen. Im Inland lebende ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten benötigen für eine Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis. Die im Ausland lebenden Drittstaatsangehörigen benötigen vor Einreise ein nationales Visum. Flüchtlinge und Asylbewerber können eine Ausbildung beginnen, wenn sie drei Monate in Besitz einer Aufenthaltsgestattung sind oder als anerkannte Flüchtlinge einen Aufenthaltstitel erhalten haben. Die Augusta-Bender-Schule empfiehlt, jeweils Kontakt mit der Ausländerbehörde aufzunehmen.
Infos und Faltblätter in verschiedenen Sprachen sind unter www.augusta-bender-schule.de abrufbar. Anfragen können Interessenten unter Tel: (0 62 61) 89 08 50 oder per E-Mail an send@augusta-bender-schule.de gestellt werden.

Video über MRSA Keime aus Israel

Ärzte-Rap gegen Klinik-Keime Breakdance im Operationssaal

Israel

 Ärzte-Rap gegen Klinik-Keime Breakdance im Operationssaal: Ärzte einer Klinik in Jerusalem trommeln musikalisch gegen Klinikkeime und landen bei Youtube einen Volltreffer.



TEL AVIV. Im Kampf gegen gefährliche Krankenhaus-Keime ist eine Klinik in Jerusalem kreativ geworden: Mit einem Rap fordert das tanzende Personal zur Einhaltung einfacher Hygieneregeln auf. Eine grün gekleidete Mitarbeiterin des Shaare Zedek Medical Center spielt in dem Video den durch den Haupteingang eindringenden Erreger.
"Man kann es mit Desinfektionsmittel angreifen", singt einer der Ärzte, der den Erreger bekämpft. "20 Sekunden Hände waschen und ein trauriger Patient weniger", heißt es in dem hebräischen Text.
"Wir vertreiben die Keime aus den Abteilungen", singt das Krankenhauspersonal, während es die Arme über dem Kopf schwingt.
Zum Abschluss vollführt ein Mann mit Arztkittel einen professionellen Breakdance im Operationssaal, während ein Patient auf dem Behandlungstisch liegt.
Binnen gut einer Woche wurde der Clip auf YouTube tausende Male angeklickt. Der Text ist zwar auf Hebräisch, die Botschaft wird aber auch ohne Sprachkenntnisse vermittelt. In dem renommierten 550-Betten-Hospital in Jerusalem werden jedes Jahr 250.000 Patienten behandelt und jeden Monat 1000 Babys neu geboren.
Vor fünf Jahren hatten Forscher des Krankenhauses weiße Kittel von Ärzten und Krankenschwestern der Klinik untersucht und bei 60 Prozent dieser Uniformen potenziell gefährliche Keime identifiziert.
Bei 27 Kulturen fanden sich auch multiresistente Bakterien, in acht davon die gefürchteten MRSA-Keime. Die Kernbotschaft der Forscher des Shaare Zedek Medical Center damals: Ob eine Ansteckung über den Weg der Schutzkleidung erfolgt, hängt in hohem Maß von den hygienischen Bedingungen eines Spitals ab.





Der Songtext im Wortlaut

Anfang des Videos: Eine als Bakterie verkleidete und auch auf ihrem Namensschild als solche ausgewiesene Frau läuft durch einen Sicherheitsscanner.
1.) Professor Yechiel Schlesinger, Abteilung für Infektionskrankheiten, Kinderabteilung
Das ist die Bakterie, winzig, winzig klein, so aal-aalglatt
Sie versteckt sich in der Luft, sieht daher aus wie Staub 
Sie ist nicht normal, ist radikal und hat ein kriminelles Hirn.
Bekämpfen lässt sie sich mit anti-bakteriellem Stoff.
2.) Dr. Jonathan Stanley, Abteilung für Gynäkologie
Ich wusste nicht, dass diese Sache wirklich so wichtig ist. 
Einmal waschen – 20 Sekunden – und ein trauriger Patient weniger.
Wenn ich es auf die leichte Schulter nahm, so ergebe ich mich jetzt.
Und wasche meine Hände und versenke die Bakterien damit im Wasser.
3.) Puah Kopit: Schwester in der Epidemiologie
Ich bin der Bakterienkiller Nr. 1 in der Abteilung.
Bei meinem Anblick verwandeln sich Bakterien in Pilze.
Ich bin die Böse hier – tödlich wie ein Melanom
Ich töte Bakterien – von Tel Aviv bis Oklahoma
Invasiv wie `ne Lumbalpunktion, so schnell wie ein EKG;
Legt sich eine Bakterie mit mir an, schieße ich gleich los.
Keiner geht von hier ohne desinfizierte Hände; 
wenn Du schon dachtest, Du bist davon gekommen, dann wirst Du’s jetzt erleben.
Refrain:
Packen wir’s an und beginnen die Mission;
Lasst uns die Bakterien aus der Abteilung verjagen.
Haltet die Hände unters Wasser,
und gebt noch Seife dazu und außerdem noch ... [... Symbol des Desinfektionsmittels]
4.) Liora Bar - Abteilung Infektionskrankheiten
Wie ein Wachhund lauf ich hier in der Nacht herum,
Denn es gibt Bakterien, die unerkannt Infektionen verbreiten, 
und jeder ist ein Ziel, doch ich passe auf.
und wenn Du Dich mit Liora anlegst - dann solltest Du Dich besser fürchten.
5.) Sigal Aschkenasi, Intensivstation: verkleidet als Bakterie auf der Bühne
Jetzt Still: Die Bakterie ist auf der Bühne; 
so böse, dass der Patient eine Beatmungsgerät braucht,
Explodiert wie Lionel Messi und schwirrt wie eine Drohne.
Ich spring hier alle an und fürchte auch nicht die Security.
Man überträgt mich von Hand zu Hand, 
von Hand zu Hand, ich bin hier nicht allein,
ich hab tausende von Freunde, ein richtiger Aufmarsch,
Wenn wir hier Survival spielen, dann hab ich viele Rückzugsgebiete.
Nicht einmal Antibiotika bringen mich nicht zum Sterben.
6.) Professor Yechiel Schlesinger auf der Bühne
Bis hier bist Du gekommen, aber jetzt ist es vorbei.
Schluss mit dem Nichtstun, bevor es zu spät ist.
Also hört, Freude, es liegt in unseren Händen.
Also lasst sie uns jetzt reinigen, und dann haben wir die Geschichte hinter uns.
Refrain: (siehe oben)
Abschlusseinblendung:
Denken sie daran!
Handhygiene ist eine notwendige Bedingung zur Verhinderung von Infektionen. Unser aller Gesundheit liegt in unseren Händen!

Mittwoch, 29. Juli 2015

Alternative Wohnformen

Wohnen im Alter
Für ein alternatives Wohnprojekt in Dortmund bzw. Herne suchen wir Interessenten. Geplant ist eine Wohnanlage mit ca.40 Kleinwohnungen und Gemeinschaftsräumen. 
Jeder Senior bezieht ein 40 Qm Apartement. Grundstück ist vorhanden. Finanzierung über das Genossenschaftsmodell. 
Interessenten btte melden.
Reinhard Göddemeyer
w-2012@gmx.de

Freitag, 17. Juli 2015

Griechenland - Weitere deutsche Steuergelder werden versenkt !

Griechenland - Weitere deutsche Steuergelder werden versenkt !

Griechenland - Weitere deutsche Steuergelder werden versenkt 
Wenn es nach unserer Angie geht werden weitere deutsche Steuergelder für die Griechenlandrettung freigegeben.
Der deutsche Bundestag hat gestern der Griechenlandrettung zugestimmt, es sollen neue Verhandlungen aufgenommen werden.

Deutschland drängt die deutschen Steuergelder den Griechen somit förmlich auf.

Merkel sagte in Ihrer Rede vor dem deutschen Bundestag, , dass ansonsten Chaos ausbrechen würde. 
Sie hat es noch einmal geschafft, den grössten Teil der Bundestagsabgeordneten auf ihren Kurs zu bringen bzw. zu halten.

Offensichtlich hat da niemand man mehr ein Verantwortungsgefühl bzw. ein Gewissen.
Die Politiker befinden sich im freien Fall und jenseits von Gut und Böse ! 
Vielleicht denkt da wirklich nur noch jeder an sich selbst, an die eigene politische Karriere ?
Eine Verantwortung für Deutschland ist ihnen schon längst abhanden gekommen ! 

Was soll man dazu noch sagen ? 
Ihr könnt ja schön unsere Steuergelder ausgeben, Eure Diäten /Pensionen sind ja einigermassen sicher ! Und was interessieren Euch schon Eure Aussagen, Zuagen, Versprechen oder Lügen von gestern oder aus 2010 ?

Helmut Kohl hatte bei der Euro Einführung zugesagt, dass die Schulden nicht sozialisiert werden ! Und wie sieht es heute aus ?
Deutschland haftet mit ca 29 % für alles.
Die Bundesregierung hat stets vermieden, die Kosten für die griechischen Bürgschaften offenzulegen. Mittlerweile summieren sich die deutschen Bürgschaften auf etwa 100 Milliarden Euro.
Und dass Griechenland die erhaltenen Kredite jemals zurückzahlen wird glauben selbst die Griechen nicht !
Wovon auch ?
Da fehlt es an allem !
Und welcher Politiker kann dem deutschen Steuerzahler überzeugend erklären, warum Deutschland einem Staat wie Griechenland, der sich von Beginn an mit betrügerischen Methoden in die EU reingemogelt hat, der jahrelang EU Subventionen kassiert hat, der jahrelang über seine Verhältnisse gelebt hat, jetzt mit weiteren Milliarden helfen soll.

" Uns Deutsche beschuldigen wir wären maßgeblich an der gegenwärtigen Situation der Griechen schuld und gleichzeitig neues Geld fordern ist m.E. mehr als unverschämt. Vielleicht sollten wir Deutschen nun auch einmal Farbe bekennen und in einem Volksentscheid abstimmen, ob wir weiter Geld in Griechenland verbrennen wollen und uns auch noch weit über die Grenze des Anstand beschimpfen zu lassen. Wir haben genug Baustellen im eigenen Land um nachhaltig eigene Investitionen zu tätigen, Kommunen finanziell zu sanieren, die Infrastruktur instand zu setzen, Geld in Kindertagesstätten und Bildung zu investieren ... Ich habe nun endgültig die Faxen dicke mit Griechenland."

Es muss einem griechischen Staat auch gestattet sein, in Würde unterzugehen !
Und dazu haben die Griechen sich in der durchgeführten Volksabstimmung entschieden.
Das sollten wir nicht vergessen !
Warum sollen wir in Deutschland bis 67 arbeiten gehen wenn die Griechen mit 52 oder 54 in Frührente gehen ?
Frage:
Woran erkennt man, daß ein Politiker lügt ?
Antwort:
Er bewegt die Lippen !
Reinhard Göddemeyer

Mittwoch, 19. November 2014

Pflegenotstand vor Gericht


Der Sozialverband VdK will eine Verbesserung der Zustände in Pflegeheimen durchsetzen. Sieben absehbar auf Pflege angewiesene Betroffene hätten vor dem Bundesverfassungsgericht mit Unterstützung des VdK Verfassungsbeschwerde eingereicht, teilte der Verband mit.

"Keine Einzelfälle mehr"

Ulrike Mascher | Bildquelle: dpa
galerie
VdK-Präsidentin Ulrike Mascher sieht durch den Pflegenotstand die Menschenwürde verletzt.
Sie wollten damit "gegen die Verletzungen der Grundrechte in deutschen Pflegeheimen" vorgehen, erklärte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. Sie räumte ein, dass mit ihrer Klage "ein ungewöhnlicher Weg" beschritten werde.  In Pflegeheimen komme es jedoch zu oft zu Verstößen gegen die im Grundgesetz geschützte Menschenwürde. Von Einzelfällen könne nicht die Rede sein.


Annahme und Ausgang ungewiss

Sie führten die Beschwerden, weil die Wahrscheinlichkeit sehr groß sei, dass sie in ihren Grundrechten verletzt würden, sagte der Verfassungsrechtler Alexander Graser. Nach Angaben des VdK wird in einem ersten Schritt die Zulässigkeit der Beschwerden geprüft. Die Dauer des Verfahrens lasse sich noch nicht vorhersagen.
In Deutschland gibt es rund 2,6 Millionen Pflegebedürftige. Etwa 30 Prozent von ihnen leben in Pflegeheimen. Zum 1. Januar 2015 steigen die finanziellen Leistungen an Pflegebedürftige, aber auch das Pflegepersonal wird aufgestockt. Die Zahl der Betreuungskräfte in Heimen sollen von 25.000 auf 40.000 steigen.
Für diese erste Stufe der Pflegereform hatte der Bundesrat am Freitag den Weg freigemacht. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird dafür um 0,3 Prozentpunkte angehoben, was Mehreinnahmen von etwa 3,6 Milliarden Euro bringt.


http://www.tagesschau.de/inland/pflegereform-verfassungsgericht-101.html

Samstag, 15. November 2014

Aufschrei gegen den Pflegenotstand - Verfassungsklage !



In der Klage werden schwere Vorwürfe laut: Pflegebedürftige seien wochenlang nicht geduscht worden oder mussten stundenlang in verkoteter Kleidung ausharren (Symbolbild).

  • Sieben Beschwerdeführer klagen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die Zustände in deutschen Altenheimen.
  • Die Kläger bezeichnen die Pflegereform der schwarz-roten Regierung als "völlig unzulänglich".
  • Moniert werden vor allem sogenannte "freiheitsbeschränkende Maßnahmen" wie das Fesseln von Patienten.

So eine Verfassungsklage hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben: Sieben Musterkläger fordern das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf, gegen den Pflegenotstand in Deutschland einzuschreiten und den Gesetzgeber "zur Einhaltung seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtungen" zu bewegen.
Die Klage, eine Verfassungsbeschwerde, die sich auf eine Verletzung der Grundrechte stützt, ist juristisch wagemutig und spektakulär, vor allem aber ist sie menschlich bewegend. Man liest sie fast mit Tränen in den Augen - beschämt über die Zustände in der stationären Pflege für alte und demente Menschen und betroffen davon, dass man über kurz oder lang selbst in die geschilderte Not geraten könnte.

 Zu Beginn der 112-seitigen Klageschrift werden die Bedrängnisse der Beschwerdeführer, die zwischen 35 und 89 Jahre alt sind, bewegend geschildert. Sodann appelliert die Klage eindringlich an den Staat, für ein "pflegerisches Existenzminimum" in den Altenheimen zu sorgen. In stationärer Pflege befinden sich in Deutschland derzeit 750 000 Menschen, verteilt auf mehr als zehntausend Heime.

Quelle / Volltext    http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/verfassungsklage-aufschrei-gegenden-pflegenotstand-1.2209786

Aus der Darmkrebs Forschung - Nanopartikel im Joghurt können Darmspiegelung ersetzen

Ein mit Nanopartikeln versetzter Joghurt ermöglicht einen nicht invasiven Test für Patienten mit Verdacht auf Darmkrebs. Die Partikel machen Krebszellen durch eine Färbung im Urin sichtbar. Die Methode könnte künftig unangenehme Darmspiegelungen ersetzen.

Die MIT-Forscherin Sangeeta Bhatia hat es geschafft, Joghurt so zu manipulieren, dass bestimmte Bestandteile Krebs erkennen können. Entscheidend dafür sind synthetische Nanopartikel, die dem Joghurt beigemischt werden. Ein einziger Löffel dieser Joghurtmischung reicht aus, um bei einem anschließenden Urintest Krebs feststellen zu können.
Die synthetischen Nanopartikel interagieren dabei mit den Krebszellen im Körper des Patienten. Sie funktionieren wie Biomarker. Die Teile im Joghurt färben sich also ein, wenn sie auf Krebszellen gestoßen sind. Beim späteren Urinieren kann der Arzt somit recht simple feststellen, ob der Patient an Darmkrebs leidet, berichten die Forscher des Massachusetts Institute of Technology.
Das neuartige Verfahren funktioniert sogar schon in der Früherkennung. Somit kann der günstige Löffel Joghurt einfach eingenommen und damit rechtzeitig Krebs erkannt werden. Weil viele Patienten die Darmspiegelung scheuen, wird diese oft erst dann durchgeführt, wenn der Krebs schon fortgeschritten ist. Mit dem Joghurt können auch die Risikopatienten auf angenehme Weise vorzeitig getestet werden.
Laut der Rezension von Kevin Bullis bei MIT Technology Review basiert die Forschung auf einer vorherigen Studie, die Bhatia betrieben hat. Dabei ging es konkret um die Nanopartikel. Bei Versuchen hat die Physikerin und Ingenieurin herausgefunden, dass diese kleinsten Teilchen Tumore identifizieren können. Die Tumorzellen können aber nicht nur lokalisiert werden. Die Nanoteilchen sind sogar in der Lage sich in noch kleinere Teile aufzuspalten, mit den Enzymen, die sie produzieren.
Diese kleinsten Teilchen würden dann in den Nieren gesammelt und ausgeschieden. Die Konzentration der Nanopartikel ist dabei hoch genug, um bei Tests erkannt zu werden. Bullis erklärt den Prozess: „Im ersten Schritt dieser Technik ging es darum, Analysegeräte aus dem Labor zu benutzen, um Urin zu untersuchen. Ziel war es die verdächtigen Markierungen zu finden.“
Laut Bullis sind sie nach dem aktuellen Stand der Forschung deutlich effektiver: „Jetzt hat Bhatia einen Urintest mit Papier entwickelt – ähnlich, wie er bei Schwangerschaftstests verwendet wird. Bisher wurde er an Mäusen erfolgreich getestet. Hierbei konnte nicht nur Darmkrebs identifiziert werden, sondern auch Leberfribose.“
Aktuell versucht Bhatia eine Lösung dafür zu finden, wie sie ihre synthetischen Nanopartikel mit einer kleinen Menge Joghurt kombinieren kann. Anstatt die kleinen Biomarker dem Joghurt hinzuzufügen, möchte sie die Bakterien im Joghurt so modifizieren, dass sie automatisch entstehen. Der Joghurt soll also die Nanopartikel für den Krebstest selbst entwickeln.
Dazu gründet sie derzeit auch eine neue Firma, damit der weiterentwickelte Joghurt auch vermarktet werden kann, sobald die Forschung und Tests abgeschlossen sind. Insbesondere liegen ihr die Entwicklungsländer am Herzen. Dort sind Krebsuntersuchungen viel zu teuer, so dass nur sehr wenige Menschen eine Chance haben, die Krankheit im Frühstadium zu bekämpfen. Mit ihrer Lösung dank dem günstigen Joghurt, könnten die Einwohner der Entwicklungsländer flächendeckend in Genuss regelmäßiger Tests kommen, die vor allem bezahlbar sind.
Das findet auch Samuel Sia, ein Professor an der Columbia University. Er beschreibt die synthetischen Biomarker als interessantes Konzept, um einfach und günstig auf Krebs zu testen. Außerdem haben diese Nanopartikel offenbar in Versuchen eine sehr hohe Zuverlässigkeit gezeigt. So wurden zumindest bei Mäusen diese Krebszellen eindeutig identifiziert. Das ist eine Grundvoraussetzung, damit der neue Joghurt auch breite Anerkennung findet.
Denn bislang gibt es noch keine klinischen Tests. Dafür steckt die Forschung noch zu sehr in den Kinderschuhen. Deshalb ist Sia auch noch vorsichtig mit seinen Äußerungen zu dem Thema: „Ich würde noch nicht sagen, dass dies hier die Lösung ist.“ Die ersten Versuche im Labor bei Mäusen waren jedenfalls erfolgreich.

Quelle / Volltext; Nachrichten 

Zu r www.Darmkrebs-Liga.org

Freitag, 22. August 2014

Samstag, 2. August 2014

Pfleger verurteilt

Bewährung nach Sex mit zwei Patientinnen

Ein Pfleger eines niederbayerischen Bezirksklinikums ist verurteilt worden, weil er zwei psychisch kranke Patientinnen sexuell missbraucht hat - obwohl der Sex einvernehmlich war. Unter Tränen gesteht er die Taten und kommt so ohne Haftstrafe davon. Dennoch hat die Verurteilung für ihn weitreichende Folgen. 

Quelle / Volltext  http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/824418/pfleger-verurteilt-bewaehrung-nach-sex-zwei-patientinnen.html

9,5 Jahre für einen Krankenpfleger

Krankenpfleger bekommt neuneinhalb Jahre

Der Kinderpfleger aus Hildesheim, der sich an jungen Patientinnen verging, muss neuneinhalb Jahre in Haft und kommt in die Psychiatrie. Außerdem darf er nach dem Gerichtsurteil nie mehr in seinem Beruf arbeiten. Wird es den traumatisierten Opfer je gelingen, das Geschehene zu verarbeiten?

Pfleger verurteilt

Walsrode (dpa/lni) - Weil er eine Behinderte missbrauchte und schwängerte, hat das Amtsgericht Walsrode einen Pfleger zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit betrage drei Jahre, teilte ein Sprecher des Gerichts mit.
Ferner sei dem 48-Jährigen am Mittwoch die Zahlung von 5000 Euro Schmerzensgeld auferlegt worden.

Quelle / Volltext  lhttp://www.kreiszeitung.de/lokales/heidekreis/walsrode-ort54343/amtsgericht-walsrode-pfleger-wegen-missbrauchs-einer-behinderten-angeklagt-3450326.html


Pfleger verurteilt

Wegen der Misshandlung von Senioren in einem Altenheim in Priorau bei Raguhn sind zwei Pflegekräfte im Alter von 29 und 34 Jahren am Dienstag zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Einer von ihnen bekam fünf Monate Haft auf Bewährung, der andere eine Geldstrafe von 3600 Euro, die ebenfalls auf Bewährung ausgesetzt wurde, wie eine Sprecherin des Landgerichts in Dessau-Roßlau mitteilte. Beide hätten sich der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht, entschied die Kammer im Berufungsprozess.
Quelle / Volltext  http://www.mz-web.de/dessau-rosslau/-altenheim-in-priorau-fuer-misshandlungen-im-seniorenheim,20640938,27979638.html

Konto geplündert - Pflegerin verurteilt

Zwei Jahre lang hat eine Pflegerin das Konto eines 88jährigen Rentners geplündert.
Das Amtsgericht verurteile die Mutter von drei Kindern gestern wegen Untreue in 5 Fällen zu einem Jahr Haft auf Bewährung.
Der gutgläubige Rentner hatte der Frau 2010 die Generalvollmacht über sein Bankkonto übertragen, auf dem sich 18000 EURO befunden hatten.
Zwei Jahre später war es mit 11000 Euro im Minus. Sie muss als Wiedergutmachung mindestens 3000 Euro im Jahr zahlen.


Dienstag, 20. Mai 2014

Ausgegoogelt !

Ausgegoogelt !!!!





Personenschutz bei Suchmaschinen im Internet - Das Urteil des EuGH ist eine Zäsur !

Opfer von Stalkingtätern haben es ab sofort leichter. In der Vergangtenheit zeigten die Scuchmaschinen - allen voran das Weltgedächtnis Google - auch alle negativen und verleumderischen Eintragungen im Internet an, die mit einem Namen im Zusammenhang standen, selbst dann, wenn die Daten unwahr waren und Tatbestände wie Verleumdung oder Beleidigung erfüllten. und wenn sie auf ausländischen servern abgelegt waren.

Selbst wenn das Stalkingopfer in der EU ein Urteil erstritten hatte liess es sich oftmals gar nicht rechtlich durchsetzen.

Beispielhaft wird hier der ehemalige Onlinepranger www.mein-Parteibuch.com angeführt, der auf einem Server in Malaysia gehostet war.

Google und Co zeigten derartige Treffer immer weiter an, die Opfer hatten das Nachsehen.

Ab sofort ist das nicht mehr so. Laut dem aktuellen Urteil des EuGH hat eine Suchmaschine für seine Datentechnik eine eigene Verantwortung, es gelten ferner die Gesetze des Landes, in dem die Suchmaschine tätig ist, ausserdem hat die Suchmaschine die personenbezogenen Daten zu löschen und dies unabhängig davon, ob der Betroffene einen Schaden hat oder nicht, wobei es egal ist, ob die Daten wahr oder falsch sind oder ob die Suchmaschine meint, die Informationen über die Person müssten einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Geklagt hatte im vorliegenden Fall ein spanischer Bürger, der vor 16 Jahren mit einer Immobilie in der Zwangsversteigerung gestanden hatte und dessen Daten deshalb in öffentlichen Medien veröffentlicht waren und der deshalb gegen Google wegen eben dieser "ewigen" veröffentlichung geklagt hatte.

Noch nach 16 jahren verknüpfte das Weltgedächtnis Google die Schuldengeschichte von damals mit dem Namen des spanischen Mannes, Das müsse der Mann sich nicht gefallen lassen, stellte der EuGH nun mit dem aktuellen Urteil fest.



Az.: Europäischer Gerichtshof C 131 / 12 vom 13.05.2014 

Mitgeteilt von Reinhard Göddemeyer

Mehr unter www.stalking-rat-und-tat.blogspot.de

Sonntag, 11. Mai 2014

Grüne Damen an die Front ?

Der gerade bei RTL gezeigte Test vom Superagenten Gunter Wallraf hat die negativen Punkte im deutschen Pflegewesen aufgezeigt. Da werden alte Leute misshandelt, stundenlang im eigenen Urin liegen gelassen, aufgrund des Personalmangels unzureichend versorgt und gepflegt.

Wären angesichts dieser Situation ehrenamtliche Helfer in Altenheimen eine Hilfe ?

Ehrenamtliche Helferinnen (Grüne Damen) arbeiten bekanntlich seit ca. 40 Jahren in den deutschen Krankenhäusern und entlasten das dortige Personal.

Ehrenamtliche HelferInnen helfen z.B. auch in Tierheimen und entlasten dort das Personal.

Wäre das nicht auch eine Möglichkeit für die deutschen Altenheime ?

Pro und Contra:

Jede helfende Hand wird gebraucht.

Es sind aber auch bereits Altersheime bekannt geworden, die sogar den Angehörigen der dort liegenden Patienten Hausverbot erteilt haben, um deren Nachforschungen zu blockieren.

Ihr Reinhard Göddemeyer




Samstag, 25. Januar 2014

Brandschutz in Heimen und Pflegeeinrichtungen

Immer wieder erscheinen Meldungen über durch Brand / Feuer ausgelöste Todesfälle in Heimen und Pflegeeinrichtungen. Haben Sie als Betreiber wirklich alles getan, um derartigen Ereignissen so gut wie möglich vorzubeugen ? Informaieren Sie sich online mittels Brandschutz APP Brandschutz App mit über 1000 installierten Apps Die wichtigsten Brandschutzanforderungen jederzeit online griffbereit! Auf der Baustelle sind Sie in allen Bereichen laufend mit Fragen zum Brandschutz konfrontiert: Entsprechen die gelieferten Baustoffe den Brandschutzanforderungen laut Planung? Wie werden Bauteildurchdringungen brandschutztechnisch einwandfrei ausgeführt? Welche Besonderheiten sind beim Einbau von Rauchabzugsanlagen zu beachten? ... Um dabei brandschutzkonforme Bau- und Montagearbeiten zu gewährleisten, müssen Sie eine Vielzahl von Anforderungen zum baulichen, anlagen- und sicherheitstechnischen Brandschutz berücksichtigen – unmöglich, alle diese Vorgaben im Kopf zu haben! Damit Sie auch vor Ort bei allen Entscheidungen auf Nummer sicher gehen, gibt es jetzt zum schnellen Reagieren die APP für den Brandschutz“. www.brandschutz.re Die drei Säulen des Brandschutzes So schützen Sie Ihr Unternehmen vor der Feuer-Katastrophe Wer glaubt, Brandschutz fange erst da an, wo vor Weihnachten die Kerze im Büro verboten wird, der irrt! Prävention und vorbeugender Brandschutz setzen schon viel früher an – auf drei verschiedenen Ebenen. Baulicher Brandschutz – von Brandabschnitten und Feuerwiderstandsklassen Beim baulichen Brandschutz zum Beispiel: Je nach Größe, Zweck und Art des Bauwerks stellen Bau- und Arbeitsschutzbehörden, aber auch Unfallversicherungsträger beim Neu- oder erweiterten Anbau eines Gebäudes Anforderungen. Zum baulichen Brandschutz gehören beispielsweise die Auswahl der Baumaterialien und Bauteile nach Baustoffklassen und Feuerwiderstandsklassen, die Einteilung größerer Gebäude in Brandabschnitte, die Einrichtung von Flucht- und Rettungswegen oder die Planung der Rauchabführung durch Lüftung. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Fasi) und der Brandschutzbeauftragte sollten schon hier beratend zur Seite stehen: Schließlich kennen sie die Arbeitspraxis und die Erfordernisse der täglichen Arbeit im Betrieb am besten. Die freiwillige Erfüllung von gewissen nicht vorgeschriebenen Auflagen kann sich auf die Versicherungsprämie positiv auswirken. Eine enge Absprache mit dem Unfallversicherungsträger kann sich also durchaus lohnen, wenn es etwa um den Einbau stationärer Brandschutzanlagen geht. Natürlich sollten diese Absprachen dann auch eingehalten werden, denn stellt sich im Schadensfall das Gegenteil heraus, erlischt der Versicherungsanspruch ganz schnell. Technischer Brandschutz für die Branderkennung und -bekämpfung Feste Löschanlagen (etwa Sprinkleranlagen), Funkenlöschanlagen, Brandmeldeanlagen oder Gasmelder gehören zum technischen Brandschutz und sollen dafür sorgen, dass akute Brandgefahr erkannt wird oder gerade entstehende Brände möglichst schnell gelöscht werden. Auch tragbare Handfeuerlöscher helfen technisch, Brände zu bekämpfen. In jedem noch so kleinen Betrieb muss mindestens ein typgeprüfter, regelmäßig gewarteter Handfeuerlöscher zu finden sein – gut zugänglich und eindeutig gekennzeichnet. Doch Achtung: Feuerlöscher ist nicht gleich Feuerlöscher! Je nach Art des zu löschenden Brandes benötigen Sie einen Pulverlöscher, einen Wasserlöscher, einen Kohlendioxidlöscher, einen Schaumlöscher oder einen Löscher mit gasförmigen Löschmitteln. Die Berufsgenossenschaftliche Information (BGI 560) hilft hier mit einer anschaulichen Tabelle zu Brandklassen und dem jeweils zu verwendenden Löschmittel weiter. Organisatorischer Brandschutz erfordert Mitarbeit aller Als dritte Säule der Prävention regelt der organisatorische oder betriebliche Brandschutz die Abläufe im Unternehmen – wie der Name schon sagt – auf organisatorische Art und Weise. Regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeiter rund um das Thema Brandschutz, die Reduzierung von Gefahrenquellen, Alarm- und Löschübungen oder die Aufstellung einer Brandschutzordnung mit Verhaltenshinweisen für den Ernstfall sind einige Beispiele dafür. Zwar ist der Arbeitgeber laut Unfallverhütungsvorschrift für den Brandschutz verantwortlich (er hat zum Beispiel eine Unterweisungspflicht gegenüber seinen Mitarbeitern und eine Auskunftspflicht gegenüber dem Unfallversicherungsträger), doch er kann beziehungsweise muss weitere Personen damit beauftragen. Der Unternehmer kann seine Pflichten auf Brandschutzexperten übertragen: Dazu gehören neben der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Fasi) auch Brandschutzbeauftragte, die den Unternehmer beim betrieblichen Brandschutz unterstützen und beraten. Die Bestellung eines oder mehrerer Brandschutzbeauftragten ist für Industriebauten oder Krankenhäuser übrigens vorgeschrieben! Je nach Größe der Arbeitsstätte können ein Flucht- und Rettungsplan sowie ein Brandbekämpfungsplan erforderlich sein. Über die Einrichtung von Fluchtwegen und Notausgängen sowie die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen erfahren Sie in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 mehr. Einen Alarmplan, der die wichtigen Notrufnummern und eine kurze Auflistung der richtigen Handlungen darstellt, sollte es in jedem Betrieb geben. Muster-Alarmpläne bekommen Sie bei den Sachversicherern. Denn: Wissen rettet Leben! Panisches, unorganisiertes Verhalten und Fehlhandlungen können im Ernstfall zur tödlichen Falle werden. Alle Maßnahmen zum Brandschutz, ob nun bauliche, technische oder organisatorische, sollten auf die Bedürfnisse des Betriebs und der Arbeitnehmer abgestimmt sein. Gefährdungsbeurteilungen und ein Brandschutzkonzept bilden die Grundlage für den sicheren Umgang mit Feuer und feuer- und explosionsgefährlichen Arbeiten. Hilfreiche Tipps zu Themen rund um den Brandschutz, beispielsweise zur Instandhaltung von Feuerlöschern durch Sachkundige, zur Inbetriebnahme, Abnahme und Instandhaltung von Löschwasseranlagen nach DIN 14462 und vielem mehr bieten die Merkblätter des Bundesverbands Technischer Brandschutz e.V. (bvfa). Für anschauliche Informationen lohnt sich der Besuch einer Messe für vorbeugenden Brandschutz. Die Messe FeuerTRUTZ, die vom 20.–21. Februar 2013 in Nürnberg stattfindet, verzeichnet seit ihrem Start vor drei Jahren ein deutliches Wachstum an Ausstellern und Besuchern. Ein Indiz dafür, dass Brandschutz ein brennend wichtiges Thema ist. www.brandschutz.re

Freitag, 24. Januar 2014

Vanessa hilft ......in Herne und im Ruhrgebiet

Mit Vanessa hilft hat Anfang 2014 im Ruhrgebiet ein neuer Servicebetrieb seine Tätigkeit aufgenommen. Mehr erfahren sie hier: www.vanessa-hilft.de

Donnerstag, 16. Januar 2014

Wer muss zahlen, wenn die eigenen Eltern in ein Pflegeheim müssen ?

Wer muss zahlen, wenn die eigenen Eltern in ein Pflegeheim müssen ? Zu dieser Thematik empfehlen wir die folgende Internetseite: www.eltern-unterhalt.org Ihr Reinhard Göddemeyer ________________________________________________________________ Urteile Im Nachfolgenden sind wichtige Urteile zum Thema Elternunterhalt aufgeführt. Hierbei ist zu beachten, daß der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung auch gern einmal ändert bzw. in dem einen oder anderen Punkt präzisiert. Es gilt also immer das aktuellste Urteil zum jeweiligen Thema. Die Urteile des Bundesgerichtshofs stehen über den Urteilen der Oberlandesgerichte und Amtsgerichte. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 7.8.2013 - XII ZB 269/12 Der Bundesgerichthof hat in diesem Beschluss festgestellt, dass der Wert einer angemessenen selbst genutzten Immobilie bei der Bemessung des Altersvorsorgevermögens eines auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen Unterhaltspflichtigen grundsätzlich unberücksichtigt bleibt, weil ihm eine Verwertung nicht zumutbar ist. Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.12.2012 - XII ZR 43/11 In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof darüber entschieden, inwieweit ein einkommensloser Ehegatte seinen Taschengeldanspruch gegen seinen verdienenden Ehegatten im Rahmen des Elternunterhaltes einzusetzen hat (Einzelheiten zur Berechnung siehe Menüpunkt Ehegatte). Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.11.2012 - XII ZR 150/10 In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß ein unterhaltspflichtiges Kind gegenüber seinem unterhaltsbedürftigen Elternteil seinen für die eigene Altersvorsorge gedachten Vermögensstamm einzusetzen hat, wenn es selbst bereits das Rentenalter erreicht hat. Es wird ausgeführt, daß die Umrechnung des Kapitalvermögens in eine Rente in Anlehnung an § 14 Bewertungsgesetz erfolgt (zu Einzelheiten der Berechnung siehe Menüpunkt Vermögen). Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 25.10.2012 In diesem Fall war die psychisch erkrankte Mutter schon längere Zeit geschäftsunfähig und wurde durch eine Betreuerin gesetzlich vertreten. Die Mutter befand sich seit 1995 in verschiedenen Einrichtungen. Die Betreuerin hatte versäumt, die Versicherung in der Pflegeversicherung aufrecht zu erhalten mit der Folge, daß die Mutter nun trotz Einstufung in die Pflegestufe I keine Leistungen der Pflegeversicherung (1023 Euro) in Anspruch nehmen konnte. Gleichzeitig hatte das Sozialamt zunächst Sozialhilfe auf Darlehensbasis gewährt wegen einer Lebensversicherung auf Rentenbasis, aus der die Mutter später eine Rente in Höhe von 160 Euro monatlich erhalten sollte. Diese Lebensversicherung der Mutter hatte das Sozialamt bei Fälligkeit gekündigt und zur Rückzahlung des Darlehens an sich selbst verwendet. Das Oberlandesgericht entschied, daß der Mutter das Pflegegeld als fiktives Einkommen zugerechnet werden mußte, ebenso die 160 Euro Rente aus der privaten Lebensversicherung und das damit der Anspruch auf Elternunterhalt sich entsprechend reduzierte. Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.10.2012 - XII ZR 17/11 Hier hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß angemessene Aufwendungen, die dem Unterhaltspflichtigen für Besuche eines unterhaltsberechtigten Elternteils im Heim entstehen, grundsätzlich seine Leistungsfähigkeit mindern. Desweiteren wurde hier entschieden, daß auch bei zusammenlebenden nichtehelichen Partnern bei Gesamteinkünften bis zur Höhe des für Ehegatten geltenden Familienselbstbehaltes keine zusätzliche Haushaltsersparnis zu berücksichtigen zu berücksichtigen sei. Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.9.2010 - XII ZR 148/09 In diesem Urteil hatte der Bundesgerichtshof darüber zu entscheiden, ob der Unterhaltsanspruch einer pflegebedürftigen Mutter gegenüber ihrem Sohn gemäß § 1611 BGB verwirkt sei, weil diese aufgrund einer psychischen Erkrankung einmalig die Kleider ihrer Kinder zerschnitten hatte, einen Waschzwang beim Beklagten verursacht hatte und die Kinder mehrfach aus der Wohnung ausgesperrt hatte sowie ab dem 9. bzw. 10. Lebensjahr des Sohnes krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage war, die Kinder zu betreuen und diese statt dessen vom Vater betreut wurden. Der Bundesgerichtshof hat die Verwirkung abgelehnt, weil die Mutter in der Kindheit des Sohnes versucht hatte, einen Umgangskontakt zu dem Sohn über das Gericht herzustellen und der Sohn den Umgang abgelehnt hatte. Der Sohn mußte also Elternunterhalt zahlen. Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.7.2010 - XII ZR 140/07 Der Bundesgerichtshof hat in dieser Entscheidung vorgerechnet, wie der individuelle Familienselbstbehalt errechnet wird, wenn der Unterhaltspflichtige einen Ehegatten hat, der weniger verdient als er. Die Haushaltsersparnis durch das Zusammenleben der Ehegatten in einem gemeinsamen Haushalt hat er mit 10 % beziffert. Desweiteren hat der Bundesgerichtshof in dieser Entscheidung vorgerechnet, wie der Elternunterhalt sich bei mehreren leistungsfähigen Geschwistern aufteilt. Weiter war über den Bedarf eines unterhaltspflichtigen Elternteils zu entscheiden. Der Bundesgerichtshof entschied, daß zum Bedarf auch der Barbetrag nach § 35 Abs.2 Satz 1 SGB XII zählt und ein Zusatzbarbetrag, der allerdings nur noch Personen gewährt wird, die bereits am 31.12.2004 Anspruch auf diesen Zusatzbarbetrag nach dem mittlerweile außer Kraft getretenen Bundessozialhilfegesetz hatten. Desweiteren stellte der Bundesgerichtshof ausdrücklich klar, daß Beiträge für Hausrat-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen aus dem Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen bestritten werden müssen und nicht zusätzlich vom Einkommen abgezogen werden dürfen. Der Bundesgerichtshof bejahte die Abzugsfähigkeit der Kosten einer zusätzlichen Altersversorgung, soweit der Unterhaltspflichtige die gesetzliche Grenze für die Regelaltersrente noch nicht erreicht habe, selbst wenn er bereits vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden war. Die zusätzliche Altersvorsorge darf aber die Grenze von 5 % des Bruttoeinkommens nicht übersteigen. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 5.9.2006, Az: L 9 SO 48/06 ER Das Landessozialgericht hat hier entschieden, daß auch der Ehegatte nach § 117 SGB XII dem Sozialamt des gegebenenfalls unterhaltspflichtigen Kindes Auskunft über sein Einkommen und Vermögen erteilen muß, daß das Sozialamt den Bescheid für die Auskunftsverpflichtung für sofort vollziehbar erklären kann und das das Sozialgericht nicht die Unterhaltsverpflichtung des Schwiegerkindes an sich zu prüfen hat, weil dies dem Familiengericht obliegt. Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.8.2006 - XII ZR 98/04 Diese Entscheidung ist maßgeblich für die Berechnung des dem unterhaltpflichtigen Kind zu belassenden Schonvermögens für seine Altersvorsorge. Der Unterhaltsschuldner ist berechtigt, neben den Beiträgen zur gesetzlichen Rente bis zu 5 % seines Bruttoeinkommens für eine zusätzliche private Altersvorsorge aufzuwenden. Eine monatliche Sparrate ist auf ein Berufsleben von 35 Jahren hochzurechnen bei einer Rendite von 4 %. Von dem 35 jährigen Berufsleben ist auch auszugehen, wenn der Unterhaltspflichtige die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, weil eine fortdauernde Vollbeschäftigung bis zum 65. Lebensjahr nicht gesichert sei. Das auf diese Art gewonnene Kapital muß dem Unterhaltspflichtigen auch für die Alterssicherung zur Verfügung stehen und ist damit dem Elternunterhalt entzogen. Ob unter Umständen auch von einem längeren Berufsleben ausgegangen werden kann, wenn jemand bereits mit 20 Jahren begonnen hat zu arbeiten, hat der Bundesgerichtshof nicht ausdrücklich gesagt, es wäre aber konsequent. Gleichzeitig hat der Bundesgerichtshof auch Rücklagen für ein neues Auto unter bestimmten Umständen dem Elternunterhalt entzogen. Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.5.2004 - XII ZR 304/02 In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß der Unterhaltsanspruch der Mutter gegenüber der Tochter verwirkt ist, weil die Mutter ihre Tochter mit ca. 1, 5 Jahren bei den Großeltern untergebracht hatte, welche später auch das Sorgerecht erhalten haben. Dann ist die Mutter mit ihrem zweiten Ehemann in die USA ausgewandert und hat dort vier weitere Kinder bekommen. Die ganze Zeit hat sich die Mutter, mit Ausnahme von ein paar Monaten, nicht um einen stetigen Kontakt mit ihrer Tochter in Deutschland bemüht, der nach dem Bundesgerichtshof auch rein brieflich oder telefonisch hätte sein können. Daher ist der Bundesgerichtshof im Ergebnis von einer schweren Verfehlung der Mutter ausgegangen, die im Unterlassen elterlicher Pflichten lag, welche darin bestanden hätten, daß die Mutter weiter Kontakt zu ihrer Tochter gehalten hätte, um an ihrem Leben und ihrer Entwicklung Anteil zu nehmen. Bundesgerichtshof, Urteil vom 7.7.2004 - XII ZR 272/02 In diesem Urteil wird entschieden, daß ein Elternteil mit seinem Einkommen zunächst seinen eigenen Bedarf (in diesem Fall Heimkosten und Barbetrag) decken muß. Reicht sein Einkommen dafür aus, hat das Elternteil gegen seine Kinder keinen Unterhaltsanspruch mehr. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die nicht pflegebedürftige Ehefrau des Elternteils mit diesem sozialhilferechtlich in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und wiederum gegen den Elternteil einen Unterhaltsanspruch hat. Es kommt ebenfalls nicht darauf an, ob das Elternteil noch Vertragspartner des Mietvertrages der Ehewohnung und des Energieversorgers ist und dementsprechend die Kosten dort trägt. Das spielt allein für die Frage der gewährten Sozialhilfe eine Rolle, nicht jedoch für den Unterhaltsanspruch des Elternteils gegen seine Kinder. Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.10.2003 XII - ZR 122/00 Dieses Urteil befaßt sich mit der Problematik, inwiefern eine auf Zahlung von Elternunterhalt in Anspruch genommene Ehefrau mit Einkünften unter dem Mindestselbstbehalt leistungsfähig ist, wenn sie sich infolge eines erheblich höheren Einkommens ihres Ehemannes nur mit einem geringeren Anteil am Barbedarf der Familie beteiligen muss und ihr angemessener Unterhalt durch den Familienunterhalt gedeckt ist. Desweiteren geht es um die Verpflichtung eines - im Übrigen einkommenslosen - Ehegatten, das ihm zustehende Taschengeld für den Elternunterhalt einzusetzen. Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.2.2003 XII ZR 67/00 Zum Unterhaltsbedarf eines - noch einen eigenen Haushalt führenden - Elternteils gegenüber seinem unterhaltspflichtigen Kind hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß auch ein über den von Sätzen des Sozialamtes liegender Wohnbedarf anzuerkennen ist, wenn ein Umzug - in diesem Fall aus finanziellen Gründen - nicht zumutbar ist. Mit Rücksicht darauf können die Eltern von ihren Kindern keinen Unterhalt entsprechend ihrem früheren Lebensstandard beanspruchen. Als angemessener Unterhalt müssen aber auch bei bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen diejenigen Mittel angesehen werden, durch die das Existenzminimum der Eltern sichergestellt werden kann und die demgemäß als Untergrenze des Bedarfs zu bewerten sind. In diesem Fall wurde ein Wohnbedarf von 762 DM statt 650 DM anerkannt. Der Bundesgerichtshof hat weiter in diesem Urteil entschieden, daß einem nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigten Unterhaltspflichtigen bei der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt grundsätzlich zuzubilligen ist, einen Anteil von rund 20 % seines Bruttoeinkommens für seine (primäre) Altersversorgung einzusetzen; dabei steht ihm grundsätzlich frei, in welcher Weise er Vorsorge für sein Alter trifft (siehe generell zur Abzugsfähigkeit von Altersvorsorgebeiträgen auch den Menüpunkt Einkommen).

Dienstag, 12. März 2013

„Vergiss mein nicht“ erzählt die Geschichte seiner demenzkranken Mutter

Presseschau: 

„Meine Mutter hatte ihr eigenes Vergessen vergessen“. Der in Friedberg geborene und in Bad Homburg lebende Filmemacher David Sieveking hat seine demenzkranke Mutter während der letzten Jahre ihres Lebens begleitet und darüber einen Film gedreht. Am Sonntag, 27. Januar, ist Sieveking von 11 bis 12 Uhr zu Gast in der Radiosendung „hr4-Treffpunkt“. Im Gespräch mit Moderatorin Marie-Louise Cardell stellt er seinen Film „Vergiss mein nicht“ vor und berichtet über die Hintergründe.

Quelle / Volltext hr online

Mittwoch, 27. Februar 2013

Urteil des Bundesgerichtshofes zur Kündbarkeit von Verträgen mit ambulanten Pflegediensten

Reinhard Göddemeyer Presseschau - Für Sie gelesen:

Pflegedienst: Fristlose Kündigung möglich

KARLSRUHE Ein Vertrag mit einem Pflegedienst kann ohne Frist aufgelöst werden, wenn die pflegebedürftige Person nicht mehr daran festhalten will.
Der Bundesgerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass der Umgang mit pflegebedürftigen Menschen nicht nur Fachwissen erfordere, sondern auch in den persönlichen Lebensbereich der betreuten Personen eingreife.
Damit handele es sich um einen "Dienst höherer Art", wofür ein fristloses Kündigungsrecht bestehe.
Das könne nicht dadurch umgangen werden, dass in vorformulierten Vertragsbedingungen ein Kündigungsrecht vereinbart werde.

Az.: Bundesgerichtshof III ZR 203/10

Montag, 25. Februar 2013

Agentur-E-Media -: Energia elektryczna ponownie drożeje?

Agentur-E-Media -: Energia elektryczna ponownie drożeje?: Energia elektryczna ponownie drożeje? 100% Prąd ekologiczny poniżej 20 Cent/kwh ... bez minimalnego okresu umowy ... bez zaliczki ... miesi...

Freitag, 22. Februar 2013

Strom wird wieder teurer !

Strom wieder teurer ? 100 % Öko Strom für unter 20 Cent / kwh ...keine Mindestlaufzeit ...keine Vorauszahlung ...monatliche Kündigung z.B. 2500kwh = 48,45 E/monatlich und 4500 kwh = 81,61 Emonatlich Wechseln Sie jetzt ! Energieberatung Udo Meyer und Partner PF 1135 45739 Oer-Erkenschwick Tel.:02368 - 9788401 Mob.:0157 83291492 (Zweites Standbein für Selbstständige: Vertriebsmitarbeiter gesucht, Bewerbung bitte per Mail an w-2012@gmx.de oder redaktion-sachbearbeitung@gmx.de)

Sonntag, 17. Februar 2013

Diakonie Neuendettelsau baut in Polen neues Demenz-Pflegeheim

Reinhard Göddemeyer Presseschau - Für Sie gelesen: Wird sich unsere deutsche Gesellschaft die Pflege der eigenen Senioren noch lange leisten können ? Diese Frage muss angesichts der Tatsache, dass ca. 10 % der deutschen Pflegeheime bereits von der Insolvenz bedroht sind und daß es bereits eine Pleitewelle in der Branche gab, stellen. Kann / soll man alte Patienten aufgrund des Preisgefälles in Billig-Länder exportieren ? Warum eigentlich nicht ? Dieselben Personen haben zu Lebzeiten auch das Preisgefälle im Urlaub ausgenutzt und haben den Urlaub im Billigland Türkei, Italien oder Spanien gebucht ! Wie aber ist das Preisgefüge in den Ländern der EU ? Oder auch ausserhalb der EU ? Haben Italien und Spanien nicht längst aufgeschlossen ? Ist es dort nicht genauso teuer wie in Deutschland ? Ist die Pflege in einer privaten Pflegeeinrichtung z.B. in Thailand realistisch ? Oder sind unsere neuen EU - Beitrittsländer wie Polen oder Litauen im Moment die Alternative ? In Polen werden Einzelzimmer in deutschsprachigen Pflegeheimen für 1300 Euro im Moment angeboten. Wie lange können diese Preise auf diesem Niveau gehalten werden ? Was sagen unsere Pflegekassen dazu ? Werden die Kosten voll übernommen ? Zu diesem Fragenkomplex passt diese Meldung über den Neubau eines Pflegeheims in Polen. Ihr Reinhard Göddemeyer Zitat: Diakonie Neuendettelsau baut in Polen neues Demenz-Pflegeheim Neuendettelsau/Kattowitz (epd). Die Diakonie Neuendettelsau baut ihre Auslandsaktivitäten weiter aus. Im polnischen Kattowitz hat die Laurentius-Stiftung der Diakonie mit einem polnischen Bauunternehmen gemeinsam den Bau einer neuer Pflegeeinrichtung für Senioren mit Demenz begonnen, wie die Diakonie am Montag in Neuendettelsau mitteilte. Die neue "Senior Residence" mit 198 Pflegeplätzen soll in etwa zwei Jahren fertig sein. Neben normalen Pflegeplätzen entstünden in der Einrichtung spezielle Wohnformen für Menschen mit Demenz, die auf die Bedürfnisse dieser Personengruppe zugeschnitten sind. Dieser Neubau ergänze die bereits bestehenden Angebote in der Region, teilte die Diakonie weiter mit. Die Laurentius-Stiftung betreibt bereits seit 2005 ein Alten- und Pflegeheim mit 70 Plätzen im polnischen Olsztyn (Allenstein). Die Diakonie Neuendettelsau (Kreis Ansbach) ist mit rund 6.000 Mitarbeitern einer der größten diakonischen Träger in Deutschland und der größte Bayerns. Seniorenheime, Behinderteneinrichtungen, Schulen und Krankenhäuser sowie das Studentenwohnheim und Studienzentrum collegium oecumenicum in Bamberg gehören heute dazu. Gegründet wurde sie am 9. Mai 1854 von Wilhelm Löhe als Diakonissenanstalt. Geleitet wird die Diakonie seit 1990 von Rektor Hermann Schoenauer. (01/1398/21.05.2012) Quelle / Volltext: http://www.epd.de Links: www.pflegeheiminpolen.de www.pflegeheim-osteuropa.de

Freitag, 15. Februar 2013

Agentur-E-Media -: Vertriebsmitarbeiter gesucht

Agentur-E-Media -: Vertriebsmitarbeiter gesucht: Strom braucht jeder, egal ob Singlehaushalt, Großfamilie oder Gewerbebetrieb. Momentan verlangen die Anbieter im Schnitt 25 Cent je Kilowat...

Agentur-E-Media -: Strom wieder teurer ?

Agentur-E-Media -: Strom wieder teurer ?: 100 % Öko Strom für unter 20 Cent je Kilowattstunde (Kwh) zu interessanten Konditionen: ...keine Mindestlaufzeit ...keine Vorauszahlung .....

Sonntag, 10. Februar 2013

Fachmesse ALTENPFLEGE vom 9. bis 11. April 2013 in Nürnberg.

Jobs und Karriere in der Pflegewirtschaft Altenpflege: Krisensicherer Job beim Wunsch-Arbeitgeber Bis 2020 zusätzlich 220.000 Pflegekräfte in Deutschland gesucht Große Jobbörse und KarriereCenter auf der Fachmesse ALTENPFLEGE Wer sich für einen Beruf in der Altenpflege entscheidet, hat angesichts des demographischen Wandels einen krisensicheren Job und kann sich Arbeitsort sowie Arbeitgeber im Normalfall aussuchen. Denn die Nachfrage nach qualifiziertem Personal übersteigt das Stellenangebot bei Weitem. Auf eine examinierte Fachkraft kommen derzeit im Schnitt drei offene Stellen. Tendenz steigend. Attraktive Jobs, Karrierewege und Personalrekrutierung in der Pflege sind Themen im KarriereCenter und der Jobbörse auf der Fachmesse ALTENPFLEGE vom 9. bis 11. April 2013 in Nürnberg.

Samstag, 9. Februar 2013

Donnerstag, 31. Januar 2013

Montag, 28. Januar 2013

Stalking im Internet durch Mitbewerber


Auch im Wettbewerb unter Pflegebetrieben kommt es vor, daß mit unseriösen Methoden gegen den anderen  vorgegangen wird. Da wird dann auch einmal unter die Gürtellinie gezielt. Mal offen, aber sehr oft auch versteckt.

Haben Sie auch schon negative Internettreffer gefunden, wenn Sie den eigenen Firmennamen in der Suchmaschine Google gesucht haben ? Wenn ja hilft Ihnen vielleicht diese Information:

Stalking im Internet in Form von Verleumdungen und Beleidigungen ist schnell veröffentlicht, das Internet ist ja so herrlich anonym. Derartiges Stalking ist  oft nur unter schwierigsten Bedingungen abzuwehren. Nicht selten kommt es dabei vor, daß der eigentliche Urheber nicht zu ermitteln ist.

Wer kann noch haftungsrechtlich in Anspruch genommen werden ?

Vielleicht der Admin C ?

Existiert eine Haftung des Admin C für fremde Rechtsverstösse ? 

Lesen Sie dazu das  Urteil des Amtsgerichtes Bonn - des Landgerichtes Bonn

LG Bonn, 23.02.2005 - 5 S 197/04 


http://openjur.de/u/107110.html

Eine Besprechung dieses Urteils finden Sie hier und eine Zusammenfassung von Rechtsanwalt Horst Klesen hier

Ihr Reinhard Göddemeyer

Antistalkingliga

Freitag, 26. Oktober 2012

Altersarmut und Verschuldung

Viele ältere Patienten haben zusätzlich zu den gesundheitlichen Problemen auch zunehmend finanzielle Probleme.

Nicht alle älteren gehören zu den wohlbetuchten "Silberrücken" und Immobilienbesitzern mit eigenem Ferienhaus in Spanien.

Insbesondere im Pflegefall tritt ganz schnell der Vermögensverfall ein, selbst wenn Vermögen vorhanden ist.

Was ist dann zu tun ? 

Informationen zu dieser Thematik finden Sie im Verein Durchblick-Schuldnerhilfe e.V.

Dienstag, 2. Oktober 2012

Montag, 1. Oktober 2012

Verkaufte Patienten


Der skandalöse Handel mit schwer kranken PflegepatientenVerkaufte Patienten

Nach Informationen des ARD-Politikmagazins REPORT MAINZ werden Intensivpflegepatienten im häuslichen Bereich  in einer Preisspanne von 40 bis 60.000 Euro zwischen Pflegediensten gehandelt. In einem verdeckt gedrehten Verkaufsgespräch hat ein Pflegedienst dem Magazin fünf Patienten zum Preis von 250.000 Euro zum Kauf angeboten.