Dieses Blog durchsuchen

Samstag, 15. November 2014

Aufschrei gegen den Pflegenotstand - Verfassungsklage !



In der Klage werden schwere Vorwürfe laut: Pflegebedürftige seien wochenlang nicht geduscht worden oder mussten stundenlang in verkoteter Kleidung ausharren (Symbolbild).

  • Sieben Beschwerdeführer klagen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die Zustände in deutschen Altenheimen.
  • Die Kläger bezeichnen die Pflegereform der schwarz-roten Regierung als "völlig unzulänglich".
  • Moniert werden vor allem sogenannte "freiheitsbeschränkende Maßnahmen" wie das Fesseln von Patienten.

So eine Verfassungsklage hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben: Sieben Musterkläger fordern das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf, gegen den Pflegenotstand in Deutschland einzuschreiten und den Gesetzgeber "zur Einhaltung seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtungen" zu bewegen.
Die Klage, eine Verfassungsbeschwerde, die sich auf eine Verletzung der Grundrechte stützt, ist juristisch wagemutig und spektakulär, vor allem aber ist sie menschlich bewegend. Man liest sie fast mit Tränen in den Augen - beschämt über die Zustände in der stationären Pflege für alte und demente Menschen und betroffen davon, dass man über kurz oder lang selbst in die geschilderte Not geraten könnte.

 Zu Beginn der 112-seitigen Klageschrift werden die Bedrängnisse der Beschwerdeführer, die zwischen 35 und 89 Jahre alt sind, bewegend geschildert. Sodann appelliert die Klage eindringlich an den Staat, für ein "pflegerisches Existenzminimum" in den Altenheimen zu sorgen. In stationärer Pflege befinden sich in Deutschland derzeit 750 000 Menschen, verteilt auf mehr als zehntausend Heime.

Quelle / Volltext    http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/verfassungsklage-aufschrei-gegenden-pflegenotstand-1.2209786

Aus der Darmkrebs Forschung - Nanopartikel im Joghurt können Darmspiegelung ersetzen

Ein mit Nanopartikeln versetzter Joghurt ermöglicht einen nicht invasiven Test für Patienten mit Verdacht auf Darmkrebs. Die Partikel machen Krebszellen durch eine Färbung im Urin sichtbar. Die Methode könnte künftig unangenehme Darmspiegelungen ersetzen.

Die MIT-Forscherin Sangeeta Bhatia hat es geschafft, Joghurt so zu manipulieren, dass bestimmte Bestandteile Krebs erkennen können. Entscheidend dafür sind synthetische Nanopartikel, die dem Joghurt beigemischt werden. Ein einziger Löffel dieser Joghurtmischung reicht aus, um bei einem anschließenden Urintest Krebs feststellen zu können.
Die synthetischen Nanopartikel interagieren dabei mit den Krebszellen im Körper des Patienten. Sie funktionieren wie Biomarker. Die Teile im Joghurt färben sich also ein, wenn sie auf Krebszellen gestoßen sind. Beim späteren Urinieren kann der Arzt somit recht simple feststellen, ob der Patient an Darmkrebs leidet, berichten die Forscher des Massachusetts Institute of Technology.
Das neuartige Verfahren funktioniert sogar schon in der Früherkennung. Somit kann der günstige Löffel Joghurt einfach eingenommen und damit rechtzeitig Krebs erkannt werden. Weil viele Patienten die Darmspiegelung scheuen, wird diese oft erst dann durchgeführt, wenn der Krebs schon fortgeschritten ist. Mit dem Joghurt können auch die Risikopatienten auf angenehme Weise vorzeitig getestet werden.
Laut der Rezension von Kevin Bullis bei MIT Technology Review basiert die Forschung auf einer vorherigen Studie, die Bhatia betrieben hat. Dabei ging es konkret um die Nanopartikel. Bei Versuchen hat die Physikerin und Ingenieurin herausgefunden, dass diese kleinsten Teilchen Tumore identifizieren können. Die Tumorzellen können aber nicht nur lokalisiert werden. Die Nanoteilchen sind sogar in der Lage sich in noch kleinere Teile aufzuspalten, mit den Enzymen, die sie produzieren.
Diese kleinsten Teilchen würden dann in den Nieren gesammelt und ausgeschieden. Die Konzentration der Nanopartikel ist dabei hoch genug, um bei Tests erkannt zu werden. Bullis erklärt den Prozess: „Im ersten Schritt dieser Technik ging es darum, Analysegeräte aus dem Labor zu benutzen, um Urin zu untersuchen. Ziel war es die verdächtigen Markierungen zu finden.“
Laut Bullis sind sie nach dem aktuellen Stand der Forschung deutlich effektiver: „Jetzt hat Bhatia einen Urintest mit Papier entwickelt – ähnlich, wie er bei Schwangerschaftstests verwendet wird. Bisher wurde er an Mäusen erfolgreich getestet. Hierbei konnte nicht nur Darmkrebs identifiziert werden, sondern auch Leberfribose.“
Aktuell versucht Bhatia eine Lösung dafür zu finden, wie sie ihre synthetischen Nanopartikel mit einer kleinen Menge Joghurt kombinieren kann. Anstatt die kleinen Biomarker dem Joghurt hinzuzufügen, möchte sie die Bakterien im Joghurt so modifizieren, dass sie automatisch entstehen. Der Joghurt soll also die Nanopartikel für den Krebstest selbst entwickeln.
Dazu gründet sie derzeit auch eine neue Firma, damit der weiterentwickelte Joghurt auch vermarktet werden kann, sobald die Forschung und Tests abgeschlossen sind. Insbesondere liegen ihr die Entwicklungsländer am Herzen. Dort sind Krebsuntersuchungen viel zu teuer, so dass nur sehr wenige Menschen eine Chance haben, die Krankheit im Frühstadium zu bekämpfen. Mit ihrer Lösung dank dem günstigen Joghurt, könnten die Einwohner der Entwicklungsländer flächendeckend in Genuss regelmäßiger Tests kommen, die vor allem bezahlbar sind.
Das findet auch Samuel Sia, ein Professor an der Columbia University. Er beschreibt die synthetischen Biomarker als interessantes Konzept, um einfach und günstig auf Krebs zu testen. Außerdem haben diese Nanopartikel offenbar in Versuchen eine sehr hohe Zuverlässigkeit gezeigt. So wurden zumindest bei Mäusen diese Krebszellen eindeutig identifiziert. Das ist eine Grundvoraussetzung, damit der neue Joghurt auch breite Anerkennung findet.
Denn bislang gibt es noch keine klinischen Tests. Dafür steckt die Forschung noch zu sehr in den Kinderschuhen. Deshalb ist Sia auch noch vorsichtig mit seinen Äußerungen zu dem Thema: „Ich würde noch nicht sagen, dass dies hier die Lösung ist.“ Die ersten Versuche im Labor bei Mäusen waren jedenfalls erfolgreich.

Quelle / Volltext; Nachrichten 

Zu r www.Darmkrebs-Liga.org

Freitag, 22. August 2014

Samstag, 2. August 2014

Pfleger verurteilt

Bewährung nach Sex mit zwei Patientinnen

Ein Pfleger eines niederbayerischen Bezirksklinikums ist verurteilt worden, weil er zwei psychisch kranke Patientinnen sexuell missbraucht hat - obwohl der Sex einvernehmlich war. Unter Tränen gesteht er die Taten und kommt so ohne Haftstrafe davon. Dennoch hat die Verurteilung für ihn weitreichende Folgen. 

Quelle / Volltext  http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/824418/pfleger-verurteilt-bewaehrung-nach-sex-zwei-patientinnen.html

9,5 Jahre für einen Krankenpfleger

Krankenpfleger bekommt neuneinhalb Jahre

Der Kinderpfleger aus Hildesheim, der sich an jungen Patientinnen verging, muss neuneinhalb Jahre in Haft und kommt in die Psychiatrie. Außerdem darf er nach dem Gerichtsurteil nie mehr in seinem Beruf arbeiten. Wird es den traumatisierten Opfer je gelingen, das Geschehene zu verarbeiten?

Pfleger verurteilt

Walsrode (dpa/lni) - Weil er eine Behinderte missbrauchte und schwängerte, hat das Amtsgericht Walsrode einen Pfleger zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit betrage drei Jahre, teilte ein Sprecher des Gerichts mit.
Ferner sei dem 48-Jährigen am Mittwoch die Zahlung von 5000 Euro Schmerzensgeld auferlegt worden.

Quelle / Volltext  lhttp://www.kreiszeitung.de/lokales/heidekreis/walsrode-ort54343/amtsgericht-walsrode-pfleger-wegen-missbrauchs-einer-behinderten-angeklagt-3450326.html


Pfleger verurteilt

Wegen der Misshandlung von Senioren in einem Altenheim in Priorau bei Raguhn sind zwei Pflegekräfte im Alter von 29 und 34 Jahren am Dienstag zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Einer von ihnen bekam fünf Monate Haft auf Bewährung, der andere eine Geldstrafe von 3600 Euro, die ebenfalls auf Bewährung ausgesetzt wurde, wie eine Sprecherin des Landgerichts in Dessau-Roßlau mitteilte. Beide hätten sich der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht, entschied die Kammer im Berufungsprozess.
Quelle / Volltext  http://www.mz-web.de/dessau-rosslau/-altenheim-in-priorau-fuer-misshandlungen-im-seniorenheim,20640938,27979638.html

Konto geplündert - Pflegerin verurteilt

Zwei Jahre lang hat eine Pflegerin das Konto eines 88jährigen Rentners geplündert.
Das Amtsgericht verurteile die Mutter von drei Kindern gestern wegen Untreue in 5 Fällen zu einem Jahr Haft auf Bewährung.
Der gutgläubige Rentner hatte der Frau 2010 die Generalvollmacht über sein Bankkonto übertragen, auf dem sich 18000 EURO befunden hatten.
Zwei Jahre später war es mit 11000 Euro im Minus. Sie muss als Wiedergutmachung mindestens 3000 Euro im Jahr zahlen.


Dienstag, 20. Mai 2014

Ausgegoogelt !

Ausgegoogelt !!!!





Personenschutz bei Suchmaschinen im Internet - Das Urteil des EuGH ist eine Zäsur !

Opfer von Stalkingtätern haben es ab sofort leichter. In der Vergangtenheit zeigten die Scuchmaschinen - allen voran das Weltgedächtnis Google - auch alle negativen und verleumderischen Eintragungen im Internet an, die mit einem Namen im Zusammenhang standen, selbst dann, wenn die Daten unwahr waren und Tatbestände wie Verleumdung oder Beleidigung erfüllten. und wenn sie auf ausländischen servern abgelegt waren.

Selbst wenn das Stalkingopfer in der EU ein Urteil erstritten hatte liess es sich oftmals gar nicht rechtlich durchsetzen.

Beispielhaft wird hier der ehemalige Onlinepranger www.mein-Parteibuch.com angeführt, der auf einem Server in Malaysia gehostet war.

Google und Co zeigten derartige Treffer immer weiter an, die Opfer hatten das Nachsehen.

Ab sofort ist das nicht mehr so. Laut dem aktuellen Urteil des EuGH hat eine Suchmaschine für seine Datentechnik eine eigene Verantwortung, es gelten ferner die Gesetze des Landes, in dem die Suchmaschine tätig ist, ausserdem hat die Suchmaschine die personenbezogenen Daten zu löschen und dies unabhängig davon, ob der Betroffene einen Schaden hat oder nicht, wobei es egal ist, ob die Daten wahr oder falsch sind oder ob die Suchmaschine meint, die Informationen über die Person müssten einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Geklagt hatte im vorliegenden Fall ein spanischer Bürger, der vor 16 Jahren mit einer Immobilie in der Zwangsversteigerung gestanden hatte und dessen Daten deshalb in öffentlichen Medien veröffentlicht waren und der deshalb gegen Google wegen eben dieser "ewigen" veröffentlichung geklagt hatte.

Noch nach 16 jahren verknüpfte das Weltgedächtnis Google die Schuldengeschichte von damals mit dem Namen des spanischen Mannes, Das müsse der Mann sich nicht gefallen lassen, stellte der EuGH nun mit dem aktuellen Urteil fest.



Az.: Europäischer Gerichtshof C 131 / 12 vom 13.05.2014 

Mitgeteilt von Reinhard Göddemeyer

Mehr unter www.stalking-rat-und-tat.blogspot.de

Sonntag, 11. Mai 2014

Grüne Damen an die Front ?

Der gerade bei RTL gezeigte Test vom Superagenten Gunter Wallraf hat die negativen Punkte im deutschen Pflegewesen aufgezeigt. Da werden alte Leute misshandelt, stundenlang im eigenen Urin liegen gelassen, aufgrund des Personalmangels unzureichend versorgt und gepflegt.

Wären angesichts dieser Situation ehrenamtliche Helfer in Altenheimen eine Hilfe ?

Ehrenamtliche Helferinnen (Grüne Damen) arbeiten bekanntlich seit ca. 40 Jahren in den deutschen Krankenhäusern und entlasten das dortige Personal.

Ehrenamtliche HelferInnen helfen z.B. auch in Tierheimen und entlasten dort das Personal.

Wäre das nicht auch eine Möglichkeit für die deutschen Altenheime ?

Pro und Contra:

Jede helfende Hand wird gebraucht.

Es sind aber auch bereits Altersheime bekannt geworden, die sogar den Angehörigen der dort liegenden Patienten Hausverbot erteilt haben, um deren Nachforschungen zu blockieren.

Ihr Reinhard Göddemeyer




Samstag, 25. Januar 2014

Brandschutz in Heimen und Pflegeeinrichtungen

Immer wieder erscheinen Meldungen über durch Brand / Feuer ausgelöste Todesfälle in Heimen und Pflegeeinrichtungen. Haben Sie als Betreiber wirklich alles getan, um derartigen Ereignissen so gut wie möglich vorzubeugen ? Informaieren Sie sich online mittels Brandschutz APP Brandschutz App mit über 1000 installierten Apps Die wichtigsten Brandschutzanforderungen jederzeit online griffbereit! Auf der Baustelle sind Sie in allen Bereichen laufend mit Fragen zum Brandschutz konfrontiert: Entsprechen die gelieferten Baustoffe den Brandschutzanforderungen laut Planung? Wie werden Bauteildurchdringungen brandschutztechnisch einwandfrei ausgeführt? Welche Besonderheiten sind beim Einbau von Rauchabzugsanlagen zu beachten? ... Um dabei brandschutzkonforme Bau- und Montagearbeiten zu gewährleisten, müssen Sie eine Vielzahl von Anforderungen zum baulichen, anlagen- und sicherheitstechnischen Brandschutz berücksichtigen – unmöglich, alle diese Vorgaben im Kopf zu haben! Damit Sie auch vor Ort bei allen Entscheidungen auf Nummer sicher gehen, gibt es jetzt zum schnellen Reagieren die APP für den Brandschutz“. www.brandschutz.re Die drei Säulen des Brandschutzes So schützen Sie Ihr Unternehmen vor der Feuer-Katastrophe Wer glaubt, Brandschutz fange erst da an, wo vor Weihnachten die Kerze im Büro verboten wird, der irrt! Prävention und vorbeugender Brandschutz setzen schon viel früher an – auf drei verschiedenen Ebenen. Baulicher Brandschutz – von Brandabschnitten und Feuerwiderstandsklassen Beim baulichen Brandschutz zum Beispiel: Je nach Größe, Zweck und Art des Bauwerks stellen Bau- und Arbeitsschutzbehörden, aber auch Unfallversicherungsträger beim Neu- oder erweiterten Anbau eines Gebäudes Anforderungen. Zum baulichen Brandschutz gehören beispielsweise die Auswahl der Baumaterialien und Bauteile nach Baustoffklassen und Feuerwiderstandsklassen, die Einteilung größerer Gebäude in Brandabschnitte, die Einrichtung von Flucht- und Rettungswegen oder die Planung der Rauchabführung durch Lüftung. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Fasi) und der Brandschutzbeauftragte sollten schon hier beratend zur Seite stehen: Schließlich kennen sie die Arbeitspraxis und die Erfordernisse der täglichen Arbeit im Betrieb am besten. Die freiwillige Erfüllung von gewissen nicht vorgeschriebenen Auflagen kann sich auf die Versicherungsprämie positiv auswirken. Eine enge Absprache mit dem Unfallversicherungsträger kann sich also durchaus lohnen, wenn es etwa um den Einbau stationärer Brandschutzanlagen geht. Natürlich sollten diese Absprachen dann auch eingehalten werden, denn stellt sich im Schadensfall das Gegenteil heraus, erlischt der Versicherungsanspruch ganz schnell. Technischer Brandschutz für die Branderkennung und -bekämpfung Feste Löschanlagen (etwa Sprinkleranlagen), Funkenlöschanlagen, Brandmeldeanlagen oder Gasmelder gehören zum technischen Brandschutz und sollen dafür sorgen, dass akute Brandgefahr erkannt wird oder gerade entstehende Brände möglichst schnell gelöscht werden. Auch tragbare Handfeuerlöscher helfen technisch, Brände zu bekämpfen. In jedem noch so kleinen Betrieb muss mindestens ein typgeprüfter, regelmäßig gewarteter Handfeuerlöscher zu finden sein – gut zugänglich und eindeutig gekennzeichnet. Doch Achtung: Feuerlöscher ist nicht gleich Feuerlöscher! Je nach Art des zu löschenden Brandes benötigen Sie einen Pulverlöscher, einen Wasserlöscher, einen Kohlendioxidlöscher, einen Schaumlöscher oder einen Löscher mit gasförmigen Löschmitteln. Die Berufsgenossenschaftliche Information (BGI 560) hilft hier mit einer anschaulichen Tabelle zu Brandklassen und dem jeweils zu verwendenden Löschmittel weiter. Organisatorischer Brandschutz erfordert Mitarbeit aller Als dritte Säule der Prävention regelt der organisatorische oder betriebliche Brandschutz die Abläufe im Unternehmen – wie der Name schon sagt – auf organisatorische Art und Weise. Regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeiter rund um das Thema Brandschutz, die Reduzierung von Gefahrenquellen, Alarm- und Löschübungen oder die Aufstellung einer Brandschutzordnung mit Verhaltenshinweisen für den Ernstfall sind einige Beispiele dafür. Zwar ist der Arbeitgeber laut Unfallverhütungsvorschrift für den Brandschutz verantwortlich (er hat zum Beispiel eine Unterweisungspflicht gegenüber seinen Mitarbeitern und eine Auskunftspflicht gegenüber dem Unfallversicherungsträger), doch er kann beziehungsweise muss weitere Personen damit beauftragen. Der Unternehmer kann seine Pflichten auf Brandschutzexperten übertragen: Dazu gehören neben der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Fasi) auch Brandschutzbeauftragte, die den Unternehmer beim betrieblichen Brandschutz unterstützen und beraten. Die Bestellung eines oder mehrerer Brandschutzbeauftragten ist für Industriebauten oder Krankenhäuser übrigens vorgeschrieben! Je nach Größe der Arbeitsstätte können ein Flucht- und Rettungsplan sowie ein Brandbekämpfungsplan erforderlich sein. Über die Einrichtung von Fluchtwegen und Notausgängen sowie die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen erfahren Sie in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 mehr. Einen Alarmplan, der die wichtigen Notrufnummern und eine kurze Auflistung der richtigen Handlungen darstellt, sollte es in jedem Betrieb geben. Muster-Alarmpläne bekommen Sie bei den Sachversicherern. Denn: Wissen rettet Leben! Panisches, unorganisiertes Verhalten und Fehlhandlungen können im Ernstfall zur tödlichen Falle werden. Alle Maßnahmen zum Brandschutz, ob nun bauliche, technische oder organisatorische, sollten auf die Bedürfnisse des Betriebs und der Arbeitnehmer abgestimmt sein. Gefährdungsbeurteilungen und ein Brandschutzkonzept bilden die Grundlage für den sicheren Umgang mit Feuer und feuer- und explosionsgefährlichen Arbeiten. Hilfreiche Tipps zu Themen rund um den Brandschutz, beispielsweise zur Instandhaltung von Feuerlöschern durch Sachkundige, zur Inbetriebnahme, Abnahme und Instandhaltung von Löschwasseranlagen nach DIN 14462 und vielem mehr bieten die Merkblätter des Bundesverbands Technischer Brandschutz e.V. (bvfa). Für anschauliche Informationen lohnt sich der Besuch einer Messe für vorbeugenden Brandschutz. Die Messe FeuerTRUTZ, die vom 20.–21. Februar 2013 in Nürnberg stattfindet, verzeichnet seit ihrem Start vor drei Jahren ein deutliches Wachstum an Ausstellern und Besuchern. Ein Indiz dafür, dass Brandschutz ein brennend wichtiges Thema ist. www.brandschutz.re

Freitag, 24. Januar 2014

Vanessa hilft ......in Herne und im Ruhrgebiet

Mit Vanessa hilft hat Anfang 2014 im Ruhrgebiet ein neuer Servicebetrieb seine Tätigkeit aufgenommen. Mehr erfahren sie hier: www.vanessa-hilft.de

Donnerstag, 16. Januar 2014

Wer muss zahlen, wenn die eigenen Eltern in ein Pflegeheim müssen ?

Wer muss zahlen, wenn die eigenen Eltern in ein Pflegeheim müssen ? Zu dieser Thematik empfehlen wir die folgende Internetseite: www.eltern-unterhalt.org Ihr Reinhard Göddemeyer ________________________________________________________________ Urteile Im Nachfolgenden sind wichtige Urteile zum Thema Elternunterhalt aufgeführt. Hierbei ist zu beachten, daß der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung auch gern einmal ändert bzw. in dem einen oder anderen Punkt präzisiert. Es gilt also immer das aktuellste Urteil zum jeweiligen Thema. Die Urteile des Bundesgerichtshofs stehen über den Urteilen der Oberlandesgerichte und Amtsgerichte. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 7.8.2013 - XII ZB 269/12 Der Bundesgerichthof hat in diesem Beschluss festgestellt, dass der Wert einer angemessenen selbst genutzten Immobilie bei der Bemessung des Altersvorsorgevermögens eines auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen Unterhaltspflichtigen grundsätzlich unberücksichtigt bleibt, weil ihm eine Verwertung nicht zumutbar ist. Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.12.2012 - XII ZR 43/11 In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof darüber entschieden, inwieweit ein einkommensloser Ehegatte seinen Taschengeldanspruch gegen seinen verdienenden Ehegatten im Rahmen des Elternunterhaltes einzusetzen hat (Einzelheiten zur Berechnung siehe Menüpunkt Ehegatte). Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.11.2012 - XII ZR 150/10 In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß ein unterhaltspflichtiges Kind gegenüber seinem unterhaltsbedürftigen Elternteil seinen für die eigene Altersvorsorge gedachten Vermögensstamm einzusetzen hat, wenn es selbst bereits das Rentenalter erreicht hat. Es wird ausgeführt, daß die Umrechnung des Kapitalvermögens in eine Rente in Anlehnung an § 14 Bewertungsgesetz erfolgt (zu Einzelheiten der Berechnung siehe Menüpunkt Vermögen). Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 25.10.2012 In diesem Fall war die psychisch erkrankte Mutter schon längere Zeit geschäftsunfähig und wurde durch eine Betreuerin gesetzlich vertreten. Die Mutter befand sich seit 1995 in verschiedenen Einrichtungen. Die Betreuerin hatte versäumt, die Versicherung in der Pflegeversicherung aufrecht zu erhalten mit der Folge, daß die Mutter nun trotz Einstufung in die Pflegestufe I keine Leistungen der Pflegeversicherung (1023 Euro) in Anspruch nehmen konnte. Gleichzeitig hatte das Sozialamt zunächst Sozialhilfe auf Darlehensbasis gewährt wegen einer Lebensversicherung auf Rentenbasis, aus der die Mutter später eine Rente in Höhe von 160 Euro monatlich erhalten sollte. Diese Lebensversicherung der Mutter hatte das Sozialamt bei Fälligkeit gekündigt und zur Rückzahlung des Darlehens an sich selbst verwendet. Das Oberlandesgericht entschied, daß der Mutter das Pflegegeld als fiktives Einkommen zugerechnet werden mußte, ebenso die 160 Euro Rente aus der privaten Lebensversicherung und das damit der Anspruch auf Elternunterhalt sich entsprechend reduzierte. Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.10.2012 - XII ZR 17/11 Hier hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß angemessene Aufwendungen, die dem Unterhaltspflichtigen für Besuche eines unterhaltsberechtigten Elternteils im Heim entstehen, grundsätzlich seine Leistungsfähigkeit mindern. Desweiteren wurde hier entschieden, daß auch bei zusammenlebenden nichtehelichen Partnern bei Gesamteinkünften bis zur Höhe des für Ehegatten geltenden Familienselbstbehaltes keine zusätzliche Haushaltsersparnis zu berücksichtigen zu berücksichtigen sei. Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.9.2010 - XII ZR 148/09 In diesem Urteil hatte der Bundesgerichtshof darüber zu entscheiden, ob der Unterhaltsanspruch einer pflegebedürftigen Mutter gegenüber ihrem Sohn gemäß § 1611 BGB verwirkt sei, weil diese aufgrund einer psychischen Erkrankung einmalig die Kleider ihrer Kinder zerschnitten hatte, einen Waschzwang beim Beklagten verursacht hatte und die Kinder mehrfach aus der Wohnung ausgesperrt hatte sowie ab dem 9. bzw. 10. Lebensjahr des Sohnes krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage war, die Kinder zu betreuen und diese statt dessen vom Vater betreut wurden. Der Bundesgerichtshof hat die Verwirkung abgelehnt, weil die Mutter in der Kindheit des Sohnes versucht hatte, einen Umgangskontakt zu dem Sohn über das Gericht herzustellen und der Sohn den Umgang abgelehnt hatte. Der Sohn mußte also Elternunterhalt zahlen. Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.7.2010 - XII ZR 140/07 Der Bundesgerichtshof hat in dieser Entscheidung vorgerechnet, wie der individuelle Familienselbstbehalt errechnet wird, wenn der Unterhaltspflichtige einen Ehegatten hat, der weniger verdient als er. Die Haushaltsersparnis durch das Zusammenleben der Ehegatten in einem gemeinsamen Haushalt hat er mit 10 % beziffert. Desweiteren hat der Bundesgerichtshof in dieser Entscheidung vorgerechnet, wie der Elternunterhalt sich bei mehreren leistungsfähigen Geschwistern aufteilt. Weiter war über den Bedarf eines unterhaltspflichtigen Elternteils zu entscheiden. Der Bundesgerichtshof entschied, daß zum Bedarf auch der Barbetrag nach § 35 Abs.2 Satz 1 SGB XII zählt und ein Zusatzbarbetrag, der allerdings nur noch Personen gewährt wird, die bereits am 31.12.2004 Anspruch auf diesen Zusatzbarbetrag nach dem mittlerweile außer Kraft getretenen Bundessozialhilfegesetz hatten. Desweiteren stellte der Bundesgerichtshof ausdrücklich klar, daß Beiträge für Hausrat-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen aus dem Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen bestritten werden müssen und nicht zusätzlich vom Einkommen abgezogen werden dürfen. Der Bundesgerichtshof bejahte die Abzugsfähigkeit der Kosten einer zusätzlichen Altersversorgung, soweit der Unterhaltspflichtige die gesetzliche Grenze für die Regelaltersrente noch nicht erreicht habe, selbst wenn er bereits vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden war. Die zusätzliche Altersvorsorge darf aber die Grenze von 5 % des Bruttoeinkommens nicht übersteigen. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 5.9.2006, Az: L 9 SO 48/06 ER Das Landessozialgericht hat hier entschieden, daß auch der Ehegatte nach § 117 SGB XII dem Sozialamt des gegebenenfalls unterhaltspflichtigen Kindes Auskunft über sein Einkommen und Vermögen erteilen muß, daß das Sozialamt den Bescheid für die Auskunftsverpflichtung für sofort vollziehbar erklären kann und das das Sozialgericht nicht die Unterhaltsverpflichtung des Schwiegerkindes an sich zu prüfen hat, weil dies dem Familiengericht obliegt. Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.8.2006 - XII ZR 98/04 Diese Entscheidung ist maßgeblich für die Berechnung des dem unterhaltpflichtigen Kind zu belassenden Schonvermögens für seine Altersvorsorge. Der Unterhaltsschuldner ist berechtigt, neben den Beiträgen zur gesetzlichen Rente bis zu 5 % seines Bruttoeinkommens für eine zusätzliche private Altersvorsorge aufzuwenden. Eine monatliche Sparrate ist auf ein Berufsleben von 35 Jahren hochzurechnen bei einer Rendite von 4 %. Von dem 35 jährigen Berufsleben ist auch auszugehen, wenn der Unterhaltspflichtige die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, weil eine fortdauernde Vollbeschäftigung bis zum 65. Lebensjahr nicht gesichert sei. Das auf diese Art gewonnene Kapital muß dem Unterhaltspflichtigen auch für die Alterssicherung zur Verfügung stehen und ist damit dem Elternunterhalt entzogen. Ob unter Umständen auch von einem längeren Berufsleben ausgegangen werden kann, wenn jemand bereits mit 20 Jahren begonnen hat zu arbeiten, hat der Bundesgerichtshof nicht ausdrücklich gesagt, es wäre aber konsequent. Gleichzeitig hat der Bundesgerichtshof auch Rücklagen für ein neues Auto unter bestimmten Umständen dem Elternunterhalt entzogen. Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.5.2004 - XII ZR 304/02 In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß der Unterhaltsanspruch der Mutter gegenüber der Tochter verwirkt ist, weil die Mutter ihre Tochter mit ca. 1, 5 Jahren bei den Großeltern untergebracht hatte, welche später auch das Sorgerecht erhalten haben. Dann ist die Mutter mit ihrem zweiten Ehemann in die USA ausgewandert und hat dort vier weitere Kinder bekommen. Die ganze Zeit hat sich die Mutter, mit Ausnahme von ein paar Monaten, nicht um einen stetigen Kontakt mit ihrer Tochter in Deutschland bemüht, der nach dem Bundesgerichtshof auch rein brieflich oder telefonisch hätte sein können. Daher ist der Bundesgerichtshof im Ergebnis von einer schweren Verfehlung der Mutter ausgegangen, die im Unterlassen elterlicher Pflichten lag, welche darin bestanden hätten, daß die Mutter weiter Kontakt zu ihrer Tochter gehalten hätte, um an ihrem Leben und ihrer Entwicklung Anteil zu nehmen. Bundesgerichtshof, Urteil vom 7.7.2004 - XII ZR 272/02 In diesem Urteil wird entschieden, daß ein Elternteil mit seinem Einkommen zunächst seinen eigenen Bedarf (in diesem Fall Heimkosten und Barbetrag) decken muß. Reicht sein Einkommen dafür aus, hat das Elternteil gegen seine Kinder keinen Unterhaltsanspruch mehr. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die nicht pflegebedürftige Ehefrau des Elternteils mit diesem sozialhilferechtlich in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und wiederum gegen den Elternteil einen Unterhaltsanspruch hat. Es kommt ebenfalls nicht darauf an, ob das Elternteil noch Vertragspartner des Mietvertrages der Ehewohnung und des Energieversorgers ist und dementsprechend die Kosten dort trägt. Das spielt allein für die Frage der gewährten Sozialhilfe eine Rolle, nicht jedoch für den Unterhaltsanspruch des Elternteils gegen seine Kinder. Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.10.2003 XII - ZR 122/00 Dieses Urteil befaßt sich mit der Problematik, inwiefern eine auf Zahlung von Elternunterhalt in Anspruch genommene Ehefrau mit Einkünften unter dem Mindestselbstbehalt leistungsfähig ist, wenn sie sich infolge eines erheblich höheren Einkommens ihres Ehemannes nur mit einem geringeren Anteil am Barbedarf der Familie beteiligen muss und ihr angemessener Unterhalt durch den Familienunterhalt gedeckt ist. Desweiteren geht es um die Verpflichtung eines - im Übrigen einkommenslosen - Ehegatten, das ihm zustehende Taschengeld für den Elternunterhalt einzusetzen. Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.2.2003 XII ZR 67/00 Zum Unterhaltsbedarf eines - noch einen eigenen Haushalt führenden - Elternteils gegenüber seinem unterhaltspflichtigen Kind hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß auch ein über den von Sätzen des Sozialamtes liegender Wohnbedarf anzuerkennen ist, wenn ein Umzug - in diesem Fall aus finanziellen Gründen - nicht zumutbar ist. Mit Rücksicht darauf können die Eltern von ihren Kindern keinen Unterhalt entsprechend ihrem früheren Lebensstandard beanspruchen. Als angemessener Unterhalt müssen aber auch bei bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen diejenigen Mittel angesehen werden, durch die das Existenzminimum der Eltern sichergestellt werden kann und die demgemäß als Untergrenze des Bedarfs zu bewerten sind. In diesem Fall wurde ein Wohnbedarf von 762 DM statt 650 DM anerkannt. Der Bundesgerichtshof hat weiter in diesem Urteil entschieden, daß einem nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigten Unterhaltspflichtigen bei der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt grundsätzlich zuzubilligen ist, einen Anteil von rund 20 % seines Bruttoeinkommens für seine (primäre) Altersversorgung einzusetzen; dabei steht ihm grundsätzlich frei, in welcher Weise er Vorsorge für sein Alter trifft (siehe generell zur Abzugsfähigkeit von Altersvorsorgebeiträgen auch den Menüpunkt Einkommen).

Dienstag, 12. März 2013

„Vergiss mein nicht“ erzählt die Geschichte seiner demenzkranken Mutter

Presseschau: 

„Meine Mutter hatte ihr eigenes Vergessen vergessen“. Der in Friedberg geborene und in Bad Homburg lebende Filmemacher David Sieveking hat seine demenzkranke Mutter während der letzten Jahre ihres Lebens begleitet und darüber einen Film gedreht. Am Sonntag, 27. Januar, ist Sieveking von 11 bis 12 Uhr zu Gast in der Radiosendung „hr4-Treffpunkt“. Im Gespräch mit Moderatorin Marie-Louise Cardell stellt er seinen Film „Vergiss mein nicht“ vor und berichtet über die Hintergründe.

Quelle / Volltext hr online

Mittwoch, 27. Februar 2013

Urteil des Bundesgerichtshofes zur Kündbarkeit von Verträgen mit ambulanten Pflegediensten

Reinhard Göddemeyer Presseschau - Für Sie gelesen:

Pflegedienst: Fristlose Kündigung möglich

KARLSRUHE Ein Vertrag mit einem Pflegedienst kann ohne Frist aufgelöst werden, wenn die pflegebedürftige Person nicht mehr daran festhalten will.
Der Bundesgerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass der Umgang mit pflegebedürftigen Menschen nicht nur Fachwissen erfordere, sondern auch in den persönlichen Lebensbereich der betreuten Personen eingreife.
Damit handele es sich um einen "Dienst höherer Art", wofür ein fristloses Kündigungsrecht bestehe.
Das könne nicht dadurch umgangen werden, dass in vorformulierten Vertragsbedingungen ein Kündigungsrecht vereinbart werde.

Az.: Bundesgerichtshof III ZR 203/10

Montag, 25. Februar 2013

Agentur-E-Media -: Energia elektryczna ponownie drożeje?

Agentur-E-Media -: Energia elektryczna ponownie drożeje?: Energia elektryczna ponownie drożeje? 100% Prąd ekologiczny poniżej 20 Cent/kwh ... bez minimalnego okresu umowy ... bez zaliczki ... miesi...

Freitag, 22. Februar 2013

Strom wird wieder teurer !

Strom wieder teurer ? 100 % Öko Strom für unter 20 Cent / kwh ...keine Mindestlaufzeit ...keine Vorauszahlung ...monatliche Kündigung z.B. 2500kwh = 48,45 E/monatlich und 4500 kwh = 81,61 Emonatlich Wechseln Sie jetzt ! Energieberatung Udo Meyer und Partner PF 1135 45739 Oer-Erkenschwick Tel.:02368 - 9788401 Mob.:0157 83291492 (Zweites Standbein für Selbstständige: Vertriebsmitarbeiter gesucht, Bewerbung bitte per Mail an w-2012@gmx.de oder redaktion-sachbearbeitung@gmx.de)

Sonntag, 17. Februar 2013

Diakonie Neuendettelsau baut in Polen neues Demenz-Pflegeheim

Reinhard Göddemeyer Presseschau - Für Sie gelesen: Wird sich unsere deutsche Gesellschaft die Pflege der eigenen Senioren noch lange leisten können ? Diese Frage muss angesichts der Tatsache, dass ca. 10 % der deutschen Pflegeheime bereits von der Insolvenz bedroht sind und daß es bereits eine Pleitewelle in der Branche gab, stellen. Kann / soll man alte Patienten aufgrund des Preisgefälles in Billig-Länder exportieren ? Warum eigentlich nicht ? Dieselben Personen haben zu Lebzeiten auch das Preisgefälle im Urlaub ausgenutzt und haben den Urlaub im Billigland Türkei, Italien oder Spanien gebucht ! Wie aber ist das Preisgefüge in den Ländern der EU ? Oder auch ausserhalb der EU ? Haben Italien und Spanien nicht längst aufgeschlossen ? Ist es dort nicht genauso teuer wie in Deutschland ? Ist die Pflege in einer privaten Pflegeeinrichtung z.B. in Thailand realistisch ? Oder sind unsere neuen EU - Beitrittsländer wie Polen oder Litauen im Moment die Alternative ? In Polen werden Einzelzimmer in deutschsprachigen Pflegeheimen für 1300 Euro im Moment angeboten. Wie lange können diese Preise auf diesem Niveau gehalten werden ? Was sagen unsere Pflegekassen dazu ? Werden die Kosten voll übernommen ? Zu diesem Fragenkomplex passt diese Meldung über den Neubau eines Pflegeheims in Polen. Ihr Reinhard Göddemeyer Zitat: Diakonie Neuendettelsau baut in Polen neues Demenz-Pflegeheim Neuendettelsau/Kattowitz (epd). Die Diakonie Neuendettelsau baut ihre Auslandsaktivitäten weiter aus. Im polnischen Kattowitz hat die Laurentius-Stiftung der Diakonie mit einem polnischen Bauunternehmen gemeinsam den Bau einer neuer Pflegeeinrichtung für Senioren mit Demenz begonnen, wie die Diakonie am Montag in Neuendettelsau mitteilte. Die neue "Senior Residence" mit 198 Pflegeplätzen soll in etwa zwei Jahren fertig sein. Neben normalen Pflegeplätzen entstünden in der Einrichtung spezielle Wohnformen für Menschen mit Demenz, die auf die Bedürfnisse dieser Personengruppe zugeschnitten sind. Dieser Neubau ergänze die bereits bestehenden Angebote in der Region, teilte die Diakonie weiter mit. Die Laurentius-Stiftung betreibt bereits seit 2005 ein Alten- und Pflegeheim mit 70 Plätzen im polnischen Olsztyn (Allenstein). Die Diakonie Neuendettelsau (Kreis Ansbach) ist mit rund 6.000 Mitarbeitern einer der größten diakonischen Träger in Deutschland und der größte Bayerns. Seniorenheime, Behinderteneinrichtungen, Schulen und Krankenhäuser sowie das Studentenwohnheim und Studienzentrum collegium oecumenicum in Bamberg gehören heute dazu. Gegründet wurde sie am 9. Mai 1854 von Wilhelm Löhe als Diakonissenanstalt. Geleitet wird die Diakonie seit 1990 von Rektor Hermann Schoenauer. (01/1398/21.05.2012) Quelle / Volltext: http://www.epd.de Links: www.pflegeheiminpolen.de www.pflegeheim-osteuropa.de

Freitag, 15. Februar 2013

Agentur-E-Media -: Vertriebsmitarbeiter gesucht

Agentur-E-Media -: Vertriebsmitarbeiter gesucht: Strom braucht jeder, egal ob Singlehaushalt, Großfamilie oder Gewerbebetrieb. Momentan verlangen die Anbieter im Schnitt 25 Cent je Kilowat...

Agentur-E-Media -: Strom wieder teurer ?

Agentur-E-Media -: Strom wieder teurer ?: 100 % Öko Strom für unter 20 Cent je Kilowattstunde (Kwh) zu interessanten Konditionen: ...keine Mindestlaufzeit ...keine Vorauszahlung .....

Sonntag, 10. Februar 2013

Fachmesse ALTENPFLEGE vom 9. bis 11. April 2013 in Nürnberg.

Jobs und Karriere in der Pflegewirtschaft Altenpflege: Krisensicherer Job beim Wunsch-Arbeitgeber Bis 2020 zusätzlich 220.000 Pflegekräfte in Deutschland gesucht Große Jobbörse und KarriereCenter auf der Fachmesse ALTENPFLEGE Wer sich für einen Beruf in der Altenpflege entscheidet, hat angesichts des demographischen Wandels einen krisensicheren Job und kann sich Arbeitsort sowie Arbeitgeber im Normalfall aussuchen. Denn die Nachfrage nach qualifiziertem Personal übersteigt das Stellenangebot bei Weitem. Auf eine examinierte Fachkraft kommen derzeit im Schnitt drei offene Stellen. Tendenz steigend. Attraktive Jobs, Karrierewege und Personalrekrutierung in der Pflege sind Themen im KarriereCenter und der Jobbörse auf der Fachmesse ALTENPFLEGE vom 9. bis 11. April 2013 in Nürnberg.

Samstag, 9. Februar 2013

Donnerstag, 31. Januar 2013

Montag, 28. Januar 2013

Stalking im Internet durch Mitbewerber


Auch im Wettbewerb unter Pflegebetrieben kommt es vor, daß mit unseriösen Methoden gegen den anderen  vorgegangen wird. Da wird dann auch einmal unter die Gürtellinie gezielt. Mal offen, aber sehr oft auch versteckt.

Haben Sie auch schon negative Internettreffer gefunden, wenn Sie den eigenen Firmennamen in der Suchmaschine Google gesucht haben ? Wenn ja hilft Ihnen vielleicht diese Information:

Stalking im Internet in Form von Verleumdungen und Beleidigungen ist schnell veröffentlicht, das Internet ist ja so herrlich anonym. Derartiges Stalking ist  oft nur unter schwierigsten Bedingungen abzuwehren. Nicht selten kommt es dabei vor, daß der eigentliche Urheber nicht zu ermitteln ist.

Wer kann noch haftungsrechtlich in Anspruch genommen werden ?

Vielleicht der Admin C ?

Existiert eine Haftung des Admin C für fremde Rechtsverstösse ? 

Lesen Sie dazu das  Urteil des Amtsgerichtes Bonn - des Landgerichtes Bonn

LG Bonn, 23.02.2005 - 5 S 197/04 


http://openjur.de/u/107110.html

Eine Besprechung dieses Urteils finden Sie hier und eine Zusammenfassung von Rechtsanwalt Horst Klesen hier

Ihr Reinhard Göddemeyer

Antistalkingliga

Freitag, 26. Oktober 2012

Altersarmut und Verschuldung

Viele ältere Patienten haben zusätzlich zu den gesundheitlichen Problemen auch zunehmend finanzielle Probleme.

Nicht alle älteren gehören zu den wohlbetuchten "Silberrücken" und Immobilienbesitzern mit eigenem Ferienhaus in Spanien.

Insbesondere im Pflegefall tritt ganz schnell der Vermögensverfall ein, selbst wenn Vermögen vorhanden ist.

Was ist dann zu tun ? 

Informationen zu dieser Thematik finden Sie im Verein Durchblick-Schuldnerhilfe e.V.

Dienstag, 2. Oktober 2012

Montag, 1. Oktober 2012

Verkaufte Patienten


Der skandalöse Handel mit schwer kranken PflegepatientenVerkaufte Patienten

Nach Informationen des ARD-Politikmagazins REPORT MAINZ werden Intensivpflegepatienten im häuslichen Bereich  in einer Preisspanne von 40 bis 60.000 Euro zwischen Pflegediensten gehandelt. In einem verdeckt gedrehten Verkaufsgespräch hat ein Pflegedienst dem Magazin fünf Patienten zum Preis von 250.000 Euro zum Kauf angeboten.

Donnerstag, 20. September 2012

Agentur-E-Media -: Stalking! Lesben-Zoff vor dem Amtsgericht

Agentur-E-Media -: Stalking! Lesben-Zoff vor dem Amtsgericht: EX STELLTE SOGAR MAIBAUM Stalking! Lesben-Zoff vor dem Amtsgericht Die Liebe dauerte nur sechs Wochen, doch der Rosenkrieg fast 15 M...

Göteborg : Gebärmutter - Transplantation

Gebärmutter-Transplantation: Mutter spendet Organ von Mutter an Tochter übertragen 


Chirurgen am Universitätsklinikum in Göteborg haben zwei Frauen den Uterus ihrer jeweiligen Mutter transplantiert. Das mehr als zehnköpfige Ärzteteam spricht von einer erfolgreichen Operation. Allen vier Frauen gehe es gut, so der leitende Chirurg.


Mittwoch, 19. September 2012

AOK geht mit neuem Pflegeportal online

AOK geht mit neuem Pflegeportal online:


AOK-Pflegeportal gestartet

Frau mit Angehöriger
Sie pflegen einen Angehörigen? Da haben wir etwas Neues für Sie: interaktive Tests und Videos, Ansprechpartner in Ihrer Nähe und vieles mehr.
Zählen auch Sie zu denjenigen, die die Herausforderung angenommen haben, einen Angehörigen zu Hause zu pflegen? In Deutschland gibt es derzeit rund 2,4 Millionen Pflegebedürftige. Bis 2050 wird sich die Zahl nach Schätzungen auf dann 4,7 Millionen Menschen fast verdoppeln. Rund eine Million Familienangehörige übernehmen schon jetzt die Pflege zuhause.
Wer einen Angehörigen pflegen möchte, sieht sich erst einmal mit einer Vielzahl von bürokratischen Aufgaben und Fragen konfrontiert: Welche Anträge müssen jetzt gestellt werden, wer entscheidet über die Pflegestufe, wo erhalte ich Hilfe bei der pflegegerechten Umgestaltung der Wohnung?
Mit dem neuem AOK-Pflegeportal auf www.aok.de bietet die Gesundheitskasse pflegenden Angehörigen praktische Hilfestellung. Mit dem Einstiegs-Check "Pflegebedürftig - was nun?" erfahren Sie schnell, welche Dinge nun zu erledigen sind und an wen Sie sich vor Ort wenden können.


http://www.aok.de/bundesweit/gesundheit/pflege-180729.php

Betreuung per Video


Betreuung per Video

GESUNDHEITSTAGE I „Versorgungs-Assistentin in der Hausarztpraxis“mit neuen Ideen
Wiesbaden soll ab 2013 in zwei Stadtteilen ein neues System der hausärztlichen Versorgung testen. Das forderte der Fachanwalt für Medizinrecht und Mediator Hans-Joachim Schade im Rahmen der Hessischen Gesundheitstage. Dabei denkt er in erster Linie an Kostheim, wo schon jetzt eine entsprechende Unterversorgung herrsche; einen zweiten Stadtteil gelte es noch auszuwählen. Die Möglichkeit zu einem solchen Test eröffnet sich laut Schade aufgrund von Verträgen mit der AOK sowie der Techniker-Kasse. Mit letzterer gebe es schon jetzt einen Vertrag, der jedoch noch keinerlei Konsequenzen habe: „Bislang sehen die Ärzte keinen ökonomischen Anreiz, und kein Mensch ändert sich von selbst.“ Die Neuerung besteht in der Einführung einer nichtärztlichen Kraft zur Unterstützung des Arztes: Ihr Name „VERAH“ leitet sich ab von „Versorgungs-Assistentin in der Hausarztpraxis“. Sie betreut ergänzend vor allem Patienten über 65 Jahre, die mehrfach erkrankt und immobil sind, und zwar entweder persönlich in deren eigenen vier Wänden oder telematisch, also per Video-Hausbesuch. Versehen mit den dafür erforderlichen Informationen von Physiotherapeut, Pflege, Krankenhaus-Entlassungsmanagement, Apotheke, Sanitätshaus, Zahnarzt und anderen könne sie sich pro Quartal um 100 bis 150 Patienten kümmern.
„Inzwischen pflegen junge Alte alte Alte und gehen zum Teil daran zugrunde. Die Angehörigen sind der größte Pflegedienst der Bundesrepublik“, sagt Schade, aber auch viele Senioren lebten allein. Mit Mehrfacherkrankungen und bis zu 15 verschiedenen Medikamenten seien sie gefährdet und brauchten dringend eine Betreuung zu Hause. Doch die Hausärzte, die diese Besuche absolvierten, gebe es so gut wie nicht mehr und der Nachwuchs entscheide sich meist gegen den Haus- und für den Facharzt - nach dem Motto, so Schade: „Ich schaue mir lieber Organe an und fahre um 17 Uhr nach Hause.“ In Wiesbaden scheiden laut Angaben des Referenten bis 2020 66 Hausärzte aus, in Deutschland gehen bis dahin 15.000 ohne Nachfolger. Letzteres wiederum bedeute, dass sich - abgesehen von 1,5 Millionen Privatpatienten - 15 Millionen Krankenkassenpatienten neu orientieren müssten. „Aber man kann doch von einer 75-jährigen Hartz IV-Empfängerin aus Kostheim, die wacklig auf den Beinen ist, nicht erwarten, dass sie mit dem Bus in eine sozial fremde Umgebung fährt.“
Schade hofft darauf, dass Verbraucherschutz und Politik als Interessenwahrer benachteiligter Patientengruppen dieses Themas aufgreifen: „Hoffentlich nimmt die Stadt Wiesbaden, in der mit 51 Jahren der Altersdurchschnitt höher ist als der von ganz Hessen, diese Herausforderung an.“

Montag, 17. September 2012

Altersdemenz: 81-jähriger Rentner aus Sundern soll 300 000 Euro ...


81-jähriger Rentner aus Sundern soll 300 000 Euro veruntreut haben


Arnsberg/Sundern.   Immer mehr belastende Puzzlestücke hat der Staatsanwalt im Verfahren um die Veruntreuung von 300 000 Euro durch einen 81-jährigen Rentner aus Sundern zusammengetragen. Doch der Angeklagte leugnet weiter vor Gericht und beteuert seine Unschuld.
Viel Geld ist im Spiel, neue Autos, mehrere Trecker und sonstige Anschaffungen. Die Summe von etwa 300 000 Euro soll ein Rentner aus Sundern als Betreuer seines demenzkranken Schwagers (76) veruntreut haben. Beim derzeit laufenden Prozess vor dem Arnsberger Schöffengericht gegen den 81-Jährigen kommen immer neue Details ans Tageslicht, die ihn in keinem guten Licht stehen lassen. Und die Staatsanwaltschaft lässt nichts unversucht, die schweren Vorwürfe zu erhärten. Neue Zeugen liefern dem Gericht neue Puzzlesteine.

Sonntag, 16. September 2012

Spitzbubenkartei - online: Lohndumping, Betrug und Skandale

Spitzbubenkartei - online: Lohndumping, Betrug und Skandale: Kritiker Claus Fussek über schlechte Pflege als Milliardengeschäft und die Verantwortung dafür, die wir alle tragen Am 29. Juni beschl...

Mittwoch, 12. September 2012

Unendliches Leid in deutschen Pflegeheimen


Unendliches Leid in deutschen Pflegeheimen


Manchmal beginnt eine Recherche unseres Investigativteams ganz klein – und entpuppt sich dann als so großer Skandal, dass sich damit ein ganzes Buch füllen lässt. So war es bei unserer Reporterin Anette Dowideit: Sie begann vor gut zwei Jahren mit ersten Recherchen zum Thema Pflege. An diesem Mittwoch (12. September) erscheint nun ihr Buch “Endstation Altenheim – Alltag und Missstände in der deutschen Pflege”.
Alles begann mit dem in einem Halbsatz hingeworfenen Hinweis eines Heimleiters. Der sagte, es gebe in seinem Landkreis eine große private Altenheimkette, in der es nicht mit rechten Dingen zugehe: Vor Kontrollbesuchen des MDK würden Pfleger von anderen Heimen der Kette herangekarrt, die Pfleger müssten stets im Laufschritt über die Gänge hetzen, die gesetzlich vorgegebenen Personalschlüssel seien stets unterschritten.
Die  Recherche förderte dann zweierei ans Tageslicht: Offenbar fanden diese Praktiken in der Heimkette flächendeckend statt, und – noch schlimmer – das Geschäftsmodell des Unternehmens war nur die Spitze des Eisbergs all der Missstände, die sich in deutschen Pflegeheimen täglich abspielen. Schätzungsweise eine Viertelmillion Demenzkranker wird bundesweit mit Psychopharmaka ruhiggestellt, wie eine weitere monatelange Recherche Anette Dowideits  ergab. Rund 40.000 Menschen müssen in deutschen Pflegeheimen Hunger und Durst leiden, weil das Personal für menschengerechte Pflege fehlt. Hinter diesen Zahlen steckt unendliches Leid von Menschen, die sich nicht mehr wehren können und zu den schwächsten in unserer Gesellschaft gehören.
Am Ende der Recherchen steht die Erkenntnis, dass die in den Medien immer wiederkehrenden “Pflegeskandale” keine Einzelfälle sind, sondern zum großen Teil von Fehlkonstruktionen im deutschen Pflegesystem verursacht werden.
Hier ein Auszug aus Anette Dowideits Buch, der an diesem Sonntag in der “Welt am Sonntag” veröffentlicht wurde. Eins steht schon jetzt fest: Das war nicht der Endpunkt ihrer Recherchen.
Frau Goldmann, die in einem kleinen Ort im hessischen Taunus lebt, brachte ihren Mann vor wenigen Monaten in einem katholischen Altenpflegeheim unter. Zunächst erschien ihr dort alles normal – natürlich sei das Essen nicht besonders gut dort, sagt sie, man könne eben auch nicht viel erwarten von einem Heim.
Und besonders viel Personal gebe es auch nicht, man müsse immer lange auf eine Pflegerin warten, wenn man geklingelt habe. Nachts, sagt ihr Mann, zögen manche Pflegerinnen einfach den Stecker aus der Klingelanlage, damit sie nicht zu häufig gestört würden.
Stutzig wurden die Goldmanns allerdings, als die alte Dame vor ein paar Monaten erstmals Rechnungen für die an ihrem Mann geleistete Fußpflege erhielt. “Ich würde die Rechnungen ja zahlen”, sagt Frau Goldmann mit bitterem Humor in der Stimme, “wenn mein Mann Füße hätte.” Beide Beine wurden ihm vor Jahren unterhalb des Hüftgelenks amputiert.
Lange Liste der Missstände
In der deutschen Altenpflegebranche ist die Liste der Missstände lang – und die der Möglichkeiten für Anbieter, auf diesem unübersichtlichen Markt zu tricksen, ist es ebenso: So mancher Heimbetreiber erzielt Gewinne, indem er am Personal spart und weniger ausgebildete Pfleger einstellt, als ihm Pflegekassen und Heimbewohner bezahlen. Dabei helfen ruhigstellende Medikamente.
Laut einer aktuellen Schätzung der Universität Bremen werden bundesweit rund 240.000 Demenzkranke mit Psychopharmaka außer Gefecht gesetzt. Nicht um deren Leiden zu mindern, sondern nur, um dem Pflegepersonal die Arbeit zu erleichtern.
Gespart wird häufig auch an der Qualität des Essens im Heim. Wie viel Geld ein Heimbetreiber pro Tag und Bewohner für Essen und Trinken der Bewohner ausgeben kann, wird in den regelmäßig stattfindenden Pflegesatzverhandlungen mit Krankenkassen und kommunalen Vertretern festgelegt.
Ein Peilwert, der häufig als bundesweiter, realistischer Durchschnitt genannt wird, sind fünf Euro – eine Summe, für die man gerade mal eine Mahlzeit bei McDonald’s bekommt. Davon soll ein Mensch einen ganzen Tag lang angemessen ernährt werden können, soll Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen und Abendbrot bekommen. Für fünf Euro bekommt man nicht viel. Dennoch müssen die Heime mit diesem Geld auskommen.
Aus fünf Euro Gewinn erzielen
Schwierig wird es, wenn die Einrichtungen unter einem überdurchschnittlich hohen finanziellen Druck stehen.
Einige deutsche Heimketten gehören Eigentümern, die trotz der knappen Budgetvorgaben durch die Kassen noch hohe Gewinne aus den Einrichtungen ziehen wollen. Das aber ist kaum möglich, ohne dass spürbar an der Qualität gespart wird. Beim Essen bedeutet es konkret, dass die Einrichtungen sogar noch weniger als fünf Euro pro Tag und Person ausgeben dürfen – damit die Differenzsumme als Gewinn für den Betreiber übrig bleibt.
Der ehemalige Qualitätsmanager einer großen privaten Pflegekette etwa berichtet, dass zu seiner Zeit im Unternehmen die Vorgabe durch die Geschäftsführung galt, pro Person nicht mehr als drei Euro pro Tag auszugeben. Zwei Euro Reingewinn bei rund 8000 Heimbewohnern, das macht 16.000 Euro pro Tag, fast sechs Millionen Euro pro Jahr. Praktisch umgesetzt hieß dies, dass beim Frühstück die Pflegekräfte, die die Teller anrichteten, nicht mehr als eine Scheibe Wurst pro Bewohner ausgeben sollten und die Salami manchmal schon verdächtig roch.
Ein wesentlicher Sparfaktor sei jedoch das Küchenpersonal, sagt der Aussteiger: “Bei uns wurden möglichst viele halb fertige Komponenten eingekauft, das heißt zum Beispiel angebratene Frikadellen, die man nur noch in den Konvektomaten stecken musste.” Ein Konvektomat ist ein spezieller Heißluftofen, der häufig in Großküchen zum Einsatz kommt und besonders in Altenheimküchen weit verbreitet ist.
Durch den Einsatz der vorgegarten Nahrungsmittel, erklärt der Manager, habe man wenig Personal in der Küche gebraucht, höchstens drei bis vier Angestellte pro Einrichtung. Er berichtet, ein von der Geschäftsführung eingesetztes Team sei von einem Heim zum nächsten unterwegs gewesen, um die “Effizienz” der Küche zu überprüfen. “Das hieß auch, dass sie die Resteeimer kontrolliert haben. Wenn die zu voll waren, wurde sofort an den Rationen gekappt.”
Gewinne durch Outsourcing
In vielen Heimketten sind die Küchenteams heutzutage nicht mehr direkt beim Heim angestellt, sondern bei Tochtergesellschaften, die jedoch häufig zum Heimkonzern gehören. Dasselbe gilt häufig für die Putzfrauen und für die Angestellten in den Wäschereien. Dadurch erreichen die Geschäftsführer zweierlei: Zum einen sind die einzelnen “Firmen” innerhalb eines Heims so klein, dass sich dort keine Betriebsräte bilden können.
Einige kirchliche Einrichtungen sparen auf diesem Weg auch an den Löhnen. Denn ihren eigenen Angestellten müssen sie Tariflöhne zahlen, die sich an den Löhnen und Gehältern des öffentlichen Dienstes orientieren – die Kirchen nennen dies den “dritten Weg”. Küchen- und Reinigungspersonal, das jedoch in eine Tochterfirma outgesourct wird, unterliegt diesen Vorgaben nicht.
Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di prangert diese Auslagerungstaktik seit Jahren an. Das Einsparpotenzial für kirchliche Träger durch Outsourcing an Drittfirmen ist groß. Laut offizieller Pflegestatistik des Bundes war im Jahr 2009 etwa ein Drittel aller insgesamt 621.000 Beschäftigten in deutschen Pflegeheimen nicht in der Pflege beschäftigt, sondern in Küche, Reinigung, Verwaltung oder Haustechnik.
Pflegesätze wurden zwölf Jahre nicht erhöht
Auch der Präsident des deutschen Caritasverbandes Peter Neher kritisiert ein solches Vorgehen einiger seiner Mitglieder. “Das ist nicht legitim, es schadet unserer Glaubwürdigkeit”, so Neher, der jedoch gleichzeitig darauf hinweist, dass einige der Träger innerhalb seines Verbandes sich durch finanzielle Zwänge – etwa die steigenden regionalen Unterschiede in den Vergütungssätzen der Kassen – hierzu gezwungen sähen.
In Niedersachsen etwa wurden über zwölf Jahre die Pflegesätze der Kassen nicht erhöht. Das lag daran, dass dort der Anteil privater Träger, die vergleichsweise niedrige Löhne zahlen, an allen Pflegeheimanbietern besonders groß ist. Fast zwei von drei Altenheimen werden in Niedersachsen, ähnlich wie in Schleswig-Holstein, von privaten Anbietern betrieben – weit mehr als im bundesweiten Durchschnitt, in dem eines von drei Heimen einer Privatfirma gehört.
Diese Marktaufteilung hat allerdings spürbare Folgen für alle Anbieter: Da sich die Pflegekassen an diesen Durchschnittskosten bei ihren Bemessungen orientieren, schauten die teureren und weniger wettbewerbsfähigen kirchlichen Heime in die Röhre – und reagierten entsprechend: So wurde 2009 der katholische Heimbetreiber Caritas-Seniorendienste Hannover, zu dem fünf Seniorenheime und eine ambulante Pflegestation gehörten, an das evangelische Johannesstift aus Berlin verkauft.
Für die Mitarbeiter bedeutete das spürbare Einschnitte. Denn der dortige Tarifvertrag sah vor, dass bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten Lohnabsenkungen um bis zu 13 Prozent möglich seien – und genau das verlangte der neue Eigentümer als Voraussetzung, um das Unternehmen zu kaufen und so vor der Insolvenz zu bewahren.
Pudding aus Wasser
Wenn Heime ihr Küchenpersonal an Drittfirmen auslagern, kann das auch noch andere Vorteile haben. Zuweilen untersteht die Küche dann nicht mehr den Weisungen des Heimleiters. Ein ehemaliger Heimleiter einer privaten Heimkette berichtet, er habe der Küchenchefin in seiner Einrichtung keine Anweisungen geben dürfen, mehr zu würzen oder mehr Varianz in den Speiseplan zu bringen. “Ich musste mich jedes Mal an die Geschäftsführung in einer anderen Stadt wenden, wenn ich in unserer Küche etwas ändern wollte.”
Es sind aber auch die kleinen Stellschrauben, die einen entscheidenden Beitrag zum Konzerngewinn machen: Zweimal pro Woche, berichtet der ehemalige Qualitätsmanager, gab es in den Einrichtungen Pudding zum Nachtisch. Dieser wurde allerdings nicht mit Milch gekocht, sondern mit Wasser. “Das allein machte pro Tag und Einrichtung eine Ersparnis von sechs Euro aus. Rechnen Sie das auf 50 Häuser hoch, 52 Wochen und zweimal pro Woche: Das macht über 30.000 Euro Reingewinn.”
Viele Pfleger berichten auch von ihren Heimen von ähnlichen Sparmaßnahmen: Zum Abendessen gebe es fast immer billige Aufschnittwurst, nur selten Käse, da der ein paar Cent teurer sei. Gespart werde auch am Zucker. Grießbrei oder Milchreis seien kaum gesüßt und wenig genießbar.
Keine Zeit zum Anreichen
Problematisch ist jedoch nicht nur, was auf den Tisch kommt, sondern auch, ob die Senioren überhaupt in der Lage sind, es zu essen. Brigitte Bührlen von der Münchener Selbsthilfegruppe für die Angehörigen von Pflegebedürftigen, dem Forum Pflege aktuell, erklärt, eine große Zahl von Pflegebedürftigen könne nicht selbstständig essen. Dafür gebe es diverse Ursachen, die von Zahnproblemen bis hin zu Depressionen reichen können. Auch die immer größer werdende Gruppe von Parkinson- und Alzheimerpatienten braucht häufig Hilfe beim Essen und Trinken.
In vielen stationären Pflegeeinrichtungen berichten Pfleger und Angehörige von Patienten, dass den Angestellten die Zeit fehlt, das Essen anzureichen. Rund 36.000 Menschen müssen heute laut aktuellem Stand des bundesweiten MDK-Qualitätsberichts Hunger oder Durst leiden, weil niemand Zeit hat, ihnen beim Essen oder Trinken zu helfen. Aus Zeitnot würden häufig Teller lediglich ans Bett oder an den Tisch gestellt und später wieder unberührt abgeräumt.
In solchen Fällen bleibe den Pflegern oft gerade mal Zeit für einen entsprechenden Vermerk in der Krankendokumentation: “Bewohner hatte keinen Appetit.” Kein Wunder, dass die Senioren in manchen Pflegeeinrichtungen extrem schnell an Gewicht verlieren, wie aus den internen Prüfberichten des MDK immer wieder hervorgeht.
Besonders gefährlich wird es für die Heimbewohner dann, wenn den Pflegern sogar die Zeit fehlt, ihnen beim Trinken zu helfen, vor allem im Sommer bei hohen Temperaturen. Dann droht den Bewohnern schnell Dehydrierung. Selbst das scheint jedoch weit verbreitet zu sein. Ein Sanitäter aus Nordrhein-Westfalen berichtet, dass er bei Notfallpatienten, die er aus Altenheimen abholt und in die Klinik bringt, mittlerweile routinemäßig eine Flüssigkeitsinfusion anlegt.
Kein Wunder, sagt Brigitte Bührlen, die ihre mittlerweile verstorbene demenzkranke Mutter sieben Jahre zu Hause und 13 Jahre im Heim begleitete: “Getränke werden zwar in der Regel hingestellt, das Trinken selbst jedoch häufig nicht kontrolliert.” Bührlen glaubt, ohne ihre tägliche Hilfe beim Essen und Trinken wäre ihre Mutter vermutlich schon Jahre früher gestorben.
Die 24-Stunden-Windel
Mit dem Anteil der Demenzkranken, die in deutschen Pflegeheimen leben, steigt auch die Zahl derer, die inkontinent sind. Experten schätzen, dass heute in vielen Einrichtungen bereits 60 bis 70 Prozent aller Heimbewohner nicht mehr selbstständig zur Toilette gehen können und auf Inkontinenzeinlagen angewiesen sind. Ein Inkontinenzpatient kostet eine Kasse etwa 35 bis 40 Euro zusätzlich pro Monat.
Natürlich kostet auch die Versorgung von Inkontinenzpatienten die Pflegenden viel Zeit und Nerven: Windeln wechseln, den Po sauber machen, verschmierte Exkremente wegwischen. Mancherorts wissen sie sich offenbar zu helfen. Eine Angehörige, deren demenzkranker Ehemann bis vor wenigen Jahren in mehreren Heimen in Niedersachsen lebte, berichtet, dass er in einer der Einrichtungen anstatt eines Schlafanzugs Papier-Overalls tragen musste, die er nicht selbst öffnen konnte. Das habe dazu gedient, dass er sich nach dem Stuhlgang nicht die volle Windel, die ja nun stank und am Körper rieb, selbst ausziehen konnte.
Ohne die Papier-Overalls, habe ihr eine Pflegerin erklärt, käme es immer wieder vor, dass die Exkremente am Morgen im ganzen Bett verschmiert seien, was den Pflegekräften im stressigen Frühdienst viel zusätzliche Arbeit gemacht hätte. Immer häufiger entlädt sich der Stress der Pflegenden auf den Alten, bis hin zur körperlichen Gewalt. Der MDK-Dachverband MDS in Essen bezeichnete die Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen vor Kurzem in einer Pressemitteilung als “Problem von erheblichem Ausmaß”.
Konkrete Statistiken darüber, wie viele Gepflegte Opfer von Gewalt werden, existieren allerdings nicht, was daran liegt, dass die Misshandlungen hinter geschlossenen Türen stattfinden – und daran, dass viele der Opfer sich nicht mehr mitteilen können.
Wie im Gefängnis
Zuweilen machen Pflegeheime mit renitenten Bewohnern kurzen Prozess: Wer zu viel wegläuft oder andere Bewohner belästigt, wird in manchen Einrichtungen mit Gurten an Bett oder Rollstuhl festgebunden. “Fixierung” heißt das in der Fachsprache oder auch “freiheitseinschränkende Maßnahme” (FEM). Rechtlich gesehen ist dafür stets eine richterliche Anordnung nötig.
In der Praxis gibt es die aber oft nicht. Eine andere Art der in Pflegeeinrichtungen weit verbreiteten, weil weniger auffälligen Fixierung sind Rollstühle mit angeschraubten Tabletthaltern. Einmal vom Pflegepersonal geschlossen, haben sie denselben Effekt wie Festschnallgurte: Der alte Mensch kann nicht mehr allein aufstehen. Solche Maßnahmen klingen wie Schauermärchen aus dem vergangenen Jahrhundert. Tatsächlich sind sie in deutschen Pflegeheimen heute weit verbreitet.
Der im Frühjahr 2012 vorgestellte Qualitätsbericht zur Pflege in Deutschland des MDK kam zu dem Ergebnis, dass jeder fünfte Heimbewohner, insgesamt rund 140.000 Menschen, mit Gittern, Gurten oder abgeschlossenen Türen ihrer Freiheit beraubt werden – mehr, als es Häftlinge in deutschen Gefängnissen gibt, wie der Vorsitzende der Deutschen Hospizstiftung, Eugen Brysch, bei der Vorstellung der Zahlen anmerkte.
Wundliegen wird zur Volkskrankheit
Wo Bewohner stundenlang in fester Position an den Rollstuhl oder das Bett fixiert sind, muss es nicht wundern, dass der Dekubitus, also wund gelegene Stellen, quasi zur Volkskrankheit avanciert: Der Qualitätsbericht der Kassenprüfer kommt zu dem Ergebnis, dass bei knapp der Hälfte aller Heimbewohner eine Gefahr zum Wundliegen besteht.
Laut dem aktuellen MDK-Bericht soll heute bei jedem zehnten Fixierten die richterliche Anordnung fehlen. Das wären 14.000 Menschen, die ohne rechtliche Grundlage ihrer Freiheit beraubt werden – so viele wie die Bewohner einer Kleinstadt.
Wer eine solche rechtswidrige Fixierung feststellt, zum Beispiel bei der eigenen Mutter, kann dagegen einen Strafantrag stellen. Allerdings, sagt der Kölner Rechtsanwalt und Experte für Betreuungsrecht Armin Viersbach, gingen die ermittelnden Staatsanwälte solchen Fällen oft “leider nicht mit großer Akribie und großem Elan nach”, was an der Vielzahl von Strafanträgen liege, mit denen sich die Staatsdiener tagtäglich befassen müssten. Im Klartext: Die Risiken für die Verantwortlichen in den Heimen sind, selbst im Falle einer Anzeige, zu vernachlässigen.
Natürlich meinen die verantwortlichen Pfleger es gut: Die Senioren sollen vor Stürzen bewahrt werden, vor Hüftfrakturen oder dem gefürchteten Oberschenkelhalsbruch, den viele in diesem Alter nicht überleben. Das Bewusstsein dafür, dass solche nicht genehmigten Fixierungen rechtswidrig sind, fehlt den Verantwortlichen häufig.
Heimleiter handeln aus Selbstschutz
Manche Heimleiter betreiben die Fixierungspraxis auch ganz einfach aus Selbstschutz: Zieht sich nämlich ein Heimbewohner einen komplizierten Bruch zu, kommt es zuweilen zu Regressforderungen der Krankenkassen an die Heime. Denn die Kassen müssen in diesem Fall die teure Krankenhausbehandlung zahlen.
Eine Fixierung nimmt den alten Menschen vieles an Mobilität. Untersuchungen haben ergeben, dass bereits über wenige Wochen angewandte Fixierungen zu Muskelabbau führen. Inkontinenz wird begünstigt, ebenso das Entstehen von Druckgeschwüren – was wiederum die sozialen Sicherungssysteme belastet. Die Behandlung eines Dekubitusgeschwürs im Krankenhaus kann bis zu 25.000 Euro kosten. Und: Werden solche Fixierungen nicht richtig angewendet, können sie selbst zur Gefahr für die Betroffenen werden.
Laut einem vor Kurzem in der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” veröffentlichten Bericht gibt es pro Jahr etwa 30 Todesfälle in deutschen Pflegeheimen durch “falsche Fixierungen”: Wenn der Gurt nicht sachgemäß befestigt ist, Seitenriemen vergessen werden oder das Bettgitter nicht hochgeklappt wird, kann man sich versehentlich so aus dem Gurt herauswinden und mit dem Hals hineingeraten, dass man sich selbst stranguliert.
Mittlerweile gibt es in stationären Pflegeeinrichtungen jedoch auch subtilere Formen der Freiheitseinschränkung, wie unabhängige Branchenberater berichten. Eine Variante ist demnach die Architektur des Heims: Einige Pflegeheimbetreiber planen ihre neuen Häuser als quadratische Wohnkomplexe, die rund um Innenhöfe gebaut sind. Auf diese Weise können die Bewohner das Haus nur verlassen, wenn sie den zentralen Ein- und Ausgang nehmen, an dem in der Regel jemand am Empfang sitzt. Manche Heimleiter erklären offen, dass sie durch diese Architektur weniger Personal brauchten.

Montag, 10. September 2012

Agentur-E-Media -: Versteckte Kamera im Altersheim

Agentur-E-Media -: Versteckte Kamera im Altersheim: Presseschau : Zu einem Skandal in einem Altenheim berichtet Yahoo: Seit ihre Mutter sich in einem Pflegeheim befand, entdeckte Jane Worro...

Donnerstag, 16. August 2012

Urteil: Pflege-TÜV-Ergebnisse dürfen veröffentlich werden


Urteil: Pflege-TÜV-Ergebnisse dürfen veröffentlich werden

Reinhard Göddemeyer Presseschau :


Essen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat gestern (15.08.2012) entschieden, dass die Veröffentlichung von Berichten über die Qualität von Pflegeeinrichtungen durch die Pflegekassen zulässig ist.
Seit einiger Zeit werden stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen bundesweit Qualitätsprüfungen unterzogen. Die Ergebnisse werden für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar im Internet veröffentlicht und mit Schulnoten bewertet („Transparenzberichte“).
Die Pflegeeinrichtungen können dies nach der Entscheidung des Landessozialgerichts nicht verhindern. Eine Pflegeeinrichtung aus Köln, die aktuell mit der Note 1.1 bewertet worden war, hatte gegen die geplante Veröffentlichung vorbeugend geklagt. Sie hatte vorgetragen, dass die Internet-Darstellung mit einer Vergabe von Schulnoten die tatsächliche Lebensqualität in Heimen nicht zutreffend wiedergebe. Außerdem hatte sie verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht.
Der 10. Senat des Landessozialgerichts hat diese Bedenken nicht geteilt und die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung grundsätzlich für zulässig erklärt.
- Az.: L 10 P 137/11 -

Samstag, 5. Mai 2012

Mobbing-Stalking

Presseschau: Strafrecht - Stalking - Körperverletzung durch Stalking - Haftstrafen für Stalker ___________________________________________________________________________________ Dass Stalker in schwerwiegenden Fällen durchaus auch mit einer Verurteilung zu einer Haftstrafe rechnen können beweist ein Fall aus Österreich. Dort hatte ein Stalker eine Zugbegleiterin so sehr bedrängt, dass diese vorübergehend berufsunfähig wurde. In Deutschland werden Stalker im Regelfall mit Geldauflagen davonkommen, ein gutbetuchter Stalker bezahlt diese dann aus der Portokasse, stalkt dann aber mit hoher Wahrscheinlichkeit weiter, diesmal nur vorsichtiger, vielleicht sogar völlig anonym. Die Belastung für das Opfer dauert somit weiter an, schlimmstenfalls droht eine Krankschreibungphase, die nach Feststellungen der Krankenkassen im Durchschnitt 62 Tage andauert, womöglich droht sogar der Verlust des Arbeitsplatzes und ein Abrutschen in die Dauerarbeitslosigkeit. Stalker schädigen insofern nicht nur das Opfer sondern auch die Solidargemeinschaft der Steuerzahler und der Versicherten. Lesen Sie zum Thema Berufsunfähigkeit durch Stalking den folgenden Artikel. Reinhard Göddemeyer ___________________________________________________________________________________ Deutschlands Ferienwohnungen ___________________________________________________________________________________
Presseschau: Für Sie gelesen - Berufsunfähig durch Stalking Anhaltendes Stalking kann zu Berufsunfähigkeit führen. Das zeigte kürzlich ein Fall in Österreich. Zumindest vorübergehend wurde einer 35-jährigen Zugbegleiterin, die penetrant von einem Stalker verfolgt wurde, Berufsunfähigkeit bescheinigt. Der Fall ging kürzlich durch die Österreichische Presse: Ein 54-Jähriger Stalker verfolgte eine Zugbegleiterin permanent während der Dienstzeit. Er zwang ihr Gespräche auf - zum Teil durch bewusstes Schwarzfahren -, machte anzügliche Bemerkungen und zog sogar mehrfach die Notbremse - offenbar um in ihrer Nähe zu sein. Die 35-jährige Zugbegleiterin versuchte dem durch kurzfristiges Dienst-Tauschen entgegen zu wirken, aber auch das wurde von dem Stalker schnell durchschaut und nutzte letztlich nichts. Berufsunfähigkeit löst Anklage wegen schwerer Körperverletzung aus Letztlich löste das anhaltende Stalking beim Opfer Krankheitssymptome aus, die in eine vorübergehende Berufsunfähigkeit mündeten. Offenbar war die psychische Belastung zu groß - ein Faktor der immer mehr Personen - auch in Deutschland - berufsunfähig macht. Auf den konkreten Fall bezogen hatte das die Wirkung, dass der Stalker wegen schwerer Körperverletzung angeklagt werden konnte. Krankheit oder Berufsunfähigkeit - Abgrenzung erforderlich Der Fall zeigt deutlich, dass viele Facetten zu einer Berufsunfähigkeit führen können. Neben einem Unfall, der mit ca. 10 Prozent fast schon eine Ausnahmeursache darstellt, sind es ausschließlich Krankheiten, die ein entsprechendes Leiden hervorrufen können. Die psychische Belastung von Berufstätigen spielt dabei eine immer größere Rolle. Wichtig ist daher für jeden, der eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, sich zu informieren, ab wann eine solche Versicherung bezahlt. Es muss klare Kriterien geben, ab welchem Zeitpunkt von einer Berufsunfähigkeit und nicht mehr von einer Krankheit gesprochen werden kann. Quelle : http://www.vorsorge-und-finanzen.de
___________________________________________________________________________________ Deutschlands Ferienwohnungen ___________________________________________________________________________________ Weitere Informationen zum Thema Stalking finden Sie bei der Antistalkingliga ___________________________________________________________________________________